Aufgeben ist keine Option

Heute vor 25 Jahren erschien in Großbritannien Joanne K. Rowlings Buch «Harry Potter and the Philosopher’s Stone». Die Startauflage: 500 Exemplare. Sie alle wissen, wie sich die Dinge entwickelt haben. Die Harry Potter-Bücher sind heute in 80 Sprachen erschienen und wurden bisher weltweit 500 Millionen Mal verkauft.

Was ist damit sagen möchte: Wenn man etwas Großes schaffen will, dann muss man es einfach machen. Just do it! Nur, wer resigniert, hat sicher verloren. Das gilt für Schriftsteller, die ein Manuskript geschrieben und an 50 Verlage geschickt haben, die dann alle ablehnten. Resignieren? Niemals“ Schreiben Sie den 51. Buchverlag an!

Nur weil Konservative oft kleinmütig denken und zu früh resignieren, verlieren sie gefühlt fast immer.

Hätten Sie für möglich gehalten, dass Roe vs Wade jemals gekippt werden könnte in den USA? Hätten Sie gedacht, dass die amerikanische Pro Life-Bewegung mit ihren alljährlichen bunten Demos vor dem Kapitol in Washington das Blatt jemals würden drehen können bei der Abtreibung? Vorgestern hat der Oberste Gerichtshof mit seiner konservatien Mehrheit entschieden – Danke Donald Trump! – gestern haben ein Drittel der US-Staaten begonnen, ihre Gesetze zu ändern. Nur wer aufgibt, hat verloren…

Bitte spenden Sie nach Ihnen Möglichkeiten auf PAYPAL hier oder durch eine Überweisung auf DE18 1005 0000 6015 8528 18 für meine publizistische Arbeit. Vielen Dank!

 

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Dieser Artikel wurde 22 mal kommentiert

  1. gerd Antworten

    Was wir von der Pro-Life Bewegung in den USA lernen können ist Beharrlichkeit und Geduld. Auch in Berlin gibt es jedes Jahr im September einen Marsch für das Leben. Für alle Menschen, konservativ oder nicht, gilt es, die Wahrheit ohne Umschweife oder Beschönigung zu sagen: Bei der Abtreibung wird ein unschuldiger Mensch ermordet. Der Arzt funktioniert als „Auftragsmörder“ wie es Papst Franziskus treffend gesagt hat. Als katholischer Christ habe ich den persönlichen Auftrag von Gott, dieses, gelegen oder ungelegen, zu äußern und daran festzuhalten.

  2. H.K. Antworten

    Selbstverständlich gibt es Situationen, in denen über eine Abtreibung nachgedacht werden kann, vielleicht sogar muß.

    Wenn medizinische Gründe das Leben der Mutter bedrohen, die u.U. bereits weitere Kinder betreut und erzieht, womöglich allein.

    Auch bei schwersten Behinderungen eines ungeborenen Kindes möchte ich persönlich eine solche Entscheidung nicht treffen müssen.

    Und tatsächliche Vergewaltigungen ( angeblich werden aber die meisten in der Ehe begangen ) sind sicherlich ein Trauma für ein junges Mädchen oder eine erwachsene Frau.

    Es gibt genügend Menschen, die sehnsüchtig auf Kinder hoffen, aber keine bekommen. Die genauen Zahlen wissen sicher Experten.
    Von daher gibt es auch andere Möglichkeiten, ein ungeborenes Leben nicht abzutreiben, sondern aufwachsen und leben zu lassen.

    All denen, die aus einer Laune heraus und nach dem Motto „mein Bauch gehört mir“ agieren, sollte vor bei einer ja nun möglichen beworbenen „medizinischen Aufklärung“ auch auf jeden Fall klargemacht und gezeigt werden, wie eine solche Abtreibung vorgenommen wird – und was mit dem ungeborenen Kind passiert.

    Eigentlich eine logische Konsequenz der Abschaffung des § 219a.

    Aber das will natürlich niemand wissen – oder gar sehen – schon gar niemand der Generation “IIICH“. DIE sorgt sich eher ums Klima und um Kinder aus der ganzen Welt als um die eigenen.

