Die Strafmündigkeit muss runter auf 12 Jahre!

Anfang November des vergangenen Jahres ereignete sich auf einem Spielplatz im Essener „Ostviertel“ ein belangloser Streit, der ein tödliches Ende hatte.

Ein 80-jähriger Rentner wies nämlich dort einen 13-Jährigen zurecht, der sich „ungebührlich verhalten“ haben soll, was immer das auch bedeutet.

Der Junge ging sofort aggressiv auf den alten Mann los und schlug ihn so, dass der stürzte. Der Kopf des Mannes schlug auf dem harten Boden auf, er verletzte sich schwer. Nach drei Wochen starb er im Krankenhaus.

 

Die Polizei hatte keine Zeugen, man suchte nach – Überraschung – einer Gruppe „junger Männer“. Doch weil das Krankenhaus bei Einlieferung des schwerverletzten Opfers vergaß, die Polizei zu informieren, erfuhren die Beamten erst vom Geschehen, als der Mann vor seinem Tod nochmal zu Bewusstsein kam und eine Aussage machte.

 

Und doch haben sie ihn gefunden

 

Denn einer in der Schule hatte mit angehört, dass der 13-Jährige mit seiner Tag prahlte und sofort das Richtig getan. Er informierte die Polizei.

 

Sie haben ihn also, den Jungen, der einen anderen Menschen auf dem Gewissen hat. Aber ihm wird nichts Gravierendes geschehen, denn mit 13 Jahren ist er gemäß Paragraf 19 des Strafgesetzbuches (StGB) schuldunfähig, weil noch unter 14 Jahren. Es wird keine Anklage, keinen Prozess und kein Urteil geben. Vielleicht muss er für eine Zeit in eine geschlossenen Einrichtung der Jugendhilfe. Das war’s.

 

Ich finde das nicht mehr akzeptabel, denn es ist ja nicht der erst Fall dieser Art.

 

Wer mit 13 Jahren töten kann, der kann auch dafür büßen. So einfach wäre das in einer normalen Gesellschaft.

 

13-Jährige, wir waren früher Kinder mit 13 und spielten unsere Lieblings-Fernsehserien nach. Oder bolzten auf dem Fußballplatz. Im 21. Jahrhundert haben Kinder uneingeschränkten Zugang zu Informationen und soziale Medien, in dem Alter haben viele Gewalt oder Pornografie auf dem Handy konsumiert. Und sie wissen genau, was richtig oder falsch ist.

 

Wer mit 13 Jahren zuschlägt und danach damit angibt, besitzt eine echte kriminelle Energie, die vom Gesetzgeber nicht länger als „kindliche Unschuld“ ignoriert werden darf.

Es ist die Aufgabe der Politik, dieses Thema endlich anzugehen. CDU und AfD wollen das übrigens, alle anderen nicht. Aber das Fass mache ich jetzt hier nicht wieder auf…

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Dieser Artikel wurde 82 mal kommentiert

  1. Johannes Antworten

    „Die Strafmündigkeit muss runter auf 12 Jahre!“

    Würde das wirklich helfen?

    Ich bezweifle das stark – leider.

    • H.K. Antworten

      Es wäre zumindest ein Anfang.

      Die jetzige Situation ( und nicht vorhandene Konsequenz ) ist unerträglich.

      Aber Sie haben recht: es muß sich etwas GRUNDSÄTZLICHES ändern …

      • S v B Antworten

        Bekanntlich tut sich Deutschland mit der Einhaltungvon“Grundsetzlichkeiten“ ziemlich schwer, lieber H.K. Wenn ich allein an den kleinen, aber sehr aufschlussreichen, Band von Kirsten Heisig denke, den die engagierte, vorausschauende Berliner Jugendrichterin kurz vor ihrem Tod veröffentlicht hat! Frau Heisig hat die Entwicklung schon aufgrund des (damaligen) Ist-Zustandes des Jugendstrafrechts, besonders aber dessen unzulängliche Verfolgung, klar vorhergesehen. Inzwischen muss man leider konstatieren, dass Frau Heisig mit ihrer Kritik an der „laschen Durchsetzung des Jugendstrafrechtes absolut richtig lag. – Ob Frau Heisig wohl schon damals geahnt haben könnte, dass selbst Kinder zu Schwerkriminellen werden können?

        • H.K. Antworten

          Wenn ich lese, daß „Experten“ fordern „Eltern, hört auf, eure Kinder zu erziehen ! Die müssen sich entwickeln können !“, wird mir mulmig.

          Bei solchen „Fachleuten“ darf der Hund sicher auch mitten ins Wohnzimmer sch….. – schließlich muß sich auch der „entwickeln“ …

          Ob die Strafmündigkeit nun auf 12 oder 11 oder 10 gesenkt werden muß, kann man(n) sicher diskutueren.

          In jedem Fall: SO geht es nicht weiter.

          Mancherorts werden minderjährige „Kinder“ als Straftäter, ja sogar als Killer eingesetzt.

          Wenn wir alles so weiterlaufen lassen, werden wir das auch bald flächendeckend erleben.

          Zwischen 10 Schüssen in den Rücken eines flüchtenden Jugendlichen und einem halbwegs erhobenen, folgenlosen Zeigefingers gibt es zahlreiche Abstufungen.

  2. S v B Antworten

    Einverstanden. Aber wer garantiert, dass mit der im Artikel gesetzten Altersbegrenzung der „gewaltkriminelle Boden“ bereits erreicht ist? Was, wenn eine solche oder vergleichbare Grausamkeit von einem – sagen wir – Zwölfjährigen – oder gar noch jüngeren Gewalttäter begangen wird? Schlimm, ja Wahnsinn, dass sich Gesetzgebung und Justiz in Deutschland inzwischen mit noch vor ein, zwei Jahrzehnten völlig undenkbaren Fällen von „kindlicher“ Schwerkriminalität befassen müssen.

  3. GJ Antworten

    Ich habe den Eindruck, die Justiz ist bereits hoffnungslos überfordert mit den derzeitigen Strafmündigen. Ein Herabsetzen des Alters allein fühlt sich an wie eine Messerverbotszone. Die Jugendämter können nur einen Bruchteil der nötigen Maßnahmen abdecken. Mir hat es schon gereicht, als ich 2 Stunden im selben Krankenhauswartezimmer verbringen musste wie ein in Obhut befindlicher Jugendlicher, der dort mit einer Sozialarbeiterin saß. Was der dort ablieferte, hat mir gereicht. Die Betreuerin war völlig überfordert, hilflos, abgestumpft und gleichgültig. Ich habe richtig gespürt, dass der Junge nur darauf wartete, daß ihm jemand einen Anlaß gibt, komplett auszurasten.

  4. gerd Antworten

    Es gibt mittlerweile auch 11 jährige Straftäter. Wer zieht eigentlich die Eltern zur Verantwortung? Aufsichtspflicht usw….

  5. H.K. Antworten

    Ich fürchte, um nachhaltige und empfindliche Strafen als Erziehungsmittel für Kinder/ Jugendliche ( und nicht nur für die ) sinnvoll einzusetzen, ist es notwendig, Strafmaße – grundsätzlich – nicht „bis zu …“ zu formulieren, sondern „von … bis …“, also eine Mindeststrafe festzulegen, die NICHT ins Ermessen eines 68er Richters gestellt wird.

    Das würde vermutlich sogar dazu führen, daß Richter viel weniger eingeschüchtert werden könnten, da das Gesetz eine Mindeststrafe vorschreibt.

    Aber vielleicht sehen schlaue Juristen das ganz anders …

  6. Alexander Droste Antworten

    Ich finde, dass die Eltern dafür belangt werden sollten. Schlechte Erziehung liegt in deren Verantwortung.
    Und wenn der Lümmel Migrationshintergrund hat, dann Eltern ausweisen und den Lümmel in ein Heim für Schwererziehbare stecken. Ich denke, das würde abschrecken.
    Aber in unserer Zeit bekommt der Lümmel ein „braver Junge“ von seinen Eltern und ein „du-du“ von den Behörden. Ansonsten gibt es nichts zu sehen.

  7. Tina.Hansen Antworten

    Es ist die Generation, die Gewalt und Pornos im Internet sieht, noch bevor sie richtig schreiben kann. Ja, richtig.
    Es ist allerdings auch die Generation, in der man Kindern aufgebürdet hat, für das Überleben von 80jährigen zu sorgen, indem sie auf alles verzichten, was altersgemäss gewesen wäre. Es war immer klar, dass eine Katastrophe angerichtet wird.
    Wir haben seit Corona einen massiven Anstieg bei Depressionen, Angst- und Esstörungen bei Jugendlichen, vor allem bei Mädchen.
    Die Herabsetzung der Strafbarkeit wäre richtig. Ich bin vollkommen dieser
    Meinung. Allein: Es fehlt ein wichtiges Stück Aufarbeitung.

