Es war verdammt knapp: Aber Frau Brosius-Gersdorf ist raus! Was lernen wir aus der vergangenen Woche in Berlin?

„Ich werde hier keine weiteren Ankündigungen machen“, stellt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im ARD-Sommerinterview gestern klar – aber ganz ehrlich: Warum führt man dann solche Sommerinterviews? Am Freitag hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sprichwörtlich in letzter Sekunde die Reißleine gezogen und die Wahl einer schrecklichen Richterin ins Bundesverfassungsgericht durch Absetzung von der Tagesordnung verhindert. Und das ist gut. Denn in der Politik kommt es letztlich auf Ergebnisse an.

In Zeiten, in denen das Thema Abtreibung alle paar Jahren wieder hochgespült wird, in denen die von uns allen niemals in Frage gestellte Menschenwürde zur Disposition gestellt wird und eine linke Juristin darüber vorurteilsfrei und regelbasiert entscheiden soll, die größte Oppositionspartei in Deutschland, die fast ein Viertel der Bevölkerung hinter sich weiß, zu verbieten – das Ergebnis aber schon mal in Fernsehtalkshows vor ihrer Wahl verkündet – ist der Aufstand in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bemerkenswert. Wie viele Menschen, Konservative und Christen, hätten selbst nicht mehr für möglich gehalten, dass es in der Union plötzlich hoch hergeht bei Themen wie Abtreibung?

Und wie viele Abgeordnete haben aus dem Nichts plötzlich den Unmut ihrer Wähler so geballt erlebt?

Lebensschutz, Abtreibung, Sterbehilfe – das sind die Themen, die zur DNA von CDU und CSU gehören. Eine Kandidatin für unser höchstes Gericht, die einem neun Monate alten Kind im Mutterleid allen Ernstes die Menschenwürde abspricht, die darf nicht gewählt werden. Auf keinen Fall aber darf eine auf christlichen Werten basierende Partei das mitmachen und zustimmen.

Vieles ist falsch gelaufen vorher

Was machen eigentlich die juristischen Fachleute, die für die Bundestagsfraktion der Union gut bezahlt arbeiten, beruflich? Warum hat sich offenkundig niemand ausreichend mit der Personalie Frauke Brosius-Gersdorf und ihren kruden Ansichten beschäftigt? „Wir hätten früher erkennen können, dass es da zumindest Unmut gibt“, versucht Merz bei der ARD den Vorgang zu verniedlichen, und die Fraktionsspitze habe – leider, leider – „den Unmut“ der Abgeordneten nicht rechtzeitig erkannt. Und es sei ja noch so vieles andere losgewesen durch das „straffe“ Gesetzgebungsprogramm der vergangenen Wochen“.

Tut mir leid, diese Ausrede darf man nicht gelten lassen!

Friedrich Merz selber hat mal die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel dafür kritisiert, dass sie – bei der Migration – nicht rechtzeitig das anschwellende Grummeln an der Parteibasis vernommen hat. Und nun passiert ihm der Fehler selbst?

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch hat den Bundeskanzler in der parlamentarischen Fragestunde am Freitag vor den Augen der Öffentlichkeit vorgeführt. Sein „Ja“ auf ihre Frage, ob er es persönlich mit seinem Gewissen vereinbaren könne, Frau Brosius-Gersdorf zu wählen, war wirklich dumm. Ich habe mir das mehrmals angeschaut, seinen überheblichen Blick, der Bände sprach. Dieser bösen rechten Tante werde ich es jetzt aber mal so richtig zeigen, dass wir uns von der AfD gar nichts vorschreiben lassen. Aber das Ergebnis war: Punkt, Satz und Sieg gingen eindeutig an Frau von Storch.

Man konnte gar nicht glauben, was man da gerade gehört hatte vom Vorsitzenden der Christlich Demokratischen Union.

Alles doch „kein Beinbruch“, sagte Merz auch noch bei der ARD gestern, und es ist auch kein Beinbruch, denn es ist ja nochmal irgendwie gutgegangen. Aber das hätte nicht passieren dürfen. Das alles.

Fraktionschef Jens Spahn hätte der SPD nicht Zustimmung für eine solche Kandidatin signalisieren dürfen.
Friedrich Merz hätte am Freitag nicht das „Ja-Wort“ sagen dürfen.
Die SPD hätte niemals eine solche ungeeignete Kandidatin nominieren dürfen für das Bundesverfassungsgericht.

Anfang der vergangenen Woche haben wir uns erstmals intensiv mit Frau Brosius-Gersdorf und dem wachsenden Widerstand in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschäftigt. Dass ein paar Abgeordnete im Bundestag gegen diesen Personalvorschlag stimmen würden, war klar, es gibt durchaus überzeugte Pro Lifer dort.
Ich selbst konnte mit sieben Bundestagsabgeordneten in der Woche persönlich sprechen, und es war absehbar, dass es wahrscheinlich bis zu 30 MdBs wagen würden, nicht mit Ja zu stimmen, trotz Bearbeitung durch die Fraktionsspitze. Als mir einer am Donnerstag am Telefon sagte, er habe nach Diskussionsverlauf in der Fraktion und Gesprächen mit Kollegen mal eine kleine Liste aufgestellt und komme auf mindestens 50 Unions-Abgeordnete, die nicht mitspielen wollten, wurde mir klar, dass hier etwas ins Rollen gekommen ist.

Die Rolle der freien Medien wurde hinterher in unseren Milieus viel gelobt – zurecht. Allen voran NIUS von Julian Reichelt, weil der mit seiner großen Reichweite und seinen eloquenten Auftritten auf seinem Portal für richtig Schwung sorgte. Apollo News war auch sehr gut, Tichy, wir und alle anderen haben mitgeholfen. Aber der Gedanke, dass die in der Sache klare Berichterstattung entscheidend gewesen sei ist genauso abwegig wie der Gedanke, das alles sei ja nun irgendwie wieder einmal der AfD zu verdanken, wie nahezu alles, was irgendwie im Bundestag passiert. Nur weil es die AfD gibt, passiert da alles irgendwie. Aber trotz des cleveren Schachzugs von Frau von Storch bei der Fragestunde mit dem Kanzler war das wie die Berichterstattung auch nur ein Puzzleteilchen.

Entscheidender waren da schon die mehr als 25.000 empörten Mails und Briefe, die aus allen Teilen Deutschlands den Wahlkreisabgeordneten der Union um die Ohren flogen. Die katholischen Bischöfe – allen voran wieder einmal Oster, Voderholzer und dann auch Kardinal Woelki aus Köln, die 120.000 Unterschriften der Petition von Citizen GO. Alles Mosaikstücke, die aber schnell zu einem Grundrauschen und der allgemeinen Überzeugung führte, dass man eine Frau, die ungeborenen Kindern Minuten vor der Geburt noch ihre Menschenwürde nach Artikel 1 GG abspricht, nicht wählen kann und darf.

Und so kam es dann auch

Spahns Move, die anrollende Bombe mit einem Plagiatsverdacht zu entschärfen, ist politisch-strategisch nachvollziehbar, aber ebenfalls unprofessionell. Sagt doch einfach, warum Frau Brosius-Gersdorf für die Union nicht wählbar ist! Raus damit! Zeigt, dass Ihr euch ernsthaft für eure Grundüberzeugungen ins Getümmel stürzt!

Die Personalie Brosius-Gersdorf ist noch nicht offiziell vom Tisch, aber die Frau ist politisch definitiv verbrannt. Die parlamentarische Sommerpause hat begonnen, und es ist ausreichend Zeit, damit sich Union und SPD zusammensetzen und bis September eine tragfähige Lösung finden können. Wieder einmal gutgegangen, aber es war haarscharf…

Julian Reichelt übrigens schrieb nach der Entscheidung, es sei das erste Mal seit Jahren, dass die CDU wieder einmal wieder konsequent ihren Überzeugungen Ausdruck verliehen habe und Freitag sei ein Erfolg der CDU/CSU. Sogleich würde er von wahren AfD-Horden in den (a)sozialen Netzwerken übelst beschimpft. Er sei ja auch nur „CDU-Sympathisant“ und ein „Systemjournalist“. So frisst die Revolution ihre Kinder. Auf all die anderen wüsten Debatten und Schwachsinns-Vermutungen gehe ich hier nicht mehr ein, das ist nicht gut für mein Herz. Vielleicht ein kleines Beispiel: Brosius-Gersdorf werde im September doch noch von der CDU gewählt, weil „Merz macht das, was Bill Gates und BlackRock ihm sagen“. Darauf muss man kommen, oder?

Dabei hat Julian Reichelt absolut recht. Es war unprofessionell, es stand auf des Messers Schneide. Aber die Abgeordneten der Union haben am Ende das Richtige getan. Sie sind ihrem Gewissen gefolgt und nicht den Vorgaben ihrer politischen Vorturner – so wie Abgeordnete das tun sollten. Ich hätte nicht gedacht, dass noch so viel Leben in der Bude da ist. Jetzt macht bitte weiter so – auch bei anderen Themen!

image_pdfimage_print

Dieser Artikel wurde 144 mal kommentiert

  1. EH Antworten

    „Aber Frau Brosius-Gersdorf ist raus!“ Glaube ich nicht, ich würde viel eher vermuten, nach der Sommerpause werden beide linke Juristinnen vom Bundestag gewählt. Die SPD & Co. (Grüne/Reichinnek) haben genügend Erpressungs-Potenzial, um Merz das Leben schwer zu machen. Zur Not kommen landesweite Demos der Zivilgesellschaft gegen Rechts und Sexismus oder so. Und die Union ist in Teilen evtl. klammheimlich nicht so ganz unfroh, dem BVerfG eine klare AfD-Gegnerin zuführen zu können.

    • Klaus Kelle Antworten

      @EH,

      Brosius ist raus – definitiv. Die andere leider nicht.

      Dass die jetzt Solidaritäts-Kacheln verbreiten – meine Güte. Was sollen sie denn machen? Soll sich der SPD-Vorsitzende vor die Kameras stellen und sagen: ok, wir haben verloren!?