    • gerd Antworten

      „Selbstverständlich gibt es Situationen, in denen über eine Abtreibung nachgedacht werden kann, vielleicht sogar muß.“

      Abtreibung ist Mord. Wie kann es selbstverständlich sein über Mord nachzudenken oder nachdenken zu müssen?
      Das BVG hat in einem Urteil vom 15.2.2006 festgestellt, dass es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, ein Flugzeug, welches von Terroristen entführt und in ein mit 40000 Menschen gefülltes Stadion stürzen soll, von der Flugsicherung abgeschossen werden darf. Die Begründung u.a. lautete: „Unter der Geltung des Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürdegarantie) ist es schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich in einer derart hilflosen Lage befinden, vorsätzlich zu töten. “

      Ein ungeborener Mensch ist unschuldig und hilflos und wird vorsätzlich getötet weil die Mutter einen medizinischen Notfall erleidet (wofür das Kind nicht verantwortlich ist) oder sich in einer sozialen Notlage befindet, (wofür das Kind ebenfalls nicht verantwortlich ist). Das ganze Morden begann als man die medizinische und soziale Notlage der Frau als Einfallstüre für das hemmungslose Töten von unschuldigen Menschen rechtfertigte. Hören wir endlich auf uns mit diesen satanischen Verwirrungen ein beruhigtes Gewissen einzureden.
      „Du sollst nicht töten!“ Mehr ist aus menschlicher Sicht dazu nicht zu sagen. Aus göttlicher schon gar nicht.

      • Nadine Antworten

        Sie würden eine Abtreibung nicht einmal dann erlauben, wenn die Mutter die Geburt nicht überleben würde?

    • Alexander Droste Antworten

      Wenden wir doch einfach das Tierschutzgesetz an:

      § 1
      Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das (Tier) ungeborene Kind als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem (Tier) ungeborenen Kind ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

      Oder hat das Tier mehr Rechte als der Mensch?

      • gerd Antworten

        Jede Kröte oder Feldhamster haben in unserem Land mehr Rechte als die ungeborenen Menschen. Küken schreddern verboten, ungeborene Kinder zerfetzen, absaugen und verstümmeln, erlaubt. Dabei sind die Küken wenigstens noch geboren.

      • H.K. Antworten

        Tiere sind laut Gesetz „eine Sache“.

        Wenn man ( frau auch ) sich über das Schreddern dieser süßen, niedlichen, knuddeligen Küken aufregt ( zu Recht !! ), obwohl die „nur eine Sache“ sind, gleichzeitig aber völlig okay findet, ja, sogar meint, ein Anrecht auf das „Schreddern“ von ungeborenen menschlichen Lebewesen zu haben – worunter stuft diese Gesellschaft dann ungeborene Kinder ein ?

  3. S v B Antworten

    Wieso mögen die Kommentatorinnen hier im Blog wohl (noch?) so auffallend zurückhaltend mit einer Stellungnahme sein? Hm. Bin gespannt.

      • S v B Antworten

        Zwei Wochen ganz und gar ohne Nachrichten – welche Labsal! Muss meinen Kenntnisstand also erst mal wieder auf den neuesten Stand hieven. Wirklich Weltbewegendes war zwischenzeitlich ja wohl eher nicht zu verzeichnen, oder?

  4. GJ Antworten

    Guten Morgen in die Runde, gehört hier nicht wirklich hin, muß es aber loswerden. Habe gerade an DMKS geschrieben. Jahrzehnte waren wir dort für Knochenmarkspende registriert. Mit 55 wird man dort aussortiert. Heute Aufruf für der kleinen Liam/Liom. Werden Sie Spender*In und Helfer*In und Unterstützer*In etc. Es tut mir leid. Ich war als Spender registriert, Spender*In können/sollen jetzt die Millionen Diversen in diesem Land werden, unter der (National-) Flagge des Regenbogens. Ich habe viel Erfolg gewünscht mit dieser neuen ideologischen Strategie. Das arme kranke Kind!

    • gerd Antworten

      Allen die auf eine Blut – oder Knochenmarksspende angewiesen sind, sollten sich bei dem Heer an Geimpften (mit über 2 Millionen registrierten Nebenwirkungen), die nun selber Blut spenden, genau überlegen ob sie das Risiko eingehen können.

      • H.K. Antworten

        Richtig !

        Ein Unfallopfer, das zu verbluten droht, sollte sich das sehr gut überlegen !