  8. Klimaketzer Antworten

    Die Strafmündigkeit muss nicht auf 12 Jahre heruntergesetzt werden, sondern auf 10. Mindestens.

    Das jämmerlich gescheiterte Jugend“straf“recht muss rest- und ersatzlos gestrichen werden.

    Der Strafjustiz müssen die Samthandschuhe ausgezogen werden. Für gefährliche Gewaltangriffe – insbesondere Messerattacken – muss die Mindeststrafe 20 Jahre sein.

    Freiheitsstrafen müssen bis auf den letzten Tag verbüßt werden. Keine Strafverkürzung für gute Führung, sondern unbegrenzte Strafverlängerung für schlechte Führung.

    Rückfällige Gewalttäter bekommen ausnahmslos lebenslänglich und zwar ohne die allergeringste Möglichkeit, jemals wieder herauszukommen.

    Das wird helfen!

    • H.K. Antworten

      Das wird nicht reichen, weil es nur einen kleinen Teil des Problems abdecken würde.

      Es kann nicht sein, daß bei einem Zweitligaspiel „Fans“ dafür sorgen, daß 64 ( ! ) Polizisten verletzt und dienstunfähig sind und die Gesellschaft das achselzuckend hinnimmt.

      Genauso achselzuckend wie die Kosten für die Polizeieinsätze und für die Reparatur und Instandsetzung von Waggons und Bahnhöfen.

      „Festnahmen gab es keine“ ist meist zu erfahren. Völlig unverständlich und geradezu eine Aufforderung an die Hooligans, das nächste Mal noch eine Schippe draufzulegen.

      Wir brauchen ganz sicher keine schießwütige Prügelpolizei und keine „Todesstrafenjustiz“, aber daß nichts mehr Konsequenzen hat, geht gar nicht.

      Die Schläger und Randalen, die Schäden verursachen, müssen knallhart die Rechnung für ihre Ausschreitungen bekommen. Und das nicht in Höhe eines symbolischen Euros.

    • Luzi Ferase Antworten

      Für ab 10jährige sollte ein abgestuftes System der Erziehungsstrafen in geschlossenen Einrichtungen geschaffen werden.

      Für die Jüngeren ist abzuwägen, ob eine Erziehungsaufsicht gestellt wird.

      Beides sollte in dem Jugendgerichtsbereich angesiedelt sein, nicht jedoch in den Jugendämtern.

      Und für die finanziellen Lasten dieser Maßnahmen sind die Eltern in Anspruch zu nehmen. Ohne Ausreden.

  9. Martin Ludwig Antworten

    Ich habe es an anderer Stelle ausführlich beschrieben und ich wiederhole mich hier nochmal: Das gesamte Strafrecht muss neu aufgelegt werden und wir sollten uns dabei am Strafgesetz von Singapur orientieren.
    Dort liegt die Strafmündigkeitsgrenze übrigens bei 10 Jahren, was ich für absolut richtig und angemessen halte. Darüber hinaus werden bei gewissen Delikten die Eltern zur Rechenschaft gezogen – war ebenfalls sinnvoll und richtig wäre!

    Ich spreche mich ausdrücklich für die Todesstrafe und für anderweitige „körperliche Bestrafung“ aus. Ebenso bin ich dafür, dass diese Bestrafungen öffentlich stattfinden, da nur so der gewünschte Abschreckungseffekt erreicht werden kann.
    In besonders schweren Fällen bin ich uneingeschränkt für Folter und Verstümmelung.

    Das mag extrem klingen, ist jedoch meiner Meinung nach die Einzige möglichkeit eine Gesellschaft mit 8,2 Milliarden Menschen auf Kurs zu halten.
    Daneben muss absolut sichergestellt sein, dass diese drastischen Mittel nur dann eingesetzt werden, wenn die Schuld zu 100 % zweifelsfrei bewiesen ist.
    Es gibt leider Taten auf dieser Welt, bei denen ich mir den Einsatz des „Sizilianischen Bullen“ wünschen würde. Die Signalwirkung würde den Leuchtturm von Alexandria in den Schatten stellen.

    • Achim Koester Antworten

      @Martin Ludwig
      Stimmt, Singapur könnte ein Vorbild sein. Besonders die Strafe von bis zu 60 Stockhieben (Bambusstock) auf den blanken A… hätte enorme abschreckende Wirkung.

    • Klaus Kelle Antworten

      Ich spreche mich ausdrücklich für die Todesstrafe und für anderweitige „körperliche Bestrafung“ aus. Ebenso bin ich dafür, dass diese Bestrafungen öffentlich stattfinden, da nur so der gewünschte Abschreckungseffekt erreicht werden kann.
      In besonders schweren Fällen bin ich uneingeschränkt für Folter und Verstümmelung.

      Du bist jetzt Taliban?

      • Martin Ludwig Antworten

        Klaus, nur weil Adolf Hitler sich zum Pinkeln immer hingesetzt hat, ist nicht jeder männliche Sitzpinkler ein Nazi – wahnsinn oder?

        Wusstest du allerdings selbst…aber die „ein-Satz-Provokation“ und das vermeiden von jeglichen Sachargumenten bzw. einer vernünftigen Diskussion ist ein neues Stilmittel, dessen du dich immer häufiger bedienst.

        Wir haben ein Problem mit Kriminalität. Diese Kriminellen schrecken vor nichts zurück und drohen sogar Staatsanwälten und Richtern. Mit unserem westlichen Kuschelkurs und unserer angeblichen moralischen Überlegenheit kommen wir hier nicht weiter.
        Das ist das gleiche Prinzip wie bei den Grünen, die kürzlich noch „Frieden schaffen ohne Waffen“ propagiert haben und in Anbetracht einer Bedrohung plötzlich nach maximaler Bewaffnung rufen.
        Wir müssen unseren Feinden von innen und außen entschieden und Stark entgegentreten. Andernfalls überlassen wir den Kriminellen das Feld und der rechtschaffene Bürger wird zum Freiwild. Der Schäfer hat quasi das Gatter für die Wölfe geöffnet, die sich nun nach belieben an der Schafherde bedienen können… weil der Schäfer Gewehre ganz fürchterlich findet und Wölfe ja auch nur Lebewesen sind.
        Dumm nur, dass auch du nur ein Schaf bist, lieber Klaus.

        • Klaus Kelle Antworten

          Du hältst Hitlers Pinkelgewohnheiten für ein „Sachargument“?

          Und Du hältst mich auch nur für ein „Schaf“? Aus dem Mund von jemanden, der unbedingt für Folter und „Verstümmelungn“ eintritt, kann ich bestens damit leben. Ich werd mich auch zukünftig in der realen Welt bewegen und komme damit bestens klar.

        • H.K. Antworten

          Sind männliche Schafe nicht „Hammel“ ?

          Im Ernst:

          Ich stimme Ihnen zu: wir müssen uns besser aufstellen und „wehren“, ansonsten können wir gleich unsere eigene Schlachtbank aufbauen.

          Ihre Forderung nach Todesstrafe und Verstümmelung kann ich nicht im Ansatz unterstützen.

          Wie oft hat sich nach vollstreckten Todesstrafen due Unschuld des Delinquenten herausgestellt ?

          Die Todesstrafe ist bedauerlicherweise ebensowenig „rückgängig“ zu machen wie abgehackte Fingerchen, Hände oder Füße.

          Allerdings hege ich durchaus Sympathien für ein gewisses Ausmaß an Prügelstrafe …

          Auch dazu müßte aber das Grundgesetz geändert werden. Artikel 1 steht da wohl dagegen.

          • Martin Ludwig

            @Tina.Hansen: Verstümmelung von Menschen durch den Staat sind mein voller Ernst! Wenn ihr Kind Opfer eines pädophilen wurde und sie hinterher erfahren, dass dieser Mensch bereits unzählige Straftaten im gleichen Kontext begangen hat, würden auch Sie sich wünschen, dass man diesem Mann zum Zeitpunkt X den Hoden abgetrennt hätte.

