Stadt Dortmund will Naidoo-Konzert verhindern – davor wollen wir Fakten sehen!

Das erste große Live-Konzert, das unsere älteste Tochter erlebt hat, war eins von Xavier Naidoo. In Düsseldorf, ganz uncool mit ihren Eltern und 5.000 anderen Musikfans. Ein Sänger, der über seinen christlichen Glauben sang und damit die Charts stürmte („Seine Straßen“). Und der uns beim „Sommermärchen“ 2006, als die globale Fußball-Gemeinde auf Deutschland schaute, zum weinen brachte mit „Dieser Weg wird kein leichter sein“. Ein Jury-Mitglied bei der Castigshow DSDS. Und jetzt raus, ein Paria. Eine persona non grata, weil er offenbar politische Überzeugungen vertritt, die nicht nur dem Mainstream entgegenstehen, sondern auch mir und vielen Bürgerlichen.

Hat er Kontakte zu den Identitären, die wegen Rechtslastigkeit vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Ist er ein Antisemit?  Ich weiß es nicht, wenn er es ist, für mich ein No Go! Antisemitismus ist in keiner Form tolerierbar, egal, ob er von Rechtsradikalen, Muslimen oder einem Sänger ausgeht. Doch bevor der Staat einem Künstler Auftrittsverbot erteilt, muss er darlegen, was gegen diesen Mann vorliegt. Dubiose Andeutungen reichen da nicht aus.

„Wir wollen Xavier Naidoo nicht in unserer Stadt und auch nicht jene Anhänger seiner Musik, die seine Positionen teilen“, sagte Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD). Aber warum, Herr Oberbürgermeister? Konkret die Tatsachen auf den Tisch! Butter bei die Fische! Ein Künstler, der gegen die real existierenden Gewalttaten, die durch Asylbewerber begangen werden, rappt, hat in einer freien Gesellschaft das Recht dazu. Jedenfalls so lange der Bundespräsident die Bevölkerung zum Konzert von „Feine Sahne Fischfilet“ nach Chemnitz einlädt, die gewaltverherrlichende Texte gegen die Polizei im Repertoire hat und selbst vom Verfassungsschutz beobachtet und im alljährlichen Bericht gewürdigt wurde. Oder so lange ein Musiksender MTV in der blasphemischen Comicserie namens „Popetown“ übelste Beleidigungen gegen eine Institution senden darf, die Milliarden Menschen Orientierung gibt. Satire darf alles behauptete Tucholsky. Rapmusik auch, behauptet Kelle. Wenn Sie einem Künstler Auftrittsverbot erteilen, weil er nicht  ihre politische Meinung teilt, dann haben Sie das vor der Öffentlichkeit zu begründen. Wenn nicht, muss Naidoo im Westfalenpark auftreten.

 

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Erst Steimle jetzt Naidoo…

Jetzt also Xavier Naidoo…

RTL hat gestern das Jury-Mitglied aus der Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ aus der Sendung gekickt. Weil der Sohn eines Vaters mit südafrikanisch-indischer und einer Mutter mit südafrikanisch-irischer Abstammung ein Rassist, ein Rechtsextremer sein soll. In einem kurzen Video hatte er u. a. gerappt, dass: „jeden Tag ein Mord geschieht, bei dem der Gast dem Gastgeber das Leben stiehlt“. Bei 230 Tötungsdelikten durch Flüchtlinge und Migranten im Jahr – offizielle Zahlen BKA für 2018 – ist das jetzt nicht so abwegig, was Naidoo singt. Und bei mehr als 6.000 sexuellen Übergriffen und über 60.000 Gewaltdelikten wie Messerstechereien wäre es erste Bürgerpflicht, die Probleme klar zu bennen. Und das kann man auch, ohne Ausländerfeind oder rechtsradikal zu sein.

Naidoo ist ein begnadeter Künstler, der aber auch zu Verschwörungstheorien neigt. Sein Auftritt damals vor dem Reichstag bei einer Demo der sogenannten „Reichsbürger“ war suboptimal. Seine vorgetragene Ansicht, dass Deutschland ein „besetztes Land“ sei, grotesk. Aber es gibt noch mehr Menschen in Deutschland, die zu solchen Verschwörungstheorien neigen – und das darf man in einer Demokratie.