      Was jetzt gerade passiert ist völlig normales Zocken. Die wollen ein Kompensationsgeschäft. In einer Koalition geht es bisweilen zu wie auf dem Zentralbasar in Istanbul. Aber Brosi ist raus – das wissen auch die Sozis!

      Klaus Kelle

      • .TS. Antworten

        Ganz richtig, und man bachte dazu die konstruierte Provokation: Welche Mutter, und wäre sie noch so gesinnungsverblendet, würde wirklich mit allen Mühen ein Kind 9 Monate austragen um es erst dann abtreiben zu lassen?
        Es ist das alte Muster, 3 Schritte forsch vor, 2 zurückrudern, und am Ende hat man den Schritt um den es wirklich ging unter Siegesjubel der Kritiker nonchalant durchbekommen.

        Dazu ist das Aufkochen der momentan eher aus dem Blinkpunkt geratenen §218/219-Diskussion, letztlich ein moderner Bildersturm wieder zivilisatorische mühsam gewonnenen Errungenschaften, vor allem eine willkommene Ablenkung von anderen, wesentlich brisanteren weil hoch akuten Themen.

        Und mich beschleicht ein starker Verdacht daß dieses Theater auch eine Art Armdrücken um die Brandmauer war: Kann die SPD hier eine klare Hardlinerin strategisch vorteilhaft positionieren, oder die Union durch deren Verhinderung letztlich die Brandmauer durch Aushöhlung getarnt unterwandern? Bis zu den anstehenden Landtagswahlen ist es nicht mehr allzu weit…

        Mich hat das Ganze jedenfalls überzeugt, die BlackRot-ReGIERung hat damit erneut einen Meilenstein bei ihrer Rekordjagd der Unwürdigkeit gesetzt.
        Immerhin gibt es damit ein neues Meme: „JA.“
        Und für jeden der das nicht akzeptieren kann sei nahegelegt umso deutlicher sein „NEIN!“ zu vertreten.

    • Ursel Antworten

      Das Erpressungspotenzial ist zweifellos groß und ernährt sich ausschließlich von den Befürchtungen der CDU7CSU-Spitzenpolitiker, bei einem Scheitern der Koalition eventuell nicht mehr Teil der Regierung sein und den Bundeskanzler stellen zu können. Dass die Machtfrage eine dermaßen große Rolle spielt, ist natürlich fatal und steigert massiv die Bereitschaft der Christdemokraten, Zugeständnisse zu machen, die ihrer Seele einen Preis abverlangen, der ans Eingemachte geht.
      Die Rolle der AfD beim Scheitern der Wahl „einer schrecklichen Richterin ins Bundesverfassungsgericht“ ist in meinen Augen von herausragender Bedeutung.
      Ich habe die folgenschwere Parlamentssitzung am Bildschirm verfolgt und muss gestehen, dass ich bis dahin nicht wusste, welch mörderische Position Frau Brosius-Gersdorf in Fragen der Abtreibung einnimmt. Erst Beatrix von Storch mit ihrer Frage und das kathegorische „Ja“ von Herrn Merz machten mir das Ausmaß der Vorstellungen dieser Frau und die Bedeutung der CDU-Zustimmung klar. Vorher hatte ich immer nur mitbekommen, diese Dame sei zwar links und sehr liberal, aber eine namhafte und sehr fähige Juristin. Dieses Bild wird übrigens ohne Wenn und Aber im öffentlich rechtlichen Rundfunk weiterhin verbreitet.

      Was mich im Moment beschäftigt, ist die Frage, inwieweit Teile der SPD-Mitglieder und -Wähler nicht auch abgestoßen sind von Frau Brosius-Gersdorf. Im Gegensatz zu Linken und Grünen vermute ich bei ihnen auch Gewissenskonflikte – zumindest in der Abtreibungsfrage. Vielleicht beginnen sich auch manche zu dafür zu interessieren, was diese Dame sonst noch an Vorstellungen hegt.
      Doch wie ist mit der Vermutung umzugehen, dass auch die SPD sich des Votums ihrer Mitglieder und Abgeordneten nicht sicher sein kann? Könnte das die Sicht auf des Erpressungs-Potenzial dieser Partei nicht etwas verändern?

  2. Günther M. Antworten

    Merkwürdigkeiten der deutschen Jurisprudenz:
    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bildet die Grundlage für den Erbanspruch ungeborener Kinder.
    Paragraf 1923 BGB definiert ein ungeborenes Kind als potentiellen Erben, sofern es zum Erbfall bereits empfangen war.

    Das heißt:
    Frisch gezeugt und erbberechtigt!
    Aber da noch an der Nabelschnur – wird den gleichen Ungeborenen nur die „Menschenwürde II. Klasse“ zugestanden?

    • EH Antworten

      @Günther M.: Die Sache scheint doch eindeutig. Wenn Ungeborene keine Menschenwürde besitzen (sollten), sind sie … keine Menschen, anderenfalls wäre ihre Würde laut Art. 1 Grundgesetz unantastbar. Sie sind keine Menschen! Auch beim Schutz von Ehe und Familie („Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“, sehr gern angewendet auf alle Zuwanderer und den Familiennachzug ) wäre zu fragen, ob Familie erst beginnt, wenn das Kind aus dem Kreißsaal kommt.

      • GJ Antworten

        Zu der ausländerrechtlichen Relevanz ungeborener Kinder kann ich etwas sagen. Wenn eine ausländische Ehefrau zu ihrem hier lebenden Ehemann
        nachziehen will,
        bedarf sie
        grundsätzlich
        nachgewiesener Deutschkenntnisse
        (A1). Wenn sie im letzten Schwangerschaftsdrittel ist und das Kind bei Geburt aufgrund des Kindesvaters deutsch sein wird, löst die Schwangerschaft bereits schutzwürdige Rechte aus und es wird
        unverzüglich ein Visum auch ohne ausreichende Deutschkenntnisse
        erteilt. Das ist höchstrichterliche Rechtsprechung.

    • Gerd Hildebrand Antworten

      Herr Kelle, Ihr Aberglaube in allen Ehren, aber diese und die andere „weiblich“ gelesene Person werden nicht „gewählt“, sie werden durch Machtansprüche, welche im Hinterzimmer geklärt werden, BESTIMMT. Nix mit Wahlen und jeder Abgeordnete ist nur seinem Gewissen verpflichtet. Es geht nur um den Futtertrog. Deshalb werden wir im Herbst die endgültige Übernahme des Bundesverfassungsgerichts durch Linksextreme und Grüne erleben. Futschland hat fertig.
      PS.: Wie sich eine angeblich große „christliche“ Partei“ von einer 13%-Partei und deren Hintermännern vorführen lässt, ist mit in heutiger Zeit (noch) straffreien Worten nicht mehr definierbar.

      • Klaus Kelle Antworten

        Lieber Gerd Hildebrand,

        und wenn das alles so wäre, wieso ist Frau brosius-Gersdorf dann nicht gewählt worden am Freitag? Warum hat das mit dem „Hinterzimmer klären“ nicht geklappt? Warum haben Dutzende Unions-Abgeordnete dem Kanzler und der Fraktionsführung die Gefolgschaft verweigert?

        Vielleicht denken Sie nochmal einen Moment über das Thema nach?

        Klaus Kelle

        • Gerd Hildebrand Antworten

          Lieber Herr Kelle, noch einmal: Es wird nicht gewählt, sondern bestimmt. Wäre der öffentliche Aufschrei nicht so groß gewesen, hätten Merz, Spahn und Co alles durchgewunken. Den meisten Abgeordneten ist doch klar, wofür sie ihre eigene Stimme – nicht die der Wähler – geben. Hauptsache Futtertrog. Und spätestens im Herbst werden Sie mir recht geben müssen.

  3. Tina Hansen Antworten

    Der Move, die Plagiatsgeschichte vorzuschieben, könnte sich leider als der nächste grosse Fehler der CDU erweisen. Was passiert, wenn dieser Vorwurf entkräftet werden kann? Soweit bekannt ist, handelt es sich um inhaltliche Entsprechungen mit Teilen der Habil.-Schrift des Ehemannes, die jedoch später als die Diss. dieser Dame erschien. Zudem galten damals womöglich noch ganz andere Zitierregeln als heute. Die Sache dürfte bestenfalls im Nebel enden. Und dann?

    • GJ Antworten

      Soweit ich es verstanden habe, ist bereits klar, daß die Anwürfe des Plagiatsjägers keinesfalls ausreichen, um den Doktortitel in ernsthafte Gefahr zu bringen. Die m.E. unterirdischen Haltungen der Frau zur Relativierung bzw. Absprechen der Menschenwürde ist aber derart eklatant, daß sie für das BVerG ungeeignet ist. Hinzu kommt, daß sie mit ihren öffentlichen Äußerungen zum AFD-Verbot nicht mehr die Unbefangenheit mitbringt, die sie als Richterin braucht. Noch dazu ist sie bisher nie Berufsrichterin gewesen. Als Hochschulprofessorin kann sie vor dem Hintergrund der freien Lehre alle möglichen Hypothesen aufstellen. Aber ein hohes Richteramt, noch dazu beim BVerfG, ist ein ganz anderes Metier. Was die Eignung zu Ämtern anbetrifft, habe ich schon immer eine sehr kritische Einstellung. Für mich geht es nicht, daß ein Außenminister, zudem linkslastiger Antifafreund,
      von heute auf Morgen ein neutraler Bundespräsident aller Deutschen sein soll. Für mich geht es auch nicht, daß ein langjähriger Personalratsvorsitzender zum Personalchef desselben Dienstherren gemacht wird. Das ist für mich inkompatibel und schafft von Anbeginn Vertrauensprobleme. Es ist mir unverständlich, daß eine derartige Instinktlosigkeit vorherrscht für das, was sich gehört und was nicht.