            Das hier ständig genannte Argument der „nachträglich Unschuldigen“ darf es natürlich in einem solchen Fall nicht geben.
            Ich spreche ausdrücklich von Fällen, bei denen die Schuld mit 100 %iger Sicherheit besteht – weil hunderte Zeugen die Tat beobachtet haben, Videoaufnahmen davon exitieren und die Polizei den Täter noch während der Tat gefasst hat.
            Amokfahrten auf Weihnachtsmärkten, Axt-Angriffe in Zügen oder Messermorde in der Fußgängerzone müssen mit dem Tod bestraft werden.

            Die Würde des Menschen ist eben nicht unantastbar, da der Täter mit begehen der Tat eindrücklich bewiesen hat, dass ihn die Würde seiner Opfer in keinster Weise interessiert hat.
            Ich spreche solchen Tätern jede Menschenwürde, ja sogar die Menschlichkeit als solche ab. Warum soll die Gesellschaft für den Rest seines Lebens für die Verwahrung eines solchen Monsters aufkommen, wenn das Problem stattdessen schnell, günstig und unkompliziert gelöst werden kann?
            Ich möchte auch ausdrücklich nicht das amerikanische System für Deutschland, in dem zum Tode verurteilte Straftäter noch Jahrzehnte in Gefängnissen sitzen und die Todesstrafe ein Vermögen kostet.
            Nach Urteilsspruch würde ich den Täter noch einige Stunden in einem düsteren, feuchten Keller warten lassen…um das Urteil direkt im Anschluss zu vollstrecken.
            Das Leid, dass diese Täter wissentlich und willentlich über Andere gebracht haben muss ihnen in diesen Stunden in vollem Umfang bewusst werden können.

            Der normale, gesunde Mensch neigt dazu aus Menschlichkeit heraus zu handeln. Uns muss jedoch bewusst werden, dass wir es hier nicht mit normalen Menschen zu tun haben und wir von diesen Monstern keine Menschlichkeit erwarten können – entsprechend dürfen wir ihnen auch nicht mit Menschlichkeit begegnen, da jede Gnade von diesen Tätern als Schwäche gewertet wird und andere motiviert ebenfalls solche Straftaten zu begehen.

            Bitte einfach mal nach den Taten folgender „Menschen“ suchen, dann wird klar, zu was diese Täter fähig waren und wir müssen uns fragen, wie man darauf reagieren sollte:

            Yang Xinhai – zum Tode verurteilt und vollstreckt.

            Rodney James Alcala – Sitzt in der Todeszelle

            Luis Alfredo Garavito Cubillos – der Mann ist wieder frei!

            Pedro Alonso López – auch er darf unter anderer Identität wieder in Freiheit leben.

            Nun fragen Sie sich bitte ehrlich, ob Sie Luis oder Pedro zum Nachbarn haben wollten oder ob ihnen beim Gedanken an Yang und Rodney wohler ist.

      • Martin Ludwig Antworten

        Hören wir doch auch, was die Bibel zu Rache und Gewalt zu sagen hat, wenn Menschen unsagbares getan haben:

        „Euer Auge soll kein Mitleid zeigen, gewährt keine Schonung! Alt und jung, Mädchen, Kinder und Frauen sollt ihr erschlagen und umbringen. Beginnt in meinem Heiligtum! Macht den Tempel unrein, füllt seine Höfe mit Erschlagenen!“

        „An den Strömen von Babel, da saßen wir und weinten, wenn wir an Zion dachten. Tochter Babel, du Zerstörerin! Wohl dem, der dir heimzahlt, was du uns getan hast! Wohl dem, der deine Kinder packt und sie am Felsen zerschmettert!“

        „Wie man Silber, Kupfer, Eisen, Blei und Zinn im Schmelzofen zusammentut und darunter das Feuer anzündet, um alles zum Schmelzen zu bringen, so will ich euch in meinem Zorn und Grimm zusammentun, will euch in den Ofen tun und euch zum Schmelzen bringen. Ich tue euch alle zusammen hinein und lasse das Feuer meines Zorns gegen euch auflodern.“

        Das Buch Ezechiel ist voll von vergleichbaren Passagen und es handelt sich hierbei um das Wort Gottes. Offensichtich ist Strafe und Rache also durchaus mit dem christlichen Glauben vereinbar. Es braucht dafür keinen Koran und keine Taliban.

        • gerd Antworten

          @Martin Ludwig

          Rache und Gewalt kann man aus der Bibel ablesen, allerdings auch das genaue Gegenteil. Sollte man nicht überlesen. Mal in neuen Testament nachschauen.

        • Dr. Hildegard Königs-Albrecht Antworten

          Rache und Gewalt werden im Alten Testament an vielen Stellen thematisiert. Im Neuen Testament sind solche Textstellen nicht zu finden. Christus hat im Gegenteil immer Gewaltlosigkeit gepredigt. Er selbst hat als Unschuldiger einen der grausamsten Tode erlitten.
          Sollte das nicht Richtschnur für uns sein?

          Drakonische Strafen wie die Todesstrafe oder Folter kommen einem manchmal in den Sinn, wenn man von schrecklichen Verbrechen hört. Aber auf dieses Niveau sollten wir uns nicht mehr begeben. Die Strafe sollte angemessen und gerecht sein. Sie darf die Würde des menschen nicht verletzen, denn auch der schlimmste Verbrecher hat eine unantastbare Würde!

          Daß in unserem Justizsystem manches im Argen liegt, ist keine Frage. Da werden Ärzte vor den Kadi gezerrt, viele Monate in U-Haft gehalten und in Handschellen vor den Richter geführt, weil sie dem Hippokratischen Eid und nicht den staatlichen Vorgaben gefolgt sind.
          Auf der anderen Seite werden Vergewaltiger geschont und mit geringen Strafen wieder auf die nächsten Opfer losgelassen.
          Richter sind überlastet mit Bagatellfällen wie Diskriminierung- oder Rassismusvorwürfen und leider auch vielfach ideologisch unterwegs.
          Staatsanwälte sind weisungsgebunden und damit ein verlängerter Arm der Justiz.
          Jugendämter sind überfordert, weil die Zahl von problematischen Kindern und Jugendlichen aus fremden Kulturkreisen immer weiter wächst, weil Eltern unfähig oder unwillig sind, ihre Kinder zu erziehen.

          Die Politik ist gefordert, das System zu überarbeiten. Mit dem gegenwärtigen Personal bleibt das jedoch reines Wunschdenken.

          • H.K.

            Insgesamt stimme ich Ihnen – wie meistens – umfänglich zu.

            Aber mit dem Satz

            „ … Sie darf die Würde des menschen nicht verletzen, denn auch der schlimmste Verbrecher hat eine unantastbare Würde!“

            tue ich mich deutlich schwer.

            Bei jemandem, der hinterhältig und völlig unverhofft mit einem Messer auf unschuldige Menschen z.B. auf einem Weihnachtsmarkt, einsticht oder sie mit seinem Auto vorsätzlich und mit mörderischer Absicht umrast, sehe ich auch auf den dritten Blick keine „unantastbare Würde“.

            Ebensowenig wie bei jemandem, der z.B. mit erhobener Axt in einem Zug auf ahnungs- und schutzlose Reisende zuläuft.

            Wenn da von Polizeibeamten auf diesen Menschen geschossen wird und der dabei – bedauerlicherweise – schwer verletzt oder gar getötet wird, freue ich mich sicher nicht, aber mein Mitgefühl oder gar Mitleid mit diesem Menschen hält sich – im Gegensatz zu Renate Künast – in sehr engen Grenzen.
            .

          • Dr. Hildegard Königs-Albrecht

            Mein Mitleid mit schlimmen Straftätern hält sich in Grenzen. Manchmal kommt auch schnell der Impuls – am besten aufhängen.

            Aber die Geschichte mit der unantastbaren Würde jedes Menschen ist nicht nur im Artikel 1 unseres Grundgesetzes verankert, sie gilt universell, ist unabhängig vom Handeln des Menschen und die Basis der Menschenrechte.

            Im Christentum wurzelt die unantastbare Würde des Menschen in seiner Gottebenbildlichkeit.

          • H.K.

            Daß eine zivilisierte Gesellschaft ihre Werte ( oder besser: Wert-Vorstellungen ? ) hochhält, ist sicher eine lobenswerte Errungenschaft.

            Gleichwohl habe ich damit insofern ein Problem, in Schwer-, ja Schwerstverbrechern auch nur ein Fünkchen von „Menschenwürde“ zu erkennen.

            Diese unantastbare Menschenwürde sowie die auf Resozialisierung ausgerichtete Justiz würde damit auch auf so liebenswürdige Herrschaften wie einen Herrn Hitler, Mao Tse Tung und Josef Stalin gelten.

