Abzocke ohne Sinn und Verstand: 309 Euro für nix

Ich wollte einfach mit einer lieben Kollegin noch schnell eine Pizza essen in der Trattoria meines Vertrauens. Am Tag der Deutschen Einheit.

Aber, was soll ich sagen, der Parkplatz des Restaurants war bis auf den letzten Platz belegt. Auf der anderen Straßenseite ein NP-Markt, „Parner von Edeka“, wie eine Werbetafel verkündet.

Etwa 150 Parkplätze, das Geschäft geschlossen, 150 Parkplätze und vier Autos. Da habe ich gedacht: Stelle ich meinen kleinen BMW einfach dazu. Stört ja keinen. Nimmt niemandem den Parkplatz weg, schon gar nicht Kunden des Marktes, der ja geschlossen war.

Unser Essen dauerte keine eineinhalb Stunden – Tomaten Mozarella (für das Mädchen), Pizza Salmone mit extra Zwieben für mich.

Als wir rüber zum Parkplatz schlenderten, war kein Auto mehr da. Auch meins nicht. Meine Begleiterin, klar, vermutete, ich hätte woanders geparkt, und es einfach vergessen. Aber, Sie wissen es, ich bin ja nicht blöd.

Also Polizei angerufen, ein paar Hundert Meter zu Fuß durch die frische Abendluft zur Polizeiwache. Ein paar Telefonate und ich bekam die Handynummer vom örtlichen Abschleppunternehmen. Man sei gerade in der Straße am Markt, um weitere Autos abzuschleppen, wir könnten kommen, und sie würden uns dann im Abschleppauto zur Firma und meinem PKW fahren – Service, sozusagen.

Ich hatte mein Auto schnell wieder, sie brachten uns sogar noch zur Sparkasse, damit ich Bargeld ziehen konnte.

309 Euro kostete der Spaß. 309 Euro…

Weil ich auf einem fast leeren Parkplatz abends am Feiertag 90 Minuten mein Auto abgestellt habe. Weil auf dem Parkplatz der Trattoria leider alles voll war.

Meine Kinder machen sich immer lustig über mich, weil ich die Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen infrage stelle. Weil ich nicht einfach gehorchen will, nur weil da ein dämliches Schild steht. Neulich hatte ich schon mal so ein Erlebnis, weil ich auf einem Supermarkparkplatz vergessen habe, die Parkscheibe gut sichtbar innen vor das Frontfenster zu platzieren. Und deshalb beim ersten (und letzten) Mal Einkauf dort 29,90 Euro bezahlen soll. Inzwischen habe ich schon zwei Mahnungen erhalten. Wenn ich diese Strafe wirklich zahlen muss, werde ich nie wieder dort einkaufen. Nie wieder. So wie beim NP-Markt…

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Dieser Artikel wurde 32 mal kommentiert

  1. H.K. Antworten

    Ach Herr Kelle,

    die ( Un- ) Sinnhaftigkeit von Verordnungen, Erlassen, Gesetzen, Vorschriften im Allgemeinen haben wir doch nahezu alle und ausnahmslos während Klabauterbachs Lieblingsspielzeug namens „Corona“ fest- bzw. besser: in Frage gestellt.

    Ein Land, in dem Angeln ohne Angelschein härter bestraft wird als die Vergewaltigung von Mädchen und Frauen, kannten wir ja bereits vorher.

    Ebenso, daß man ( frau auch ) sich für das nicht ( rechtzeitige ) Zahlen der TV-Zwangsgebühren im Knast neben Serientätern wiederfinden kann. Glück hat dabei, wer nicht für Jahre in der Psychiatrie landet.

    Aber daß die Oma auf dem Heimweg vom Einkaufen ihre Tüten nicht kurz abstellen und einmal durchschnaufen darf, ohne gegen ein „Verweilverbot“ zu verstoßen, verbunden mit einem gepfefferten Bußgeld, daß ein unter einem Dach lebendes Ehepaar zwar den Hund ausführen darf, aber nicht zusammen und auch nur bis 22:00, ebenfalls deutlich bestraft, daß irgendwelche fremde Menschen ohne jegliches Ausweispapier zwar in dieses Land hineinkommen können und sogar noch Geld vom Staat dafür bekommen, aber selbst nach schweren Straftaten das Land nicht wieder verlassen dürfen und angeblich nicht abgeschoben werden KÖNNEN, sollte doch genügend Anlaß geben, sich über ein solches Abschleppen nicht ernsthaft aufzuregen.