      • H.K. Antworten

        1. Die Plagiatsvorwürfe wurden wohl von dem betreffenden „Plagiatsjäger“ derart entkräftet, daß er sich angeblich selbst inzwischen anderweitig äußert.

        2. Was das Thema „Instinktlosigkeit“ angeht, so haben wir doch gestern abend im Sommerinterview aus berufenem Munde gehört, wie das Ganze zu sehen ist:

        Sinngemäß: „Das Volk“ beobachtet derlei Dinge – wenn überhaupt – lediglich „aus den Augenwinkeln“.

        Anders ausgedrückt: Der Pöbel zu blöd, um zu kapieren, worum es geht.

        ( Man stelle sich einmal vor, ein Helmut Kohl oder auch ein Helmut Schmidt hätte sich in dieser Art geäußert: UNDENKBAR. )

        • GJ Antworten

          „Dunkeldeutschland“ ist eine Frechheit. „Pöbel“ für das kritische Volk ist eine unglaubliche Verfehlung. Was kommt da noch?

  4. gerd Antworten

    Für Merz ist die vorerst gescheiterte Wahl OT „nun wirklich kein Beinbruch“ und „die meisten Menschen nehmen das nur aus dem Augenwinkel wahr.“

    Im Klartext: Alles halb so schlimm und die Bürger sind eh zu blöd um das Ganze zu durchschauen.

    • GJ Antworten

      Verachtung, Respektlosigkeit gegenüber den Bürgern, Instinktmangel, Unbeherrschtheit, mangelndes taktisches Talent, Verhandlungsungeschick… Da kommt leider einiges zusammen.

      • H.K. Antworten

        Ob man wohl sagen könnte „wir werden von Amateuren regiert“ ?

        ( Das Wort „Dilettanten“ würde der Eine oder Andere vielleicht auch benutzen … )

        • Bertie Antworten

          Nach meinem Verständnis ist ein Dilettant ein Halbkönner, meinen Sie das wirklich ? Wenn ja ist es zu viel der Ehre.

          • Achim Koester

            @Bertie
            Ursprünglich kommt das Wort Dilettant vom lateinischen „delectare“, d.h. sich erfreuen , das tun sie ja zweifellos.

  5. gerd Antworten

    „Die Personalie Brosius-Gersdorf ist noch nicht offiziell vom Tisch, aber die Frau ist politisch definitiv verbrannt.“

    Die Bundestagsfraktion der SPD hat sich geschlossen hinter die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf als Kandidatin für das Amt der Verfassungsrichterin gestellt. In einem Posting auf Instagram, das die Fraktion zeigt, heißt es, Brosius-Gersdorf habe einen einwandfreien Werdegang sowie beste Qualifikationen. Sie sei eine „herausragende Kandidatin“ für das Bundesverfassungsgericht. „Die SPD-Fraktion steht hinter ihr.“
    (Die Zeit, 14.7.2025)

    Matthias Mirsch SPD Fraktionschef über die Kritik der katholischen Bischöfe: „Kirche kann durchaus politisch sein. Sich aber an dieser Hetze zu beteiligen, ist unchristlich.“

    • Günther M. Antworten

      Süddeutsche Zeitung, 13. Juli 2025
      SPD-Fraktionschef Matthias Miersch über die vertagte Richterwahl im Bundestag, die Rolle der Kirche und die belastete Stimmung in der schwarz-roten Koalition:
      „Wenn der rechte Mob damit durchkommt, machen wir einen Riesenfehler“

  6. Johannes Antworten

    Ich vertraue da Ihrer politischer Erfahrung, ihrer Vernetzung und politischem Instinkt: „Brosi“ ist raus!

    Dieser Erfolg ist – wie Sie schreiben – ein Erfolg vieler: den alternativen Medien wie Ihrem Blog, TE, Nius, Apollo, Alexander Wallasch u.v.w., der AfD und den vielen noch selbst denkenden Abgeordneten der Union zu verdanken.

    Wird es besser? Eher nicht. Die SPD will (und wird) den Linksdrift beim Bundesverfassungsgericht durchsetzen und dies mit insgeheimer Unterstützung der Unionsspitze.

    Denn: beide würden auf ihnen wichtigen Gebieten profitieren. Die SPD bei der Lebensrechtsfrage und die Union mit einem AfD-Verbot, dem das Bundesverfassungsgericht dann nicht mehr im Wege stände. Letzteres eint übrigens Beide.

    Beide, Union und SPD wissen, dass die AfD politisch nicht mehr kleinzuhalten ist. Es geht nur noch juristisch. Die Union wird daher um des kurzfristigen Erfolges willen, diesem Linksdrift nicht (länger) im Wege stehen.

    Meiner Meinung nach sind sich die Spitzen der übrigen Parteien einig und klar darin: die AfD muss verboten werden. Die Institution, die dem bislang im Wege steht, soll und wird politisch neu justiert. Und mit dieser Neujustierung wird nicht nur das AfD Verbot kommen, es wird darüber hinaus die Transformation unser gesellschaftlichen Ordnung weg vom Individualprinizip hin einer kollektivistischen Gesellschaftsordnung eingeläutet. .

    • Johannes Antworten

      Empfehle in Ergänzung, den aktuellen Artikel auf TE:

      „ Friedrich Merz, der Wertefreie“

      Für alle, die sich fragen, was in aller Welt, den Bundeskanzler ausmacht und antreibt.

      • Hildegard Königs-Albrecht Dr. Antworten

        Der Fisch stinkt vom Kopf. So ist es immer.
        Friedrich Merz ist nicht fähig, das Amt des Bundeskanzlers auszuüben. Angela Merkel hat das früh erkannt.

        Friedrich Merz versteht die Ränkeschmiede Politik nicht. Wie ein tumber Tor tappt er von der einen in die nächste Falle, berauscht sich an seinem eigenen Sermon und beschäftigt sich viel zu wenig mit den anstehenden Problemen.
        Es ist abzusehen, dass er dem Land schadet.

        Im der Causa Brosius-Gersdorf und Kaufhold ist er derjenige, der total versagt hat. Wie kann er den eigenen Kandidaten zurückziehen und diese beiden Vorschläge akzeptieren?
        Wo sind seine Berater? Oder gilt das Sprichwort“wem nicht zu raten ist, dem ist nicht zu helfen“?

    • Hildegard Königs-Albrecht Dr. Antworten

      Sollte die AfD tatsächlich mit Hilfe des BVG verboten werden, bleibt das Problem ihrer Wähler.
      Frau B-G hat sehr richtig erkannt, dass selbst das BVG sogar unter ihrer Präsidentschaft die Wähler der AfD nivht “ beseitigen “ kann.
      Der Westen würde das Verbot wahrscheinlich schlucken, der Osten könnte rebellieren.
      Sind die Politiker so dumm, diese Gefahr zu übersehen?

      • H.K. Antworten

        Der rheinland-pfälzische SPD-Innenminister hat wohl verfügt, daß keine Mitglieder*/-/:/_/•/Innen von „denen da“ mehr im Staatsdienst arbeiten dürfen.

        Man darf gespannt sein, wieviele Polizisten, Feuerwehrleute, Notärzte und Sanitäter dann noch verfügbar sind …

        Und die anderen Bundesländer werden sicher nicht nur zugucken, wie bei allem.

        • GJ Antworten

          Ich habe diesen Radikalenerlaß bisher nicht gelesen, bin aber sicher, daß die Parteimitgliedschaft allein kein disziplinarischer Ausschlußfaktor sein kann. Erst recht nicht die 5-Jahres-Rückwirkung bzgl. gewesener Parteimitgliedschaften. Das ist bestimmt eine politische Zuspitzung und Übertreibung, wie etwa die (falsche!) Aussage bzgl. des Stopps DES Familiennachzugs zu Flüchtlingen. Bei genauerem Hinsehen ist es lediglich eine Aussetzung für 2 Jahre und auch nur bzgl. subsidiär Schutzberechtigter, also eben nicht zu (anerkannten) Flüchtlingen. Der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten war ohnehin gedeckelt auf max. 12 x 1000 im Jahr. Das ist eine ähnliche Täuschung wie die Info, die Turboeinbürgerung (Nach 3 Jahren) werde zurückgenommen. Große Zahlen hat es da ohnehin nicht gegeben. Verschwiegen wird, daß die eigentlich entscheidende Änderung die Verkürzung von 8 auf 5 Jahre war, und dies so bleibt. Da stecken gigantische Einbürgerungszahlen dahinter. Das alte Spiel: 3 Schritte vor, einen zurück. Kennt jeder Gewerkschafter. Die Methode Merz ist allerdings eine andere. Der geht von alleine zurück, bevor der Gegner einen Zug nach vorne gemacht hat. Eine mir bislang unbekannte Schach-Variante: Die Bauern stehend schützend vorne und der König zieht einen Schritt zurück, nimmt sich quasi selbst vom Spielfeld, ohne im Schach zu stehen.

  7. H.K. Antworten

    Traurig aber wahr:

    Friedrich Merz KANN es nicht.

    Jens Spahn KANN es nicht.

    Thorsten Frey KANN es nicht.

    Die Union KANN es nicht.

    Jegliche konservativen Werte wurden komplett und mit vollem Eifer über Bord geworfen.

    WO SOLL DAS ENDEN ?!

    „Deutschland schafft sich ab“

    • GJ Antworten

      Ich befürchte, daß die Parteimächtigen den gewissenstreuen Parteifreunden das EdeKa-Schild anhängen werden. Und das Klimaziel im GG werden wir noch bitter bereuen, noch dazu in Kombi mit der umweltaktivistischen 2. Kandidatin.

      • H.K. Antworten

        Die „zweite Kandidatin“ – neben dem von der CDU Nominierten – wollte Herr Merz noch gestern abend im Sommerinterview „ohne Probleme“ wählen.

        Er hat es noch immer nicht begriffen, in welche Abhängigkeiten er sich da begeben hat.

        Jens Spahn hatte sich „für das Wochenende“ einen „Maulkorb“ verpasst.

        Das Wochenende ist seit letzter Nacht vorbei.