            Und wir müßten dann auch die Alliierten für ihre Todesurteile von Nürnberg harsch kritisieren.

          • Dr. Hildegard Königs-Albrecht

            Ja, lieber H.K., auch Hitler, Stalin und Mao haben nach christlichem Verständnis Menschenwürde, die sie auch durch ihre Gräueltaten nicht verwirkt haben.
            Der entsprechende Paragraph wurde wegen der Gräueltaten der Nationalsozialisten erst nach den Nürnberger Prozessen in unser Grundgesetz aufgenommen.

            Wenn Gerichte wie bei den Nürnberger Prozessen Menschen zum Tode verurteilen und diese Urteile vollstreckt werden, hat das nichts mit einer Verletzung der Menschenwürde zu tun, denn die Täter wurden nach einem rechtsstaatlichen Verfahren unter Beachtung ihrer Menschenwürde verurteilt und hingerichtet.

          • H.K.

            Vielleicht bedarf es einer genaueren Definition des Begriffes „Menschenwürde“.

            Wie ist es mit dieser Menschenwürde bestellt, wenn „demonstrierende“ Rentner von Polizeibeamten umgeworfen und zu Boden gebracht werden ?

            Wie, wenn auf jemanden, der mit einer erhobenen Axt auf einen Menschen zurennt, von der Polizei geschossen wird und dieser dann in seinem Blut auf der Straße liegt ?

            Wessen „Menschenwürde“ ist höher anzusiedeln: die des Axtnannes oder die des Bedrohten ?

            Oder gibt es da gar keinen Unterschied ?

            Was ist mit der Menschenwürde eines Pflegebedürftigen, der im unterbesetzten Heim stundenlang in seinen Exkrementen unversorgt liegen muß ?

            Was ist mit der Menschenwürde bei einer Schwangeren, bei der entweder die Mutter oder das Kind überleben kann ?

            Was ist mit Obdachlosen, die irgendwo auf einer Bank schlafen – dürfen die einfach weggescheucht werden ?

            Was ist mit der Menschenwürde, wenn einem Politiker aufgrund seiner Parteizugehörigkeit der Zutritt und die Bedienung in einem Restaurant verweigert wird ?

            Ein abendfüllendes Thema.

          • Dr. Hildegard Königs-Albrecht

            Hallo H.K.,

            Menschenwürde gibt es nicht in unterschiedlicher Wertung. Keiner hat mehr oder weniger.

            Die Menschenwürde wird durchaus auch im Rechtsstaat verletzt., z.B. die Vernachlässigung und Isolierung von pflegebedürftigen Patienten im Altenheim während der Corona-Krise.
            Damals wurde auch das Demonstrationsrecht verletzt. Besonders brutales Vorgehen von Polizisten gegen friedliche Demonstranten ist eine Verletzung der Menschenwürde.
            Auch die Vorführung eines total friedfertigen alten Arztes mit Handschellen vor Gericht ist menschenunwürdig.

            Ein besonders brutales Beispiel für die Verletzung der Menschenwürde war Abu Ghraib.

            Die lebensgefährliche Bedrohung eines Menschen darf natürlich abgewehrt werden, auch durch die mögliche Tötung mittels Schusswaffe. Da geht es um die Verhältnismäßigkeit.

            Auch im Konfliktfall Schwangere/Foetus geht es primär nicht um die Menschenwürde. Hier entscheiden Ärzte über die medizinisch notwendigen Schritte.
            Abtreibungen aus nicht-medizinischen Gründen sind in Deutschland jedoch noch eine Straftat, die unter bestimmten Voraussetzungen nicht geahndet wird.

            Bei den Obdachlosen sehe ich keine Verletzung der Menschenwürde, wenn nach Recht und Gesetz vorgegangen wird.
            Die Abweisung eines Politikers ist ärgerlich und verstößt möglicherweise gegen den Antidiskriminierungsparagraphen, der Wirt hat Hausrecht.

      • Achim Koester Antworten

        @KK
        Singapur hat sowohl die Todesstrafe wie auch Prügelstrafen. Möchten Sie dem Stadtstaat deshalb die Demokratie absprechen?

        • Klaus Kelle Antworten

          @Achim Koester

          Nein, andere Länder, andere Sitten!

          Ich bin auch für härtere Strafen und die Anwendung derselben.

          Aber ich bin gegen die Todesstrafe.

          Zum einen gab es in der Geschichte häufig Fälle, wo sie vollstreckt wurde, und man später herausfand, dass der Hingerichtete unschuldig war. Da können Sie keine Entschädigungszahlungn mehr überweisen, das ist unumkehrbar.

          Ich finde, lebenslänglich sollte tatsächlich lebenslänglich sein und konsequent angewendet werden. Das ist übrigens als Strafe härter, wenn man jahrzehntelang damit leben muss zu wissen, nie wieder rauszukommen.

          Der entscheidende Punkt ist für mich allerdings, dass ich das mit meinem Glauben ernstnehme. Der große Papst Johannes Paul II, der viel von einer „Kultur des Todes“ sprach, mahnte uns alle immer wieder dazu, konsequent zu sein. Kein Mensch sollte entscheiden dürfen, ob ein anderer Mensch leben darf oder sterben muss. Deshalb bin ich gegen Abtreibung, gegen Sterbehilfe-Vereine, gegen Krieg und gegen die Todesstrafe. Ich denke, für einen Christen ist das stringent.

          Klaus Kelle

          • Achim Koester

            @KK
            Ja, wenn es denn so wäre, dass ein Lebenslänglicher nie wieder rauskommt. Aber unsere Justiz lässt ja sogar zu zweimal lebenslänglich verurteilte RAF Terroristen wieder auf die Menschheit los. Ganz zu schweigen von Vergewaltigern, die ihr Opfer getötet haben und mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Der Staat hat die Aufgabe, seine Bürger zu schützen, aber der „unsere“ hat das völlig pervertiert und schützt lieber die Täter.

    • S v B Antworten

      @Martin Ludwig

      Meist teile ich ja Ihre Ansichten, aber Ihr zweiter Absatz erinnert mich doch allzu sehr an die Methoden der Strafverfolgung im dunklen deutschen (europäischen?) Mittelalter. So weit zurück sollten wir uns dann doch nicht entwickeln. Vielleicht könnten einzelne, relativ harmlose, aber für den Delinquenten dennoch peinliche Methoden (peinlich weniger im Sinne physischer Pein, sondern eher auf psychisch-mentale Weise) diskutiert werden, andere hingegen gar nicht. Wollen wir uns, soll sich die Gerichtsbarkeit, wirklich auf eine sittlich-moralische Ebene mit den Delinquenten begeben? Wohl kaum.

      PS: Ich denke in diesem Zusammenhang z. B. an das Holzfass mit zwei runden Löchern im Deckel, ausgesägt für die Köpfe z. B. zweier Streithähne oder -hennen, welche für eine festgesetzte Zeit in der Öffentlichkeit ausharren mussten; solange eben, bis man sie wieder aus ihrer misslichen Lage befreite. Solche und weitere Instrumentarien zur Bestrafung derer, die in vergangenen Zeiten diverse Formen der Schuld auf sich geladen hatten, kann man hierzulande wohl noch heute in den Folterkammern einiger, alten Burgen angeschlossenen, Museen – wenn schon nicht unbedingt bewundern, so doch – besichtigen.

      Was Foltermethoden angeht…
      konnte ich mir gerade jüngst einen Hauch von Eindruck von der berüchtigten (bis noch in jüngere Zeit von den USA praktizierten) Foltermethode des Water-Boardings verschaffen. Ebenfalls unfreiwillig, da komplett wehrlos, (fast) in der Horizontalen auf dem Behandlungsstuhl meiner Zahnarztpraxis. Der von einer ZMF bediente Wasserstrahl der Absauge-Vorrichtung war so heftig, und ich lag – mit dem Kopf im Genick und mit weit geöffnetem Mund – so hilflos da, dass es mir immer wieder unmöglich war, die angesammelte Flüssigkeit herunterzuschlucken. Minutenlang und immer wieder kam es mir vor, als müsste ich ertrinken. Ein (untertrieben ausgedrückt) höchst unangenehmes Gefühl, das mich unweigerlich an die elende Lage eines Opfers von Water-Boarding–Folter erinnerte. Mit dem Unterschied, dass der Horror für mich endete, als zwei Zähne endlich, endlich auf die vom Zahnarzt gewünschte Form abgeschliffen waren. Puh, es gibt wahrlich Angenehmeres im Leben. Aber – wie grauenvoll muss es erst sein, wenn man während eines Verhörs (früher übrigens gerne peinliche Befragung genannt) immer wieder dem Wasserschwall „echtem“ Water-Boardings ausgesetzt ist? Nicht auszudenken!

