Zweite Runde in der Causa Brosius-Gersdorf – CDU und CSU dürfen nicht umfallen!

Nach jahrzehntelangem erbitterten Streits um eine weitgehend akzeptable gesetzliche Regelung der Abtreibung in Deutschland, haben sich die einst großen Parteien irgendwann auf einen Kompromiss geeinigt. „Akzeptabel“ ist dabei ein Wort, dass mir persönlich nur schwer aus der Feder fließt, denn dass in einer Gesellschaft, die sich selbst für gut und humanistisch hält, Kinder (auch) zur Verfügungsmasse für Lebensplanung oder Selbstverwirklichung werden, ist für mich vollkommen inakzeptabel. Für viele andere Menschen leider nicht.

Immerhin konnte man sich auf einige allgemein irgendwie zu akzeptierende Grundsätze einigen

Wenn das Leben der werdenden Mutter bei der Geburt in ernster Gefahr ist, wird kaum jemand sie zwingen, ihr Kind austragen zu müssen. Und wenn eine Frau infolge eine Vergewaltigung schwanger wird, argumentieren strenge Abtreibungsgegner, das Kind im Mutterleib könne doch nicht dafür. Das ist im Grunde zwar richtig, aber welche Gesellschaft würde eine solche Frau zwingen wollen, ein Kind von ihrem Schänder austragen zu müssen? Diese beiden Extremfälle sind fast zu 100 Prozent unstrittig, denke ich.

Und dann gibt es die sogenannte „soziale Indikation“, der weit auslegbare Notfall. Der aber oft kein Notfall ist oder sein müsste.

Ich kenne einige Fälle aus unserem Bekannten- und Freundeskreis oder von Erzählungen aus der näheren Nachbarschaft. Die Frau, die schon drei Kinder hat und unerwartet wieder schwanger wird. Die nicht genug Geld hat, um alle durchzubringen, die psychisch wirklich nicht mehr kann. Oder deren Mann durchgebrannt ist mit einer anderen und seine ehemalige Familie im Stich lässt. Und sie kann nicht mehr, vielleicht denkt sie an Selbstmord, weil sie nicht weiß, wie ihr Leben weiter verlaufen soll. Immer wieder lesen wir von solchen Fällen in der Zeitung. Für derartige Extremsituationen wurde die soziale Indikation erdacht. Darüber kann eine Gesellschaft, darüber muss eine Politik streiten und…entscheiden.

+++Solche Themen sind nicht locker und unterhaltsam+++Aber sie müssen raus unter die Leute, damit die Bürger wissen, was passiert+++Freie Medien wie dieses können nur arbeiten, wenn Sie das mit Ihrer Unterstützung möglich machen+++Bitte spenden Sie auf unser Konto DE18 1005 0000 6015 8528 18 oder mit PayPal auf @Vers 1 Medien+++

Und so einigte sich der Deutsche Bundestag auf eine Fassung des Paragrafen 218a Abs. 1. Dort ist als Voraussetzung für den rechtswidrigen aber nicht strafbewehrten Schwangerschaftsabbruch genannt:

„Die Schwangere verlangt den Abbruch und kann nachweisen, dass sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen und danach eine dreitägige Bedenkzeit (der Tag der Beratung wird nach § 187 BGB nicht mitgezählt) eingehalten hat. Hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung (d. h. 14 Wochen gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung)[159] straffrei.“

Das ist die Kernaussage der gemeinsam von einer großen Mehrheit in Deutschland akzeptierte Nenner, der seit Jahrzehnten Rechtsgrundlage in Deutschland für diesen Fall ist.

