AfD „gesichert rechtsextremistisch“ – das reicht niemals für ein erfolgreiches Verbotsverfahren

Nach jahrelangen Recherchen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in einem 1.100 Seiten umfassenden Gutachten begründet, was sich seit Monaten schon abzeichnete. Der deutsche Inlandsgeheimdienst sieht die AfD als eine „gesichert rechtsextremistische Partei“ an, die „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen“ verfolge.

„Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, schlußfolgert der Verfassungsschutz und unterstellt der AfD, sie betrachte zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund in muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.

Für Noch-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist der Fall „klar und eindeutig“. Faeser wörtlich: „Die AfD vertritt einen ethnischen Volksbegriff, mit dem ganze Bevölkerungsgruppen diskriminiert und Bürgerinnen und Bürger mit Migrationsgeschichte als Deutsche zweiter Klasse behandelt werden.“ Das widerspreche klar der Menschenwürdegarantie des Artikels 1 des Grundgesetzes.

Wie aber jetzt weiter?

Auffällig ist, dass in der Pressemitteilung des Amtes Wert darauf gelegt wird, die Unabhängigkeit der Überprüfung hervorzuheben. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. In der AfD bestehen daran aber starke Zweifel vor dem Hintergrund der Amtsführung des ehemaligen Behördenleiters Thomas Haldenwang, der öffentlich mal sagte, es sei nicht allein seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Umfragewerte der AfD sinken. Nein, Herr Haldenwang, das war überhaupt nicht Ihre Aufgabe.
Sicherheitsbehörden und Justiz müssen parteipolitisch vollkommen neutral sein – egal, um wen oder was es geht. Oder schauen Sie den zwielichtigen Verfassungsschutz-Chef Stephan Kramer in Thüringen an, dessen Einstufung der Höcke-AfD im Freistaat unter äußerst dubiosen Umständen zustande gekommen sein soll, was bis heute den Landtag in Erfurt beschäftigt.

Mit der Einstufung der AfD als „gesichert extremistisch“ stehen dem Geheimdienst deutlich mehr Möglichkeiten einer Überwachung der Partei zur Verfügung, etwa der Einsatz von V-Leuten, das Abhören von Telefonaten und anderes. Was der Verfassungsschutz nicht darf ist, eine Partei verbieten. Aber ohne jeden Zweifel wird mit der jetzigen Einstufung die Debatte um ein Parteiverbot deutlich an Fahrt gewinnen.

Aber darf ein Staat, ein freiheitlicher und demokratischer Rechtsstaat wie Deutschland, eine Partei verbieten, die etwa ein Viertel der Wählerschaft repräsentiert und die in manchen Umfragen als stärkste Partei in Deutschland ausgewiesen wird?
Kann man Wähler und ihre Überzeugungen überhaupt verbieten? Ist es noch ein demokratischer Rechtsstaat, wenn man einer gewählten Partei Mitwirkungsrechte im Parlament dauerhaft verwehrt, ihr den Geldhahn abdreht, was ja in Bezug auf die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung schon seit Jahren geschieht?

Ich halte das nicht nur für problematisch

Ich halte das für undemokratisch, hier finden Verstöße gegen die Spielregeln einer freiheitlichen Demokratie statt, die nicht akzeptabel sind, und die – nebenbei bemerkt – dazu beitragen, dass die AfD immer stärker wird.
Bei der jüngsten Wahl verdoppelte sie die Zahl ihrer Mandate im Deutschen Bundestag. Und da ist noch Luft nach oben, wenn die sogenannten etablierten Parteien nicht eine Kehrtwende hinlegen – in der Politik ebenso wie bei der Verteidigung der demokratischen Grundregeln. Mehrere CDU-Politiker um Jens Spahn haben das vor ein paar Tagen zum Thema gemacht, als er klarstellte, dass die rechte AfD ein politischer Gegner sei, der politisch mit harten Auseinandersetzungen zu bekämpfen sei. Aber nicht mit parlamentarischen Taschenspielertricks.