    Sich ärgern heißt, sich für Fehler von ANDEREN zu bestrafen.

    ( Im Übrigen kann ich jedem heutzutage nur zu einer ordentlichen Rechtsschutzversicherung raten – es klagt sich gegen irgendwelchen Blödsinn wesentlich entspannter – im „Land, in dem wir gut und gerne leben“ … ).

  2. .TS. Antworten

    Supermarktparkplätze sind so gut wie immer Privatgrundstücke, somit gilt dort das Hausrecht des Besitzers. Wenn dieser einem unmißverständlich klar macht daß man dort unerwünscht ist dann ist das auch eine klare Aussage. Die man auch gern weitergeben darf. Dann aber bitte mit eindeutiger Ortsangabe damit nicht alle Filialen in Sippenhaft genommen werden.

    Eine andere Sache ist hingegen diese Unsitte der unverzüglichen Abschlepperei, denn das ist nichts als eine erpresserische Abzockerei die dem Grundstücksinhaber erstmal recht ist weil er ohne Kosten einen geräumten Parkplatz bekommt, auf Dauer aber nur dem Abschleppunternehmen nutzt. Mitunter sind die Abschlepper auf eigene Faust unterwegs, ganz ohne Zustimmung des Platzinhabers.
    Erinnert stark an die Abmahn-Anwälte, anderes Metier, vergleichbare Masche.

    Habe hier schon oft gesehen wie schnell diese Raffzähne um die Ecke flitzen sobald jemand auf einem reservierten Parkplatz (eingeschränktes Halteverbot, Leihauto-Parkplatz, Busbucht, etc.) kurz unerlaubt parkt, in Windeseile das Fahrzeug an den Haken nehmen – und dann ganz langsam in Zeitlupe weitermachen in der (meist bestätigten) Hoffnung daß der meist rasch zurückkhrende Besitzer dann gleich die Abschleppgebühr berappt.
    Popcorn lohnt sich, denn mal versucht jemand den Abschleppwagen als Gegenwehr in Klimakleber-Manier zu blockieren, mal gibts den (gespielten oder tatsächlichen) Nervenzusammenbruch, mal angedrohte Handgreiflichkeiten die nur mühsam zurückgehalten werden,…

  3. gast Antworten

    Jedes Mal wünsche ich dem Erfinder dieses Geschäftsmodells Durchfall und kurze Arme, wenn ich damit in Kontakt komme. Das ist rechtlich zwar O.K. aber moralisch betrachtet einwandfreie Abzocke.

    Ein inzwischen pensionierter ALDI SÜD Marktleiter pflegte das vor der anstehenden „Freinacht“ so zu regeln: er sprach die Skater an, die nach Ladenschluss den Parkplatz für ihr Training nutzten und sagte „Burschen, heute ist Freinacht, passt bitte auf, dass auf unserem Parkplatz nichts passiert.“ Klappte immer.

  4. Hildegard Königs-Albrecht Dr. Antworten

    Die Methode, den Parkplatz eines Supermarktes zu vermarkten und 29,90 € zu verlangen, falls man die Parkscheibe vergessen hat, kann ich verstehen. Ich finde die Strafe allerdings auch zu hoch.
    Ich parke regelmäßig auf einem Penny-Parkplatz, um meinen gehbehinderten Mann in eine nahegelegen Praxis zu bringen. Es ist die einzige Möglichkeit. Der Platz ist immer frei und sauber und meinen Einkauf erledige ich nebenbei.

    Nachdem ich die Parkscheibe einmal vergessen hatte, 29,90 € berappen musste, habe ich mir eine Dauer-Parkscheibe zugelegt und an die Windschutzscheibe geklebt. Sie stellt automatisch die Zeit ein.

    Schlimmer finde ich das Parken in der Düsseldorfer Innenstadt. Es gibt Parksäulen, die muß man zunächst mal suchen. Sie können nur mit passendem Kleingeld gefüttert werden. Man kann auch mit Handy bezahlen, aber wenn man das System nicht kennt, ist man ziemlich aufgeschmissen. Die Stunde kostet um die 4,50 € und trotzdem sind kaum Parklücken zu finden.