Jeder von Ihnen weiß, dass die Schlupflöcher und die Dunkelzone erheblich ist, mit großer Sicherheit die Mehrheit der Fälle.
Eine Schwangerschaft kann ich jetzt nicht gebrauchen in der Ausbildung, heißt es dann. Wir müssen unser Haus noch abbezahlen, wir haben doch schon die Flüge für drei Monate Neuseeland gebucht. Es gibt immer einen Grund, warum es gerade nicht möglich ist. Vor über 30 Jahren wurde mir in Berlin eine Frau von einem Freund vorgestellt, katholisch getauft, lebte in Ostdeutschland, die mir ganz unbefangen beim Drink von ihren vier Abtreibungen erzählte. Sie war viermal schwanger geworden nach sexuellen Begegnungen mit Männern, die sie kaum kannte, und die sie nach Diskobesuchen mit in ihre Wohnung genommen hatte. Und sie wollte danach natürlich nicht als alleinerziehende Mutter weiterleben, erklärte sie.

Ich bin immer noch schockiert, wenn ich heute an dieses Gespräch zurückdenke

Ja, wenn man hedonistisch leben will, dann muss man halt verhüten, werden jetzt viele von Ihnen denken. Ja sollte man, müsste man, wobei die allermeisten mit „man“ eigentlich „frau“ meinen.

Aber kommen wir zu meinem Thema heute….

Und dieses Thema heißt Frauke Brosius-Gersdorf, eine Potsdamer Rechtsprofessorin, anscheinend eine brillante Juristin, die von der SPD vorgeschlagen wird für einen Sitz in Deutschlands oberstem Gericht.

Und die nach eigener Aussage die Menschenwürde eines ungeborenen Kindes zumindest in Frage stellt, solange es noch im Mutterleib ist. Und die die mühsam nach langem gesellschaftlichen Streit gefundene Kompromissformel des Paragrafen 218 abschaffen und die alleinige Entscheidung in das Ermessen der Frau geben will – ohne Beratung, ohne Bedenkzeit. Und damit auch der möglichen Willkür in einer Beziehung Tür und Tor öffnen würde.

Und wenn ich weiß, dass Frau Brosius-Gersdorf so denkt und redet, dann will ich nicht, dass diese politische Aktivistin einen Sitz im Bundesverfassungsgericht bekommt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Thema zunächst verschlafen, die eigenen Rechtsexperten und die Fraktionsführung haben nicht genau oder auch gar nicht hingeschaut bei der Kandidatin des Koalitionspartners. Und es waren freie Medien, die ihren Job gemacht haben, allen voran Apollo-News und NIUS, dann wir alle aus der bürgerlich-konservativen Meute hinterher.

So wurde es innerhalb weniger Tage ein großes Thema in Deutschland, und geschätzt 50 bis 60 Unions-Abgeordnete kündigten offen oder hinter verschlossenen Türen an, dass die Wahl dieser Frau für sie persönlich nicht in Frage kommt. Damit war klar, es wird keine ausreichende Mehrheit für die Brosius-Wahl geben. Die SPD ist maximal sauer und beharrt weiter auf ihrer Kandidatin. In der Spitze der Union meint man schon jetzt wieder ein leichtes Gewackel zu spüren.

„Ich halte es für richtig, in der jetzigen Situation nichts auszuschließen, sondern mit viel Offenheit in die weiteren Gespräche zu gehen“, sagte gerade Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Und NRW-Ministerpräsident Wüst mahnte völlig sinnfrei, man müsse nach der Sommerpause „sachlich und unaufgeregt“ über die Richterwahl sprechen. Eine Wortmeldung, die belangloser nicht sein könnte für einen der wichtigsten CDU-Politiker in Deutschland. Wir hätten gern gewusst, ob er für die Wahl von Brosius oder gegen die Wahl von Brosius ist. Das wäre mal was, damit vor der nächsten Landtagswahl die Wähler ihren Ministerpräsidenten auch in solchen Fragen kennenlernen. Aber sachlich und unaufgeregt? Ich kann dieses Politikersprech, dieses Gelaber, wirklich nicht mehr hören.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann fordert wenigstens „komplett neue Namen“ für die Richterwahl, was gut ist, denn genau genommen ist auch die zweite SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold für Abgeordnete der Union unwählbar. Der CDU-Kandidat und jetzige Bundesarbeitsrichter Günter Spinner ist zwar eigentlich parteiübergreifend unumstritten – selbst Bodo Ramelow (Linke) kündigte an, ihn wählen zu wollen. Aber er muss fürchten, dass er zum Bauernopfer in dem Kulturkampf wird, den die Sozis einfach deswegen opfern werden, weil er zur falschen Zeit am falschen Kandidaten-Platz sitzt und von der CDU nominiert wurde.

