Verfassung? Wer bricht eigentlich in Deutschland die Regeln?

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat bei einem Festakt an die Geburtsstunde des Grundgesetzes erinnert. «Wir alle haben es in der Hand, die Verächter unserer Demokratie in die Schranken zu weisen», sagte Steinmeier bei den Feiern zum 75. Jahrestag des Verfassungskonvents im Neuen Schloss Herrenchiemsee.

Ohne die in Umfragen bärenstarke AfD zu nennen, sagte Steinmeier, kein Wähler könne sich «auf mildernde Umstände herausreden, wenn er sehenden Auges politische Kräfte stärkt, die zur Verrohung unserer Gesellschaft und zur Aushöhlung der freiheitlichen Demokratie beitragen».

Es ist natürlich klar, wen der Bundespräsident meint: diejenigen, die nicht mehr mitspielen wollen, weil die etablierten politischen Parteien sich diesen Staat zur Beute gemacht haben, zu einem Spielball, den sie so lange hin und her werfen, bis Feierabend ist.

Was sie noch immer nicht begreifen…

Die Steinmeiers und Scholzes, die Lindners und Baerbocks und natürlich auch Herr Merz und Herr Linnemann: Sie alle tragen die Schuld daran, dass sich ein wachsender Teil der Gesellschaft von Ihnen und ihrer Politik abwendet.

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Dass die Menschen sich ekeln vor der offen zur Schau gestellten Arroganz der Macht, vor der Verachtung gegenüber allem, was die einfachen Bürger, die normalen kleinen Leute umtreibt.

Man muss die „Verächter der Demokratie“ in die Schranken weisen?

Klar, da hat er Recht, der Herr Bundespräsident. Nur meint er damit sicher nicht die vorherige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die eine demokratische Wahl in Thüringen „rückgängig machen ließ“. Per Telefonanruf aus Südafrika.

Inzwischen hat sogar das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der AfD festgestellt, dass Merkels Verhalten verfassungswidrig war damals. Und was ist jetzt?

Der von der Bevölkerung abgewählte Bodo Ramelow und seine rot-rot-grüne Trümmer-Koalition ist immer noch im Amt. Die Kommunisten regieren Thüringen – weil sie von der CDU gestützt werden – gegen den Willen der Thüringer Wähler.

Der AfD steht ein Platz im Präsidium des Deutschen Bundestages zu, ihr stehen drei Vorsitze in Fachausschüssen zu, ihrer Desiderius-Erasmus-Stiftung stehen Millionenzahlungen aus dem Bundeshaushalt zu. Und sie verweigern es ihnen, obwohl sie selbst wissen, dass ein solches Verhalten zutiefst ungerecht und undemokratisch ist.

Und sie begreifen nicht, dass die AfD auch deshalb immer stärker wird, weil die Bürger zunehmend begreifen, dass die Gegner unserer Verfassung vielleicht gar nicht die sind, die der Bundespräsident in salbungsvollen Reden beschwört…

 




GASTSPIEL TODD HUIZINGA: Die Verfassung auslegen, wie sie geschrieben steht

Amy Coney Barrett, von US-Präsident Donald Trump als Bundesrichterin nominiert, hat ihre Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Senats gut überstanden. In der vorgesehenen Abstimmung des Ausschusses am 22. Oktober, zwölf  Tage vor der Präsidentenwahl, wird allem Anschein nach die republikanische Mehrheit der Nominierung zustimmen. Wahrscheinlich wird dann am 26. Oktober, acht Tage vor der Wahl, eine hauchdünne Mehrheit der Senatoren (Wahrscheinlich 51 Ja-Stimmen gegen 49 Nein-Stimmen) die Nominierung in Plenarsitzung bestätigen. Der Versuch des Präsidenten, eine konservative Richterin möglichst schnell nach dem Tod der progressiven Bundesrichterin Ruth Bader Ginsburg einzusetzen, wird voraussichtlich gelingen. Die Amtszeit eines Bundesrichters ist unbefristet. Mit der 48-jährigen Amy Coney Barrett, Trumps dritter Ernennung zum Obersten Bundesgericht, werden sechs von neun Richterstellen im Obersten Bundesgericht von Konservativen besetzt. Eine konservative Mehrheit wird wahrscheinlich für eine ganze Generation lang gesichert.