Zumal vieles, was die AfD heute im Programm stehen hat, 1:1 die Politik beschreibt, die bis vor 20 Jahren noch die Union vertrat. Erst die Merkel-Union hat die Tore weit geöffnet für eine starke Konkurrenz rechts von ihr.

Ich bin immer noch der Meinung, dass es weder begründbar noch strategisch klug wäre, einen Verbotsantrag für die AfD in Karlsruhe einzubringen.
Ich habe die Partei seit ihrer Gründung intensiv publizistisch begleitet. Ich kenne auch heute Bundes- und Landespolitiker der AfD, mit denen ich immer mal wieder im Austausch bin. Diese Leute über einen Kamm zu scheren und per se zu „Nazis“ zu erklären – das ist vollkommen grotesk. Dass es politische Quartalsirre dort gibt – wer wollte das bestreiten? Nur: Solche findet man auch bei anderen Bundestagsparteien, wo sie allerdings deutlich weniger Einfluss auf die Entwicklung ihrer Parteien insgesamt haben als es bei der AfD der Fall ist.

Da haben vom ersten Tag an kluge Leute mit einer ganz eigenen rechtsextremen Agenda im Hintergrund politisch die Fäden gezogen, Bündnisse geschmiedet, Wahlparteitage kaderhaft vorbereitet mit Busfahrten und Hotelzimmer-Kontingenten, die für die „Richtigen“ gebucht wurden. Menschen mit einer extremen Agenda sind immer bereit, persönlich und materiell für ihre Überzeugungen in Vorleistung zu gehen. Bürgerliche sehen, dass die Sonne scheint und fahren mit den Kindern lieber in den Freizeitpark, als zum Parteitag. Die machen das schon ohne mich…

Ein Verbotsantrag gegen die AfD würde – davon bin ich fest überzeugt – in einem Desaster enden. Wenn es nicht gelungen ist, die rechtsradikale NPD zu verbieten, wie soll das bei der weitgehend bürgerlich-rechten AfD funktionieren. Ja, ich weiß, die sind relevanter, weil viel stärker als die unappetitliche Kleinpartei, die jetzt auch anders heißt, und die wird auch nicht dermaßen durchsetzt von V-Lauten sein.

Was man der AfD aber vorwerfen kann ist, dass sie es versäumt hat – wie einst die Grünen – ihren extremistischen Narrensaum aus der Partei, zumindest aus den Führungsfunktionen, stark heraus zu drängen. Jörg Meuthen hat es ernsthaft versucht, hat Parteiausschlussverfahren gegen üble Rechtsextremisten angestrengt und manchmal auch durchgesetzt. Aber – das sagt er selbst – letztlich ist er gescheitert, den verhängnisvollen Rechtskurs zu stoppen. Das aktuelle Gutachten des Verfassungsschutzes belegt das leider im Nachhinein.




Wie geht es mit der AfD nach der Sommerpause weiter?