      • H.K. Antworten

        Es würden sich zweifellos jede Menge eher zweifelhafter Gestalten finden, die auch bei geringer oder gar keiner Bezahlung gern den jeweiligen Delinquenten die Nägel heruasreißen, die Finger brechen etc. und die zweifelsfrei auch nicht die geringsten Skrupel hätten, reihenweise Menschen vom Leben zum Tode zu befördern.

        Wer sich einen Eindruck davon verschaffen möchte, weil die Vorstellungskraft nicht ausreicht, dem sei die mehrteilige Verfilmung „Die Tudors“ um Heinrich VIII. empfohlen.

        Nein, wir sollten m.E. nicht wieder zurück zu diesen Zeiten.

        Aber andererseits kann es fraglos nicht weitergehen wie bisher, daß Straftäter dem Staat, der Gesellschaft, also UNS, auf der Nase herumtanzen und nahezu nichts mehr ernsthafte Konsequenzen hat.

        Aber zwischen Folter, Verstümmelungen und Todesstrafe auf der einen Seite und null Konsequenzen auf der anderen gibt es sicher zahlreiche überdenkenswerte Abstufungen.

        Mitunter und in manchen, leider immer mehr werdenden Fällen, kann man(n) sich durchaus die Prügelstrafe vorstellen.

        Vergewaltiger und sonstige Schwerverbrecher grinsend und mit Victory-Fingerchen das Gericht verlassen zu sehen, ist wenig erbauend. Abschreckend und erzieherisch schon gleich gar nicht.

      • Dr. Hildegard Königs-Albrecht Antworten

        Liebe S v B,

        so unangenehm, daß man an Water-Boarding bei der Zahnbeschleifaktion denken muß, sollte eine Behandlung beim Zahnarzt niemals sein.

        Die Helferin sollte in der Lage sein, das „Kühlwasser“ so abzusaugen, daß der Patient nicht gezwungen ist, es herunter zu schlucken.

        Bei Patienten, die die liegende Haltung schlecht ertragen konnten, habe ich immer versucht, eine mehr sitzende Position anzubieten.

        Schließlich ist der Kunde/Patient König.

        • S v B Antworten

          Liebe Frau Dr. Königs-Albrecht,
          aus Ihnen spricht die Fachfrau, merke ich. Aber ich kann Sie beruhigen. Mein langjähriger Zahnarzt wie seine ZFAs sind untadelig, und ich verdanke es nicht nur, aber ganz sicher auch ihnen, dass ich selbst im fortgeschrittenem Alter noch recht ordentlich zubeißen kann. Die neue Assistentin, die das Absauggerät bei mir erstmalig bediente, ist eine 19jährige Auszubildende im ersten Lehrjahr, spricht noch sehr wenig Deutsch aber war mutig genug, sich aus Vietnam ins ferne Deutschland aufzumachen, um eine qualifizierte Berufsausbildung zu beginnen. Hut ab. Sie ist erst seit Herbst im Lande, hatte noch nie zuvor in ihrem Leben Schnee gesehen, geschweige denn eine solch drastische Kälteerfahrung machen müssen, wie man sich denken kann. Sie lebt mit einer anderen blutjungen Vietnamesin, die eine Lehre als Zahntechnikerin angefangen hat, in einem Zimmer mit Schimmelproblem zusammen (wie ich einigen Gesprächsfetzen zwischen ihr und einer ZMF entnommen habe). Da brachte ich es einfach nicht übers Herz, sie beim Chef gleich „hinzuhängen“. Auch bin ich mir sicher, dass sie lernbegierig und -fähig ist und ihre Aufgaben schon bald zur Zufriedenheit der Patienten und ihres Chefs erfüllen wird. Getreulich dem Sprichwort: es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen… Schließlich spricht es doch auch für die Kleine (sie ist selbst für eine SO-Astiatin sehr klein) ,, dass ich die Prozedur bzw. Tortur überhaupt lebend überstanden habe. 😉

          • H.K.

            Ich muß zugeben, ich habe für etwas Derartiges überhaupt kein Verständnis.

            Es gibt genügend Menschen, die geradezu ausgeprägte Angst vor dem Zahnarzt haben ( jaaaa, vor der ZahnärztIN selbstverständlich auch ).

            Daß Azubinen nicht perfekt sind, weiß wohl jeder, der nicht als Meister*/-/:/_/•/In vom Himmel gefallen ist.

            Aber ich erwarte von meinem Speisezimmerrestorator, daß jemand Erfahrenes danebensteht und entsprechend eingreift, wenn etwas schiefläuft.

            Ich erinnere mich an einen viele Jahre zurückliegenden ersten Besuch bei einem neuen ( jungen ) Zahnarzt, der Abdrücke von Ober- und Unterkiefer benötigte, die eine seiner Damen – in seiner Abwesenheit – bei mir nehmen sollte.

            Beim vierten Versuch mit einem viel zu großen Löffel, den die junge Dame kaum in meinen maximal geöffneten Mund hinein und noch schlechter wieder herausbekam, habe ich das Ganze abgebrochen.

            Mein nicht zukünftiger Zahnarzt erklärte mir „ja, aber sie hat gesagt, sie kann das !“, ohne sich auch nur im Ansatz zu entschuldigen.

            Fehler macht jeder von uns. Aber wenn sie passieren, erwarte ich zumindest, daß sie abgestellt werden und nicht mehrfach wiederholt passieren.

            ( Ich bin auch einer von denen, die sich beim Zahnarzt nicht vordrängeln … ).

          • Dr. Hildegard Königs-Albrecht

            Liebe S v B,

            schön, daß Sie soviel Verständnis gezeigt haben. Es ist heute sehr schwer, Personal für eine Arztpraxis zu bekommen. Da ist der Kollege sicher froh, die junge Vietnamesin unter seine Fittiche zu nehmen.

            Ich bin sicher, daß die junge Frau rasch Fortschritte machen
            und eine gute Zahnarzthelferin wird.

            Ich hatte das Glück, meine beiden Helferinnen über viele Jahre zu haben. Sie waren grundverschieden, aber sie verstanden sich prima. Das macht sich im Praxisklima bemerkbar.

            Das erwähnte Schimmelproblem erinnert mich an eine Dachgeschoßwohnung zur Studienzeit meiner Tochter in Köln: Kohleofen, Schimmelwand, Dusche in der Küche, Klo im Treppenhaus. Aber meine Tochter liebte die Wohnung, ganz davon abgesehen gab es schon vor 30 Jahren kaum eine bezahlbare und ordentliche Bleibe mitten in Köln. Gestern ist sie 50 Jahre alt geworden.

            Liebe Grüße und alles Gute für den nächsten Zahnarztbesuch!

  10. EH Antworten

    „Die Strafmündigkeit muss runter auf 12 Jahre!“ Ggf. bei schweren Taten (nicht nur Zigarettenklauen) auf 10. Sehe ich auch so. Man hat doch mehr und mehr den Eindruck, junge Täter wissen, dass ihnen wenig passiert, zumal wenn sie an einen empathischen Richter geraten, der ihnen nicht das Leben verderben will. Wie kann man überhaupt ein Jugendstrafrecht befürworten, das, wenn ich richtig informiert bin, im Zweifel bis 20/21 gilt.

    Generell geht es darum, das gesellschaftliche Bild von Kindheit und Jugend zu überdenken, das sich allein schon durch die Entwicklung der Massenmedien klar verändern hat. Wählen kann man stellenweise ab 16, sein Geschlecht festlegen mit 14, Fernsehen und Internet bieten Minderjährigen viele Möglichkeiten, für sie ungeeignete Inhalte zu konsumieren.

