Rechtsextreme Einstufung der AfD in der Warteschleife – niemals reicht das alles für ein Verbot der Partei

Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ ist zunächst einmal vom Tisch. Die dazu veröffentlichte Pressemitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) wurde von der Homepage gelöscht.

Das ist das Ergebnis einer heutigen Einigung zwischen Partei und Inlandsgeheimdienst. Die Einstufung wird danach so lange ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht in Köln inhaltlich über den Antrag der Partei entschieden hat, die eine derartige Einstufung als empörend und von Regierungsseite bewusst betrieben ansieht.

Zeitgleich zu der Kölner Stillhaltevereinbarung werden immer mehr Details aus dem 1100 Seiten starken Gutachten des Verfassungsschutzes bekannt. Der Verfassungsschutz hatte nach jahrelanger Prüfung die Neubewertung der AfD vorgenommen, da sie eine „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“ aufweise.

Wie das im Einzelnen begründet wird, kommt erst jetzt stückchenweise zu Tage. So schreibt das Bundesamt in seinem Gutachten, die verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD habe sich inzwischen „zur Gewissheit verdichtet“. Die Erkenntnisse, die wir jetzt gewinnen, stammen aus dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, das ins als geheim eingestufte Dokument Einblick nehmen durfte. Und man fragt sich unwillkürlich: Wieso eigentlich ausgerechnet der regierungsfreundliche Spiegel?

„Wenn wir eine Regierung haben, die gegen uns Krieg führt, dann führen wir Krieg gegen diese Regierung. Wir sind gekommen, diese Gestalten aus ihren Sesseln zu vertreiben“, wird etwa der sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider in dem Gutachten zitiert, so wie 352 weitere Mitglieder der Partei auch, quer durch alle Ebenen. Auch die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla übrigens.

Aber reicht das alles aus, um eine Partei zu verbieten, die fast ein Viertel der deutschen Wähler als ihre politische Repräsentanz betrachtet?

Zum Beispiel wird der „ethnisch-abstammungsmäßige Volksbegriff“ immer wieder als wichtiger Faktor für die Einstufung herangezogen. Damit ist gemeint, die AfD definiere „echte Deutsche“ innerhalb der Partei als diejenigen, die hier geboren seien und seit Jahrzahnten im Lande lebten. Denen stellt die AfD sogenannte „Passdeutsche“ gegenüber, die eingebürgert wurdn.

Oder: Das BvF sagt, führende Politiker der AfD sähen die Massenmigration nach Deutschland als ein „bedrohliches Kollektiv“ an, das nur durch „Remigration“, also massenhafte Abschiebung, zu bewältigen sei. Und außerdem würden AfD-Abgeordnete Politiker anderer Parteien immer wieder „pauschal fortwährend diffamieren“.

Sofort denke ich an die Zeiten, als sich Herber Wehner von der SPD und Franz-Josef Strauß von der CSU einst richtig derbe polemisch auf die Backen hauten. So deftig, dass die gesamte CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch mal geschlossen aus dem Saal ging, weil sie sich beleidigt fühlte.

Hat da jemand einen Verbotsantrag gegen die SPD gestellt?

Verstehen Sie mich nicht falsch!

Ich verstehe, warum die anderen Parteien nicht mit dieser AfD zusammenarbeiten wollen. Und ich sehe auch – leider – die Notwendigkeit, dass der Verfassungsschutz ein Auge auf einzelne Abgeordnete der Partei haben muss, weil der Verdacht des Landesverrats offensichtlich im Raum steht, wenn einer dieser Abgeordneten einen Geldkoffer mit 200.000 Euro darin von einem russischen Einflussagenten annimmt, ein anderer einen chinesischen Spion im Büro beschäftigt und sich wiederum ein anderer damit brüstet, dass er geheime Unterlagen aus dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages an die russische Botschaft Unter den Linden weiterleitet, ohne dafür Geld von Moskau zu verlangen.

