Verschiebung der Bundestagswahl? Was ist dann mit meinen Wetten?

Die Bundesregierung hat beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages um Expertise nachgefragt. Im Kanzleramt ist man daran interessiert, wie die klugen Juristen des deutschen Parlaments die „Verfassungsrechtlichen Aspekte und Konsequenzen“ einer „Verschiebung der Bundestagswahl“ sehen. Ja, steht da wörtlich so. Und bevor Sie jetzt gleich aufschreien: Dass Politiker Expertenrat vor Entscheidungen einholen, das ist nicht nur üblich, sondern das sollte viel häufiger geschehen.

Aber ganz unvermittelt formt sich beim Lesen der Überschrift ein ganz grauslicher Gedanke: Wenn die Bundestagswahl verschoben werden müsste, weil sie zum Beispiel wegen Corona „faktisch nicht möglich ist“ (O-Ton Bundestagsdrucksache), dann bliebe ja die desaströseste Bundeskanzlerin in der Gescchichte nach 1945 erstmal weiter Hausherr_*In im Kanzleramt. Also genau das, was mir jeden Tag von übelgelaunten Zeitgenossen zugerufen wird. Ich habe sogar mehrere Wetten geschlossen, dass Frau Merkel 2021 nicht mehr antreten wird.

Ich werde gleich den Wissenschaftichen Dienst des Bundestages anrufen und um Expertenrat bitten. Wenn Frau Merkel 2022 nochmal CDU-Kanzlerkandidatin wird: Sind die Wetten dann wegen dieser Veränderung des Wahltermins ungültig, oder muss ich dennoch bezahlen?

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