28 unserer Gäste sind wieder in Kabul – für wie lange?
Die unter großem medialen Getöse abgeschobenen 28 afghanischen Schwerkriminellen sind gestern in ihrer alten Heimat gelandet. Mit einem Verkehrsflieger von Qatar Airways, ausgestattet mit je 1000 Euro, die Sie und ich finanziert haben. Der Flug von Leipzig nach Kabul kostet sicher auch ein paar Euros, sind immerhin 6.621 Kilometer.
Deutsche Polizisten sind nicht mitgeflogen, aber ein Arzt war an Bord, für den Fall, dass jemand unserer früheren Gäste unterwegs Kopfschmerzen bekommt oder sich einen Finger beim Tomatensaft am Glas verletzt.
Alles, was diese Herrschaften tun mussten, um vom deutschen Staat für die nächsten zwei Jahre versorgt zu werden – dafür reicht das „Handgeld“ am Hindukusch locker – war es, sich nicht an die Regeln zu halten, zu lügen, zu vergewaltigen und zu morden.
Deutschland verlassen haben so reizende Bereicherungen wie der, der im Oktober 2019 in einer Flüchtlingsunterkunft in Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) eine 14-Jährige betrunken gemacht und dann mit drei weiteren über mehrere Stunden vergewaltigt hatte.
Gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung sind der Beitrag, den zwei aus Berlin abgeschobene Afghanen zum Rückflug geleistet hatten. Fünf Repräsentanten Niedersachsens waren an Bord. Ihre Disziplinen: Totschlag, Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Betrug und Diebstahl. Und so weiter und so weiter…
Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios sollen mindestens zehn der abgeschobenen Männer direkt nach ihrer Ankunft in Kabul freigelassen worden sein. Ob sie schon Tickets für die Rückreise nach Deutschland von unserem „Handgeld“ gekauft haben, wissen wir im Moment noch nicht. Aber wir werden sicher von den reizenden Herrschaften später wieder hören…
Krank, einfach nur krank. Alles weitere dazu ist längst gesagt.
Der Anwalt des afghanischen Gruppenvergewaltigers aus Illenkirchberg sollte nach dem Willen der Landespolitik von B-W bereits früher abgeschoben werden, noch aus der Strafhaft. Frau Faeser/SPD und Frau Baerbock/Grüne blockierten das hartnäckig, sodaß der Vergewaltiger frei kam und nach Illerskirchen zurück. Die Zeit, die er dadurch bis zur nun erfolgten Abschiebung gewonnen hat, hat er tatkräftig für sich genutzt. Wie sein Ulmer Rechtsanwalt pressewirksam tönt, hat der abgescobene Vergewaltiger eine „Freundin“ in Deutschland, die aktuell hochschwanger von ihm sein soll. Und: Das Kind wird mit Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Ob die Freundin eine Deutsche ist oder eine Ausländer in mit unbefristetem Aufenthaltstitel, ist rechtlich egal. Sofern er als Vater eines deutschen Kindes geltend macht, zum Kind im Wege des Familiennachzugs wieder einreisen zu können, beruft er sich hierbei auf einen Rechtsanspruch nach Paragraphen 27, 28 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Artikel 6 GG. Es würde mich nicht wundern, wenn der eifrige Anwalt direkt nach Schwangerschaftseintritt dafür gesorgt hätte, daß Straftäter und Schwangere eine pränatale Vaterschafts- und gemeinsame Sorgerechtserklärung beim Notar, Jugendamt oder Standesammt abgegeben hätten, damit er seinen Aufenthaltsanspruch via amtlicher Urkunde dokumentieren kann. Gegen die mit der Abschiebung ausgelöste Einreisesperre wird der Anwalt einen Antrag auf Befristung der Einreise- und Aufenthaltssperre