    Einige Pädagogen, Kriminologen und Richter sind da sehr mitfühlend. Deutschlandfunk, 13.04.2014 („Kriminelle Jugendliche. Die neue alte Debatte über das Strafmündigkeitsalter“):

    „Angesichts der gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität fordern CDU-Politiker, das Alter für die Strafmündigkeit in Deutschland herabzusetzen. Pädagogen und Juristen kritisieren den Vorstoß und setzen sich für mehr Prävention ein. …Der Kriminologe Tobias Singelnstein sieht in den Zahlen jedoch wenig Grund zu Sorge. Vergleiche man sie mit Daten von vor etwa 25 Jahren, ‚sind wir heute noch immer auf einem sehr niedrigen Stand, was tatverdächtige Kinder und Jugendliche angeht‘, betont er. ‚2001, 2002 hatten wir sehr viel höhere Zahlen. Insofern kann man aus kriminologischer Sicht sagen: Das sind jetzt keine dramatischen Werte.‘ … Widerspruch kommt unter anderem von den Grünen. ‚Die Strafmündigkeit ab dem Alter von 14 Jahren hat sich seit über hundert Jahren bewährt‘, sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) der ‚Westdeutschen Allgemeinen Zeitung‘. Ihre Einführung im Jahr 1923 habe auf dem heute immer noch richtigen Credo beruht: ‚Härte allein ist völlig nutzlos.‘ Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters ebenfalls für wenig sinnvoll. Das verhindere Straftaten nicht. Dem stimmt die Jugendrichterin Maria Kleimann zu. Auch dem Argument, Kinder seien inzwischen frühreifer und daher auch früher für begangene Straftaten zur Verantwortung zu ziehen, widerspricht sie. Heutige Jugendliche seien ‚genauso unsicher, emotional verletzlich und manipulierbar‘ wie vor 50 oder 100 Jahren. Der Pädagoge Burak Yilmaz findet es ebenfalls nicht sinnvoll, Kinder unter 14 Jahren dem Jugendstrafvollzug auszusetzen. Dort kämen sie schließlich mit Jugendlichen in Kontakt, ‚die noch viel schlimmer drauf sind‘ und könnten sich so ‚„weiteres kriminelles Wissen aneignen‘. Yilmaz plädiert dafür, in von Armut betroffenen Stadtteilen mehr Raum für Kunst und Kultur zu schaffen und Schulen stärker zu unterstützen.“

    Eine Menge Verständnis für emotional verletzliche Teenager, während die (brutale) Kinder- und Jugendkriminalität eher steigt. Und das Argument, vor über hundert Jahren sei es auch schon so gewesen, trägt doch nicht so ganz. Seitdem hat sich vieles verändert.

  11. Angelika Antworten

    Wenn Dein Land zu Islamabad oder Kalkutta wird, wird es in allem zu Islamabad oder Kalkutta. Es ist irgendwann halt Islamabad und Kalkutta. Und man muss dann auch leben wie in Islamabad und Kalkutta. Und auch die Gesetze sind dann wie in Islamabad und Kalkutta.

    • S v B Antworten

      Wem’s nicht „bunt“ genug sein kann, der wird früher oder später damit klarkommen müssen, dass es zunehmend „bunt getrieben“ wird. – It’s as simple as that…

      • H.K. Antworten

        Kathrin Göring-Eckhard freut sich immer noch – sie kommt vor lauter Freude kaum in den Schlaf und ihre bunten Träume …

  12. Querdenker Antworten

    Ich denke, die Herabsetzung der Strafmündigkeit alleine wird nicht reichen. Unser Strafrecht ist auf eine Resozialisierung des Straftäters ausgerichtet. Das bedeute, unser Strafrecht will Menschen, die mit einer christlichen und humanistischen Weltanschauung sozialisiert wurden resozialisieren. Unsere Weltanschauung betont Vernunft, Toleranz, Solidarität und strebt nach einer gewaltfreien Gesellschaft, in der Bildung und persönliche Entfaltung zentral sind. Unabhängig von der Herkunft gibt es in unserer derzeitigen Gesellschaft viele Kinder, Jugendliche und Menschen, die eine andere Sozialisierung erlebt haben. Wie und zu welcher Weltanschauung will man einen Menschen resozialisieren, der in seiner Kindheit unter patriarchalen Traditionen Gewalt als Mittel zur Durchsetzung erfahren hat. Beim humanistisch sozialisierten Bub, der einmal Mist gebaut hat, recht mitunter der erhobene Zeigefinger des Richters um ihn auf den rechten Pfad zurückzuführen. Bei Menschen, die in ihrer Sozialisierung Gewalt als Mittel zur Problemlösung, Identitätsstärkung oder Machtausübung gelernt haben, wird der erhobene Zeigefinger nicht reichen. Ich denke, zusätzlich zur Herabsetzung der Strafmündigkeit müssen wir auch über spürbarere und ernsthaftere Konsequenzen nachdenken.

    • Dr. Hildegard Königs-Albrecht Antworten

      Auch hier steht der Elefant Migration im Raum.
      Die ungeregelte Einwanderung aus fremden Kulturkreisen bringt unzählige Probleme.
      Wir brauchen klare Grenzen und Strafen, die der Schwere der Verbrechen entsprechen.
      Leider weicht die Justiz gerade bei den schweren Gewalttaten gerne auf psychische Störungen und Belastungen durch Fluchterfahrung aus.
      Ein absolutes Ärgernis.

    • H.K. Antworten

      Der Gedanke der „Resozialisierung“, die Hoffnung, ein Straftäter ließe sich – nach Verbüßung seiner Strafe – wieder als angesehenes und wertvolles Mitglied in die Gesellschaft, also UNS alle, wieder aufnehmen, mit offenen Armen, mag vom Grundsatz her sicher human, löblich und erstrebenswert sein.

      Leider ist dieser Gedanke zumeist eher blauäugiges Wunschdenken.

      Und noch leiderer begreift unsere Gesellschaft ( WIR !! ) auch nach zahlreichen Fluchtversuchen von extremen Gewalttätern, Mördern u.ä., bei „zweckdienlichen Freigängen“, bei denen sie auf diese „Wiedereingliederung“ vorbereitet werden sollen, nicht, daß bei nächster sich bietender Gelegenheit dieser „Freigang“ allzu wörtlich genommen wird.

      In Folge dessen geht der ganze, aufwändige und kostenintensive Vorgang von Suche, Gefahr für Leib und Leben Anderer, Prozeß, Verurteilung etc etc. wieder von vorn los.

      Was ein bestimmtes migrantisches Klientel angeht, teils Intensivtäter, die völlig anders sozialisiert wurden, so lachen diese uns schlicht aus angesichts unserer Blauäugigkeit, oftmals völliger Hilflosigkeit und tanzen „der Gesellschaft“ auf der Nase herum.

      Lasche Strafen oder völlig ausbleibende harte Konsequenzen werden als Schäche und oftmals geradezu als Ansporn für neue Taten gesehen.

      Die Forderung an „die Justiz“, die – unverständlicherweise – aus echten Menschen bestehen soll, „härter“ durchzugreifen, klingt erst einmal gut.

      Wir sollten uns aber auch gelegentlich die Frage stellen, wie denn unsere Richter, Staatsanwälte und insbesondere deren Familien von UNS geschützt werden !

      Ein Richter ( oder auch Staatsanwalt ) wird, wenn er um das Wohl und die Gesundheit seiner Angehörigen fürchten muß, wohl eher ein lasches Urteil fällen, als zur „vollen Härte des Gesetzes“ greifen.

      Ein Richter, der schon einmal von einem Projektil, das in sein Wohnzimmerfenster eingeschlagen hat, aufgeschreckt wurde, überlegt sich sein Vorgehen sicherlich.

      • H.K. Antworten

        „Lasche Strafen oder völlig ausbleibende harte Konsequenzen werden als SCHWÄCHE und oftmals geradezu als Ansporn für neue Taten gesehen.“

        muß es selbstverständlich heißen.

      • Achim Koester Antworten

        @H.K.
        Die Ursachen für eine kriminelle „Karriere“ liegen nicht nur in der Gesellschaft, sondern in hohem Maße auch im Menschen selbst, man kennt den Begriff „kriminelle Energie“. In solchen Fällen ist es naiv und blauäugig, an eine Resozialisierung u glauben.

        • H.K. Antworten

          Habe ich auch nicht behauptet.

          Es ist ähnlich wie mit Hunden.

          Im Grunde werden ( manche ) Hunde nur dadurch gefährlich, weil sie bewusst so erzogen wurden und das Zubeißen der „Zweck“ ist.

          Trotzdem würde ich mich nicht unbedingt vordrängeln, um einem Rottweiler oder Pitbull o.ä. den Bauch zu kraulen.

          Auch der süße kleine Kläffer der alten Dame gegenüber kann schmerzhaft zuschnappen …

      • Dr. Hildegard Königs-Albrecht Antworten

        In meiner Gemeinde gab es für einige Jahre ein Besuchsprojekt mit Häftlingen aus Geldern. Ein Gemeindemitglied hat dort eine Gruppe aufgebaut und betreut, die sich um Prävention bemühte. Sie hatte einen Film über die Anstalt und den Aufenthalt dort gedreht und luden Schulklassen ein, um ihnen den Alltag in der Haft zu zeigen. Die Fragen nach Schuld, Sühne und Vergebung standen im Fokus.