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sieht «extremistische Strömungen» in der AfD wachsen. Seit dem Bundesparteitag im Juni gäbe es im Bundesvorstand keinen dezidierten Kritiker des offiziell aufgelösten „Flügel“-Netzwerks um den Thüringer Björn Höcke mehr. Deshalb, so Haldenwang, gehe seine Behörde davon aus, dass die Parteiführung zukünftig nicht mehr offensiv gegen Rechtsextremisten in der Partei vorgehen werden.
Seit dem Bundesparteitag im sächsischen Riesa wird der 14-köpfige Bundesvorstand der AfD von Tino Chrupalla und Alice Weidel als Doppelspitze geführt. Beide stehen auch an der Spitze der Bundestagsfraktion. Von den Kandidaten des gemäßigten Lagers wurde in Riesa nicht ein einziger gewählt, stattdessen die Höcke-Vertraute Christina Baum.Es rumort hinter den Kulissen der AfD, politischer Streit und persönliche Animositäten sind an allen Ecken und Enden mit Händen zu greifen. Immer wieder sind in Hintergrundgesprächen Gerüchte zu hören über eine bevorstehende neue Austrittswelle und über Pläne, ganz neue Strukturen aufzubauen. Wie konkret das wirklich ist, kann ich als Beobachter von außen schwer einschätzen. Und die Beispiele LKR (Lucke) und Die Blauen (Petry) dürften solchen Plänen eher keinen Auftrieb geben.Der Verfassungsschutz werde „politisch instrumentalisiert, um eine Oppositionspartei noch und nöcher zu verunglimpfen“, sagte am Wochenende Parteisprecherin Alice Weide im „Sommerinterview des ZDF. Und wenn man Haldenwangs Agieren seit Amtsantritt beim Verfassungsschutz verfolgt, ist dieser Vorwurf (leider) nicht ohne weiters vom Tisch zu wischen.Weidel sprach auch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, an, der vor dem Wechsel nach Karlsruhe für die CDU im Bundestag gesessen hat. Beim Verfassungsgericht, so Weidel, gebe es einen ehemaligen CDU-Abgeordneten, «der über die Gesetze heute als Richter entscheiden soll, über die er vorher entschieden habe.»

Und da hat sie absolut recht. Das gibt es so nirgendwo anders, so weit ich weiß.

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CDU-Doppelmoral: Wann stürzt CDU-Chef Laschet eigentlich Herrn Ramelow und Frau Borchardt?

Chef Armin Laschet sieht in der Nominierung von Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen als Bundestagskandidat in Thüringen “kein Spaltpotenzial für die Union”. Nach einer hybriden Sitzung des Parteipräsidiums bekräftigte er bei der Gelegenheit noch einmal eine frühere Aussage: «Mit der AfD wird nicht koaliert, nicht kooperiert, nicht einmal verhandelt.» Die AfD sei erklärter politischer Gegner der CDU. Ziel sei es, dass sie aus den Parlamenten verschwinde. «Ich erwarte nur, dass sich jeder an diese Regeln, die ich vorgebe, hält. Auch der Kandidat im Wahlkreis Suhl/Schmalkalden.» Und genau da beginnen die Probleme. Den nicht, was Herr Laschet “vorgibt”, ist der Maßstab, sondern die Beschlüsse des obersten Gremiums der CDU. Und das ist der Bundesparteitag.

Und da ist die Beschlusslage glasklar in der CDU, wie sie Generalsekretär Paul Ziemiak immer wieder zusammenfasst: “Es gibt keine Koalition mit der Linken und der AfD oder eine in irgendeiner Art vergleichbare Zusammenarbeit!” Das hatte 2018 ein Bundesparteitag der CDU in Hamburg einstimmig (!) beschlossen:

“Die CDU Deutschlands lehnt Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit sowohl mit der Linkspartei als auch mit der Alternative für Deutschland ab.”

Ich weiß nicht, was daran nicht zu verstehen oder zu interpretieren wäre. Keine Zusammenarbeit mit den Parteien ganz links und ganz rechts. So, wie man es von einer “Volkspartei der Mitte” erwarten darf.

Doch wie sieht die Realität aus? Während sich Laschet, seine Staatssekretärin Serap Güler und Parteirentner wie Polenz und Brok im antifaschistischen Widerstandskampf abarbeiten, unterläuft ihre Partei ständig den anderen Teil des bindenden Beschlusses von 2018: Und das sind die Erben der SED-Nachfolgepartei, die sich heute Die Linke nennt.

Wir alle wollen glaubwürdige Politiker, aber was läuft hier in der Partei Adenauers und Kohls wirklich? Alles schon vergessen?