    • Nobby Antworten

      Sehr geehrte Frau Dr. Königs-Albrecht,

      das ist sicher Teil der Strategie unseres werten Herrn Oberbürgermeisters Parkraum in Düsseldorf zu verteuern und zu verknappen.
      Inzwischen zahlen Sie für den Schotterplatz am Unterbacher See (wo Sie bei Regen bis zu den Knöcheln in der Matsche versinken) auch schon Gebühren.
      Ich habe dem Herrn schon geschrieben, dass ich meine Kaufkraft gerne auch in umliegenden Städten lasse (wird zwar nichts nutzen, befreit aber). Hilden ist da ein nettes Städtchen und Parken kostet dort im Vergleich lächerlich wenig.

      • H.K. Antworten

        In Hannover will der grüne Ober*/-/:/_/•/Innenbürger*/-/:/_/•/Innenmeister*/-/:/_/•/In in den nächsten Jahren die gesamte Stadt „autofrei“ machen.

        In Aachen hatte man das bereits in den 90ern versucht – allerdings nur an Samstagen.

        Verheerende Auswirkungen auf Einzelhandel, Umsätze und damit Steuereinnahmen.

        Aber mit dem Klima-Argument werden die Deutschinnen und Deutschen sicher einsichtiger …

        ( Die Innenstädte MÜSSEN doch irgendwie kaputtzukriegen sein … )

  5. S v B Antworten

    Gerade gestern Abend beklagte sich eine liebe Freundin (85 Jahre alt und schwerst krank), dass sie für läppische zehn(!) Minuten Überziehung der 90minütigen Maximal-Parkzeit auf einem großen Aldi-Parkplatz satte 30 Euro berappen muss. Nicht auszudenken, wenn sie sich in einem nahegelegenen Coffee Shop noch mit einem Stück Kuchen und einer Tasse Cappuccino von den Strapazen ihres Einkaufs erholt hätte. Es wäre ein exorbitant teures Vergnügen geworden. Wenn schon zehn Minütchen ein Bußgeld von 30 Euro zur Folge haben, hätte meine Freundin für ein Stündchen im Caféhaus satte 180 Euro abdrücken müssen. Also ist es vielleicht doch keine allzu abwegige Idee, in seinem nächsten Leben gezielt in Parkplätze zu investieren. Natürlich nur in solche mit einer ausreichenden Anzahl an Stellplätzen für Lasten-Fahrräder. Auch Ladesäulen für beide Fortbewegungsmittel sollten in genügender Anzahl vorhanden sein. Vielleicht wird’s ja was… ?

  6. GJ Antworten

    Vom Bauchgefühl her finde ich es unmöglich, an solcher Stelle nach Geschäftsschluß abzuschleppen. Knollen, o.k., aber Abschleppen unverhältnismäßig.

    • GJ Antworten

      Dieses Bauchgefühl wird nichts nützen, wenn es sich um ein privates Gelände handelt. Sofern das Parkverbot inklusive Abschleppkonsequenz angeschrieben steht, dann gelten die Regeln für öffentlichen Raum wohl kaum. Wobei, wenn der Parkvorgang als Klimaklebeaktion gekennzeichnet worden wäre…

  7. Hildegard Königs-Albrecht Dr. Antworten

    Wenn die von der EU geplanten Überprüfungen von älteren Autofahrern, auch weiblichen, durchgezogen werden, gibt es eine Katastrophe.

    Es gibt nicht nur viel zu wenig Kapazitäten dafür, sondern manch einer wird auch eine solche Prüfung scheuen oder supernervös agieren, so daß er anschließend auf seinen fahrbaren Untersatz verzichten muß.

    Wenn der ehemalige Autofahrer dann gehbehindert ist oder vielleicht einen Schlaganfall hatte, kann er weder längere Fußwege zurücklegen noch einen Bus benutzen, geschweige denn seinen Einkauf nach Hause bringen.
    Wer hat schon sein Einkaufszentrum in der Nähe!

    Was machen wir alten Leutchen dann? Bestellen wir alles per Internet? Kommen wir kaum noch vor die Tür? Oder müssen wir teure Taxifahrten einkalkulieren?

    Die Gängelei, angestoßen durch die EU und willfährig durchgewunken durch die völlig abgedrehten nationalen Parlamentarier, nimmt immer einschneidendere Formen an und macht uns das Leben mehr und mehr zur Hölle!
    Diese Maßnahmen müssen unbedingt verhindert werden!