Die Demokraten behaupten, dass mit einer Bundesrichterin Barrett das Recht der Frau, abzutreiben, sowie die Krankenversicherung für alle gefährdet wären. Tatsächlich gibt es eine Verfassungsklage gegen Obamas Gesundheitsreform, die auf dem Terminkalender des Obersten Bundesgerichtes steht, aber niemand weiß, wie Barrett in dem Fall entscheiden würde. Außerdem ist die Behauptung falsch, dass eine flächendeckende Krankenversicherung nur durch Obamas Gesundheitsreform, „ObamaCare,“ gewährleistet wäre. Was Abtreibung betrifft, ist Barrett persönlich pro-life. Aber auch hier weiß niemand, wie sie im Fall einer Klage gegen die Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der Verfassung entscheiden würde. Bestimmt war die Entscheidung im Fall Roe v Wade falsch, die 1973 auf Biegen und Brechen ein Recht auf Abtreibung in einer Verfassung ausfindig machte, in der gar nichts über das Thema steht. Ob Barrett aber fast 50 Jahre danach dafür wäre, diese inzwischen in der Rechtskultur der USA verfestigten Entscheidung aufzuheben, ist unklar.

In Wirklichkeit steht bei der Sicherung einer konservativen Mehrheit im Obersten Bundesgericht, die mit der Ernennung Amy Coney Barretts erfolgt, etwas viel Grundsätzlicheres auf dem Spiel. Es geht um den Ansatz des „Originalismus“ in der Rechtsprechung gegen die Idee der lebendigen Verfassung. Kurz gefasst ist der Originalismus das Prinzip, dass die Verfassung „wie sie geschrieben ist“ interpretiert werden muss: bei jeder Verfassungsklage muss der Verfassungsrichter also versuchen, die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes danach zu prüfen, ob es mit dem geschriebenen Grundgesetz in seiner ursprünglichen Bedeutung im Einklang ist. Wenn man die Verfassung abändern will, so gibt es etliche in der Verfassung selbst vorgeschriebenen Verfahrensweisen, das durchzuführen. Die Richter dürfen den Abänderungsvorgang nicht kurzschließen, indem sie nach ihrem eigenen politischen Geschmack über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes entscheiden. Die konservativen Richter, allen voran Amy Coney Barrett, sind bemüht, sich in ihrer Rechtsprechung am Text der geschriebenen Verfassung zu halten.

Die Progressiven dagegen sind mehrheitlich Verfechter der lebendigen Verfassung. Sie meinen, dass das Grundgesetz sich ständig mit den sich verändernden Zeiten weiterentwickelt, neue Bedeutungen annimmt, die den jeweiligen politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten entsprechen, ohne dass es förmlich abgeändert werden müsste. Und siehe da: komischerweise sind diese Weiterentwicklungen, diese neuen Bedeutungen, die die Verfassung von sich selbst annimmt, irgendwie allzu oft mit den politischen Standpunkten und gesellschaftlichen Vorlieben der progressiven Richter deckungsgleich.

Die Progressiven instrumentalisieren die „lebendige“ Verfassung, um ihre eigenen politischen Ziele zu erreichen (siehe z. B. Roe v. Wade), ohne dass die Wähler und der Kongress etwas dazu sagen können. Dem Ärger einer politischen Debatte oder einem Votum, das man ja verlieren könnte, geht man somit schön und sauber aus dem Weg. Die Verfassung wird ausgenutzt, um die Demokratie zu entdemokratisieren. Und gerade wegen der berechtigten Verehrung der Verfassung in den USA, hat man eine Chance, diese Aushöhlung der Demokratie durchzusetzen, ohne dass dagegen Einspruch erhoben wird.