        😉

        • S v B Antworten

          Klar, in einem Notfall wie dem von Ihnen, lieber H.K. geschilderten, kommt gewiss (fast) jedes Blut recht. Dennoch halte ich es nicht für gänzlich ausgeschlossen, dass man sich heute und in Zukunft durch eine Bluttransfusion eine unwillkommene – und unter Umständen auch lebensbedrohliche – Autoimmun-Erkrankung einhandeln könnte. In der Medizin-Geschichte ist es leider schon öfters vorgekommen, dass man Blutkonserven vor ihrer Verabreichung gar nicht oder zumindest nicht ausreichend untersucht hat (z. B. im Fall von Hepatitis, Typhus oder HIV(!), um nur drei zu nennen). Eingedenk dessen scheint es wohl nicht völlig unberechtigt, zu fragen, ob Ähnliches auch nach der Massen-Verimpfung eines Impfstoffs, der bezüglich eventueller Langzeitschädigungen (in Form sich über kurz oder lang(!) entwickelnder Autoimmun-Erkrankungen bei einem wie auch immer zu beziffernden Teil der Geimpften) eintreten könnte. Ich fürchte, dass – entgegen all ihren gegenteiligen Beteuerungen – „die“ Wissenschaft bezüglich erst nach Jahren auftretender Autoimmun-Erkrankungen unter den mRNA-Geimpften heute noch keine verlässliche Aussage machen kann. Wie könnte sie dies? Insofern habe ich durchaus ein gewisses Verständnis für die von gerd vorgebrachten Bedenken.

          • H.K.

            Ich wäre der Allerletzte, der – insbesondere im medizinischen Bereich – auch nur annähernd auf strikteste Hygiene pfeifen würde.

            Aber man sollte schon Forderungen aufstellen, die auch wenigstens halbwegs praktikabel sind.

            WER bitte sollte denn WIE überprüfen, ob eine Blutkonserve von einem WANN mit WELCHEM Vakzin geimpften Spender stammt ?

          • S v B

            Ich meine nicht die fehlende Hygiene, sondern Fälle, in denen es einfach (noch) keinen Nachweis, keine Methode gibt, um damit etwaige, für den Konserven-Empfänger vielleicht bedrohliche Zellen (oder was auch immer) überhaupt erst einmal auszumachen. Ich könnte mir vorstellen, dass dies ebenfalls ein Problem im Falle einer beim Spender noch unerkannten, vielleicht gar schon metastasierenden Karzinomerkrankungen sein könnte. Falls eine solche Diagnose bereits gestellt wurde, ist es dem Betroffenen – soweit ich weiß – nicht erlaubt, Blut (oder auch ein Organ) zu spenden. Ich lasse mich diesbezüglich aber gerne belehren.

  5. gerd Antworten

    „WER bitte sollte denn WIE überprüfen, ob eine Blutkonserve von einem WANN mit WELCHEM Vakzin geimpften Spender stammt ?“

    Genauso wie man verhindert hat, dass an Aids erkrankte Menschen vom Blutspenden ausgeschlossen wurden. Ganz bestimmt nicht jene, die ein genmanipuliertes Cocktail millionenfach in die Venen von gesunden potenziellen Blutspendern gespritzt haben. Das ist ja gerade die Katastrophe die uns und den Kranken, die auf Blutspenden angewiesen sind, in Zukunft droht. Es könnte also durchaus sein, dass ein Unfallopfer, das zu verbluten droht, mit konterminiertem Blut eines „Geimpften“ vollgepumt wird und danach plötzlich und unerwartet stirbt.

    • H.K. Antworten

      Hm.

      Könnte was dran sein.

      Hat danach schon mal ein namhafter Mediziner gefragt ?