    • H.K. Antworten

      N anderen Kulturen werdenmdie „Alten“ auf Bäume gesetzt und die werden solange geschüttelt, bis sie herunterfallen.

      Wer oben bleibt, darf weiterleben.

      Vorsintflutlich ?

      Hier ist es „zivilisierter“ …

      Jeder Rentner, der früh stirbt, ist eine „Entlastung der Rentenkasse“.

      Das Geld wird schließlich für „Andere“ gebraucht.

      Man könnte auch sagen „der Mohr hat seine Schuldigkeit getan“ – aber seitdem das Wort „Mohr“ – na, Sie wissen schon …

      Was man(n) mit den Corona-Maßnahmen nicht geschafft hat, schafft man so.

      „Deutschland schafft sich ab“.

  8. GJ Antworten

    Bei den Fahrerlaubnisreformplänen der EU habe ich zunächst einmal die juristische Erwartungshaltung, daß es, wie bei solchen Reformen üblich, eine Besitzstandswahrung gibt. Wer den unbefristeten PKW-Führerschein innehat, dem kann man nur einzelfallbezogen und bei begründetem Anlaß eine Überprüfung aufhalsen. Ich hoffe doch sehr, daß zumindest dieses Rechtsprinzip Bestandsschutz hat. Darüber hinaus baue ich darauf, daß sich dieses Vorhaben nicht durchsetzt. Fahrtauglichkeitseinschränkungen bei Krankheit und Alter ist ein heikles und sensibles Thema. Jeder kennt das in seinem familiären Umfeld. Allein aufgrund eines Alters den Generalverdacht der Nichteignung in den Raum zu stellen – mit Beweislastumkehr – halte ich für Altersdiskriminierung.

    • H.K. Antworten

      Sehr viel sinnvoller, als pauschal auf „DIE Alten“ loszugehen, wäre sicherlich, bei Fahranfängern etwas genauer hinzusehen.

      Ich habe noch keinen „Opa“ mit quietschenden Reifen ein Rennen auf einer Innenstadtstraße gesehen.
      „Junge Männer“ – häufig mit Vollbart – dagegen schon.

      Ob da ein 18-Jähriger tatsächlich einen AMG-Mercedes oder einen Audi A8 mit mehreren hundert PS durch die City schießen muß …

      Im Übrigen wird die Regelung – so sie denn käme – eher die „Bio-Deutschen“ treffen.

      Ordnungsamt und Polizei haben ja bereits größte Schwierigkeiten, ein falsch geparktes Auto eines Clan-Mitglieds auch nur mit einem Knöllchen zu versehen – von Abschleppen lassen gar nicht zu reden …

      „Deutschland schafft sich ab“.

    • Hildegard Königs-Albrecht Dr. Antworten

      An Einhaltung von Rechtsprinzipien kann ich nach dem Corona-Maßnahmen-Zwang nicht mehr glauben.

      Wenn man jetzt kritischer hinsieht, muß man immer wieder Rechtsbeugung entdecken.

      Die Aufdeckung der CumEx-Verstrickung des Bundeskanzlers wird verhindert.

      Am Europäischen Gerichtshof soll ein Richter über eine Klage im Zusammenhang mit den genetischen „Impfstoffen“ entscheiden, der einige Jahre vorher an der Umetikettierung von neuentwickelten Substanzen als Impfstoffe beteiligt war.

      In Verfahren gegen Ärzte, denen Impfzertifikate ohne Impfung oder Maskenbefreiungsatteste vorgeworfen werden, spielt die Sache selbst überhaupt keine Rolle. Es wird pauschal auf Behörden hingewiesen, die ihren Pflichten nachweislich nicht nachgekommen sind.

      Richter, Behördenleiter, Beamte, Soldaten, die die Corona-Maßnahmen und die sog. Impfstoffe kritisieren, werden dispensiert und Verfahren unterworfen.

      Auf die Justiz ist in Deutschland kein Verlass mehr.