        Einige Häftlinge aus Geldern besuchten unsere Gemeinde zum fakultativen Gottesdienst und Mittagessen, wir besuchten sie mit den Firmlingen in Geldern und wurden mit Kaffee und Kuchen empfangen.

        Die Häftlinge in Geldern sind schwere Jungs, die bewaffnete Überfälle, Brandstiftung mit Todesfolge und Morde begangen haben. Bei den Besuchen waren es Menschen wie Du und ich. Die Mädchen aus den Firmgruppen waren oft von ihnen angetan.

        Nach einigen Jahren wurde die Durchführung des Projekts immer schwieriger. Die Zahl der ausländischen Straftäter nahm zu, sie nutzten den Gruppenleiter hemmungslos aus, um Vergünstigungen zu erreichen. Der Drogenkonsum machte sich breit. Die Resozialisierung schlug oft fehl.

        Als die Anstaltsleitung wechselte und der Initiator der Gruppe aus Altersgründen kürzer treten musste, wurde das Projekt begraben.

  13. Tina.Hansen Antworten

    Sagt mal Freunde, habt Ihr einen an der Klasche? Seid Ihr durch? Seid Ihr ernsrhaft für Folter und Verstümmelungen?

    • Günther M. Antworten

      Hier lassen einige ihren Gewaltfantasien recht freien Lauf.
      Beim Asch Experiment war meine Reaktion noch Lachen und Staunen.
      Beim Milgram Experiment – ungläubiges Staunen verbunden mit frösteln.
      (In einem alten französischen Kriminalfilm sehr anschaulich gespielt)
      Tja, was macht Macht aus Menschen?

      • Tina.Hansen Antworten

        Danke, Klaus Kelle.Ostwestfalen halten am Ende doch zusammen😇
        Ich teile natürlich die Empörung über
        grauenhafte Straftaten.
        Aber:
        Wenn ich in einem Land leben wollte, in dem Menschen vom Staat verstümmelt werden, würde ich in ein islamisches Land umziehen. Das genau möchte ich aber nicht.

    • Martin Ludwig Antworten

      Kurze Antwort: Ja.

      Es gab in der Deutschen Kriminalgeschichte mehrere Fälle, bei denen Täter gefasst wurden, die noch ein Opfer in ihrer Gewalt hatten, dessen Zustand und Verbleib ungeklärt war.
      Fragen Sie sich bitte ehrlich, liebe Frau Hansen: Wenn ihr Kind gefesselt in einer Holzkiste im Wald liegt und der Mensch, der ihr Kind retten kann in Gewahrsam ist – was würden Sie tun um ihr Kind aus dieser Situation zu befreien oder wie würden Sie darauf reagieren, wenn ein Polizist diese Information mit Folter aus dem Beschudligten herauspresst und damit das Leben ihres Kindes gerettet wurde.

      Ein abstraktes Szenario? Vielleicht! Aber wenn Sie es für sich ehrlich betrachten, wären Sie in diesem Fall selbst zu allem fähig und sie würden den Polizisten als Helden betrachten.
      Warum schauen sie also verächtlich in die Richtung derer, die solche Mittel legitimieren wollen? Doch nur, weil Sie für sich in der sicheren Annahme sind, dass Sie selbst und Ihre liebsten nie in eine vergleichbare Situation geraten würden…

      • Klaus Kelle Antworten

        Wahrscheinlich spielst Du auch auf den Fall Gäfgen an, der 2002 den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler entührt und getötet hat. Die Polizei hatte Gäfgen schnell und ging davon aus, dass der Kleine noch lebt. Als die Beamten nach stundenlanger Befragung nicht weiterkommen, gab Frankfurts Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner die Anweisung, Gäfgen mit Gewalt zu drohen. „Wenn Sie jetzt nicht sagen, wo der Junge ist, kommt jemand, der Ihnen Schmerzen zufügen wird.“ Gäfgen knickte ein und nannte den Fundort der Leiche.

        Dafner verliert seinen Job und wird bestraft.

        Für mich ist der Mann ein Held.

        Aber mit Gewalt zu drohen ist etwas anderes als „Verstümmelungen“ zu vollziehen.

        • H.K. Antworten

          Wer mit Sanktionen droht, muß sie ggf. auch einsetzen, ansonsten wird sich schnell herumsprechen, daß es sich nur um einen aus Maulheldentum entstandenen Papiertiger handelt.

      • gerd Antworten

        @Martin Ludwig

        Mal ein anderes abstraktes Szenario: Sie persönlich werden beschuldigt die Tochter des Nachbarn entführt zu haben. Für die Tatzeit haben Sie kein Alibi sind aber beobachtet worden sich in der Nähe aufgehalten zu haben. Vor ein paar Tagen, haben Sie das Mädchen vor Zeugen beschimpft, weil sie ihren Müll auf einem Spielplatz entsorgt hatte. Die verzweifelten Eltern fordern von der Polizei Folter und Verstümmelung, damit Sie endlich den Aufenthaltsort bekannt machen. Sie sind allerdings unschuldig, können das aber nicht beweisen. Während ihrer U-Haft entführt der wahre Täter ein anderes Mädchen.

        • Martin Ludwig Antworten

          @gerd
          warum ist meine regelmäßig vorangestellte Bemerkung zur Wahl solcher Mittel für fast alle Leser so schwer zu verstehen?

          Solche Mittel dürfen NUR und AUSSCHLIEßLICH dann verwendet werden, wenn die Schuld des Täters zu 100 %, das heißt FREI VON ALLEN ZWEIFELN feststeht.
          Ich habe genügten Beispiele für eine solche Situation genannt! Keiner würde auf die Idee kommen, beim Amoklauf in Würzburg die Identität des Täters anzuzweifeln! Die Polizei war VOR ORT UM IHN BEI BEGEHEN DER TAT FESTZUNEHMEN!
          Es gibt keien Zweifel, wer diese unschuldigen Menschen abgeschlachtet hat. Es gibt für mich deswegen auch keine Zweifel, dass nur die Todesstrafe für diese Tat Gerechtigkeit bringen könnten!

          • H.K.

            Wer zum Tode verurteilt wird ( in einem Rechtsstaat ), über den bestehen sicher keinerlei Zweifel an seiner Schuld.

            Aber wie oft stellt sich anschließend, mitunter nach Jahren, heraus, daß Zeugenaussagen – warum auch immer – völlig falsch waren, wie oft stellt such heraus, daß Polizei falsch oder auch schlampig ermittelt hat ?

            Nein, sorry, in diesem Punkt werden Sie mich nicht überzeugen können.

            Bei der Prügelstrafe schon eher …

      • Dr. Hildegard Königs-Albrecht Antworten

        Der Fall des entführten Jungen, in dem der ermittelnde Beamte dem gefassten Täter Gewalt androhte, hat vor Jahren Schlagzeilen gemacht. Das Kind hatte der Täter längst ermordet und entsorgt. Für die Gewaltandrohungen wurde der Beamte vor Gericht zur Rechenschaft bezogen. Der Täter erhielt 3.000€ Schadensersatz.

        Es fällt schwer anzuerkennen, daß selbst eine Drohung bei einem so schweren Verbrechen und der Chance, das Kind zu retten, nicht zulässig ist.
        Ein mir bekannter junger Juraprofessor hat damals in der FAZ die Rechtslage
        erläutert.

        Folter ist eines Rechtsstaats nicht würdig. Sie öffnet dem Mißbrauch Tür und Tor.

  14. tp83 Antworten

    An der Altersgrenze von 14 hängen noch ein paar andere Dinge, so z.B. sexuelle Selbstbestimmung. Die müßte dann konsequenterweise auch herabgesetzt werden.
    Einige fordern hier 10 …
    Da würden bestimmt einige jubeln!

    • Achim Koester Antworten

      @tp83
      Nein, das Mindestalter für das Selbstverstümmelungsgesetz gehört nicht herabgesetzt,sondern dieses idiotische Gesetz gehört ersatzlos abgeschafft.

        • H.K. Antworten

          In Ihrem Link zum Sexualstrafrecht gelten Menschen ab 21 als „Erwachsene“.

          Volljährig sind sie mit 18, manche wollen das auf 16 herabsetzen, auch das Erwerben des Führerscheins.

          Und wer mit 13 einen Menschen schwer verletzt oder gar tötet, ist für nichts verantwortlich ?