Auch wenn die Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf ausgeräumt zu sein scheinen: Sie ist für eine C-Partei, die ihren eigenen Parteinamen ernst nimmt und das christliche Grundwertegerüst ihrer Parteienfamilie ernst nimmt, unwählbar.
Nicht, weil sie irgendwo abgeschrieben haben könnte bei ihrer Dissertation, nicht weil sie mal einen Strafzettel für falsches Parken nicht bezahlt oder in der mittäglichen Ruhephase Rasen gemäht hat, sondern weil sie den Schutz des ungeborenen Lebens aufweichen, im schlimmsten Falle abschaffen will. Wenn die Union das nicht verhindert, dann winkt ihr tatsächlich das Schicksal der einstigen stolzen italienischen Schwesterpartei DC.

image_pdfimage_print

Dieser Artikel wurde 15 mal kommentiert

  1. GJ Antworten

    Herr Spinner wurde aus den Reihendes BVerfG vorgeschlagen, soweit ich es gelesen habe, nachdem die Union ihren ursprünglichen Vorschlag zurückgezogen hatte – mit Rücksicht auf die intervenieren Grünen.
    Zur lockeren Einstellung der Linken zum Thema Abtreibung fiel mir ein Titel des Satiremagazins TITANIC auf. Die Schwangerschaft der Lindners wurde „auf die Schippe“ genommen. Das Ultraschallbild wurde mit Aktienkursen in Zusammenhang gebracht und daß der Nachwuchs ein „Lowperformer“ sei. Deshalb setze sich Herr Lindner nun für die Abschaffung des 218 ein. Das Ehepaar, inzwischen glückliche Eltern, klagt nun gegen das Blatt. Ich befürchte, das wird wieder eine (linke) „Satire darf ALLES“-Nummer.

  2. H.K. Antworten

    Das große, wenn nicht das größte Problem ist m.E., daß sich Friedrich Merz nicht nur in Sachen „Brandmauer“ selbst umzingelt und den Links-Grün-Woken, insbesondere der Mauerschütz*/-/:/_/•/Innenpartei, ausgeliefert hat.

    Sein arrogantes „JAAA !“ auf die Frage von Beatrix von Storch, ob er die Wahl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf mit seinem Gewissen verantworten könne, fällt ihm genauso auf die Füße wie seine Aussage, die zweite Kandidatende der SPD „hätte man problemlos wählen können“.

    Nach all dem, was inzwischen über die Vorstellungen dieser Dame bzgl. Enteignung, Impfpflicht & Co bekannt ist, sagt der christlich-demokratische Bundeskanzler, man könne sie „problemlos wählen“.

    In Berlin gehen inzwischen die Enteignungspläne mit riesen Schritten voran.

    Immer öfter kommen zumindest mir die Worte von Olaf Scholz in den Sinn:

    „Fritze Merz redet gerne Tünkram“.

    Merz ist ein Möchtegern-Kanzler, aber kein Kann-Kanzler.
    Das Einzige, was er wirklich kann, ist sich vom Koalitionspartner am Nasenring durch die Manege führen lassen. Und das tut die „große deutsche Arbeiterpartei“ zusammen mit dem Rest der „demokratischen Parteien“ mit großer Leidenschaft.

    Die Union wird einen Weg finden, die SPD-Vorschläge „leider, leider“ akzeptieren zu müssen.