Sogar in dieser Zeit der „cancel culture“, der Ausstreichkultur, in der Andersdenkende mit betäubender Regelmäßigkeit geächtet und beschämt werden, stellt die Idee der lebendigen Verfassung womöglich die größte Herausforderung des amerikanischen Rechtsstaats dar. Die Frage ist einfach: Will man die Existenz eines allen verständlichen Grundgesetzes anerkennen, auf dem der ganze amerikanische Rechtsstaat ruht, oder will man neun Bundesrichtern die Macht verleihen, nach ihrem eigenen Gutdünken zu entscheiden, was die sich konstant und mysteriös sich verändernde Verfassung bei jeder neuen Verfassungsklage besagen sollte?

Die Demokraten wollen das Letztere. Sie politisieren die Rechtsprechung schon so lange, um ihre politischen Vorhaben undemokratisch durchzusetzen, dass sie vergessen haben, was es heißt, einen gut strukturierten Rechtsstaat aufrechtzuerhalten. Sehr viele Demokraten sprechen sogar offen von „court packing“, einer „Gerichtsausdehnung“. Im Fall eines Wahlsiegs von Joe Biden wollen sie die Anzahl der Bundesrichter erhöhen, bis es eine progressive Mehrheit im Obersten Bundesgericht gibt, die all ihre Wunschträume durchwinkt. Für sein Teil weigert sich Biden zu sagen, ob er in dieses Vorhaben einwilligen würde. Glaube, was man wolle: Joe Biden ist es – und nicht der Medienbuhmann Donald Trump – der eine Gefahr für die freiheitliche Demokratie darstellt.

In den vier Jahren seit seiner Amtsübernahme hat Trump nicht nur das Oberste Bundesgericht  gründlich erneuert, sondern auch fast 200 Richter in den Vorinstanzen ernannt, die Recht sprechen und nicht Politik machen. Das ist eine enorme Leistung, die nicht nur seine Stammwähler würdigen. Mit Amy Coney Barrett hat Trump jetzt abermals eine hochqualifizierte Juristin ernannt, die integer und unpolitisch Recht spricht. Was die darauffolgende Wahl angeht, ist es trotz der düsteren Umfragewerte gut möglich, dass sich diesmal das linke Projekt der Politisierung des Verfassungsgerichts als ein großer Fehlschlag für die Demokraten erweist.

 

Todd Huizinga ist Präsident des Center for Transatlantic Renewal und Senior Fellow für Europa für das Religious Freedom Institute. Er ist Autor von „Was Europa von Trump lernen kann“ (Berlin: Vergangenheitsverlag, 2017).

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GASTBEITRAG VERONIKA BELLMANN: „Die CDU grenzt sich nicht mehr gegen linke Extremisten ab“

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz im Rahmen einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates ausgefertigt und verkündet. Damit war die Bundesrepublik gegründet. Mit dem Beitritt der Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR am 3. Oktober 1990 wurde das Grundgesetz zur Verfassung des gesamten deutschen  Volkes. Seit mehr als sieben Jahrzehnten ist das Grundgesetz nunmehr die Grundlage unserer freiheitlichen Demokratie.

Es wurde vielfach geändert und angepasst, aber es hat sich bewährt und der Bundesrepublik geholfen, zu einer stabilen Demokratie in der Mitte Europas zu werden. Soweit die offiziellen Verlautbarungen zum geschichtsträchtigen 71. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes. Ich habe allerdings eher den Eindruck, dass die deutsche Geschichte gerade im Hinblick auf das Grundgesetz, den Mauerfall und die friedliche Revolution vor 31 Jahren in Quarantäne ist, und zwar nicht nur wegen Corona. Gerade deshalb denke ich in diesen Tagen mehr denn je an Heinrich Heines Worte: „Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht.“

Freilich haben die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus, die Grundrechte und Grundfreiheiten auf nicht immer nachvollziehbaren und auch nicht immer gesicherten wissenschaftlichen Grundlagen eingeschränkt wie nie zuvor. Die Kanzlerin sagt, die Einschränkungen seien eine Zumutung für die Demokratie, aber sie seien notwendig, begründet und verantwortlich im Sinne des Art. 1 Grundgesetz, der Würde des Menschen, die bekanntlich unantastbar ist.