    • Martin Ludwig Antworten

      Da muss ich Sie aber leider enttäuschen, werter GJ. Mein Vater hatte seiner Zeit alle Führerscheine die es gibt (LKW, Panzer, Reisebus etc.) bei der Bundeswehr gemacht und auf Lebenszeit erhalten. Alle der o. g. Führerscheine sind bei Überschreibung des alten grauen Lappens auf das neue Kreditkartenformat nicht übertragen worden, weil die Regeln sich geändert haben und mein Vater regelmäßige Lehrgänge und ärztliche Untersuchungen über sich ergehen lassen müsste. (Die enormen Kosten dafür müsste er natürlich selbst tragen) Auch der Führerscheinumtausch selbst fällt in diese Kategorie. Der graue Lappen hatte kein Gültigkeitsdatum und wurde auf Lebenszeit ausgestellt. Mein Vater musste dennoch gegen einen neuen Führerschein tauschen und die Gebühr in Höhe von 25 € dafür tragen.
      Innhaber einer WBK (Waffenbesitzkarte) werden vermutlich in naher Zukunft das gleiche Schicksal erleiden. Die Regierung plant seit langem, dass Volk zu entwaffnen. Ein gutes Gewehr kostet schnell 5.000 € und mehr und soll mir dennoch abgenommen werden…zusammen mit meiner WBK und dem Recht Waffen und Munition zu erwerben.
      Noch fürchtet die CDU/CSU insbesondere in Bayern in Macht der Schützenvereine. Die kämpfen jedoch fast alle mit Nachwuchsproblemen und Waffen werden mehr und mehr zum Teufelszeug erklärt. Dauert nicht mehr lange, dann wird der Ruf nach Enteignung oder enteignungsgleichem Eingriff nichtmehr verhallen. Chancen sich dagegen zu wehren…nahezu 0.

      Auch im Bereich der Kraftfahrzeuge findet regelmäßig eine Form der Enteignung statt. Mein Mitsubishi Kombi BJ 92 Diesel ist gelaufen wie ein Uhrwerk. Er hatte kaum Rost und war auch sonst absolut in Ordnung. Der Grund weshalb ich dieses Fahrzeug in Deutschland nicht mehr fahren durfte war einfach: Die Abgasnormen haben sich geändert und ich hätte unsummen investieren müssen um weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
      Umweltzonen entsprechen der gleichen Thematik. Als ob es einen Unterschied macht, ob mein Mitsubishi nun in Afrika fährt oder in Deutschland. Fakt ist, ich musste mir ein neues Auto kaufen und habe nie wieder ein vergleichbar gutes Produkt bekommen. Das wissen auch die Jungs in Nigeria, weshalb sie mir immerhin noch 500 € für meinen geliebten blauen „Panzerwagen“ gezahlt haben.

  9. Hannes Antworten

    Da gibt es, wie man aus den Kommentaren hier lesen kann, doch tatsächlich Leute, die es vollkommen einsehen, wenn ein Supermarkt von ihren Kunden Strafgeld abkassiert, wenn diese auf dem Parkplatz des Supermarktes parken, während sie dabei sind ihr Geld dort in die Supermarktkasse zu bringen.

    So sind typische Deutsche.
    Kein Wunder also, dass das Untertanenwesen in Deutschland so stark verbreitet ist.

    • gerd Antworten

      Überspitzt könnte man einwenden, mir wäre es nicht egal ob irgendwer auf meinem Privatgrundstück mal eben parkt, weil er Heißhunger auf Pizza hat. Das Prinzip welches dahinter steht sollte dann doch wohl einleuchtend sein oder etwa nicht?

      • Martin Ludwig Antworten

        Gerd, der Supermarkt war geschlossen…und es handelt sich explizit um eine Fläche, die zum Abstellen von Kraftfahrzeugen gebaut wurde! Warum genau hat ein Privatunternehmen kein Problem damit, wenn Montag bis Samstag zwischen 8 und 20 Uhr Fahrzeuge auf einer dafür vorgesehenen Fläche stehen, aber lässt selbige kostenpflichtig beseitigen, wenn diese von 20:01 Uhr bis 07:59 Uhr dort abgestellt werden?
        Überspitzt könnte man einwenden, dass die Allgemeinheit die Emmissionen und Immissionen dieser Fläche 24 Stunden hinnehmen muss, damit ein Einzelner sich die Taschen vollstopft. Dazu kommt, dass diese Flächen für das Klima ein Horror sind, für Insekten für immer verloren gingen und mit ihren enormen Oberflächenwasser-Abflüssen die Entsorgungskosten für die Allgemeinheit in die Höhe treiben.