    Der Ausverkauf der Partei Konrad Adenauers, Ludwig Erhards und Helmut Kohls ist in vollem Gange.

    Ich wünschte, es wäre alles nur ein Albtraum, der baldigst vorbei ginge.

  3. GJ Antworten

    Zum Thema „Highperformer“ und Schwangerschaft ist mir eine prägende Geschichte aus meiner Studienzeit im Gedächtnis geblieben. In Volkswirtschaftslehre hatten wir einen jungen Überflieger als Dozent, der damals stolzer wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Rürup war und an seiner Doktorarbeit bastelte. Er war mit einer Juristin verheiratet und fuhr einen Porsche 911.
    Er rechnete uns cool vor, wieviel ein Kind kosten würde, gerechnet in Karriereeinbuße und sich einen Porsche leisten können. Nun, sie hatten/wollten keine Kinder, dafür aber mit Ende 20 einen Porsche. Und eine Mitgliedschaft im Rotary-Club in Greifweite. 5 Jahre nach unserem Diplom trafen wir uns wieder zu einer Hochschulfeier. Er war auch da – mit einem Kombi mit 2 Kindersitzen. Den Porsche hatte er verkauft und erzählte, er wisse jetzt, daß es Wichtigeres gäbe. Prof. Dr. Rürup, der selbst keine Kinder habe, habe seine Stundeten, Doktoranden und wissenschaftliche Mitarbeiter stets als seine Kinder bezeichnet. Rürup wurde angesehener Wirtschaftsweiser und Regierungsberater. Ich weiß nicht, was aus meinem ehemaligen
    Dozenten geworden ist. Jedenfalls ein glücklicher Familienvater, der über seine frühere Porsche-Kinder-Kosten-Nutzen-Analyse nur schmunzeln konnte.

  4. Johannes Antworten

    Die SPD sieht jetzt die Zeit gekommen, unsere Gesellschaft mit Hilfe der Justiz auf , sozialistische Wege zu bringen. Beide von ihr vorgeschlagene Kandidatinnen eint das gesellschaftlich/politische Grundverständnis, dass es das Kollektiv IMMER besser weiß als der Einzelne.

    Ich hoffe, die Union kapiert endlich, dass nicht die AfD Deutschlands größtes politisches Problem ist, sondern die SPD. Wenn nicht, wird nach der AfD als nächstes abserviert.

    • Johannes Antworten

      Gerade auf TE gelesen…

      „ Ann-Katrin Kaufhold, rot-rot-grüne-Wunschkandidatin für das höchste Gericht, fällt nicht nur durch juristische Gutachten zur Enteignung und Klimapolitik auf, sie denkt auch über Demokratie ohne Wahlen nach. Ihre Texte offenbaren ein verfassungsfeindliches Staatsverständnis im grünen Gewand.“

      • Johannes Antworten

        Sorry – Der Artikel trägt den Titel.

        „ ENTEIGNUNG UND KEINE WAHLEN
        Verfassungsrichterin für ein anderes System: Was Kaufhold in ihren Gutachten fordert“

      • GJ Antworten

        Das mit ihren Gedanken zur Wahl habe ich verstört vernommen. Sie geht davon aus, daß man über den überwachten Bürger bald genug Daten hat, um zu wissen, wie seine Wahlpräferenzen sind. Durch Statistiken, Umfragen und IT wird uns ja eh schon fleißig vorgegaukelt, was die Mehrheitsmeinung sei. IM ÖRR werden gerne Zufallsbürger auf der Straße nach deren Meinung gefragt, die sich als Parteimitglieder von links/rot/grün entpuppen. Im Übrigen interessiert die reale Mehrheitsmeinung des Volkes die Politikenden nicht so sehr, solange das Zusammenkehren aller Mandate links der Brandmauer zu irgendeiner Abstimmungsmehrheit führt. Das alles sind äußerst undemokratische Gedanken, die den Vätern und Müttern des GG zuwiderlaufen.