Angela  Merkel spricht als oberste Chefin der Exekutive. Mit dem Beschluss von Gesetzen mit weit reichenden Ermächtigungsgrundlagen für die Regierung, hat sich das Parlament in Pandemiezeiten quasi selbst entmachtet und zumindest befristet in eine Statistenrolle verfrachtet. Statistenrolle für die Legislative, keine Folgen- oder Gefahrenabschätzung seitens der Regierung, aber freie Hand für kurzfristiges Regierungshandeln, wieder einmal „Fahren auf Sicht“ – ganz nach dem Geschmack der Kanzlerin.

Das Grundgesetz ist allerdings auf langfristiges Regierungshandeln angelegt, keine „Geschmackssache„ einzelner Führungspersonen und die Absicherung kurzfristiger Taktiken, sondern langfristiger Rahmen und zugleich Kern der Verfasstheit unseres Landes, teilweise sogar mit Ewigkeitsgarantie.

Aber immerhin, Angela Merkel sitzt das Problem dieses Mal nicht aus.  Sie spricht im Fernsehen zu ihrer Sicht der Lage der Nation, im wöchentlichen Podcast, in einer Regierungserklärung im Deutschen Bundestag. Sie rettet mit dem französischen Präsidenten Macron die Welt, koste es den deutschen Steuerzahler was es wolle. Vieles erinnert an ihr Auftreten nach Fukushima zur Energiewende, in der Staatsschuldenkrise zur Euro-Rettung und insbesondere an 2015 in der Migrationskrise. Sie denkt, spricht, alle anderen folgen den alternativlosen Entscheidungen, suchen Lösungskonzepte um die Sprechblasen der Kanzlerin zu füllen und irgendwie die Realität dem Problem anzupassen. Wer Kritik äußert, wird je nachdem was gerade auf der Tagesordnung steht, als Rechtspopulist, als Leugner des Klimawandels, der Corona-Pandemie, als Verschwörungstheoretiker oder Alu-Hut abgestempelt oder zumindest ignoriert. Das gilt auch für Parteitagsbeschlüsse, die sind schon seit Jahren das Papier nicht mehr wert, auf dem sie stehen. Bestes Beispiel der „Doppelpass-Beschluss“ des Parteitages der CDU von 2016. Unmittelbar danach verkündet die Kanzlerin und damalige CDU Vorsitzende Angela Merkel trotzig, dass sie überhaupt nicht daran denke, sich an Parteitagsbeschlüsse zu halten.

Wie war das doch gleich mit dem Art. 21 Grundgesetz? Da heißt es schon seit 71 Jahren: Parteien wirken an der Willensbildung des Volkes mit. Es scheint, als wenn die parteipolitische Willensbildung in der CDU, inklusive der verschobenen Bundesvorsitzendenwahl, mit dem allgegenwärtigen Corona-Mundschutz einen Maulkorb verordnet bekam.

Denn bei uns ist es mittlerweile so, dass vom „Parteiwillen“ nur in Parteiprogramme und Regierungshandeln übernommen wird, was ohnehin im Portfolio der Kanzlerin steht. Ist das der Grund, warum die Partei beziehungsweise ihre amtierende Vorsitzende Annegret Kramp Karrenbauer(AKK) derzeit wenig bis gar nichts parteipolitisch Orientierendes  sagt, sagen darf oder will? Da gibt es zwar einen digitalen „Plausch“ mit 150 Kreisvorsitzenden zur Vorbereitung der kommenden Land-und Bundestagswahlen. Aber ansonsten dominiert lautes Schweigen zum Corona-Lockdown mit seinen tiefgreifenden sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen, zur drohenden überbordenden Staatsverschuldung, zum EZB-Urteil, zum Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland oder zur weltpolitischen Lage.

Zu dem, was ich eingangs mit „Quarantäne für deutsche Geschichte, Mauerfall, friedliche Revolution und Grundgesetz“ meinte, meldete sich die CDU-Bundesvorsitzende erst mit einer Woche Verzögerung und einem lauen Lüftchen der Kritik an den CDU-Freunden in Mecklenburg-Vorpommern (MV).