        Gehört habe zumindest ich bisher nichts von ihm.

    • Hildegard Königs-Albrecht Dr. Antworten

      Wo ist eigentlich Carsten Linnemann? Ist er der einzige CDU-Mann, der den Braten mit Merz gerochen hat?

      Und wo hat sich die CSU verkrochen, die Partei aus dem katholischen Bayern, in dem angeblich die Welt noch in Ordnung ist?

      • GJ Antworten

        Der CSU-Frontmann im BT soll der erste Unionsfrontmann gewesen sein, der das o.k. für die Kandidatinnen signalisiert hat. Kaum zu glauben. Pharisäer!

      • Klaus Kelle Antworten

        @Hildegard Königs-Albrecht Dr.,

        Carsten Linnemann macht im Konrad-Adenauer-Haus seine Arbeit als Parteimanager, der Bundeskanzler war gestern zu Besuch bei Markus Söder im schönen katholischen Bayern. Was ist daran auszusetzen?

        Klaus Kelle

        • Günther M. Antworten

          Sowie ein Herr Linnemann seiner Arbeit im Konrad-Adenauer-Haus nachgeht, sind die AfD-Abgeordneten anschließend ihrer Arbeit im Paul-Löbe-Haus nachgegangen.
          An deren Pflichtgefühl ist ebenso wenig auszusetzen wie an der Tatsache, dass den Bayern ein erfreulicher Prozentsatz fehlt, um als „schön katholisch“ zu gelten.

          • Klaus Kelle

            Herr Linnemann war zeitgleich in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, um Frau Brosius zu verhindern. Der hatte keine Zeit für billige PR-Termine, der macht Politik und nimmt sein Mandat ernst.

  8. Martin Ludwig Antworten

    Lieber Klaus, die SPD wird ihre Kandidatin nicht fallen lassen und die CDU/CSU entweder einknicken (was sehr wahrscheinlich ist) oder eine handfeste Regierungskrise riskieren. Der Schachzug mit dem Vorwurf des Plagiats ist ebenso fadenscheinig wie verzweifelt und diente selbstlverständlich nur dazu, Zeit zu gewinnen und eine Abstimmung vorerst zu verhindern, weil diese offensichtlich in die Hose gegangen wäre. Ein Trauerspiel für eine neu gewählte Regierung aber so zu erwarten gewesen, wenn sich zwei Parteien zusammentun, deren Wahlprogramm nicht verschiedener sein könnte.
    Abgesehen von Frau Gersdorf sollte außerdem auch über Frau Kaufhold gesprochen werden, die in der Vergangenheit ebenfalls durch radikale Äußerungen im Zusammenhang mit Klimaschutz und Enteignung aufgefallen ist.

    Insgesamt ist festzustellen, dass der Marsch durch die Institutionen bereits jetzt als Abgeschlossen bezeichnet werden kann und neben dem Bundespräsidenten, den Bundestagspräsidenten, den Ministerien, Landesregierungen, Schulen, Polizeistationen und Staatsanwälten eben dann auch das Bundesverfassungsgericht vollkommen LinksGrün unterwandert sein wird.
    Den Architekten des Niedergangs dieses einst schönen Landes gratuliere ich von Herzen. Die Mutter des Öko-Sozialismus, Angela Merkel, sollte hierfür außerdem den Karl-Marx-Orden verliehen bekommen.

    Deutschland muss dann nur noch Kriegstüchtig werden und seine indigene Bevölkerung in sinnlosen Kriegen verheizen, dann ist der Bevölkerungsaustausch abgeschlossen und dem Vielvölkerstaat steht nichtsmehr im Wege.

    • Klaus Kelle Antworten

      @Martin Ludwig,

      „Der Schachzug mit dem Vorwurf des Plagiats ist ebenso fadenscheinig wie verzweifelt und diente selbstlverständlich nur dazu, Zeit zu gewinnen und eine Abstimmung vorerst zu verhindern, weil diese offensichtlich in die Hose gegangen wäre.“

      Ja und? Man nennt das Politik. I(ch fand das mit dem Plagiat auch hasenfüßig – aber entscheidend ist, dass Frau Brosius nicht Bundesverfassungsrichterin wird. Und das wird sie auch im September nicht. Die SPD schreit jetzt rum, weil sie als Kompensation etwas haben will von der Union.

      Frau Kaufhold wird nicht zu verhindern sein, weil dann die Koaliton auseinanderfliegt, woran weder Union noch SPD ein Interesse haben können. Anererseits: Wenn es keine andere Möglichkeit gibt – also inhaltlich nicht rechnerisch – dann wird das so passieren.

      kk

      • H.K. Antworten

        Soeben lese ich in der „Zeitung mit den vier Buchstaben“ ( ausnahmsweise einmal wieder ) einen Artikel „Post von Wagner“.

        Unter dem Titel „Liebe Frauke Brosius-Gersdorf“ schreibt er da:

        „ Sie sind 54 Jahre alt, bei Markus Lanz trugen Sie weiße Turnschuhe und Pferdeschwanz. Sie sind die Frau, über die Deutschland spricht und die keiner kennt.

        Eigentlich war es Formsache. Sie sollten zur Bundesverfassungsrichterin gewählt werden. Es kam zum Eklat. Die Koalition schien zu zerbrechen.

        Zurück zum Look von Frauke Brosius-Gersdorf. Ein gescheites Gesicht, eher bezaubernd, sehr modern. Professorin, verheiratet mit einem Professor, kinderlos. Ihre Karriere ist die Karriere der Klugen. Sie hat ihre Meinung zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts, zur Impfpflicht. Bischöfe predigen inzwischen von der Kanzel gegen sie.

        Warum haben alle Angst vor Frauke Brosius-Gersdorf? Ist es die Angst vor einer klugen Frau? Sie sei zu links. Ich glaube, solche Frauen brauchen wir.

        Herzlichst,

        Ihr Franz Josef Wagner“

        Vielleicht sollte Herr Wagner sich inzwischen besser dem Rentnerdasein widmen ?!

        Und vielleicht kommt er ja irgendwann in die Situation, „abhängig“ von irgend jemandem zu sein, der ihn pflegt.

        Dann gnade ihm Frau Prof. Brosius-Gersdorf …

        • gerd Antworten

          „bei Markus Lanz trugen Sie weiße Turnschuhe und Pferdeschwanz.“

          Weiße Turnschuhe und Pferdeschwanz ersetzen nicht das Gewissen. Das ist auch gut so.

      • Hildegard Königs-Albrecht Dr. Antworten

        Ich hätte schon ein Interesse daran, dass diese Koalition auseinanderfliegt.
        Ein Ende mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende!

        Ausserdem finde ich diesen Plagiatsvorwurf mehr als erbärmlich. Es muss klar und deutlich gesagt werden, dass eine Juristin, die politisch nicht neutral ist, Abtreibung bis zur Geburt in Ordnung findet und den 1. Satz des Grundgesetzes ändern will, nicht als Verfassungsrichterin gewählt werden kann. Sie ist selber ein Fall für den Verfassungsschutz wegen der Absicht einer GG-Änderung.

      • S v B Antworten

        Der quasi als letzter Rettungsanker eingesetzte Plagiatsvorwurf war an Peinlichkeit nicht zu toppen. Ein Armutszeugnis erster Güte. Für voll nehmen konnte diesen „Kaninchen-aus-dem-Ärmel-Trick“ ja wohl nur noch derjenige, der ihn selbst vorführte. Aber wahrscheinlich nicht einmal mehr der.. – Das Regierungsbündnis scheint, wie schon sein Vorgänger, unter keinem guten Stern zu stehen. Die CDU lässt sich immer wieder von ihrem linken Koalitionspartner überfahren. Und genau dies wäre um ein Haar auch im Falle der Richterwahl wieder geschehen. Die alternativen Medien haben wohl erstmalig gezeigt, was sie draufhaben, wenn „das Ganze“ zu sehr aus dem Ruder zu laufen droht. Julian Reichelt brachte in seinen Kommentaren immer wieder und sehr zurecht das Gewissen ins Spiel. Und genau dies hat sich in diesem so speziellen Falle nicht nur in weiten Teilen der deutschen Öffentlichkeit geregt, sondern offenbar auch bei einer stattlichen Anzahl von Christdemokraten. Und wer weiß, ob nicht der/die die eine oder andere in den Reihen der übrigen „demokratischen“ Parteien B-Gs Ansichten hinsichtlich Schwangerschaftsabbruch, Menschenwürde, Impfpflicht und (weniger) Parteiverboten inakzeptabel und unwählbar fand? Dieser Widerstand kann vielleicht als gutes, doch noch zaghaftes Zeichen eines allmählichen, doch überfälligen politischen Ausgleichs gewertet werden. Zeigt er doch, dass die Menschen noch nicht so verschlafen, so abgestumpft sind, um zuzulassen – oder auch „nur“ befürchten zu müssen -, dass unter anderem letztlich sogar lange tradierte, religiös und/oder säkular verankerte ethisch-moralische Überzeugungen und Prinzipien Gefahr laufen könnten, von linker Politik aufgekündigt und vereinnahmt zu werden. Unseligstenfalles sogar mit Auswirkungen bis hin zur obersten Gerichtsbarkeit.

        • H.K. Antworten

          Ist es nicht bemerkenswert, daß sowohl Links-Grün-Mauerschützenpartei als auch Union bei „Gezeter“ von “denen da“, wenn – wieder einmal, wie üblich – ein Bundestagsvize-Kandidat oder auch Ausschußvorsitzende nicht gewählt werden, immer wieder darauf verwiesen wird, daß niemand „ein Anrecht“ darauf hat, gewählt zu werden, aber wenn die eigenen Kandidatenden keine Mehrheit bekommen, plötzlich „unsere Demokratie“, ja, die gesamte Republik gefährdet ist ?

          Nur gut, daß in diesem Land nicht mit zweierlei Maß gemessen wird …

      • Achim Koester Antworten

        “ weil dann die Koaliton auseinanderfliegt, „???
        Könnte uns etwas Besseres passieren?