        • H.K. Antworten

          Ich fürchte nur, die Union kapiert einfach nicht, wohin der Hase läuft.

          Wenn ein CDU-Außenminister Wadephul in bzw. vor seinem Haus schon die Antifa-Fahne zeigen lässt und dazu berichtet wird, daß die „Jung-Diplomaten“ im AA den „Anti-Israel-Aufstand“ proben, scheinen Hopfen und ( Gehirn-) Schmalz verloren …

          Wer ist eigentlich der Chef in dem Laden ??

  5. Angelika Antworten

    Im Grunde war eh schon alles abgemacht. Die SPD und die CDU-CSU-Führung mit Merz und Spahn waren sich einig.
    Das einzig Unerwartete: Mehr als 50 Abgeordnete von CDU und CSU weigerten sich diese Abmachung einzuhalten. Natürlich waren Merz und Spahn überrascht. Und natürlich wird CDU/CSU die beiden SPD-Verschläge irgendwie ins Verfassungsgericht wählen. Die Union macht es immer so. Und sie wird es auch weiterhin so machen.

  6. gerd Antworten

    „CDU und CSU dürfen nicht umfallen!“

    Keine Sorge Herr Kelle, die sind schon längst umgefallen. Der Drops ist gelutscht.

    • Dr. Hildegard Königs-Albrecht Antworten

      Noch kann ich nicht glauben, daß die Union der Berufung der beiden Juristinnen an das Bundesverfassungsgericht zustimmt.

      Beide Frauen rütteln auf ihre Art an den Grundfesten unseres Gemeinwesens.

      Frauke Brosius-Gersdorf hat die Absicht, Menschenwürde nach Kassenlage zu verteilen, zunächst am Beginn des Lebens, womit der Weg ans Ende des Lebens geöffnet wird.
      Ann-Katrin Kaufhold will die Exekutive und damit den Souverän aushebeln, weil sie für sich und ihre Zunft den größeren Durchblick in Anspruch nimmt.

      Beide Vorhaben sind so unglaublich abgeschmackt, daß man an der Regierungsfähigkeit der Union ernsthafte Zweifel anmelden muß. Merz scheint seinem Streben nach der Kanzlerschaft alles, wirklich alles, unterzuordnen. Das ist verachtenswert.

      Schon vor dem Zusammentreten des Wahlausschusses, zu dem 5 Unions-Abgeordnete gehörten (Bilger, Heveling, Hoffmann, Korbach, Müller), wurde im Netz von Lebensschutzorganisationen dazu aufgerufen, mit diesen Abgeordneten Kontakt aufzunehmen und sie aufzufordern, Frau Brosius-Gersdorf nicht zu wählen.
      Entsprechende Mails und Telefonanrufe wurden völlig ignoriert. Die Tragweite der Entscheidung hat offensichtlich keiner der Unionsleute erkannt.
      Ein Armutszeugnis für die Abgeordneten, die CDU/CSU-Fraktion und nicht zuletzt für den Kanzler, der sich nicht schämt, Frau von Storch überheblich belehren zu wollen und dem Abgesang auf die Menschenwürde mit einem festen „Ja“ zuzustimmen.

      Sollten die Kandidatinnen von der CDU/CSU tatsächlich durchgewinkt werden, hätte ich für diese Partei nur noch Verachtung übrig.

      • gerd Antworten

        Der oberste CDUler, Parteivorsitzender und Kanzler in einer Person, hat überhaupt kein Problem damit, eine ultralinke Jura-Tante mit weißen Turnschuhen und Pferdeschwanz in das Verfassungsgericht zu wählen, die ein sehr gegrenztes Verständnis vom Begriff der Menschenwürde hat. Man muss schon, im Gegensatz zu H.K. der hier vom Blogbetreiber als Dauernörgler von F. Merz gilt, einen sehr geschönten Blickwinkel auf die CDU haben, sozusagen ein Dauerschwärmer dieser Trümmertruppe.