In Thüringen regiert Bodo Ramelow von der Linken an der Spitze einer rot-rot-grünen Minderheitsregierung. Von den Wählern in Thüringen deutlich abgewählt, sitzen sie immer noch an den Futtertrögen der Macht, weil die CDU ihnen den Weg bereitet hat und mit devotem Abstimmungsverhalten die Stange hält. Und dass eine absolut demokratische Wahl “rückgängig gemacht” wurde, das verdanken wir Frau Merkel, der Bundeskanzlerin, die auch Mitglied der CDU ist. Warum auch immer.

In Schwerin ist die verdiente SED-Genossin Barbara Borchardt, die sebst in der Partei Die Linke als Randfigur ganz Linksaußen am Rand gilt, Verfassungsrichterin. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Eine Verfassungsfeindin, die die SED-Diktatur gar nicht so schlecht fand, hütet in Mecklenburg-Vorpommern die demokratische Grundordnung. Borchardt soll in ein mieses Immobiliengeschäft verwickelt gewesen sein, als sie 1981 SED-Bürgermeisterin von Groß Darberkow war. Da habe sie einem ausreisewilligen Ehepaar gedroht, deren Ausreise zu verhindern, wenn sie Borchardt nicht ihr Haus überschreiben würden. Was die dann nach eigenen Angaben auch taten. Jedenfalls verkaufte Borchardt kurz vor dem Mauerfall 1989 dieses Haus an die Gemeinde, deren Bürgermeisterin sie selbst immer noch war, für 18.000 Mark. Und das ist heute eine Verfassungsrichterin im Deutschland der bunten Vielfalt, wo wirklich alles möglich zu sein scheint.

Und warum ist die Genossin heute Verfassungsrichterin? Genau, weil sie im Schweriner Landtag im zweiten Wahlgang 2020 mit Stimmen von SPD und CDU dazu gewählt wurde. Selbst dem der Rechtslastigkeit total unverdächtigen Verfassungsschutz-Präsidenten Thomas Haldenwang platzte da der Kragen. Er sagte, es sei “unerträglich, wenn ein prominentes Mitglied der erwiesen linksextremistischen Organisation ‚Antikapitalistische Linke‘ (AKL) Mitglied eines Verfassungsgerichtshofes wird.” Dem ist nichts hinzuzufügen. Die CDU macht es möglich.

Man könnte noch Vieles dazu schreiben über die gemeinsame “Sacharbeit” zwischen Linken und CDU in einigen Berliner Bezirken oder über das unsägliche Kuscheln des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten mit dem Kollegen Ramelow in Thüringen, aber es hilft ja nichts. Alle Parteitagsbeschlüsse der CDU sind gleich, aber manche sind gleicher als andere – frei nach Orwell.

Wenn sich Armin Laschet den Wählern als ernstzunehmender CDU-Kandidat fürs Bundeskanzleramt zeigen will, dann sollte er mal der ständigen Abgrenzungslitanei gegenüber AfD und den sich wiederholenden Ratschlägen an den Parteifreund Hans Georg Maaßen, was er jetzt aber zu tun habe, einen überraschenden Dreh anfügen. Lieber Herr Laschet: Sorgen Sie dafür, dass die Verfassungsrichterin Borchardt aus diesem Gremium abgewählt wird! Sie haben die Handynummer Ihrer Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die weiß, wie man effektiv Wahlen rückgängig macht. Und vor allem: Beenden Sie endlich diese unsägliche Koalition in Thüringen!

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Rechtsextremer“Flügel“ der AfD unter Beobachtung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den nationalistischen sogenannten „Flügel“ der AfD als „rechtsextrem“ eingestuft. Das ist wenig überraschend, denn das ist er ja auch. Thomas Haldenwang, Leiter der Behörde sagte vor Journalisten, der „Flügel“ sei eine „erwiesen extremistische Bestrebung“,deren Frontleute Björn Höcke (Thüringen) und Andreas Kalbitz (Brandenburg) seien „Rechtsextremisten“.