  9. Tina Hansen Antworten

    Da sich alle ausschliesslich auf das Thema Schwangerschaftsabbruch konzentrieren: Die Dame (ich mag den Namen nicht mal schreiben) ist Anhängerin der Impfpflicht. Wo bleibt da das Selbstbestimmungsrecht über den in diesem Fall wirklich eigenen Körper?

    • gerd Antworten

      Eine Juristin die ein AfD Verbot befürwortet ist mindesten befangen und hat auf einem Richterstuhl nichts verloren.

      • gerd Antworten

        Die Chinesen und Nordkoreaner befürworten meines Wissens, kein AfD Verbot….

        😉

  10. gerd Antworten

    Ohne die AfD hätte man die zwei Damen zum Verfassungsgericht durchgewunken. Soviel gilt es festzuhalten. Der deutsche Bundeskanzler hat mit zwei Buchstaben das moralische Ende der Christdemokratie in unserem Land verkündet und das im Sommerinterview nochmal bestätigt.

    • H.K. Antworten

      Friedrich Merz KANN nur ausgetauscht worden sein – oder er hat irgend einen Chip eingepflanzt bekommen.

      Anders sind die derzeitigen Vorgänge kaum erklärlich.

      • gerd Antworten

        „Anders sind die derzeitigen Vorgänge kaum erklärlich.“

        Es sind die „AfD-Horden“ die dem verklärten Blick der Merz-Fan-Boys auf ihr Idol im Wege stehen. Wenn Julius Reichelt davon schwadroniert, es sei das erste Mal seit Jahren, dass die CDU wieder einmal konsequent ihren Überzeugungen Ausdruck verliehen habe, und am gleichen Tag der Kanzler das im Sonntagsinterview ausdrücklich dementiert, so nach dem Motto, „gehen Sie weiter hier gibt es nichts zu sehen“, dann weiß auch der letzte Mohikaner mit Restbeständen des gesunden Menschenverstandes, dass wir über die Klippe gerauscht sind. Jetzt müssen wir nur noch aufschlagen…..

      • Martin Ludwig Antworten

        @ H.K. ich glaube schon lange, dass es hinter den politischen Marionetten viel, viel mächtigere Puppenspieler mit ganz anderen Interessen gibt. Merz hat ein gewaltiges Vermögen aus seiner Vergangenheit und ich bin mit zu 99,9998 % sicher, dass man so viel Geld nicht mit ausschließlich ehrlicher Arbeit verdienen kann. Daneben kenne ich genügend Manager und CEO’s in meinem privaten Umfeld, die mir von sehr ausschweifenden Veranstaltungen erzählen bei denen auch ein Ehering nur eine sehr untergeordnete Rolle spielt und die Geschäftspartner zu tote beleidigt wären, wenn man sich nicht auf das „Geschenk“ einlassen möchte.
        In meinem Kopf läuft das so ab: Herr Merz mach wahlkampf, wie alle anderen Kandidaten auch und ist zu dieser Zeit noch sicher, dass er seine Agenta damit auf den Weg bringen kann. Im Hintergrund sammeln andere kompromittierende Daten, Videos und Fotos über alle Kandidaten, die teilweise in eigens für diesen Fall gestellten „Fallen“ angefertigt wurden.

        Nach der Wahl klingelt das Telefon des Gewinners – und nach diesem Telefonat laufen die Dinge plötzlich „anders“.

        • H.K. Antworten

          Friedrich Merz gehört finanziell zur „Mittelschicht“ !

          Hat er selbst im Fernsehen gesagt ! Und dann muß das ja stimmen …

      • GJ Antworten

        Der Gedanke mit dem Chip ist mir schon bei manchem Politiker gekommen. Früher nannte man das Führungsoffizier. Vielleicht telepathische Beeinflussung, Hypnose, Fernsteuerung, Autopilot… Jetzt geht die Phantasie mit mir durch.

    • Klaus Kelle Antworten

      Die AfD? Was hat die denn mit all dem zu tun? Außer der cleveren Frage von Beatrix von Storch an den Kanzler ist die ganze AfD bei dem Thema überhaupt nicht vorgekommen.

      • gerd Antworten

        Nun ja, die AfD Fraktion hätte geschlossen gegen die „Kandidatinnen“ gestimmt. Die Frage von Frau von Storche, die im übrigen kein CDUler öffentlich im Parlament zu stellen gewagt hätte, war nicht „clever“, sondern notwendig.

  11. H. Hoffmeister Antworten

    Meine Erwartung: beide Damen werden ins BVerfG einziehen. Die Unionsabweichler werden von Spahn und Merz spezialbearbeitet, dann klappt es auch mit der Zweidrittelmehrheit ohne die Schwefelbuben. Was uns mit den beiden Damen droht, ist absehbar.

    • GJ Antworten

      Ich prognostiziere, daß Spahn mittelfristig weg vom Fenster sein wird. Seine Abmahnung hat er intern bereits bekommen. Linnemann und Frei scheinen aktuell abgetaucht und in Reservestellung.

    • Klaus Kelle Antworten

      @H.Hoffmeister,

      Meine Erwartung: beide Damen werden ins BVerfG einziehen. Die Unionsabweichler werden von Spahn und Merz spezialbearbeitet, dann klappt es auch mit der Zweidrittelmehrheit ohne die Schwefelbuben.

      Nö, genau das ist ja gerade nicht passiert. Frau Brosius-Gersdorf wurde von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gestoppt und hat sich gestern bei Lanz auch noch selbst zerlegt. Thema durch. Die AfD spielte bei dem ganzen Thema überhaupt keine Rolle. Außer vielleicht, dass sich am Freitagmorgen vor dem Paul-Löbe-Haus in Berlin bei der Demo der Lebensschützer 5 AfD-Politiker unter die Demonstranten mischten, sich heldenhaft in Pose fotografieren ließen und dann vier von ihnen direkt wieder reingingen. Der Einsatz der AfD für das ungeborene Leben ist unerreicht.

      kk

      • H.K. Antworten

        „ Der Einsatz der AfD für das ungeborene Leben ist unerreicht.“

        Zumindest wurde da mehr erreicht als von der gesamten Unionsführung zusammen.

        Und: was Lanz sich gestern geleistet hat, gibt mehr als zu denken …

        • Klaus Kelle Antworten

          @H.K.,

          Zumindest wurde da mehr erreicht als von der gesamten Unionsführung zusammen.

          Jetzt bin ich wirklich gespannt. Dann mal los: Was hat die AfD beim Schutz des ungeborenen Lbens „erreicht“? Bitte konkret: Wie viel Gesetze wurden von der AfD durchgebracht, wie viele Kinder konnten vor Abtreibung gerettet werden?

          Klaus Kelle

          • H.K.

            @ Klaus Kelle

            Warum stellen Sie derartig rhetorischen Fragen ?

            Sie wissen – besser als ich – daß „die da“ nicht EIN Gesetz durchgebracht haben, weil die „demokratischen Parteien“ das in völlig undemokratischer Weise bekämpfen wie der Teufel das Weihwasser, selbst dann, wenn sie selbst DAFÜR wären, stimmen sue AUS PRINZIP dagegen.

            Aber allein Beatrix von Storch hat mit ihrer EINEN Frage an IHREN Friedrich Merz, der ja so toll „liefert“, schon seit „dem ersten Tag“, unendlich viel bewegt.

            Die Medien, alle, brachten und bringen diese eine Frage und das über die Maßen arrogante und selbstgefällige „JAAA“ des Kanzlers rauf und runter.

            Ihre ebenfalls rhetorische Frage, „wieviele Kinder konnten vor Abtreibung gerettet werden ?“ wird sich in der Zukunft zeigen – wenn diese „hervorragende, über jeden Zweifel erhabene Juristin“ in Karlsruhe sitzt – oder eben auch nicht.

            Ohne Beatrix von Storch‘s Frage hätte die Union die Kandidaten allesamt „mutmaßlich“ wie geplant in fünf Minuten „durchgewunken“.

            Ich stelle die Frage einmal anders:

            1. WAS hat Jens Spahn, WAS hat Friedrich Merz getan, um diese Frau zu VERHINDERN ?

            2. Bitte KONKRET: WIEVIELE Gesetze GEGEN die Abtreibung haben die beiden durchgebracht ?

            WIEVIELE Kinder wurden von den beiden vor Abtreibung gerettet ?

            Und 3.: WANN LIEFERT FRIEDRICH MERZ ??

            12:18
            3 – 2 – 1: Zeit läuft !

          • Klaus Kelle

            @ H.K.

            und wenn Sie selbst wissen, dass die AfD null bewegen kann, warum behaupten Sie dann gleichzeitig, sie habe mehr als alle anderen erreicht?

            Das ist doch reine Schaumschlägerei. Die AfD kann nichts durchsetzen, weil sie lieber in ihrer Wagenburg mit Höcke, Helferich und Konsorten hockt, als Realpolitik zu machen.

            Können Sie tun, freies Land und so. Aber die Geschichte, was die AfD alles erreicht hat ist einfach albern, es sei denn man hält ihre Existenz für einen großen Erfolg. Aber nicht einmal das hat die AfD aus eigener Kraft gschafft, sondern ihr Erfolg ist das große Verdienst der Doofheit und Ignoranz der anderen Parteien.

            kk

          • H.K.

            @ Klaus Kelle

            Danke für Ihre Antwort !

            Nur schade, daß sie leider nicht zu meinen Fragen passt …

          • H.K.

            Abgesehen davon, daß nun die Reihenfolge der Kommentare durcheinander geraten ist:

            Würden Sie mir zustimmen, daß seit Februar 2025, also nach inzwischen rund FÜNF Monaten, die Union in Person ihres Vorsitzenden ( und Bundeskanzlers ! ) viele, wenn nicht alle Positionen, Meinungen, Aussagen, Versprechen in enormem Maß komplett geändert und ins Gegenteil verkehrt hat ?