Für mich war gerade zum 71. Jahrestag unserer Verfassung der absolute Aufreger der Woche – die Wahl der 64jährigen linken Politikerin, Barbara Borchhardt, zur Richterin am Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern und zwar mit der Hilfe von Stimmen aus der CDU. Da klingt es fast hilflos und alibihaft, wenn AKK die CDU MV auffordert, ihre Rolle bei der Richterwahl aufzuarbeiten. Die Koalitionsgespräche über die Eignung der Kandidaten zu dieser Wahl seien wohl nicht sorgsam und nicht nachvollziehbar genug geführt worden. Die CDU MV müsse Fragen beantworten, warum sie eine Verfassungsrichterin vorschlage, die selbst mit der Verfassung hadere. Die Wahl schadet dem Ansehen des Verfassungsgerichts, sagt die amtierende Bundesvorsitzende. Die Wahl schadet m. E. aber vor allem dem Vertrauen in die CDU, weil sie einen weiteren schweren Hieb gegen das Grundgesetz zulässt bzw. sogar mit unterstützt hat. So verhelfen die Christdemokraten der mehrfach umbenannten SED-PDS-Linken ein weiteres Mal zum Erfolg, mit einer Provokation die Maßstäbe politischer Normalität zu verschieben. Dieses Mal ist die Provokation nicht der sich freundlich, bieder, bürgerlich gebende Bodo Ramelow aus Mitteldeutschland. Es ist Frau Borchardt, die dreist ihrem verfassungsgefährdetem, linksradikalem Gedankengut offen  freien Lauf lässt und diesem mit schauerlich düsteren  Gesichtszügen schon rein äußerlich auch noch entsprechend Nachdruck verleiht.

Die Frau mit SED Musterkarriere ist Gründungsmitglied der vom Verfassungsschutz des Bundes als linksextremistische Plattform eingeschätzten „Antikapitalistischen Linken“. Die radikale Politikerin hat nach ihrer Wahl bekräftigt, dass sie den Bruch mit kapitalistischen Eigentumsstrukturen ebenso wenig ablehnt wie einen grundsätzlichen Systemwechsel. Es ist geradezu eine Provokation aller Demokraten, dass jemand Verfassungsrichterin wird, der nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht und es darüber hinaus nach eigenem Duktus zu interpretieren versucht.  Es ist durchschaubar, dass Frau Borchardt ihren Willen zum grundsätzlichen Systemwechsel weg von kapitalistischen Eigentumsstrukturen, mit der wirtschaftspolitischen Neutralität des Grundgesetzes zu rechtfertigen versucht. Da ist offenbar juristischer Nachhilfeunterricht nötig. Denn im  Grundgesetz sind sehr wohl eine Reihe relevanter Grundaussagen zur Wirtschaftsverfassung angelegt. So werden im Bereich grundrechtlicher Bindungen die Spielräume des Gesetzgebers erheblich eingeschränkt, gerade im Hinblick auf das Privateigentum einschließlich des unternehmensbestimmten Eigentums und seiner ökonomischen Nutzbarkeit. Das ist u. a. im Art 14  als Eigentumsgarantie des Grundgesetzes normiert. Also genau das, was die linksextremistische, antikapitalistische Frau Borchardt abschaffen möchte. Das spricht nicht nur politisch sondern auch fachlich juristisch gegen ihre Eignung als Verfassungsrichterin.

Das scheint allerdings niemand in der Koalitionsregierung in Schwerin, leider auch nicht die CDU zu stören. Selbst dann nicht, als die frisch Gewählte mitteilte, dass sie selbstverständlich weiter Mitglied der „Antikapitalistischen Linken“ bleiben will. Sie ist sich ihrer Sache so sicher, dass sie niemandem entgegen kommen muss. Schon gar nicht mit vornehmer Zurückhaltung, die in einem solchen zu einem gewissen Maß an parteipolitischer Neutralität verpflichtetem Amt, absolut geboten ist.

