Über diesen Fall hätte verhandelt werden müssen
Das spricht für Charakter. Der niedersächsische Kinderschutzbund hat die vom Landgericht Verden zugewiesene Spender des Kinderporno-Besitzers und früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy abgelehnt. Sich aus einem solchen Verfahren mit 5.000 Euro quasi freikaufen zu können, sei ein „fatales Signal“, erklärten die Kinderschützer. Und das ist wahr. Selbst wenn man berücksichtigt, dass Edathy selbst kein Kind missbraucht hat und auch nur wenige Dateien besaß, sind es Leute wie er, die überhaupt einen Markt schaffen, in dem die schwächsten und wehrlosesten Geschöpfe von gewissenlosen Kriminellen ausgebeutet werden. In der Kinderporno-Szene gibt es nichts Ekelhaftes, das es nicht gibt. Die Hintermänner verdienen viel Geld mit Fotos und Filmchen, auf denen es nicht um eine Art Freikörperkultur geht, sondern um brutalsten Missbrauch. Die Kinder, die das irgendwie überleben, werden nie wieder ein normales Leben führen können. Und all das, weil es einen „Markt“ für dieses widerwärtige Geschäft gibt. Deshalb ist es unverständlich, wenn ein Gericht über den Fall Edathy nicht einmal verhandelt, sondern es gegen eine vor dem Hintergrund seines beachtlichen Übergangsgeldes als Ex-Abgeordneter geringfügige Spende und ein lustloses Reuebekenntnis einstellt. Kaum war das Verfahren formell eingestellt, feixte Edathy auf Facebook, „eine Schulldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht getroffen worden“. Noch ein Schlag ins Gesicht für die Opfer und unseren Rechtsstaat.