28 unserer Gäste sind wieder in Kabul – für wie lange?

Die unter großem medialen Getöse abgeschobenen 28 afghanischen Schwerkriminellen sind gestern in ihrer alten Heimat gelandet. Mit einem Verkehrsflieger von Qatar Airways, ausgestattet mit je 1000 Euro, die Sie und ich finanziert haben. Der Flug von Leipzig nach Kabul kostet sicher auch ein paar Euros, sind immerhin 6.621 Kilometer.

Deutsche Polizisten sind nicht mitgeflogen, aber ein Arzt war an Bord, für den Fall, dass jemand unserer früheren Gäste unterwegs Kopfschmerzen bekommt oder sich einen Finger beim Tomatensaft am Glas verletzt.

Alles, was diese Herrschaften tun mussten, um vom deutschen Staat für die nächsten zwei Jahre versorgt zu werden – dafür reicht das „Handgeld“ am Hindukusch locker – war es, sich nicht an die Regeln zu halten, zu lügen, zu vergewaltigen und zu morden.

Deutschland verlassen haben so reizende Bereicherungen wie der, der im Oktober 2019 in einer Flüchtlingsunterkunft in Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) eine 14-Jährige betrunken gemacht und dann mit drei weiteren über mehrere Stunden vergewaltigt hatte.

 

Gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung sind der Beitrag, den zwei aus Berlin abgeschobene Afghanen zum Rückflug geleistet hatten. Fünf Repräsentanten Niedersachsens waren an Bord. Ihre Disziplinen: Totschlag, Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Betrug und Diebstahl. Und so weiter und so weiter…

Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios sollen mindestens zehn der abgeschobenen Männer direkt nach ihrer Ankunft in Kabul freigelassen worden sein. Ob sie schon Tickets für die Rückreise nach Deutschland von unserem „Handgeld“ gekauft haben, wissen wir im Moment noch nicht. Aber wir werden sicher von den reizenden Herrschaften später wieder hören…

 

 

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Dieser Artikel wurde 2 mal kommentiert

  1. GJ Antworten

    Der Anwalt des afghanischen Gruppenvergewaltigers aus Illenkirchberg sollte nach dem Willen der Landespolitik von B-W bereits früher abgeschoben werden, noch aus der Strafhaft. Frau Faeser/SPD und Frau Baerbock/Grüne blockierten das hartnäckig, sodaß der Vergewaltiger frei kam und nach Illerskirchen zurück. Die Zeit, die er dadurch bis zur nun erfolgten Abschiebung gewonnen hat, hat er tatkräftig für sich genutzt. Wie sein Ulmer Rechtsanwalt pressewirksam tönt, hat der abgescobene Vergewaltiger eine „Freundin“ in Deutschland, die aktuell hochschwanger von ihm sein soll. Und: Das Kind wird mit Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Ob die Freundin eine Deutsche ist oder eine Ausländer in mit unbefristetem Aufenthaltstitel, ist rechtlich egal. Sofern er als Vater eines deutschen Kindes geltend macht, zum Kind im Wege des Familiennachzugs wieder einreisen zu können, beruft er sich hierbei auf einen Rechtsanspruch nach Paragraphen 27, 28 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Artikel 6 GG. Es würde mich nicht wundern, wenn der eifrige Anwalt direkt nach Schwangerschaftseintritt dafür gesorgt hätte, daß Straftäter und Schwangere eine pränatale Vaterschafts- und gemeinsame Sorgerechtserklärung beim Notar, Jugendamt oder Standesammt abgegeben hätten, damit er seinen Aufenthaltsanspruch via amtlicher Urkunde dokumentieren kann. Gegen die mit der Abschiebung ausgelöste Einreisesperre wird der Anwalt einen Antrag auf Befristung der Einreise- und Aufenthaltssperre stellen, gestützt auf sein Recht, mit dem deutschen Kind in Deutschland zusammenzuleben. Früher gab es bei begründetem Zweifel die rechtliche Möglichkeit, eine auf Aufenthaltsrecht abgezielt Vaterschaftsanerkennung abgegebene Vaterschaftserklärung durch die Ausländerbehörde anzufechten. Dies wurde auf linkspolitischen Gründen gestrichen, u.a., da es dem Kindeswohl nicht entspreche. Bleibt den Behörden, einen Abstammungstest zu verlangen. Ist er tatsächlich der Vater, dürfte er -zumindest im Laufe von diversen Verwaltungsstreitverfahren – am Ende durchaus Erfolgsaussichten haben, natürlich unter Gewährung und Inanspruchnahme von Prozeßkostenhilfe zulasten des deutschen Steuerzahlers und zugunsten des Anwaltskontos. Die Flüchtlingshilfe von B–W ist hier laut Anwalt kräftig an der Unterstützung beteiligt, den verurteilten Straftäter schnellstmöglich wieder in die Region seiner Vergewaltigungstat zurückzubringen. Ich mag mir nicht ausmalen, was sein(e) Opfer dabei empfindet(n) und durchmacht(en). Hätte die Bundesregierung seine Abschiebung nicht so lange blockiert, hätte er sich nicht auf diese Schwangerschaft berufen können. Mal ganz abgesehen davon, ob die Schwangerschaft aus Sicht der werdenden Mutter freiwillig herbeigeführt wurde. Bleibt zu hoffen, daß die in B-W zuständige Ausländerbehörde erfolgreich und längstmöglich argumentiert, daß das Ausweisungsinteresse aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung fortbesteht und höher rangiert als sein Interesse, die Einreisesperre mit Geburt des Kindes fallen zu lassen. Hier wird es auf eine sehr gute Begründung im Rahmen des auszuübenden pflichtgemäßen Ermessens ankommen. Das ist ähnlich wie mit der Entscheidung, 1000 € Reintegrationshilfe zu zahlen. Verwehrt man das komplett, kann dies als rechtswidrig ausgelegt werden und könnte die gesamte Abschiebung angreifbar machen. Bei allem spontanen Bauchgefühl ist stets auch Pragmatismus und Taktik geboten. Ich bin sehr gespannt, wie sich dieser spezielle Fall entwickelt und was man davon hört und liest. Sicher wird uns Rechtsanwalt Christoph Käss aus Ulm in den Medien über seinen Kampf informieren…

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