Dass die rosa SPD-Genossen sogar mit Koalitionsbruch drohten, im Falle die CDU wolle der dunkelroten Genossin nicht die Richterrobe quasi unter Hammer und Sichel umhängen, entspricht ihrem Ziel, die Linke und SPD sobald als möglich zur Einheitsfront zusammen zu führen. Aber dass sich die CDU widerstandslos zur Wahl hinreißen ließ, ohne erkennbar auf den Vorschlag einer wenigstens nicht verfassungsfeindlichen Person zu beharren, ist der eigentliche Skandal. Die Extremen können so ganz legal mit den Mitteln der Demokratie daran arbeiten, diese abzuschaffen. Weil es der mehrfach umbenannten SED-PDS-Linken ein weiteres Mal gelingt, mit einer Provokation die Maßstäbe politischer Normalität zu verschieben

Die CDU ist kein Korrektiv mehr. Weil im „Gesamtpaket“ der Postenverteilung in Justiz und Verwaltung wohl auch einige für die Union dabei waren. Da muss man eben auch nicht mehr lange um politische Prinzipien kämpfen. Und warum den Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU bezüglich des Verbots einer Zusammenarbeit mit AfD und Linken (nur in Richtung der Rechtspopulisten) überhaupt beachten, wenn schon die Kanzlerin sich nicht um Parteitagsbeschlüsse schert?

Empörte Anrufe aus dem Kanzleramt, mit der Aufforderung die Wahl rückgängig zu machen, wie seinerzeit bei der Wahl  des FDP-Mannes Kemmrich zum Thüringer Ministerpräsidenten, waren nicht zu befürchten. Obwohl die gerade hier dringend notwendig gewesen  wären, insbesondere nach den jüngsten Äußerungen von Frau Borchardt, dass die DDR kein Unrechtsstaat gewesen sei und es ja nicht nur Mauertote gegeben habe, sondern auch verletzte Grenzer. Die Frau hat nicht nur juristische Defizite sondern auch noch ein absolut gestörtes politisches Unrechtsbewusstsein.

Das alles wird toleriert. Der professorale Politjüngling Philipp Amthor, der sich anschickt Landesvorsitzender der CDU in Mecklenburg-Vorpommern zu werden, weinte mit der Feststellung, dass es eben so sei wenn man keine Mehrheiten ohne rechte Vereinfacher und extreme Linke habe, ein paar Krokodilstränen und damit hatte sich’s. Auch bei ihm geht’s um Posten. Schließlich braucht er die Stimmen der CDU-Landtagsabgeordneten und der Fraktionsführung für die Landesvorsitzendenwahl. Da kann er sie ja nicht laut beschuldigen, für die Wahl der verfassungsfeindlichen linken Verfassungsrichterin (wie paradox das klingt) mit verantwortlich zu sein.

Letztlich sind dem Machtkalkül und einer reichlich ausgeprägten Geschichtsvergessenheit einiger Vertreter der ost- und westdeutschen CDU, wie bspw. dem Schleswig-Holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther, sowie den sich als meinungsprägende Elite bezeichnende Medienvertretern, eherne politische Prinzipien zum Opfer gefallen. Sie folgen nur den Umfragewerten und sind auf Kuschelkurs mit Links-Grün. Es gibt keine generelle Abgrenzung der Christdemokraten gegen Extremisten mehr, nur noch die gegen rechts. Nach links ist vieles offen. Mit den bürgerlich-liberalen Grundwerten und der Marktwirtschaft, die für den Aufbau von Demokratie, Freiheit und Wohlstand in diesem Lande fundamental waren, haben sie nicht mehr viel am Hut. Statt so wenig Staat wie möglich, gilt nun so viel Staat wie möglich. Geschichte wiederholt sich wohl doch….war doch auch alles gar nicht so schlimm…damals in der DDR?!?

Die Abwehr aus der CDU ist auch deshalb schwach, weil nur wenige von ihnen aus der DDR Opposition stammen oder selbst den „real existierenden Sozialismus“ der DDR  am eigenen Leibe erlitten haben. Bei den westdeutschen politischen und medialen Meinungsführern mit eher linksideologisiertem Weltbild, ist es vermutlich das heimliche Eingeständnis eines Persönlichkeitsdefizits. Nämlich das eines gewissen eigenen Unvermögens, aus der opportunistischen Komfortzone heraus, weder willens noch in der Lage zu sein, unter Lebensgefahr aber dafür mit viel Mut für Freiheit zu kämpfen und in einer einzigartigen friedlichen Revolution eine sozialistische Diktatur hinwegzufegen. Das erklärt auch so manche Übermoral der „Gut – und Bessermenschen“ dieser Tage.