      • S v B Antworten

        Bis zum heutigen Tage hat in Deutschland niemand nach nix gefragt, lieber H,K. Endlich hat sich wohl eine Expertenkommission formiert, welche ebenso endlich die richtigen Fragen stellt. Parallel zu Corona und sämtlichem die Krise begleitenden Gedöns (man könnte es auch Maßnahmen nennen) wurden keinerlei – ich wiederhole – keinerlei wissenschaftliche Untersuchungen in diesem fortschrittlichsten aller Länder durchgeführt. Dies hat sich soeben herausgestellt. Weil ich eine dermaßen sträfliches Unterlassen schon von Anfang an unverantwortlich fand, habe ich mich gewissermaßen in eine Hobby-Forscherin verwandelt. Dabei benutzte und benutze ich – wagemutig wie ich bin – mich selbst, meinen Mann sowie einen ebenfalls am Thema interessierten Freund als Guinea Pigs, als Versuchskaninchen also. Zwei zu verschiedenen Zeiten geboosterte Individuen sowie meine Wenigkeit mit lediglich zwei Grundimpfungen (die ich nach langem Zögern habe über mich ergehen lassen, um bei der Einreise nach RSA, bzw. der Rückkehr von dort möglichst wenig Probleme zu haben – was sich letztlich hüben wie drüben als Fehlannahme herausstellte.). Nach en Impfungen haben wir alle paar Wochen, bzw. nun Monate, unser Blut auf Covid-Antikörper untersuchen lassen. Was teils zu seltsamen, bzw. unerwarteten Ergebnissen führte. Ich habe mir vorgenommen, meine Privat-Forschung noch bis Ende dieses Jahres weiter zu betreiben. Wenn von offizieller Seite nichts kommt – und wohl auch nichts weiter zu erwarten ist – muss man als Privatfrau eben einspringen. Warum hat man die Pandemie nicht von Anfang an bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Immunlage der Leute aktiv untersucht und bis heute begleitet? Woran mag diese unverzeihliche Wurstigkeit bei Politik, Wissenschaft und Gesundheitswesen in diesem Land bloß gelegen haben? Am Geld doch wohl nicht. Desinteresse, Schlamperei? Dämlichkeit gar? Ich weiß es nicht. Auf jeden Fall hat man eine vermutlich nie wiederkehrende Riesenchance verpasst, Covid und die Impfungen in Relation zu setzen, bzw auf die Schliche zu kommen. Absicht wird’s doch hoffentlich nicht gewesen sein?

        PS: Wenn man dieser Tage schon die Schlagzeilen der Print-Medien liest, kann man ahnen, wohin die Reise in diesem Land geht – eindeutig Richtung Chaos. All überall hapert es, und zwar gewaltig. Auch ohne die jüngsten Kassandra-Rufe Claudia Kempferts ist einem schon angst und bange.

        • S v B Antworten

          PPS: Allerdings beziehen sich die Fragen besagter Kommission, wie es scheint, lediglich auf die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie, also z. B. auf Sinn oder Unsinn des Tragens von Masken (welche, wie und wo), auf Schulschießungen, u. dgl. mehr. Super-super-wichtige medizin-wissenschaftliche Fragestellungen – welche allem eigentlich zugrunde liegen – werden wohl bis heute als nebensächlich angesehen. Jaja, DIE Wissenschaft. Vermutlich wird man sich ab Herbst wieder verstärkt bemühen, die Bevölkerung zu konditionieren, sprich zu gängeln und – na klar – auch wieder voll durchzuimpfen, einmal, zweimal, dreimal – wer möchte mehr? Und das wahrscheinlich wiederum mit einem Mittel (ums mal wertfrei auszudrücken), welches unübersehbare Schwierigkeiten hat, zu halten, was seine Hersteller uns uns wie der ganzen Menschheit versprechen. A never ending story…?

          • H.K.

            Mit schwant Böses.

            Unter dem Titel

            „Zurück zu Knallhart-Regeln

            Gesundheitsminister pfeifen aufs Corona-Zeugnis“

            berichtet die „Zeitung mit den vier Buchstaben“ – leider HINTER der Bezahlschranke ( warum wohl ? )heute um 17:49 über die von den Ländergesundheitsministern für den kommenden Herbst geplanten bzw. geforderten Maßnahmen.

            Ich zitiere mal – „mit Erlaubnis des Herrn,Präsidenten“:

            „ Schon wieder drohen Maskenpflicht, Impfnachweise und mehr: Die Länder planen schon wieder für den Pandemie-Herbst!
            Kaum legte die Experten-Kommission (beauftragt von Regierung und Bundestag) am Freitag ihre vernichtende Bilanz der bisherigen Corona-Maßnahmen vor, erfuhr BILD bereits, was die Gesundheitsminister vorhaben: nochmal viele der gleichen Maßnahmen.
            Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) will laut Beschluss von heute (1. Juli/liegt BILD vor) für Herbst und Winter:

            Maskenpflicht und Abstandsregeln
            „Als Basismaßnahmen für den Herbst/Winter hält die GMK vor allem die Möglichkeit einer Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2–Maske) und von Abstandsgeboten in Innenräumen für erforderlich“, heißt es in dem Papier.

            Testpflicht
            Den Test-Wahnsinn mit den Bürgertests (seit 1. Juli nicht mehr kostenlos) wollen auch die Länder nicht zurück. Aber für Alten- und Pflegeheime soll sie aufrechterhalten werden.