        Unternehmer sollten verpflichtet werden, diese Flächen bei Nichtbenutzung für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen – weil die gleiche Allgemeinheit die Gewinnabsichten des Unternehmers und die damit verbundenen Beeinträchtigungen hinnehmen muss!

        PS: Ich habe ein Einfamilienhaus mit 4 Stellplätzen, aber selbst nur 1 Fahrzeug. Alle in meiner Straße wissen, dass deren Besuch oder eigene Fahrzeuge zu jeder Tages- und Nachtzeit auf meinen Parkflächen abgestellt werden können. Nännt sich „Miteinander“ – sollten einige auch mal versuchen! (Tut garnicht weh 😉
        Einige danken mir das Parken dann so, dass sie im Winter die Flächen um mein Haus räumen oder im Herbst das Laub entfernen. Geben und nehmen nennt man dieses Prinzip, aus dem auf neudeutsch eine Win-Win-Situation erwächst!

        • gerd Antworten

          „Warum genau hat ein Privatunternehmen kein Problem damit, wenn Montag bis Samstag zwischen 8 und 20 Uhr Fahrzeuge auf einer dafür vorgesehenen Fläche stehen, aber lässt selbige kostenpflichtig beseitigen, wenn diese von 20:01 Uhr bis 07:59 Uhr dort abgestellt werden?“

          Keine Ahnung warum. Auf dem Parkplatz unseres Edeka Marktes ist das Parken nur während der Geschäftszeiten erlaubt und das auch noch mit Parkscheibe. Drei Stunden ist für einen Einkauf relativ gr0ßzügig ausgelegt. Der Eigentümer weiß wohl warum das so ist.

        • Klaus Kelle Antworten

          @Martin Ludwig,

          sehr gute Antwort. So sehe ich das auch. Natürlich hat der Supermarktfritze das Recht, sich asozial zu verhalten. So wie ich das recht habe, in seinem Laden nix mehr zu kaufen, was ich definitiv so halten werde. Aber warum macht der das?

          • gerd

            Asozial? Definition: Unfähig zum Leben in der Gemeinschaft, sich nicht in die Gemeinschaft einfügend; am Rand der Gesellschaft lebend.

        • Klaus Kelle Antworten

          @Martin Ludwig,

          sehe ich genauso. Natürlich hat der Supermarktfritze das Recht, asozial zu sein. So wie ich das Recht habe, seinen Laden zukünftig zu meiden, und das auch meinen Nachbarn zu erzählen.

          KK

  10. Günther M. Antworten

    Lustige Beiträge hier…

    Halten wir mal unterschiedliche ‚Rechtsverständnisse‘ fest –
    1) sozialistisch:
    ‚Was dein ist – ist auch mein, und was mein ist – geht dich gar nichts an‘?
    2) konservativ:
    ‚Recht kann ja wohl nur sein – was mir den größten Nutzen bringt‘?

    Der berühmt/berüchtigte Freund lässt Fragen…
    – wo ordnen sich denn nun der Herr Blogbetreiber und seine ihm geneigten Foristen ein?

    • gerd Antworten

      Ich verstehe den Frust von Herr Kelle. Aber eine Firma als asozial zu bezeichnen, weil sie von ihrem Privatgrundstück Falschparker abschleppen lässt. halte ich dann doch für übertrieben. Was Herr Kelle in seinem Frust nicht vergessen sollte:

      Vor allem in Großstädten sind Parkplätze hart umkämpft. Anwohner ohne eigenen Stellplatz weichen deshalb häufig auf Supermarktparkplätze in der Nähe aus. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Denn für „Fremdparker“ auf Kundenparkplätzen kann es schnell teuer werden. Sofern Sie auf einem Supermarktparkplatz parken, ohne sich an die dort herrschenden Parkregeln zu halten, handelt es sich nämlich ebenfalls um unberechtigtes Parken auf einem Privatgrundstück.
      Aus diesem Grund sollten Sie immer die Beschilderung beachten. Parken Sie daher nie ohne Parkscheibe auf einem Privatparkplatz eines Geschäftes, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird. (Quelle: R+V)

    • Günther M. Antworten

      Ihr zweiter Versuch zum Themenwechsel!
      Die Gazetten quellen mit Ihrem Wunschthema über, die Kommentarfunktionen teilweise noch geöffnet – packen Sie’s an!
      Bei AchGut hat Frau Kelle gestern einen Beitrag eingestellt, der 158 mal kommentiert wurde, da hätten Sie sich austoben können.
      Hier lautet das Thema :
      „Abzocke ohne Sinn und Verstand: 309 Euro für nix“ – und dem „Supermarktfritzen“ eingeschenkt.