Solche Leute gibt es, und es ist ekelhaft. Aber deshalb eine Partei, die mehr als 10 Millionen Wähler hat und die in vielen Bereichen das vertritt, was früher Politik der Union war, verbieten? Mit solchen schwachen Belegen wie der Aussage, dass deutlich mehr abgeschoben werden muss, was ja auch der neue Bundeskanzler mit anderen Worten formuliert?

Das wird niemals passieren…




Welche Auswirkungen wird das OVG-Urteil auf die AfD und ihre Wähler haben?

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute die Berufungsklage der AfD im Streit um die Einstufung der Partei als Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz abgewiesen. In dem Prozess ging es in der Berufungsverhandlung um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei und ihre Jugendorganisation Junge Alternative (JA) zu Recht als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ einstuft. Schon in der ersten Instanz hatte das Kölner Verwaltungsgericht diese Einstufung des Inlandsgeheimdienstes bestätigt. Nach der heutigen Entscheidung in Münster ist klar, dass die AfD weiter auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden darf.

Die OVG-Richter begründeten ihre Entscheidung u. a. damit, dass der Verfassungsschutz bei seinen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt habe, dass das Vorgehen des Verfassungsschutzes mit dem Grundgesetz, dem Europarecht und dem Völkerrecht vereinbar sei. Bei der AfD lägen eindeutig »Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen« vor, außerdem verfolge sie Bestrebungen »gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen«.

Welche Auswirkungen das heutige Urteil auf die AfD als Partei aber auch zukünftige Wahlergebnisse haben wird, ist jetzt überhaupt nicht absehbar. Geschichtskundige Leser werden sich allerdings erinnern, dass der Niedergang der rechten Republikaner in den 90er Jahren damit begann, dass die Partei als rechtsextremer Verdachtsfall behandelt wurde. Viele bürgerliche Konservative zogen sich daraufhin zurück, besonders Beamte und Menschen in gehobenen Positionen, die etwas zu verlieren haben.

Die Republikaner waren erfolgreich, versammelten Millionen Wähler hinter sich

Aber sie erlangten nie die Stärke, die die AfD seit Jahren in den deutschen Parlamenten hat. Auch wenn sie ausgegrenzt und ihre Abgeordneten mit teilweise unfairen Mitteln aus dem politischen Diskurs draußen gehalten werden, so ist die AfD heute eine politische Größe in Deutschland, gerade in den Umfragen gleichauf mit den Grünen, die seit 20 Jahren die politische Agenda in diesem Land dominieren. Und die Parteien, die wir immer noch „Etablierte“ nennen, haben dem bei den Grünen wenig entgegenzusetzen.

Gerade deshalb ist das Jahr 2024 so spannend, wo das traditionelle deutsche Parteiensystem aufgebrochen werden kann, wo die Freien Wähler eine auch bundesweit wahrnehmbare politische Kraft ist, wo mit Sahra Wagenknechts BSW sicher eine neue Partei in unsere Parlamente einziehen und dabeisitzen wird, wenn die politischen Karten neu gemischt werden. Und rechts gibt es da ja auch noch die konservative WerteUnion (WU) des früheren Verfassungsschutz-Chefs Hans-Georg Maaßen. Die Partei haben Manche schon abgeschrieben nach öffentlichen Streitereien in der Folge des Gründungsparteitags. Aber Totgesagte leben länger, wie der Volksmund weiß. Erst am Wochenende haben sich die neuen Landesverbände Nordrhein-Westfalen und Brandenburg der WerteUnion gegründet. Parteichefin an Rhein und Ruhr ist die langjährige CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel, schon als Sprecherin des konservativen Berliner Kreises in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine resolute Streiterin für Familienwerte und anderes Konservatives, die auch keinem Zank mit der damals mächtigen Bundeskanzlerin Angela Merkel aus dem Weg ging. Wie könnte die Union heute dastehen, wenn sie auf Pantel, Maaßen und andere gestandene Konservative zugegangen wäre und sie eingebunden hätten in den Neuaufbruch unter Friedrich Merz. Aber geschenkt, es gibt kein Zurück…