Naidoo ist kein Einzelfall, wenn Sie zum Beispiel an den Kabarettisten Uwe Steimle aus Dresden denken, beim MDR rausgeflogen, weil er seinen Job ernstgenommen hat, politisches Kabarett gegen das Establishment zu machen. Zack. und raus bist Du.

Meinungsfreiheit geht anders. Freiheit geht anders.

Wenn Naidoo Flüchtlinge und Migranten unisono als Kriminelle bezeichne, dann könne er nicht mehr bei RTL in der Show sitzen. Sagt der Sender. So eine differenzierte Betrachtung würde ich mir dort und bei ARD und ZDF mal wünschen, wenn jedes AfD-Mitglied für schuldig am Terror von Hanau erklärt wird. Und die Machtelite nickt selbstgefällig dazu.

 

 




Amadeu-Stiftung kassiert Klatsche vor Gericht: Xavier Naidoo ist kein Antisemit

Gute Nachrichten vom Rechtsstaat: Das Landgericht Regensburg hat einer Referentin der linksextremen und mit Millionen aus öffentlichen Haushalten finanzierten Amadeu-Antonio-Stiftung untersagt, den Popsänger Xavier Naidoo als Antisemiten zu bezeichnen. Die Richterin kam zu dem Ergebnis, die Referentin der dubiosen Stiftung habe ihren Vorwurf nicht ausreichend belegen können. Wörtlich hatte die Dame bei einer Veranstaltung im bayerischen Straubing gesagt:“Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar.“ Der 46-jährige Sänger wies die Vorwürfe rundheraus zurück und erwähnte, dass sein Sohn einen hebräischen Namen trage.

Die Amadeu-Stiftung, die von der früheren Stasi-Spitzelin Anetta Kahane geleitet wird, ist bekannt für Schmutzkampagnen gegen Personen und Organisationen, die irgendwie nicht links genug sind. Erst 2016 hatte der Bundesvorstand der Jungen Union (JU) einen Antrag beim CDU-Bundesparteitag eingebracht, die staatliche Förderung der Amadeu-Antonio-Stiftung (AAS) einzustellen und „auf Basis der getätigten Aussagen ihrer Vertreter und öffentlichen Kundgaben“ vom Verfassungsschutz überwachen zu lassen.

Natürlich wurde das nicht beschlossen, sondern weiterverwiesen. Und natürlich findet sich im Bundestag bis heute keine Partei, die dem Treiben der Kahane-Truppe endlich den Geldhahn zudreht.




Zero points for the GmbH

Der Popsänger Xavier Naidoo soll Deutschland beim Eurovision Song Contest 2016 in Stockholm vertreten. Und sagen wir mal so: Eine gute Stimme hat er ja. Möglicherweise gibt es jedoch Probleme, die mit der Satzung des altehrwürdigen Wettbewerbs nicht kompatibel sind. Denn Herr Naidoo hat eine Art Identifikationsstörung. Die Geschichte dazu lautet so (ungefähr): An einem lauen Sommerabend radelte der Musiker durch Berlin und kam zufällig an einer Bühne vorbei, vor der sich sogenannte „Reichsbürger“ versammelt hatten. Das sind Leute, die behaupten, dass es die Bundesrepublik Deutschland rein rechtlich gar nicht gibt. Und weil er nunmal zufällig da war, erklomm Naidoo die Bühne und erklärte, dass Deutschland kein Land sei, sondern eine GmbH. Nicht mal ein Friedensvertrag seit nach 1945 geschlossen worden (was stimmt), und die USA hätten immer noch Sonderrechte, die Deutschlands Souveränität in Frage stellen. Ich hoffe, ich habe das richtig auf die Reihe bekommen. Verboten ist das alles nicht, und Menschen, die Kausalitäten seltsamster Art herstellen, gibt es an jeder Ecke. Was mir aber Sorgen bereitet, ist der daraus resultierende rechtliche Status von Herrn Naidoo beim Sängerwettstreit in Schweden. Für wen tritt er an? Sind GmbHs als Teilnehmer beim ESC überhaupt zugelassen? Oder tritt er in Wirklichkeit für die Vereinigten Staaten von Amerika an? Müssten die dann der EU beitreten, um seinen Auftritt rechtmäßig werden zu lassen? Es ist alles so verwirrend. Ich denke, Naidoo sollte sich öffentlich erklären. Vielleicht bei sputniknews oder einem anderen seriösen Organ.