Unterwegs mit dem „Love-Train“ – auf Ihre und meine Kosten
Die öffentlich-rechtliche Jugendwelle 1LIVE transportiert am 1. Februar mehrere hundert Hörer der Sendeanstalt nach Österreich, genau nach Zell am See. In einem „Love-Train“, der in Münster startet und über Essen und Köln in die Alpenrepublik rollt. Auf der Homepage wird beschrieben, um was es geht: „Hier könnt ihr euch schon mal partymäßig aufwärmen und die anderen Mitreisenden in kleinen kuscheligen 6er-Abteilen kennenlernen. Ihr habt Lust auf Skifahren, feiern und verlieben? Dann meldet euch für den 1LIVE Lovetrain an.“ Skifahren und Snowboarden stehen dann vor Ort auf dem Programm, DJs legen auf und eine „fette Après-Ski-Party“ wird versprochen.
Ich finde es schön, wenn sich Menschen verlieben. Singles zu Party und wohlmöglich heißen Nächten zusammen zu bringen – warum nicht, wenn man diese Art der zwischenmenschlichen Verbindung schätzt? Aber was hat das mit einer Staatsrundfunkanstalt zu tun, die von uns allen mit Zwangsgebüren finanziert werden muss? Haben diejenigen, die 1946 den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland gegründet haben, an einen „Love-Train“ gedacht? Oder ging es darum, in einer schweren Zeit Informationen und – ja auch – Unterhaltung für die Bevölkerung zu organisieren, als es keine anderen Sender gab, kein Privatfernsehen, kein Internet?
Es gibt nicht den geringsten Grund, warum wir in Deutschland 2018 mit gesetzlich zwangsverodneten Zahlungen das Liebesleben von Singles befördern müssen. Wenn RTL das macht – fein. Aber was geht mich das an? Öffentlich-Rechtliche Sender veranstalten vielerlei Dinge, die nicht zu ihrem Grundauftrag gehören. Sie präsentieren Konzerte, verleihen Preise, machen kommerziellen Medienunternehmen Konkurrenz. Und keiner gebietet diesem schamlosen Treiben Einhalt. Stattdessen fordern Intendanten höhere Gebüren, um ihre Sender zu finanzieren, und ihre üppigen Ruhestandsgehäter. Diätenerhöhung im Bundestag – lächerlich! Schauen Sie hin, was hier mit unseren Gebühren passiert – da wird Ihnen schwarz vor Augen.