      Falls Ihnen langweilig sein sollte?
      Opa Günther rät – baden, salben, in kostbare Gewänder hüllen und zum frühherbstlichen Balztanz ansetzen – 20:04 Uhr – Glückauf!

  11. Achim Koester Antworten

    Ich hätte einen Vorschlag für die Discounter: sie könnten das Bußgeld von € 30 in Form eines Einkaufsgutscheins (Betrag ca.€ 20).erheben,das macht weniger aggressiv ,hat aber trotzdem erzieherischen Wert.

  12. Günther M. Antworten

    Tja Herr ‚Verkehrssünder‘, wer sich nicht wehrt – der lebt verkehrt!
    So wird ein Schuh d’raus:

    Das Ordnungsamt Lübeck hatte am 30. Juni 2022 gegen einen Mann, der nach Mitternacht, mit dem Gesicht zur Ostsee, an einem weitgehend menschenleeren Strand seine Blase erleichterte, einen Bußgeldbescheid in Höhe von 60 Euro erlassen.

    Das Amtsgericht Lübeck hat nun dieses Bußgeld aufgehoben.
    Es sei gesellschaftlich akzeptiert, sich im Freien zu erleichtern, sofern man sich „zumindest abwendet und diskret verhält“.

    „Dass es am Spülsaum der Ostsee landschaftlich anders als in Bergen und an Waldrändern keine weiteren Möglichkeiten zum landschaftlichen Rückzug gegeben hat außer der Abkehr, kann dem Betroffenen dabei nicht zum Nachteil gereichen.“

    Angesichts der Wassermenge in der Ostsee von 21.631 Kubikkilometern könne auch eine belästigende Verschmutzung ausgeschlossen werden.

    „Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee.“

    Zwei Fragen konnte das Gericht jedoch nicht beantworten:
    Warum überhaupt Mitarbeiter des Lübecker Ordnungsamtes nach Mitternacht am Strand unterwegs waren und was deren Einsatz sowie die Verhandlung über dieses Bußgeld letztlich die Lübecker gekostet haben.

    – Also – Rechtsschutzversicherung abschließen und in Zukunft Prozesse führen, daß die Funken spritzen!

  13. Günther M. Antworten

    Und noch’n Gedicht…
    Verkehrssünder aus der Ukraine haben allein in Stuttgart in diesem Jahr mehr als 2.000 Verkehrsverstöße begangen und die als Strafe dafür vorgesehenen Bußgelder nicht bezahlt.
    Als Grund gibt die Stadtverwaltung an, dass sie keine Möglichkeiten hat, die ukrainischen Fahrzeughalter zu ermitteln.
    In Deutschland sind die Fahrzeuge nicht registriert und über die ukrainischen Kennzeichen lassen sich weder Fahrer noch Halter ermitteln.
    (Nein! – Doch! – Ohh!)

    Scheinbar fahren auch viele Ukrainer ohne gültige Haftpflichtversicherung auf deutschen Straßen?
    Zwar sind sie in der Regel in Besitz einer „Grünen Karte“, viele dieser Karten sind jedoch inzwischen bereits abgelaufen, denn die ukrainische Haftpflichtversicherung zahlt nur im ersten Jahr nach der Einreise nach Deutschland?
    Ist das ukrainische Auto schon länger hier, entfällt der Versicherungsschutz.
    (…und die Innenminister? – Ja wo laufen die denn?)

    Der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Ruben Rupp von der AfD:
    „Ukrainische Verkehrssünder erhalten einen Freifahrtschein – im Gegensatz zu Deutschen und EU-Ausländern.
    Ich fordere eine Pflicht für alle in Deutschland ansässigen Ukrainer, ihr Fahrzeug bei den Kfz-Zulassungsstellen zu registrieren, um endlich eine Gleichbehandlung herzustellen.“
    (So ein Schwefelbube aber auch.)

  14. Pingback: Ich will mich effektiv wehren gegen diese Abzocke – aber wie? – KELLE

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