Urlaub vom Asyl – unsere Kultur ist einzigartig
Man sagt Journalisten ja gern hämisch nach, dass sie Politiker gern kritisieren, aber nie selbst bessere Vorschläge machen. Na, gut, hier kommt einer von mir in der Flüchtlings-Problematik. Hätte ich in diesem Land etwas zu sagen, würde ich allen Asylbewerbern, die in Deutschland leben, aber zwischendurch Urlaubsreisen in ihre Heimatländer unternehmen, in denen sie verfolgt und unterdrückt werden – auf Kosten von uns allen, versteht sich – eine Absage schicken und diejenigen unverzüglich ausweisen. Wer bei uns Hilfe und Schutz vor den Verhältnissen in Arabien, Afghanistan und Afrika sucht, und dann dorthin reist, um Verwandte zu besuchen, ist kein Verfolgter. Ja, so einfach und logisch ist es manchmal mit politisachen Themen.
Die Schweizer „Weltwoche“ berichtete vor zwei Wochen über den Fall einer Frau aus – ich glaube – Eritrea. Die wurde als Flüchtling im Nachbarland aufgenommen, bekam monatlich 1.300 Franken und eine Mietwohnung gestellt. Die Vermieterin freute sich, dass die junge Frau aus einer anderen Kultur bei ihr wohnte, wunderte sich nach einiger Zeit jedoch darüber, dass ihr Gast (schreibt man jetzt eigentlich Gäst_*In? Es ist heutzutage alles so verwirrend…) fast nie im Haus, sondern immer auf Reisen zu Verwandten war. Auf Facebook entdeckte sie dann Fotos von ihrer Hochzeit…in Eritrea. Wie sich herausstellte, war sie auf Kosten der Schweiz in ihre Heimat zurückgeflogen, um dort einen Mann zu heiraten und mit in die Schweiz zu bringen. Kinder wünschen sie sich auch. Die Fotos von der Hochzeit zeigten seidene Kleider, eine Riesenparty und üppige Buffets. 50.000 Flüchtlinge, so berichtet die „Weltwoche“ hätten seit Anfang 2011 einen Urlaub vom Asyl bewilligt bekommen.
Offizielle Zahlen aus Deutschland gibt es übrigens nicht, aber die „Welt am Sonntag“ berichtete 11. September, dass es auch hierzulande Urlaub vom Asyl gibt. Hartz-IV-Empfänger hätten Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit pro Jahr, ohne dass die Bezüge gesenkt werden. Ein solcher Urlaub müsse bei der zuständigen Arbeitsagentur gemeldet werden und werde im Regelfall genehmigt. Eine Pflicht, den Urlaubsort anzugeben, besteht nicht. Erfahre ein Betreuer im Gespräch von einer Reise etwa nach Syrien, darf er diese Information wegen des Datenschutzes nicht weitergeben….