Off Air: RBB schmeißt Hotz raus

Nach der Entgleisung des RBB-Moderators Sebastian Hotz alias „El Hotzo“ nach dem Attentat auf den US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump, hat der öffentlich-rechtliche Sender die Reißleine gezogen und seinen Mitarbeiter rausgeworfen. Hotz hatte nach dem Angriff auf Trump auf X (Twitter) geschrieben: „Leider knapp verpasst“

Der mäßig begabte Komödiant Hotz war früher Witzeschreiber bei Jan Böhmermann. Nachdem Kritik an seinem Tweet lautgeworden war, legte er nach:„Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben.“

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Dieser Artikel wurde 8 mal kommentiert

  1. Achim Koester Antworten

    El Hetzo und Jan Blödermann sind an Geschmacklosigkeit und ideologisierter Verblödung nicht zu unterbieten, man sollte beide aus dem Dunstkreis zwangsfinanzierter Staatspropaganda entfernen.

    • .TS. Antworten

      Wenn der Zwangsgebührenschundfunk solche Gestalten nicht aus seinem Nutznießerkreis entfernen will dann muß man den Zwangsgebührenschundfunk entfernen. Seinem Auftrag gemäß Rundfunkstaatsvertrag kommt er mit derart notorisch dauerhaften und immer wieder aufs neue überbotenen Verstößen gegen Anstand, Sitte, Neutralität und sparsamen Umgang mit seinen Gebühren schließlich offensichtlich wider besseren Wissens nicht nach.

      • H.K. Antworten

        Solange man als Türkenpräsidentendichter ein mehr als deutlich 6-stelliges „Gehalt“ auf GEZ-Kosten einfahren kann und wenn‘s drauf ankommt, von den „bösen Bullen“ – diesmal auf Kosten der SteuerInnenzahler – vor einer Ansammlung von Backpfeifen bewahrt wird, sollte man ( frau auch ) vielleicht doch einen Gedanken an die Abschaffung der „Horch-und-guck-Zwangsgebühren“ verschwenden …

        • .TS. Antworten

          Es steht jedem frei diese Abschaffung durch Zahlungseinstellung bzw. Verweigerung und Widerspruch gegen die Gebührenforderungen selbst einzuleiten.
          Die Chance damit zumindest einige Jahre Zahlungsverzug zu erzielen ist hoch, und zumindest den Widerspruch kann man relativ unkompliziert und weitgehend risikolos (es werden i.d.R. überschaubare Mahngebühren angerechnet, sonst fallen an Aufwand und Kosten nur die Widerspruchsschreiben an) immer wieder mit jeder neuen Forderung erneut stellen.

  2. H.K. Antworten

    Der RBB hat Hetz – äääh: Hotz nach seinem unsäglichen Sprachmüll „rausgeworfen“ ?

    Jaa – aber …

    Wie am 16.07.2024 zu lesen war:

    „ RBB-Programmdirektorin Katrin Günther am Dienstag: „Seine Äußerungen dort sind mit den Werten, für die der RBB einsteht, nicht vereinbar. Wir beenden daher die Zusammenarbeit ab sofort bis auf Weiteres und haben den Autor entsprechend unterrichtet.“

    Also, mit anderen Worten:

    Wenn genügend Gras über die Sache gewachsen ist, geht es munter weiter.

    „Das Volk vergisst ja so schnell …“

    • S v B Antworten

      @H.K.

      Die nur mühsam kaschierte Einschränkung „bis auf Weiteres“ hat auch mich verstört. Vielleicht wird in diesem Land jüngst doch allzu schnell vergeben? Trainiert wird dies bekanntlich allenthalben. Allzu oft leider in den denkbar ungeeignetsten Zusammenhängen. Kann man gutheißen, muss man aber nicht.

      Wenn es um Leid, Leben und Tod geht darf – jedenfalls für mein ethisches Geschmacksempfinden – Satire eben doch nicht alles. Ansonsten wird’s gerade jüngst extrem spannend, was die Auslegung der grundgesetzlich verankerten Meinungsfreiheit angeht. Höchst aufschlussreich und gerade deshalb wohl überraschend, was RA Joachim Steinhöfel zu diesem Thema zu sagen hat – diesmal im Zusammenhang mit Frau Faesers – mutmaßlich unhaltbares, da unrechtmäßiges Verbot der Zeitschrift Compact (auch nicht eben meine Lieblingslektüre). Es geht ums Prinzip, um die Grundfesten unseres Rechtsstaates. Man muss, nein darf, sich freudig wundern, was vom Grundgesetz her an Aussagen gedeckt ist, also nicht mit dem Argument einer Grundgesetz-Widrigkeit zu beanstanden ist. Selbst wenn Faeser, Haldenwang, Paus et al. dies ganz anders sehen mögen. Dem uns auch hier im Blog heiligen Grundgesetz ist Letzteres egal. Noch gelten der Buchstabe des Gesetzes und die in Schriftform vorliegenden Ausführungen (Auslegungen) des BVG aus dem Jahre 2017, wenn ich mich der Worte Steinhöfels recht entsinne. Ein beruhigender Gedanke, irgendwie. Gott, aber besonders auch den Vätern unseres GG sein Dank!

      • H.K. Antworten

        „ … den Vätern unseres GG sein Dank“.

        WANN lernen Sie endlich korrektes Neuhochdeutsch ???

        „den VÄTERN“ !!!

        Ich fasse es nicht !!

        Sie sollten sich bitte JETZT entscheiden !

        Entweder „Väter*/-/:/_/•/Innen“ oder feministischerseits intoniert „Mütter*/-/:/_/•/Innen“ !

        „Väter“ …

        Der Begriff ist schon vor – vor: WOCHEN abgeschafft worden !

        „ERZEUGER“ heißt das Gegenstück zur „Gebärenden“ !

        ( Wundert mich, daß in der Technik tatsächlich noch von „männlichem“ und „weiblichem STECKER“ gesprochen wird – dabei müßte es doch bei beiden einfach nur „Stecker*/-/:/_/•/In“ heißen … ).

        • Achim Koester Antworten

          Wenn ich das mit den „Gebärenden“ richtig verstanden habe, dann ist dieser Gänserich im Bundestag wohl doch keine Frau äh Gebärende.

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