Die DDR kann so „rehabilitiert“ werden, wenn die Ergebnisse dieser friedlichen Revolution künstlich und gründlich klein gehalten, die Erinnerungen an die Verbrechen des Unrechtsstaats DDR gelöscht werden. Dafür macht man dann auch schnell mal gemeinsame Sache mit den Regimetreuen von einst oder tappt in deren Falle, wie die Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) und der Berliner Kultursenator Klaus Lederer (Linke) hinsichtlich des Rausschmisses des langjährigen in Genossenkreisen verhassten  Leiters der Stasigedenkstätte Hohenschönhausen,Hubertus Knabe, einmütig demonstrierten.

Neben der Brücke, die die Thüringer CDU auf Merkels Geheiß für die Linke baute, um Bodo Ramelow als Ministerpräsident auch ohne eigene Mehrheiten zu inthronisieren, ist die Wahl der SED-Kader-Aufsteigerin Borchardt zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern, der bislang weitestgehende Tabubruch hinsichtlich Verharmlosung der SED Diktatur.  Darüber hinaus  ist sie eine Respektlosigkeit gegenüber unserer Verfassung, ein weiterer Sargnagel für die Demokratie und ein fatales Signal im 30. Jahr der Wiedervereinigung.

Wie sagt doch eine alte Weisheit so treffend: „Jede Revolution frisst ihre Kinder“ – manche offenbar erst nach 30 Jahren. Den Rest erledigt dieser Tage  ein Virus, der dem ganzen noch die CORONA(Krone) aufsetzt. Um es mit den in Pandemiezeiten gebräuchlichen Worten auszudrücken, bleibt festzustellen: Das Grundgesetz gehört mit 71 Jahren zur „RISIKOGRUPPE der Demokratie“ . Es muss besonders geschützt werden. Aber nicht, in dem man es in QUARANTÄNE schickt, sondern ihm durch wehr- und standhafte Demokraten starke Antikörper verleiht. Denn das VIRUS des Sozialismus MUTIERT schnell zum Neosozialismus, gegen den es keinen IMPFSTOFF gibt. Es verbreitet sich umso schneller, je größer der ABSTAND zum „Real Existierenden Sozialismus“ der DDR ist und je weniger Menschen die Krankheit selbst durchgemacht und GENESEN sind bzw. überlebt haben. Für die einzig hilfreiche HERDENIMMUNITÄT ist es notwendig, dass der MUNDSCHUTZ nicht zum Maulkorb wird. Dann werden die MASSENTESTS, die alle vier Jahre in den Gesundheitsämtern der Demokratie – den Wahllokalen – durchgeführt werden, mehrheitlich negativ sein.

Veronika Bellmann ist seit 2002 direkt gewähltes Mitglied des Deutschen Bundestages (CDU).




GASTSPIEL MARTIN D. WIND: Unser Grundgesetz ist wichtiger als Partei-Hickhack

Wenn das Reden eines vormaligen Generalsekretärs der ehemaligen Volkspartei CDU nicht so gefährlich wäre, so bedenklich an die Instrumentalisierung der Gesetze im Sinne parteipolitischen Missbrauchs aus unseligen Zeiten der Geschichte erinnerten, könnte man ihn schlicht ignorieren. So wie meistens. Doch dieses Mal hat Peter Tauber den Boden der demokratischen Auseinandersetzung mit politischen Mitbewerbern verlassen. Er redet nicht mehr von „Gegner“ sondern er markiert Andersdenkende als „Feind“. Vor allem jene, die sich bemühen, die von der Merkel-Union geräumten politischen Felder erneut zu besetzen oder besetzt zu halten. In der überregionalen Tageszeitung „Die Welt“ durfte Tauber sich austoben:

„… Im Artikel 18 unserer Verfassung ist festgeschrieben, dass derjenige entscheidende Grundrechte wie das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung, die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, das Recht auf Eigentum oder auch das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis verwirkt, der diese Grundrechte „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“. …“, so teilt der vorgeblich für die Demokratie streitende Tauber uns Wählern mit.