            Würden Sie mir zustimmen, daß das Beatrix von Storch in der vergangenen Woche entgegengeschleuderte „JAAA“ des CDU-Vorsitzenden ( und Bundeskanzlers ! ) gegenüber dem, was ( fünf Monate vorher ! ) beschlossen wurde, ein eindeutiger und unzweifelhafter „Salto mortale“ war, der seinen wahren Charakter zeigt und mit seinem Amtseid ( „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe“ ) diametral entgegensteht ?

            Würden Sie mir zustimmen, daß ( zumindest ! ) der Vorsitzende der ( ehemals ) christlichen, konservativen Partei, die seit Konrad Adenauer ein Garant für Innere UND Äußere Sicherheit und Ordnung war, seit der Bundestagswahl mehrere, wenn nicht unzählige Volten geschlagen hat und nun, nach der Wahl, eine komplett grün-rot-linke Politik betreibt, bei der er sich nicht entblödet, mit der mehrfach umfirmierten Mauerschützenpartei zusammenzuarbeiten ?

            Würden Sie mir außerdem zustimmen, daß eine Mehrheit in diesem Lande KEINE Verbesserung der Politik durch diese Regierung feststellt ?

            Würden Sie mir darüberhinaus zustimmen, daß insbesondere an der Basis der CDU sowie bei denen, die der CDU im Februar ihre Stimme gegeben haben im Vertrauen darauf, daß Friedrich Merz seine vollmundig und großartig angekündigten Wahlersprechen selbstverständlich halten wird, nun unbändige Enttäuschung, Frustration und vor allem das Gefühl, belogen und nach Strich und Faden betrogen worde zu sein, herrschen ?

          • Klaus Kelle

            @ H.K.,

            Würden Sie mir zustimmen, daß seit Februar 2025, also nach inzwischen rund FÜNF Monaten, die Union in Person ihres Vorsitzenden ( und Bundeskanzlers ! ) viele, wenn nicht alle Positionen, Meinungen, Aussagen, Versprechen in enormem Maß komplett geändert und ins Gegenteil verkehrt hat ?

            Nicht „viele“, aber einige auch gravierende.

            Würden Sie mir zustimmen, daß das Beatrix von Storch in der vergangenen Woche entgegengeschleuderte „JAAA“ des CDU-Vorsitzenden ( und Bundeskanzlers ! ) gegenüber dem, was ( fünf Monate vorher ! ) beschlossen wurde, ein eindeutiger und unzweifelhafter „Salto mortale“ war, der seinen wahren Charakter zeigt und mit seinem Amtseid ( „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe“ ) diametral entgegensteht ?

            Salto mortaloe auf jeden Fall. Mit Amtseid oder Charakter hat das wenig zu tun- Aber, weil sie es ja hören wollen, das JA war wirklich doof.

            Würden Sie mir zustimmen, daß ( zumindest ! ) der Vorsitzende der ( ehemals ) christlichen, konservativen Partei, die seit Konrad Adenauer ein Garant für Innere UND Äußere Sicherheit und Ordnung war, seit der Bundestagswahl mehrere, wenn nicht unzählige Volten geschlagen hat und nun, nach der Wahl, eine komplett grün-rot-linke Politik betreibt, bei der er sich nicht entblödet, mit der mehrfach umfirmierten Mauerschützenpartei zusammenzuarbeiten ?

            Die Behauptung, Merz betreibe „eine komplett grün-rot-linke Politik“, ist einfach nur grotesk und natürlich falsch. Und er arbeitet nicht mit denen zusammen, wie ja akgtuell wir gerade gesehen haben, als es um die Besetzung von Frau Reichinnek für das Geheimdienstgremium gibt. Vor seiner Wahl zum Bundeskanzler hat die Linke einmal mit Union, Grünen und SPD abgestimmt. Das ist keine Zusammenarbeit.

            Würden Sie mir außerdem zustimmen, daß eine Mehrheit in diesem Lande KEINE Verbesserung der Politik durch diese Regierung feststellt ?

            Kann ich nicht beurteilen, weil ich nicht alle 83 Millionen kenne und befragt habe – offenbar anders als Sie. Aber ich stelle fest, dass diese Bundesregierung in der Außen- und Sicherheitspolitik großartig agiert, dass Merz Deutschland auf internationaler Bühne wieder deutlich mehr Gewicht verschafft und dass diese Bundesregierung im Vergleich zur Ampel und Merkel ein Segen für Deutschland ist.

            Würden Sie mir darüberhinaus zustimmen, daß insbesondere an der Basis der CDU sowie bei denen, die der CDU im Februar ihre Stimme gegeben haben im Vertrauen darauf, daß Friedrich Merz seine vollmundig und großartig angekündigten Wahlersprechen selbstverständlich halten wird, nun unbändige Enttäuschung, Frustration und vor allem das Gefühl, belogen und nach Strich und Faden betrogen worde zu sein, herrschen ?


            Nein, das würde ich nicht, weil ich – anders als Sie – fast täglich mit Menschen der CDU-Basis direkt zu tun habe.

            Klaus Kelle

          • H.K.

            Da wundern mich dann so manche Ihrer Aussagen und Antworten umso mehr …

            Jeder, mit dem ich spreche, ist endgültig fertig mit der CDU.

            ( Aber ich weiß ja nichts, bin dumm und denke mir alles bloß aus. … )

          • Klaus Kelle

            @H.K.,

            die Union ist weiter die stärkste politische Kraft in Deutschland, stellt die Bundes- und mehrere Landesregierungen, regiert Tausende von Städten und Gemeinden, an der Spitze der EU steht eine CDU-Politikerin – und jeder, mit dem sie sprechen, hat „endgültig fertig mit der CDU“.

            Ja, dann ist das so. Ich werde Merz und von der Leyen das mitteilen, dann hören wir halt auf.

            kk

          • H.K.

            @ Klaus Kelle

            Ich empfehle dringend die heutige NIUS-Sendung mit Roger Köppel anzusehen.

  12. Stefferl Antworten

    Mit der Einschätzung des Verhaltens der CDU irrt sich Herr Kelle ein bißchen. Denn es war nicht DIE CDU, die sich dagegen gewehrt hat. Es war nur ein sehr kleiner Teil der CDU/CSU. Der Großteil der Partei mit 208 Fraktionsmitgliedern ist wie immer dem großen Führer hinterhergedackelt. Vollkommen frei von Gewissen und Anstand. Und da liegt der Skandal. Sie hätte sich mit 99% dagegen positionieren müssen!

    • H.K. Antworten

      Sie haben ( fast ) alle nackte Angst um ihren Platz am Futtertrog.

      So Manchem sind warmer Sessel, Büro, Fahrbereitschaft & Co näher als das eigene Gewissen.

      Und EINEM ist das ( potthäßliche ) Kanzleramt wichtiger als ALLES ANDERE.

      Um es mit dem Professor Bömmel aus der Feuerzangenbowle zu sagen:

      „Bah, wat habt ihr für ne fiese Charakter …“

    • Klaus Kelle Antworten

      @Stefferl,
      Sie hätte sich mit 99% dagegen positionieren müssen!

      Das ist nun wirklich ein bisschen sehr bemüht, der CDU irgendwie doch noch einen zu verpassen. Warum 99%? Hätten es nicht 99,9% sein müssen? Oder hätten 98% gereicht? Es haben genug Unionsabgeordnete den Aufstand geprobt, um Brosius-Gersdorf zu stoppen. Punkt. Sie haben sie gegen den Willen von Kanzler und Fraktionschef gestoppt. Das nennt man Demokratie und das war mutig. Und das Ergebnis ist ein Sieg für uns alle.

      Klaus Kelle

      • H.K. Antworten

        Wenn das mal kein Pyrrhus-Sieg war …

        1. ist m.E. die Sache noch nicht vom Tisch: Denn die SPD hält weiter an der Dame fest. Und daraus folgt: Entweder verliert die SPD ihr Gesicht, wenn sie sie zurückzieht oder die CDU knickt – wieder mal – ein. Beste Lösung für beide Seiten: Die Kandidatende zieht zurück.

        2. stellt sich die Frage, sollte die Dame – von wem auch immer initiiert – „vom Tisch“ sein, WER wird dann von der SPD vorgeschlagen ? Schlimmer geht immer …

  13. gerd Antworten

    „Ich selbst konnte mit sieben Bundestagsabgeordneten in der Woche persönlich sprechen“

    Ich selbst habe an die Fraktion der CDU in unserer Kleinstadt (NRW) folgende Mail verschickt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Friedrich Merz kann es vor seinem Gewissen verantworten, jemanden in das Verfassungsgericht zu wählen, der den ungeborenen Leben die Menschenwürde abspricht.
    Wie steht die CDU Fraktion in …… zu diesem Vorgang?
    Mit freundliche Grüssen

    Heute geht diese Mail zum 6. Mal an die Fraktion. Bisher keine Reaktion. Ich ahne warum.

  14. Achim Koester Antworten

    Der SPD geht es mMn nicht um die Person Brosius-Gersdorf, sondern um eine Machtdemonstration über die CDU, die zwar die Wahl gewonnen, die Rgierungsbildung aber verloren hat.

  15. Achim Koester Antworten

    Lieber Herr Kelle,
    haben Sie heute die „Richtigstellung“ der Frau Brosius-G. im Focus gelesen?
    Wenn es eine Fähigkeit gibt, die sie für ein politisches Amt qualifiziert, dann die, zu lügen ohne rot zu werden (das sit sie ja schon)

  16. GJ Antworten

    Frau B-G ist heute Abend bei Lanz. Der Knaller wäre, wenn sie dort auf Herrn Steinhöfel treffen würde. Aber das wird sicher nicht passieren. Leider ist die Sendung nicht live, sondern aufgezeichnet.

    • GJ Antworten

      Lese gerade, daß Frau B-G bei Lanz Schützenhilfe von der taz bekommt. Als Gegenpol ist ein Journalist von der NZZ eingeladen.