        Der Zustand der CDU kann wie folgt zusammen gefasst werden:

        Der Regierender Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner (CDU), und Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) laufen Hand in Hand beim CSD in Berlin mit. hre Outfits? Schwarze Hosen, weiße T-Shirts, weiße Sneaker – und beide tragen passend zur Regenbogen-Parade bunte Streifensocken.

        Bunte Streifensocken, passend zur Regenbogen-Parade. Diese CDU hat fertig.
        Übernehmen Sie werter H.K.

  7. Querdenker Antworten

    Zum Thema Abtreibung hat Herr Kelle bereits alles gesagt. Ich möchte nur noch eine Frage anfügen, warum haben so viele Menschen verlernt sich den unerwarteten Herausforderungen des Lebens zu stellen und sind nicht mehr in der Lage das Beste aus einer neuen und unerwarteten Situation zu machen. Früher was es einfacher, da war es Gottes Wille.

    Auf einen anderen Unterschied zwischen Jura und Naturwissenschaften möchte hier im zweiten Teil hinweisen. In der Rechtswissenschaft basieren die Gesetze auf eine reine Gripsgymnastik, egal worum es geht, bei der Anwendung sind die Gesetze in der vorliegenden Form für Juristen unumstößlich und gültig. Das ist bei den Naturwissenschaften anders. In der Naturwissenschaft beobachten wir die Natur und machen uns Modelle um die Beobachtung zu erklären. Was heute eine Beobachtung erklärt, kann morgen an einer anderen Beobachtung scheitern. Beispiel Klima, wir beobachten eine Klimaerwärmung, derzeitige Erklärung, das menschengemachte Kohlendioxid ist über den Treibhauseffekt die Hauptursache. Zurzeit gibt es genügend Belege, dass die heutigen Modelle frühere Wärme- und Kälteperioden nicht richtig abbilden. Es besteht die Vermutung, dass unter anderem die atlantische Oszillation und Wolkenabdeckung in den derzeitigen Modellrechnungen falsch dargestellt werde. Somit besteht die Möglichkeit, dass verbesserte Klimamodelle uns morgen verkünden, Kohlendioxid hat nur einen untergeordneten Einfluss. Dann ist es destruktiv, wenn Juristen aufgrund eines augenblicklichen Erkenntnisstands uns die totale Dekarbonisierung auferlegt haben.

    Zweites Beispiel, bei YouTube gibt es einige Gedanken des Mediziners Gunter Frank und des Immunologen Kay Klapproth über die Qualifikation von Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht. Darin wurde aus einem Gutachten dieser Frau mit ihrem Mann zur Impfpflicht zitiert: „Geimpfte können sich nicht selbst wirksam schützen, weil die Impfung nicht vor Impfdurchbrüchen bewahrt“. In Kurzform, die Impfung hält nicht das, was die Politik versprochen hat, deshalb müssen die Ungeimpften zwangsweise geimpft werden. Seit dem Corona-Beginn haben wir kontinuierlich hinzugelernt und alte Wahrheiten wurden widerlegt. Dabei ist jede juristische Gedankenakrobatik, die sich auf den augenblicklichen Wissensstand bezieht, kontraproduktiv und kann morgen bereits falsch sein.

    Hier gilt, Schuster bleib bei deinen Leisten und beide Frauen sind für ein Bundesverfassungsgericht ungeeignet, mit rechtswissenschaftlichen Überlegungen kann man die Natur nicht beschreiben.

    • Achim Koester Antworten

      @Querdenker
      Ich bin voll bei Ihnen, was die Klimamodelle angeht, aber glauben Sie ernsthaft, dass eine Beweiskette, die diese widerlegt, überhaupt an die Öffentlichkeit gelangen würde? Dazu werden mit der Klimapanik zu viele Milliarden, wenn nicht gar Billionen gemacht. (Ich sage bewusst nicht „verdient“)

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert