Überraschung: Jan Böhmermann (ZDF) verbreitet Fake News
Das Münchner Landgericht hat gestern dem ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, im Prozess gegen den ZDF-Komiker Jan Böhmermann recht gegeben. Der hatte in einem Beitrag im Oktober 2022 die Unwahrheit über eine angebliche Nähe es Ex-BSI-Chefs zu russischen Geheimdiensten verbreitet. Konkret wies die Pressekammer des Landgerichts Böhmermanns Behauptung zurück, Schönbohm stelle ein Risiko für die Cybersicherheit in Deutschland dar.
Nachdem Böhmermann das öffentlich behauptet hatte, suspendierte Bundesinnenministerin Nancy Faeser Schönbohm, zu dem sie kein Vertrauen mehr habe. Der BSI-Chef wurde vom Verfassungsschutz durchleuchtet – Belege für eine angebliche Nähe zu russischen Geheimdiensten fanden sich nicht.
Die Pressekammer setzte den Streitwert des Verfahrens auf 205.000 Euro fest. Am 28. November werden die Richter das Urteil sprechen. Sollte das ZDF verlieren, kommen hohe Kosten auf den Sender zu. Die ZDF-Anwälte trugen vor, wenn das ZDF Hunderttausende Euros als Folge der Fake News bezahlen müsse, sei – kein Scherz – „die Pressefreiheit in Gefahr“.
Entschuldigt hat sich die Innenministerin übrigens nie bei Schönbohm.