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Julian Reichelt versetzt NDR-Reschke juristische Klatsche

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der frühere BILD-Chef Julian Reichelt gegen den NDR vor Gericht gewonnen. Viele Behauptungen aus der Anja-Reschke-Sendung „Julian Reichelt und die Frauen: Bumsen, belügen, wegwerfen“ darf der öffentlich-rechtliche Sender nicht mehr verbreiten. Auch muss der Beitrag aus der NDR-Mediathek gelöscht werden, was inzwichen geschehen ist.

Reichelt hat eine umfassende einstweilige Verfügung gegen Reschkes Sendung vom 16. Februar 2023 durchgesetzt. Das Magazin dürfe zahlreiche Aussagen der Ausgabe vom 16. Februar 2023, in der es um mutmaßlichen Machtmissbrauch Reichelts ging, nicht mehr verbreiten, teilte dessen Anwalt Ben Irle unter Verweis auf einen Beschluss des Landgerichts Hamburg mit. Das Gericht hat die Angaben bestätigt.

In 11 von 16 beanstandeten Passagen, und damit wesentliche Teile der Berichterstattung“ habe der NDR Reichets Persönlichkeitsrecht verletzt.

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Untersagt wurden demnach Behauptungen, die Reichelt „etwa ein Bedrängen und Umwerben mit Komplimenten von Mitarbeitern, Drogenkonsum am Arbeitsplatz oder die Einstellung von Mitarbeitern aus rein privatem Interesse vorwerfen“. Als unzulässig habe das Gericht auch die Äußerung einer früheren Mitarbeiterin eingestuft, die Reichelt vorwerfe, sie in einem Hotel zu „Sex on demand“ genötigt zu haben, teilte Reichelts Anwalt mit.

Dieser Vorwurf lasse sich „als frei erfunden und damit unwahr widerlegen“, argumentiert Irle. Denn der NDR habe keine eidesstattliche Versicherung der Frau vorgelegt. Dies sei „auffällig, aber nicht überraschend“, denn eine falsche eidesstattliche Versicherung wäre strafbar.




Unterhaltung ist keine Staatsaufgabe: ARD und ZDF müssen sich neu erfinden!

Die gute Nachricht zuerst: Die FDP lebt! Parteichef Christian Lindner ledert heute via FOCUS Online gegen die Selbstbediener unserer öffentlich-rechtlichen Staatsrundfunkanstalten ARD und ZDF. Die wünschen sich ab 2020 die nächste Gebührenerhöhung, damit üppige Gehälter, Dienstwagen und Altersversorgung weiter gesichert bleiben. Und natürlich der Programmauftrag…

Es wäre viel zum Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk zu sagen. Zum Beispiel, warum das Finanzieren der Millionengehälter 25-jähriger Fußballspieler oder die Helene-Fischer-Show eine Staatsaufgabe ist. Oder warum ARD und ZDF stundenlang die gleichen Bilder aus London parallel senden, wenn bei den Windsors mal wieder geheiratet wird.

Aber zurück zu Lindner, der sagt: „Der Rundfunkbeitrag müsste nicht erhöht werden, wenn die Sender sich auf den Kern des Programmauftrags konzentrieren und effizienter wirtschaften. Einfach erhöhen ist geradezu respektlos.“ Und da hat er recht.

Als 1946 das ÖR-System in Deutschland begründet wurde, war der Auftrag: die Bevölkerung zu informieren und zu unterhalten. Und das war richtig so nach einem verheerenden Krieg mit Armut und Leid, mit zerstörten Städten und zerstörten Familien. Ja, die Deutschen brauchten damals Nachrichten UND Unterhaltung – organisiert durch unseren Staat. Es gab nichts anderes, kein ZDF, keine Privatsender, kein Sky und auch kein Netflix.

Aber heute? Unsere Kinder schauen überhaupt kein Fernsehen mehr, auch keine Privatsender. Amazon prime, Netflix, Youtube – Unterhaltung ohne Ende. Dabei ergibt es durchaus einen Sinn, ein öffentlich-rechtliches Programm zu betreiben. Für seriöse Nachrichten, für Dokumentationen, für anspruchsvolle Kultur- und Minderheitenprogramme. Und für weniger Geld, denn die britische BBC kommt mit vier Milliarden Euro im Jahr aus, ARD und ZDF nicht einmal mehr mit dem doppelten Betrag. Behaupten Sie.

Unterhaltung im Jahr 2018 ist keine Staatsaufgabe mehr! Und ich bin sehr gespannt, wie die FDP demnächst in den 16 Landtagen abstimmen wird, wenn das Thema Gebührenerhöhung auf die Tagesordnung kommt.