          Ein Mensch stirbt durch Fremdeinwirkung – und NIEMAND ist verantwortlich ??

          Spätestens da muß die Diskussion beginnen.

          Und wenn heute 98-Jährige, die vor Jahrzehnten als KZ-Sekretärin o.ä. gearbeitet haben, heute, als Greise, vor ein Jugendgericht gestellt werden, darf man sich auch nach der Sinnhaftigkeit fragen.

          Unser gesamtes Justizsystem incl. aller Strafgesetze bedarf einer baldigen, gründlichen Aufarbeitung.

          • tp83

            Alles am Thema vorbei.
            Wer mit x (gehandelt werden hier Werte ab 10) Jahren verantwortlich für Straftaten ist, soll also auch selbstverantwortlich seiner sexuellen Selbstbestimmung frönen dürfen?
            Ein klares „Ja!“ oder „Nein!“ würde mir reichen.

          • H.K.

            Warum müssen diese beiden Bereiche zwingend zusammenhängen ?

            Auch wenn der Führerschein mit 16 gemacht werden kann, bleibt das Alkoholverbot trotzdem bei 18.

            Warum müssen also Strafbarkeit und sexuelle Selbstbestimmung zusammenhängend geregelt werden ?

            Weiteres Beispiel:

            Obwohl hierzulande Menschen mit 18 volljährig sind, muß der Bundespräsident ein Mindestalter von 40 haben. Der Bundeskanzler muß lediglich volljährig sein, also 18.

            Um Verfassungsrichter zu werden, snd wiederum 40 Lebensjahre erforderlich.

            Wo bitte ist da die Logik ?

          • tp83

            Die Bereiche hängen zusammen, weil es in beiden Fällen um die Reife der Protagonisten geht.
            Bisher wird in beiden Fällen pauschal davon ausgegangen, daß U14 noch zu unreif sind, die Konsequenzen ihrer Entscheidungen zu überblicken.

            Andere (schlechte) Beispiele sind kein Vorbild, da ja offensichtlich ohne Logik. Noch mehr Unlogik brauchen wir nicht. Von daher belanglos.

            Also: „Ja!“ oder „Nein!“?

  15. H.K. Antworten

    Bevor wir die große Keule Todesstrafe, Folter, Verstümmelung herausholen, sollten wir vielleicht erst einmal den ersten Schritt machen.

    Es kann nicht sein, daß im Rathaus zwei Behörden Tür an Tür arbeiten und die eine Behörde von der anderen nicht weiß, an welchem Fall z.B. eines Straftäters diese arbeitet: DATENSCHUTZ !

    Diese Neuzeiterrungenschaft umzingelt uns regelmäßig mit voller Wucht.

    Wenn ich mir von der Apotheke meines Vertrauens ein Medikament bringen lasse und bitte, der freundliche Bote möge bitte kurz vorher anrufen, so darf er das nicht, bevor ich der Apotheke nicht mein schriftliches Einverständnis zur Datenschutzerklärung mitgeteilt habe.

    • H.K. Antworten

      Ich komme nochmals zurück auf mein Thema „Datenschutz“.

      Der Sudanese, der sich in Hamburg mit einer zufällig vor Ort befindlichen 18-Jährigen vor eine einfahrende U-Bahn gestürzt und beide zu Tode gebracht hat, war „polizeibekannt“.

      Auch hier gibt es wiederum Fragen bzgl. der Konsequenzen.

      Wußte die eine Behörde von diesem Menschen, was eine andere Behörde wußte ?

      Wenn ja, warum ließ man diesen „traumatisierten Schutzsuchenden“ unbehelligt auf die Gesellschaft los ?

      Wenn nein, warum zeigt sich der „Datenschutz“ immer wieder als Hindernis bei der Verbrechensprävention und quasi als Schutz für Täter, aber als Gefahr für die Gesellschaft ?

      Aber unser Bundestag beschäftigt sich lieber mit wichtigeren Themen, wie z.B. die aufzuarbeitende „Verfolgung queerer Menschen im III. Reich“, als hier für Abhilfe zu sorgen.

      • Dr. Hildegard Königs-Albrecht Antworten

        Wie soll man alle bereits auffällig gewordene und potentiell gefährliche Mitmenschen beaufsichtigen?
        Unter den meist illegal Zugewanderten sind offensichtlich nicht nur viele traumatisierte sondern auch durch ihre Herkunft eher gewaltbereite Menschen.

        Wieder steht der Elefant im Raum: wir haben uns mit der illegalen Migration verhoben. Wir müssten die Grenzen rigoros für jede weitere Zuwanderung schließen und systematisch alle rausschaffen, die sich illegal hier aufhalten.

        Es wäre die Politik, die Trump verfolgt. Die deutschen Gutmenschen werden es nicht schaffen.

        • H.K. Antworten

          Unsere alternativlose Kanzlerin wollte 2015 keine „hässlichen Bilder“.

          Das hat sie auch erreicht – nur: zu welchem horrenden Preis ??

          The Donald hat mit hässlichen Bildern kein Problem, obwohl die Ereignisse in Minnesota auch ihm Probleme bereiten.

          Wir schieben die Probleme vor uns her, obwohl uns klar ist, daß das nicht auf Dauer funktioniert.

          Um „hässliche Bilder“ zu vermeiden, lassen wir uns lieber auf der Nase herumtanzen und auslachen – und riskieren damit unzählige Menschenleben.

          Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

  16. Gerd Rau Antworten

    Vielleicht würde es ja schon reichen wenn die Justiz sich angewöhnen würde Straftäter zu bestrafen und nicht alles zu tun, das Straftäter nicht bestraft werden. Wenn jeder sieht, ich baue Sch… und kriege auf den Deckel, dann lassen die das vielleicht lieber. Aber in Deutschland verhätschelt die Justiz ja die Verbrecher und verarscht die Opfer.
    Ich habe vor längerer Zeit mal einen Bericht aus Amerika gesehen, da war eine Schule in einem Problemviertel und eine Lehrerin hat ihre Klasse eine Nacht in Gefängnis zubringen lassen. Es war statistisch nachgewiesen das die Schüler, die das gemacht haben, weniger kriminell geworden sind, als die, die das nicht gemacht haben.

    • Dr. Hildegard Königs-Albrecht Antworten

      Ähnlich wurde in der Strafanstalt Geldern bei einem Besuch von Schülern der lauteste Schüler für eine halbe Stunde in eine Zelle gesperrt. Er kam meist kleinlaut wieder heraus.

  17. H.K. Antworten

    Ich hatte vorhin den Fall eines – polizeibekannten – Südsudanesen angesprochen, der gestern abend in Hamburg eine 18-Jährige wahllos an sich gerissen und sich mit ihr vor eine einfahrende U-Bahn gestürzt hatte.

    Lesenswert dazu ist ein heutiger Artikel bei „Nius“:

    „ Deutschland flog den U-Bahn-Mörder von Hamburg ein: Auch „Pro Asyl“ setzte jüngst die Einreise von Südsudanesen aus humanitären Gründen vor Gericht durch“.

    Aber auch dieser Fall scheint für die Öffentlich Rechtlichen nur von „regionalem Interesse“ zu sein.

    • Dr. Hildegard Königs-Albrecht Antworten

      Es ist einfach nur noch gruselig in Deutschland.
      Man fühlt sich hilflos und ausgeliefert. Und sieht kein Licht am Ende des Tunnels.

      Die Aufforderung von MP Günther, sich gegen die böse Opposition zusammenzuschließen wirkt.
      Alles, was von der AfD kommt, wird als schlecht abqualifiziert, selbst wenn sich die CDU kurz vorher ähnlich geäußert hat.
      Es ist soviel Hass im Netz, der nicht geahndet wird, während jede Äußerung von der falschen Seite sofort gecancelt wird.

      Mein Vertrauen in die Regierung habe ich komplett verloren. Wie kann ich Politikern vertrauen, die mich vom ersten Tag ihres Auftretens belogen haben?

      • H.K. Antworten

        „Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sue längst verboten“.

        Sie sind zwar ( noch ) nicht verboten, aber es werden Wahlen „rückgängig gemacht“, es wird gekungelt und gezockt, bloß, damit nicht der Wählerwille umgesetzt werden muß.

        Und das, was von unseren „Anführern“ versprochen wird, erweist sich als Lall und Lull, als Schall und Rauch.

        Egal, mit wem ich rede:

        „Zuversicht“ und „Optimismus“ scheinen Fremdwörter zu sein.

        „The great depression“ ist allerorten eher angesagt.

        Aber vielleicht ist das auch nur mein Eindruck …

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