Was kann man über den „Flügel“ sagen, außer dass sich dort Menschen treffen, die „Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt“ singen? Nicht meins dieses Milieu, passt nicht mehr in die Zeit, aber das darf man in einer freien Gesellschaft denken. In einem 258 Seiten starken Bericht haben die Verfassungsschützer Informationen zusammengetragen, was beim „Flügel“ so gedacht, geschrieben und geredet wird. Und manches davon klingt  eher nach NPD als nach AfD. Doch wenn der „Spiegel“ schreibt, Höcke sei bei seinem jüngsten Kyffhäusertreffen „triumphal in die Halle eingezogen“, man habe einen Werbefilm abgespielt, der ihn „als eine Art ‚Messias‘ darstelle, der das deutsche Volk retten solle“, dann wird es grotesk. Schauen Sie sich mal alte Wahlwerbespots von Helmut Kohl zu Zeiten der Wiedervereinigung an! Der masssige Anführer, umspielt von einem Meer aus schwarz-rot-goldenen Fahnen und „Deutschland, Deutschland“-Sprechchören – für den heutigen Verfassungsschutz wäre Kohl mit diesen Bildern zweifellos zum „Prüffall“ geworden.

 




Diese Beobachtung ist keine Lapalie für die AfD

Nun ist es also amtlich: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als „Prüffall für eine mögliche Beobachtung“ eingestuft. Dazu gibt es mehrere Aspekte zu betrachten:

1) Die AfD ist größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag, in einer freien und geheimen Wahl von sechs Millionen Bürgern gewählt worden. Wenn der Inlandsgeheimdienst gegen die stärkste Oppositionspartei im Parlament Schritte einleitet, dann ist das rechtlich natürlich legitim, und – wäre die AfD tatsächlich eine rechtsextreme Partei – auch geboten. Aber ist sie das?

2) In Kreisen rechter und linker Extremisten macht man sich gern über den Verfassungsschutz lustig. Zahnloser Tiger, Zeitungsausschnittsbehörde und so weiter. Die können uns mal, heißt es dort – allerdings von denen, die nichts zu verlieren haben. Eine Partei wie die AfD, die den Anspruch hat, bürgerlich-konservativ zu sein, wirbt genau um das konservative Bürgertum. Sie wirbt um Menschen, die – zum Beispiel im Öffentlichen Dienst tätig sind. Da kann die Mitgliedschaft in einer Partei, die vom BfV beobachtet wird, existenzbedrohend werden. Und Leute, die auch in der Privatwirtschaft noch etwas erreichen wollen, werden sich fernhalten von einer Partei, die „vom Staat“ überwacht wird. An diesen problemen sind in den 90er Jahren die Republikaner gescheitert.

3) Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang sagte heute, es gebe „erste tatsächliche Anhaltspunkte“ einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Politik in der AfD. Und da braucht man nicht beim Geheimdienst zu sein, um Studienreisen auf den Spuren Adolf Hitlers, „Schuldkult“-Gejohle im Dresdner Bierkeller und widerwärtiges rassistisches Gequatsche bei Saufabenden von Gliederungen der Parteijugend einordnen zu können. Die AfD selbst hat in den vergangenen Monaten einiges unternommen, um den „rechten Narrensaum“ enzudämmen und möglichst loszuwerden, zuletzt das konsequente Vorgehen gegen die schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein, die angeblich gegenüber Mitarbeitern den Holocaust geleugnet haben soll. Vielen in der AfD, die engagierte Mitglieder und Patrioten im besten Sinne des Wortes sind, leiden unter solchen Ausfällen. Und Herr Gedeon ist immer noch Mitglied…

4) Ab wann ist man eigentlich rechtsextrem? Wenn man die Verfassung und die demokratische Ordnung abschaffen will – klar! Wenn man gegen Ausländer und ihre Unterkünfte mit Gewalt vorgeht – natürlich! Wenn man Rassen- und Judenhass verbreitet – auf jeden Fall! Aber macht die AfD das wirklich? Ist das die Beschreibung dessen, was diese Partei tut? Ich habe nicht den Eindruck.