stellen, gestützt auf sein Recht, mit dem deutschen Kind in Deutschland zusammenzuleben. Früher gab es bei begründetem Zweifel die rechtliche Möglichkeit, eine auf Aufenthaltsrecht abgezielt Vaterschaftsanerkennung abgegebene Vaterschaftserklärung durch die Ausländerbehörde anzufechten. Dies wurde auf linkspolitischen Gründen gestrichen, u.a., da es dem Kindeswohl nicht entspreche. Bleibt den Behörden, einen Abstammungstest zu verlangen. Ist er tatsächlich der Vater, dürfte er -zumindest im Laufe von diversen Verwaltungsstreitverfahren – am Ende durchaus Erfolgsaussichten haben, natürlich unter Gewährung und Inanspruchnahme von Prozeßkostenhilfe zulasten des deutschen Steuerzahlers und zugunsten des Anwaltskontos. Die Flüchtlingshilfe von B–W ist hier laut Anwalt kräftig an der Unterstützung beteiligt, den verurteilten Straftäter schnellstmöglich wieder in die Region seiner Vergewaltigungstat zurückzubringen. Ich mag mir nicht ausmalen, was sein(e) Opfer dabei empfindet(n) und durchmacht(en). Hätte die Bundesregierung seine Abschiebung nicht so lange blockiert, hätte er sich nicht auf diese Schwangerschaft berufen können. Mal ganz abgesehen davon, ob die Schwangerschaft aus Sicht der werdenden Mutter freiwillig herbeigeführt wurde. Bleibt zu hoffen, daß die in B-W zuständige Ausländerbehörde erfolgreich und längstmöglich argumentiert, daß das Ausweisungsinteresse aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung fortbesteht und höher rangiert als sein Interesse, die Einreisesperre mit Geburt des Kindes fallen zu lassen. Hier wird es auf eine sehr gute Begründung im Rahmen des auszuübenden pflichtgemäßen Ermessens ankommen. Das ist ähnlich wie mit der Entscheidung, 1000 € Reintegrationshilfe zu zahlen. Verwehrt man das komplett, kann dies als rechtswidrig ausgelegt werden und könnte die gesamte Abschiebung angreifbar machen. Bei allem spontanen Bauchgefühl ist stets auch Pragmatismus und Taktik geboten. Ich bin sehr gespannt, wie sich dieser spezielle Fall entwickelt und was man davon hört und liest. Sicher wird uns Rechtsanwalt Christoph Käss aus Ulm in den Medien über seinen Kampf informieren…
Sie tanzen dem deutschen Staat ( UNS !! ) auf der Nase herum und wir stehen daneben, klatschen nicht nur eifrig Beifall, sondern zahlen noch zusätzlich – und zahlen, und zahlen, und zahlen …
Dieser Staat ist hilflos – planlos – kraftlos – dafür mit der moralisch größten Klappe weltweit ausgestattet.
Und das Volk demonstriert – gegen genau DIE, die diesen Irrsinn beenden wollen …
Und die CDU hält an ihrer „Brandmauer“ fest und will mit den Grün*/-/:/_/•/Innen koalieren …
Thilo Sarrazin: „Deutschland schafft sich ab“ und „Deutschland auf der schiefen Bahn“.
Wenn man einmal auf der schiefen Bahn nach unten rutscht, gibt es keine Umkehr mehr. Man muß wie der Alkoholiker ganz unten sein, um einen Neuanfang versuchen zu können. Ob der beim ersten Versuch gelingt, ist sehr fragwürdig.
Wir haben noch harte Zeiten vor uns!
Flug und Begleitservice dürften sicher wesentlich teuerer als die 1000 Teure Abschiedsprämie gewesen sein, aber im Vergleich zum zuvor angerichteten immensen Schaden sind das „Peanuts“. Aber he, endlich passiert was – auch wenn das absehbar nur ein folgenloses Alibi zur Volksbesänftigung bleiben wird.
Nein, wird es nicht.
Denke ich zumindest.
Die Kosten für den Katar Airways Charterflug sollen sich – angeblich – auf gut € 250.000 belaufen.