            „Um den Ansteckungsgefahren frühzeitig zu begegnen, sollten die Länder Testpflichten insbesondere für Einrichtungen mit vulnerablen Personen, zu infektionsgefährdeten Gemeinschaftseinrichtungen und zu Schulen oder Kindertageseinrichtungen anordnen können. Ferner benötigen die Länder die Befugnis, Einrichtungen und Betreibern vorzugeben, Hygienekonzepte unter Berücksichtigung von Rahmenhygienekonzepten auszuarbeiten.“

            2G/3G
            Die Expertenkommission hat erst heute betont, dass 2G- bzw. 3G-Regeln das Infektionsgeschehen bislang kaum beeinflusst haben. Trotzdem wollen die Länder sie wieder einführen dürfen!
            Sollten die „Basismaßnahmen“ (Maske, Abstand, Tests) nicht ausreichen, „müssen die Länder weitere Eindämmungsmaßnahmen ergreifen können“, heißt es im Beschluss. „Hierzu zählen u.a. Zugangsbeschränkungen, die Vorlage von Immunitäts- und Test-Nachweisen und Personenobergrenzen“.

            Absage von Großveranstaltungen
            Auch das, kein Tabu! „Die GMK ist sich darüber einig, dass Kapazitätsbeschränkungen oder sogar die Untersagung von Veranstaltungen und des Betriebs von Einrichtungen mit Publikumsverkehr, die nicht der zwingenden Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen und sozialen Lebens dienen, wenn irgend möglich vermieden werden sollen.“

            Schul- und Kita-Schließungen im Worst-Case-Szenario
            Die umstrittenste Maßnahme, die schwere Folgen für die Psyche unserer Kinder zur Folge hatte. Und trotzdem: Nicht einmal die schließen die Landesgesundheitsminister kategorisch aus!
            „Das Offenhalten von Bildungseinrichtungen hat oberste Priorität. Gleichwohl müssen auch diese Instrumente der Pandemiebekämpfung im Worst-Case-Szenario zur Verfügung stehen“, heißt es im Beschluss.
            Und weiter: „Die Länder sollten die Befugnis erhalten, diese Maßnahmen (Veranstaltungsverbote und Schließung von Bildungseinrichtungen) dann anordnen zu können, wenn in dem betroffenen Land insgesamt eine Überlastung des Gesundheitssystems eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.“

            Vierte Impfung
            Brauchen wir sie? Noch unklar. Die Länder fordern darum vom Bund „zeitnah Klarheit hinsichtlich der Notwendigkeit von weiteren Auffrischungsimpfungen (4. Impfung ff.) zu schaffen und entsprechende Empfehlungen abzugeben.“

            Daten-Chaos lösen
            Als stünden wir vor dem ersten Corona-Winter – die Länder bitten den Bund, endlich das Datenchaos endlich zu lösen. Heißt: Digitalisierung der Meldewege, genaue Erfassung der Krankenhausauslastungen und Infektionen müssen endlich funktionieren! 

            Corona-Medikamente beschaffen
            Die einzige, was neu vorkommt: „Der Bund wird gebeten, eine ausreichende Beschaffung und Bevorratung durch ihn mit entsprechenden Medikamenten zur Therapie von COVID-19 (antivirale Arzneimittel und monoklonale Antikörper) sicherzustellen und die frühzeitige Anwendung der Medikamente im ambulanten Bereich zu fördern.“

            „Starkes einheitliches Signal“
            Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) auf Anfrage zu BILD: „Der Beschluss ist ein starkes einheitliches Signal aller Länder und die Aufforderung an den Bund, sofort und unmittelbar die Weichen zu stellen für die möglichen Herausforderungen im Herbst.“
            Und weiter: „Klar ist: Wir brauchen ein neues Infektionsschutzgesetz noch vor der Sommerpause! Wir brauchen eine rechtliche Grundlage, um die Menschen auch im ungünstigsten Szenario weiterhin zu schützen. Deutlich wurde heute auch nochmal, dass wirksamer Infektionsschutz immer das Bündeln von vielen Maßnahmen bedeutet und es deswegen nahezu unmöglich ist, nur die Einzelmaßnahme herauszugreifen und zu bewerten. Weiterhin ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dabei unverzichtbarer Maßstab.“

            Zitat Ende.
            ( Quelle: BILD, 01.07.2022 )

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