Wenn die Polizei Südländer nicht Südländer nennen darf

Was haben wir gelacht, als wir vor einigen Monaten gelesen haben, dass die Polizei in Belgien nach 21 Uhr keine Hausdruchsuchungen mehr durchführen darf, weil auch Terroristen das Recht hätten, mal auszuruhen. Aber ganz ehrlich: der politisch korrekte Schwachsinn in Deutschland steht dem in anderen Ländern um nichts nach.

In Bielefeld hat sich jetzt der „Integrationsrat“ über die Polizei mockiert. Die spreche in Fahndungsaufrufen immer von „südländischer Typ“ und das sei eine „Stigmatisierung“ von Flüchtlingen.

Ich habe wirklich den guten Willen, etwas dazuzulernen. Aber wenn ein südländischer Typ der Täter eines Verbrechens war – wie dürfen wir ihn dann politisch korrekt bei der Fahndung benennen? „nen Typ“ ist möglicherweise nicht ausreichend, um den Täter dingfest zu machen. Und überhaupt: wäre das nicht eine Diskriminierung von Männern? Impliziert so ein Fahndungsaufruf nicht, dass Männer häufiger Straftäter sind? Und: Hat der Gesuchte eine Glatze – will er dann überhaupt, dass so nach ihm gefahndet wird? Oder verstößt das dann gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung?

Es ist irre, mit was für einem Schwachsinn, sich unsere satte und selbstzufriedene Gesellschaft beschäftigt. Würde mich nicht wundern, wenn demnächst ein Bielefeld ein Runder Tisch gegründet würde, um über richtig formulierte Fahndungen nach südländischen Typen, die man aber so nicht nennen darf, zu diskutieren. Natürlich mit einer Frauenquote und zwei Stühlen für Transgender….