      • H.K. Antworten

        Ich könnte mir vorstellen, daß die Problem-Juristin heute abend richtig unter Feuer steht.

        Die Aaaarme ….

        • Achim Koester Antworten

          @H.K.
          Unter Feuer?
          Aber doch nicht beim woken ÖR Fernsehen, notfalls stellt man ihr Böhmermann zur Seite, dann klappt das schon mit dem Nachbarn.

          • H.K.

            Ach, so manchmal kann Lanz ganz schön nervige Fragen stellen …

          • H.K.

            Tja, das war wohl eine völlige Fehleinschätzung …

  17. Tina Hansen Antworten

    Lieber Herr Kelle, den grössten Dank an Birgit für ihr Corona-Buch! Gerade gesehen bei nius auf youtobe ❤

  18. Günther M. Antworten

    @EH,
    mein obiger Post war zu unscharf mit der Verwendung dieses inflationären Gummibegriffes „Menschenwürde“ aus Art 1GG

    Hier wird es konkret – Art 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit!

    Wird dieses Recht dem Ungeborenen verweigert?
    Nein – es wird ihm abgesprochen!
    Aber ein Trost ist ihm bis zur Stunde seines Todes geblieben – er war zumindest ab der Nidation erbberechtigt!
    (Als Vater und Großvater wird hier die Kehle eng)

    Das gehört dieser kinderlosen Volljuristin und ihren 308 akademischen Verteidigern gekümmelt.
    Wo?
    Verfassungsblog, 14 July 2025
    Stellungnahme zur Causa „Frauke Brosius-Gersdorf“

  19. Achim Koester Antworten

    Steht nicht in der Wahlordnung zum Verfassungsrichter, dass ein Kandidat mindestensn3 Jahre an einem hohen deutschen Gericht als Richter gearbeitet haben sollte? Leider sollte, nicht MÜSSTE.
    Wenn ein Afd Kandidat für ein Amt im Bundestag nominiert ist und durchfällt, heißt es von seiten der Linken und der CDU, es gebe kein automatisches Recht darauf, gewählt zu werden, bei einer dedizierten Verfassungsrichterin aber sehr wohl, zumindest sieht sie selbst das so, und die SPD auch.
    Die eigentliche Absicht, die hinter der Verbissenheit steckt, mit der diese ultralinke Frau ins BFG forciert werden soll, ist wohl das mit ihr zu erwartende AfD Verbot.
    Eine schäbige und billige Strategie sich der Opposition zu entledigen.

  20. GJ Antworten

    Interessant, daß das ZDF nach Ausstrahlung der NIUS-Live-Sendung das Video aus urheberrechtlichen Gründen sperren ließ.

    • Hildegard Königs-Albrecht Dr. Antworten

      Ein Beweis für die Jämmerlichkeit des ÖRR. Fett und bräsig kann er Hörer und Seher manipulieren. Aber in der Causa B-G musste er zu seinem Leidwesen erkennen, wie ihm die Sozialen Medien den Rang ablaufen.
      Ähnlich wie B-G lamentiert der ÖRR und versucht, den SM Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Das geht ebenso schief wie die Aktionen der Kartellparteien gegen die AfD.
      Nur eine bessere Politik und Berichterstattung können das Blatt wenden. Leider Fehlanzeige!

  21. Elena Antworten

    „Eine Kandidatin für unser höchstes Gericht, die einem neun Monate alten Kind im Mutterleid allen Ernstes die Menschenwürde abspricht, die darf nicht gewählt werden.“

    Wie so vieles bei dem Shitstorm gegen die Kandidatin einfach erstunken und erlogen. Traurig ist an dem Schauspiel, dass so viele auf solchen Unsinn reinfallen und auch noch glauben. Nicht nur die Unionsführung hat den Fehler gemacht, dass ihre hochbezahlten Parlamentarier darauf reinfallen, sondern auch die SPD. Die haben keine Ahnung, wie sie mit solchen Lügenkampangnien umgehen sollen.

    Fazit: Politik wird von der Lügenpresse bestimmt. USA mit dem einem Dauerlügner und Straftäter als Präsident läßt grüßen….

    • gerd Antworten

      Frau Brosius-Gersdorf konnte in der öffentlich rechtlichen Wahrheitspresse ihre Position nochmal darlegen. Genutzt hat es nichts eher noch schlimmer gemacht.

      • Elena Antworten

        @gerd

        Dass es schlimmer wurde weiß ich nicht, zumindest nicht so gut wie Sie. Es ändert jedoch nichts an den verbreiteten Lügen über sie. Und diese zum Teil haarsträubenden Lügen hatten Erfolg.
        Das ist das eingentlich Erschütternde an dieser Lügenkampange: Mit Lügen zum Erfolg.

    • Günther M. Antworten

      @Elena
      Die Einschätzungen rechtskundigerer Mitbürger unterscheiden sich aber erheblich von obigem Strickmuster, das eher einer „Begrünung“ als einer Begründung geschuldet ist.

      Was die Gruppierung zu bieten hat, deckt sich mit Ihrem …:
      „Es ist inakzeptabel, dass in rechten Kampagnen Unwahrheiten, Überspitzungen und verzerrte Aussagen über Frau Prof. Brosius-Gersdorf verbreitet werden.
      Dieser Zustand kann nicht über weitere zwei Monate fortgesetzt werden. Unsere Unterstützung für ihre Kandidatur steht.“
      Und:
      „Es lohnt sich, genau zu recherchieren, wer Treiber dieser Kampagne war.
      Oft gibt es bei solchen Vorgängen durchaus Hinweise bezüglich der Finanzierung und Unterstützung solcher Kampagnen auch aus dem Ausland. Das muss auch hier untersucht werden.“

      Ach was!?

    • H.K. Antworten

      „ … Wie so vieles bei dem Shitstorm gegen die Kandidatin einfach erstunken und erlogen. …“

      Ja, alles erstunken, erlogen, von Verschwörungstheoretiker*/-/:/_/•/Innen erfunden.

      Genau wie die unverschämte Behauptung, diese „hervorragende, über jeden Zweifel erhabene Juristin“ wolle „als starkes Zeichen der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie“ die größte Oppositionspartei verbieten und deren Wähler „beseitigen“.

      “Mutmaßlich“ gäbe es in diesem Land sogar genügend hochgelegene Fenster, um über 10 Millionen zu beseitigende Wähler*/-/:/_/•/Innen hinausfallen zu lassen.

      • Elena Antworten

        „Ja, alles erstunken, erlogen, von Verschwörungstheoretiker*/-/:/_/•/Innen…“

        Was wollen Sie mir sagen? Dass ich die Unwahrheit geschrieben habe? Oder dass die ihr von Ihnen unterstellte Lüge über die Afd berechtigt ist? Oder was soll der Unsinn über 10 Mio. zu beseitigende Wähler? Dass ich nicht weiter auf diesen verklausalisierten blühenden Blödsinn eingehe werden Sie mir nachsehen, oder?

    • Hildegard Königs-Albrecht Dr. Antworten

      Genau hinhören hilft.
      Die „Wissenschaftlerin“ konnte die Befürchtungen bei Lanz nicht widerlegen.

      • H.K. Antworten

        Im Grunde sind wir alle nur zu p-lont, zu begreifen, daß sie ALLES weder SO gesagt noch gemeint hat.

        Schließlich ist sie eine „über jeden Zweifel erhabene, hervorragende Juristin“.

        Lanz schien sie irgendwie geradezu anzuhimmeln und gleichzeitig zu bemitleiden.

        • Hildegard Königs-Albrecht Dr. Antworten

          Köstlich bei NIUS der Zusammenschnitt der Aussagen ‚ich als Wissenschschaftlerin‘ und Ähnliches:
          30, in Worten dreissig, mal in der Sendung!
          Na, dann muss es doch stimmen, oder?
          Schließlich hatte auch in der Corona-Krise „DIE WISSENSCHFT“, sprich Drosten und Co., immer recht!

  22. H.K. Antworten

    Schon „bemerkenswert“:

    „Erst gepredigt, dann gelöscht

    Erzbischof attackierte Brosius-Gersdorf – jetzt rudert er zurück“

    Wie nun zu lesen ist, hat der Bamberger Erzbischof Gössl seine Äußerungen zu der Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Brosius-Gersdorf, nun zurückgezogen und „bedauert“, er sei „falsch informiert“ gewesen.

    Ebenso ist zu erfahren, daß der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Bätzing, Brosius-Gersdorf nun „in Schutz nimmt“.

    „Diese Frau hat es nicht verdient, so beschädigt zu werden.“ Er warnt: „Wir können diesen Kulturkampf nicht gebrauchen.“

    Quelle: Bild online, 17.07.2025 19:12

    Auch die CDU wird es noch zu verstehen lernen, daß sie sich „tooootal geirrt“ hat …

    • Elena Antworten

      Der Bischof hat wohl eingesehen, dass er der rechten Lügenpresse aufgesessen war. Eine Einsicht, die vielen wegen ideologischer Verblendung nicht möglich ist, die Lügen als Fakt betrachten und nichts an den Aussagen der Lügenportale hinterfragen.

      • Hildegard Königs-Albrecht Dr. Antworten

        Der Bischof hat sich den MSM gebeugt und in einem Telefongespräch mit Frau Brosius-Gersdorf klein beigegeben.

        Nach allgemeiner Beurteilung hat Frau Brosius-Gersdorf die gegen sie erhobenen Bedenken in der Lanz-Sendung nicht entkräften können. Die Betonung, sie habe als Wissenschaftlerin gesprochen, ist unsinnig. Ausserdem liegen ihre Aussagen schriftlich vor. Nur das zählt!

        • Elena Antworten

          Welche schriftlichen Aussagen meinen Sie?
          Ich habe auf die Aussage von Hr. Kelle, die er wohl einfach von den Lügenportalen ohne Prüfung weiter verbreitet hat, reagiert.

