Linke Schieflage an der Küste: Der Skandal von Schwerin

Die Wahl einer offenkundigen Linksextremistin zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern ist ein weiterer Tiefpunkt in der traurigen Geschichte der zerbröselnden Wehrhaftigkeit der parlamentarischen Mitte gegenüber den Feinden unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung. Es ist schon schwer erträglich, dass es einen wachsenden Teil der Bevölkerung gibt, der bereit ist und aktiv daran mitwirkt, die Feinde unserer bürgerlichen Gesellschaft in die Parlamente zu wählen. Aber das muss man hinnehmen als Demokrat, weil es „Wille des Volkes“ ist.

Aber bitte, eine Barbara Borchardt von der Linken, die der „Antikapitalistischen Linken“ angehört – das linke Pendant vom rechten „Flügel“ bei der AfD quasi und vom Verfassungsschutz beobachtet – das kann man sich gar nicht ausdenken. Und SPD und CDU stimmen brav dafür.

Ja, sagen die zur Erklärung, das sei parlamentarischer Usus, so und einvernehmlich zu verfahren. Und ich sage dann: Es ist auch parlamentarisch üblich und sogar in der Geschäftsordnung festgeschrieben, dass jeder Fraktion ein Vizepräsident des Deutschen Bundestages zusteht. Wenn man aber der AfD seit drei Jahren ihr Recht verweigert, warum dann nicht wenigstens auch Linksextremisten aus unseren obersten Gerichten fernhalten?




Der Rechtsstaat funktioniert noch immer

In Zeiten, in denen eine Bundeskanzlerin mit einem Telefonanruf aus Südafrika das rechtmäßige Ergebnis einer Wahl in Thüringen „rückgängig“ machen kann, darf man mit Fug und Recht Zweifel hegen, ob in unserem Land noch alles rechtsstaatlich zugeht. Aber es gibt eben auch Lichtblicke wie heute im Saarland. Dort hat das Verfassungsgericht der Eilklage eines Bürgers stattgegeben und angeordnet, die Einschränkungen für die Bürger im Zuge der Corona-Bekämpfung SOFORT deutlich zu lockern. Ein hochgeschätzter Kollege der BILD ätzte am Nachmittag auf Facebook, nun könne man im Saarland seine Eltern auch wieder privat besuchen und nicht nur mit Abstand beim Autohändler treffen.

Das Urteil – ich weiß, dass das Saarland klein ist – widerlegt aber die vielen Verbalrabulisten, die tagtäglich in den Sozialen Netzwerken von der kurz bevorstehenden Diktatur schwurbeln und Vergleiche zwischen dem heutigen Deutschland und der Endzeit der DDR ziehen. Hätte dort ein einzelner Bürger vor Gericht gegen staatliche Großmaßnahmen klagen und dann auch noch gewinnen können? Ganz sicher nicht. Es knirscht an vielen Ecken und Enden, aber unser Rechtsstaat ist noch nicht verloren.