Und Tauber teilt auch gleich mit, wen er da als Objekte der Anwendung des Artikels 18 im Visier hat. Zwar ist die AfD Hauptziel seiner Anwürfe aber heute ist keine Infamie geschmacklos genug, um nicht im selben  Aufwasch auch noch innerparteiliche Kritiker der derzeitigen inhaltlichen Ausrichtung der Partei zu marginalisieren und beinahe zu kriminalisieren: Die WerteUnion, die sich bemüht dem massiven Linksdrift und der „Vergrünung“ der von Merkel vollkommen ihrer christdemokratischen Fundamente beraubten CDU entgegenzuwirken, wird in hämischem Ton in die Schmuddel-Ecke gestellt. So weit, so schlecht. Hier gibt Tauber beredt Auskunft über sein radikalisiertes und intolerantes Denken. Schauen wir, was Tauber in seiner politischen Eindimensionalität übersehen will. Es gibt seit Jahren genug Anlässe, weitere massive Anfragen bezüglich der Verfassungstreue zu stellen:

Wie ist der Umgang vieler Politiker_*InnenX mit uns, den Bürgern, dem gemeinen „Social-Media-Volk“? Da wird Kritik am Regierungshandeln zur „Hetze“. Der Gründer von facebook, Marc Zuckerberg, wurde bereits 2015 von Angela Merkel unter Druck gesetzt, er solle dafür sorgen, dass das, was sie als „Hetze“ empfindet, von seinem Unternehmen ausgemerzt werden sollte. Er hat eilfertig zugesagt. Als er nach Regierungsmeinung nicht befriedigend lieferte, hat Merkels damaliger Justizminister Heiko Maas, unter Umgehung des Zensurverbotes des Grundgesetzes, ein mit Zensur wirkungsgleiches „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) in Kraft setzen lassen. Die Folge: vielfache Unterdrückung der freien Meinungsäußerung. Das Bundesverfassungsgericht weigert sich eine fristgerecht eingereichte Klage gegen dieses Zensurgesetz zu verhandeln.

Stapfen wir weiter durch diesen schwärenden Morast aus grundgesetzwidrigem Agitieren: Denken Sie an die Angriffe auf die grundgesetzlich geschützten Ehen und Familien, die frontalen Angriffe – auch aus CDU und SPD – gegen grundgesetzlich garantierte Elternrechte. Lenken Sie Ihren Blick auf die umbenannte SED, „Die Linke“, in deren Präambel ihres politischen Manifests noch heute öffentlich der ungebrochene Wille zum Zerstören der freiheitlich demokratischen Grundordnung und Umwandeln in ein „anderes Wirtschafts- und Gesellschaftssystem: den demokratischen Sozialismus“ programmatisch geschrieben steht. Erkennt Tauber nicht, dass ein Robert Habeck, „Spitzenpolitiker_InX“ von Bündnis90/Die GRÜNEN mit politischen Agenda der grünen Agitation eine Breitseite auf die individuellen Freiheitsrechte unserer Demokratie fährt?

Wenn man das Grundgesetz konsequent anlegt, besonders die Artikel, die es vor der Willkür der Politik, der Regierungen und der Menschen schützen sollen, dann sind alle Parteien mehr oder weniger ein „Prüffall“ und Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Klingelt da bei Herrn Tauber nichts? Ist er so weit mitlaufender Parteisoldat, dass keinerlei Erkenntnisdämmerung bei ihm mehr möglich ist, über den piefigen Parteihorizont hinaus? Wachen Sie auf, Herr Tauber, sprengen Sie die Fesseln des opportunistisch-merkelianischen Machterhalts und setzen Sie sich außerhalb Ihres goldenen Käfigs der Parteidoktrin, für die schlichten und einfachen Werte des Grundgesetzes und die Rechte der Bürger und des Volkes ein.