Vergewaltiger wird nicht abgeschoben – er hat seinen Pass verloren

Reza B. (44) kam 2015 nach Deutschland und beantragte Asyl. Der Iraker hatte es über einen Zwischenstopp in Syrien ins gelobte Land geschafft. Am 15. Juni 2015 fragte unser Gast am Busbahnhof in Schwandorf (Bayern) eine Frau (21), wo der Marktplatz sei. Da er nicht verstand, was sie erklärte, zeigte sie ihm hilfsbeeit den Weg. Unterwegs drängte er sie in ein Gebüsch, versuchte, sie zu küssen, begrapschte sie und vergewaltigte sie dann. So weit, so schlecht.

Die Frau hatte nach der Tat Albträume, kann nicht mehr schlafen, und wenn, dann wacht sie oft schreiend auf. Vier Monate nach der Vergewaltigung sah sie den Täter zufällig am Regensburger Bahnhof und verständigte die Polizei.

Vor Gericht bestritt Reza B. die Tat und behauptete,  die Frau sei IHM an die Wäsche gegangen. Er wusste dabei nicht, dass sie lesbisch ist. Unser irakischer Freund wurde also zu vier Jahren Haft verurteilt und 2018 verfügte das Landratsamt Schwandorf seine Ausweisung. Dagegen klagte er vor dem Verwaltungsgericht Regensburg – und verlor sogar. Das Gericht sieht die Gefahr, dass er weitere Straftaten begehen wird.

Aber er ist immer noch da, wie die BILD berichtet. Denn Reza B. hat seinen Pass irgendwie wohl verloren. Der iranische Staat gibt ihm nur einen neuen Pass, wenn er freiwillig zurückkehrt in seine Heimat. Aber dahin will er ja gar nicht mehr, seit er das gelobte Land kennt, das ihm Unterkunft und Hartz IV zahlt, aber ihm verbietet, dafür arbeiten zu müssen.

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