Da Kabul aber Bundespolizisten als Begleitung abgelehnt hatte, mußte eine „private Sicherheitsfirma“ eingesetzt werden. Die hat sicher für lau gearbeitet, von wegen „Vaterlandsliebe“ oder so ähnlich.
Ob diese Leute bewaffnet waren und welche Befugnisse sie im Falle von „Problemen“ gehabt hätten, erfährt sicher nur der Innenausschuß des Bundestages.
Ich denke, in dieser Woche wird sich – nicht nur in Dresden und Erfurt – so einiges tun, was für die eine oder andere Überraschung gut ist.
Die „Näncy“ spricht doch immer von „Einzelfällen“? Ich habe den Eindruck, das bezieht sich weniger auf die Straftaten, sondern vielmehr auf die Abschiebungen krimineller „Gäste“ (ich bevorzuge den Begriff „Invasoren“)
Und ich erwarte den Rücktritt der Innenministerin „aus gesundheitlichen Gründen“ noch vor der Wahl in Brandenburg.
Es sei denn, uns‘Olaf stellt vorher die Vertrauensfrage – oder die SPD putscht …
Tja, da dürften aber einige „Gutmenschen“ auf der Zinne balancieren …
Die „Zeitung mit den vier Buchstaben“ berichtet heute mit Fotos über das Gefängnis in Afghanistan, in dem angeblich einige der aus Deutschland abgeschobenen Schwerverbrecher einsitzen und auf ihren dortigen Prozeß warten.
Wenn DAS Amnesty oder die Grün*/-/:/_/•/Innen sehen, setzen sie sich in den Flieger und holen die armen, traumatisierten ( jetzt wirklich ! ) Schutzsuchenden Fast-Deutschen ganz schnell wieder zurück.
Incl. Entschädigung, Schmerzensgeld und frisch renovierten Appartements …
Wie man lesen konnte, wurden die Verbrecher teilweise aus dem Gefängnis entlassen, sind also. Recht bald wieder hier. Erschwerend könnte es sich allerdings auswirken, dass die Taliban ihnen die € 1.000,- für das Ticket abgenommen haben.
Da zwischenzeitlich von NIUS recheriert, haben die 28 Intensivstraftäter eine Erklärung unterschrieben, Deutschland freiwillig (und dauerhaft) verlassen zu wollen. Es wird insofern angezweifelt, ob dies überhaupt eine Abschiebung im klassischen Sinne war. Die Zahlung des „Handgeldes“ von 1000 € entspricht im übrigen genau dem Betrag, den der Bund für freiwillig Ausreisende als Starthilfe gewährt, nachdem sie eine freiwillige Ausreiseerklärung nach dem REAG/GARP-Programm unterschrieben habe, die auch eine Erklärung über ihre Mittellosigkeit enthält. Als Handheld im Fall von Abschiebungen wird üblicherweise 50 € pro Nase gewährt, damit ab Flughafen die Weiterreise nach Hause bezahlt werden kann. Mutmaßlich wurde diese Afghanistanausreise als „freiwillige Abschiebung“ verbucht. Einreisesperre gelten, aber die Durchführung wurde mit Upgrades verknüpft, um Reibungslosigkeit zu gewährleisten.
Heute habe ich auf Kontrafunk/aktuell ein sehr interessantes Gespräch mit einem deutschen Arzt gehört, der in Afghanistan ein Kinderhilfswerk aufgebaut hat. Er hat im Rahmen seiner Tätigkeit Kontakte, auch zu den örtlichen Talibanchefs und berichtete, daß alle Abgeschobenen inklusive ihres Handgeldes bei ihren Familien sind. In Afghanistan lache man sich schlapp über Frau Faeser und Frau Baerbock. Die Taliban hätten den Straftätern kein Geld abgenommen. Die haben mutmaßlich im Vorfeld ein Vielfaches an Kohle erhalten, damit das geräuschlos abläuft. Nette Devisenquelle. Wie und wo wohl diese Abschiebespesen verbucht werden, sollten sie geflossen sein? Ich schätze,
Ablage Giftschrank 😱