          „Eine Kandidatin für unser höchstes Gericht, die einem neun Monate alten Kind im Mutterleid allen Ernstes die Menschenwürde abspricht, die darf nicht gewählt werden.“

          Welche schriftliche Aussagen von Brosius-Gersdorf „zählen“ denn nun? Welche schriftliche Aussagen gibt es, die „einem neun Monate alten Kind im Mutterleid die Menschenwürde“ absprechen?

          Und exakt welche Vorwürfe hat sie „nach allgemeiner Beurteilung nicht entkräften“ können?

          • Klaus Kelle

            @Elena,

            Ich habe auf die Aussage von Hr. Kelle, die er wohl einfach von den Lügenportalen ohne Prüfung weiter verbreitet hat, reagiert.

            Was habe ich?

          • Hildegard Königs-Albrecht Dr.

            Die Quellen finden sich in den zahlreichen Veröffentlichungen von Frauke Brosius-Gersdorf.
            Kristijan Aufiero von 1000plus hat in seinem letzten Rundschreiben einen solchen Passus veröffentlicht.
            Wenn ich Zeit finde, stelle ich ihn hier ein.
            Man kann auch die Aussprache über eine gewünschte Neufassung des Abtreibungsparagraphen in der Mediathek suchen. Die wurde vor einigen Monaten bei Phönix gesendet. Ein Expertengremium stellte auf Veranlassung der damalgen Ministerin Paus seine Sicht der Dinge dar. Frau Brosius-Gersdorf war eine der Referenten.

          • Elena

            Sie haben behauptet, dass Brosius-Gersdorf „einem neun Monate alten Kind im Mutterleid allen Ernstes die Menschenwürde abspricht“. Und das ist definitiv falsch. Bevor ich nochmals alles schreibe, siehe auch meinen Ausführungen weiter unten an @Hildegard Königs-Albrecht Dr.

  23. gerd Antworten

    „Eine Einsicht, die vielen wegen ideologischer Verblendung nicht möglich ist, die Lügen als Fakt betrachten“

    Aktuelles Beispiel: „Wir haben keine Krise in der Koalition.“
    (Friedrich Merz)

    Wenn das mal nicht gelogen ist….

    😉

    • Elena Antworten

      Ihr Argument ist unscharf, weil es hier einer Definition von „Krise in der Koalition“ bedürfte. Ich bin zwar auch ähnlicher Meinung, aber es ist eine Meinung, kein nachweisbarer Fakt.

      Dagegen gibt es meines Wissens keine einzige Aussage von Brosius-Gersdorf, die 9-monatigen Kindern die Menschenwürde abspricht. Wenn also jemand sowas behauptet, sollte der zumindest in der Lage sein, eine entsprechende Quelle zu benenenn. Ansonsten ist es gelogen oder zumindest so dumm, auf diese Lüge reinzufallen. Was im Prinzip ein persönliches Problem ist. Anders sehe ich das, wenn solche Lügen aber auch noch weiter verbreitet werden, und zwar von Leuten, die sich selber häufig auf abendländische, christliche Werte berufen, Werte z. B. wie „du sollst nicht falsches Zeugnis geben….“.

      • Hildegard Königs-Albrecht Dr. Antworten

        Frau Brosius-Gersdorf spricht von der Möglichkeit einer abgstuften Memschenwürde oder keiner Menschenwürde beim Embryo und Foeten.
        “ Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, sei ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss.“ festschriftbeitrag für Doktorvater Dreier.

        • Elena Antworten

          Ihnen ist schon klar, dass die Menschenwürde nicht immer und überall gilt, das ist praktischer wie rechtlicher Alltag.

          Karlsruhe entschied dass der Staat eine Schutzpflicht gegenüber dem werdenden Leben hat, weil dieses bereits Menschenwürde trägt, Resultat war der jetzt gültige §218a – c des Strafgesetzbuchs. Danach ist ein Schwangerschaftsabbruch zwar rechtswidrig, aber (nach Beratung etc.) straflos.

          Aber ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht nur bis zur 12. Woche, sondern auch danach zugelassen, wenn es etwa einen medizinischen oder kriminologischen Grund (Vergewaltigung) gibt. Nach einer Vergewaltigung darf abgetrieben werden, oder die Schwangere nimmt den Abbruch selbst vor. Man kann also fragen, ob dem aus einer Vergewaltigung gezeugten Embryo kein Menschenwürdeschutz zusteht. Ebenso bei mediziniscen Gründen, bei starken Fehlbildungen oder Risikoschwangerschaften.

          Mit einer uneingeschränkt geltenden Menschenwürde und einem gleichrangigen Lebensrecht wie dem der Schwangeren, ließe sich die bisherige Rechtspraxis nicht aufrechterhalten. Dann dürfte ein Schwangerschaftsabbruch zu keinem Zeitpunkt zulässig sein. Auf diesen Widerspruch hat sie hingewiesen.

          Wenn man dem Fötus einen gleichrangigen Schutz durch die Menschenwürde zuschreibt, ist jede juristische Abwägung über die Beendigung seiner Existenz per se obsolet. Brosius-Gersdorf sagt nun, wenn man dieses Dilemma auflösen will, gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder die Menschenwürde greift erst von Geburt an, oder sie ist in der Frühphase der Schwangerschaft abwägungsfähig. Diese Abwägung ist zur Zeit Praxis. Es geht um rechtstheoretische Widersprüche der gegenwärtigen Gesetzgebeung. Nie hat sie einem „neun Monate alten Kind im Mutterleid allen Ernstes die Menschenwürde“ oder „keiner Menschenwürde beim Embryo und Foeten“ >abgesprochen<.

          • H.K.

            Wer dermaßen interpretations- oder auch spekulationswürdig ist, sollte eher nicht Richter*/-/:/_/•/In am obersten deutschen Gericht werden.

          • Dr. Hildegard Königs-Albrecht

            Es besteht keine Veranlassung, am bisherigen Kompromiß der Abtreibung zu rütteln.
            Daß der Embryo nach der Zeugung mit Beginn der Nidation Menschenwürde besitzt und schutzwürdig ist, ist bis heute geltendes Recht.
            Aus diesem Grund ist der Abbruch auch bis zur 12. Woche nicht rechtmäßig. Warum sollte das geändert werden?

            Eine abgestufte Menschenwürde gibt es nicht. Nur die Linken und ihre Experten wollen das ändern.
            Richter am Bundesverfassungsgericht sollen jedoch in allen Positionen neutral sein und sind untragbar, wenn sie im Vorfeld solche weitreichenden Änderungen befürworten.

            Frau Brosius-Gersdorf ist deshalb als Richterin am höchsten deutschen Gerichtshof ungeeignet.
            Im Übrigen hat die Juristin bisher nicht als Richterin gearbeitet. Eine dreijährige Praxis ist eigentlich vorgesehen. Warum wird das umgangen?
            Das ist der Link zur Anhörung der Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Deutschen Bundestag:
            youtube.com/watch?v=5AY8rYopVwE&t=876s

          • Elena

            @Hildegard Königs-Albrecht Dr.

            „Eine abgestufte Menschenwürde gibt es nicht.“

            Doch…das Leben eines noch nicht geborenen Embryos darf straffrei beendet werden. Das kann nach der Geburt in keinem Fall mehr straffrei geschehen, sogar bei SterbeHILFE nicht. Der Embryo/Fötus hat Menschenwürde, aber nicht die von Geborenen. Oder bezeichnen Sie dann diese alltägliche Tatsache anders?
            Aber egal was Sie dazu meinen, Brosius-Gersdorf fordert ja keine Änderung. Das ist eine Unterstellung rechter Aktivisten, es gibt keine Aussagen diesbezüglich von ihr.

            „Richter am Bundesverfassungsgericht sollen jedoch in allen Positionen neutral sein…“

            Eine absolut neutrale Position gibt es nicht bei Menschen. Von der CDU kamen etwa Roman Herzog, Ernst Benda, Gebhard Müller, Peter Müller zum Verfassungsgericht, meinen Sie ernsthaft, solche Parteiangehörigen seien „neutral“? Deswegen gibt ja mehrere Verfassungsrichter, das nennt man dan Pluralismus. Gäbe es die Neutralität real, würde man nur einen einzigen Richter benötigen.

            „….und sind untragbar, wenn sie im Vorfeld solche weitreichenden Änderungen befürworten.“ Tut sie aber nicht. Und selbst wenn – siehe Pluralismus. Auch wenn manche meinen, ihr Anliegen sei das Wichtigste des Universums und nur diese haben Richter zu haben.

            „Frau Brosius-Gersdorf ist deshalb als Richterin am höchsten deutschen Gerichtshof ungeeignet.“ Ungeeignete Schlussfolgerung, wohl auf Grund Ihres Glaubens an Lügen und Ideologien.

            „Eine dreijährige Praxis ist eigentlich vorgesehen.“ Haben Sie dies auch aus den Lügenportalen? Bei bundesverfassungsgericht.de steht „Wählbar ist jede Person, die das 40. Lebensjahr vollendet hat und die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzt.“

          • Dr. Hildegard Königs-Albrecht

            Ihre Behauptung über die Existenz einer „abgestuften Menschenwürde“ ist Interpretation. Artikel 1 des GG sagt:
            DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR. Ende.
            Was im Alltag und im Recht schief läuft, ist deshalb noch lange nicht geltendes Recht. Die Ausnahmen im §218 sind Ausnahmen und bleiben eng begrenzt. Der Widerspruch zeigt sich genau darin, daß der Abbruch rechtswidrig ist und bleibt.

            „Nie hat sie (B-G) einem 9 Monate alten Kind (Sie meinen Ungeborenen)….
            Zitat Brosius-Gersdorf: „Ob dem Embryo/Fetus der Schutz der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) zugutekommt, ist umstritten. ES GIBT GUTE GRÜNDE DAFÜR, DASS DIE MENSCHENWÜRDEGARANTIE ERST AB GEBURT GILT.“

            und:
            “Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert,ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss.“ Festschriftbeitrag für Doktorvater Dreier.

            Frau B-G will das GG ändern und gendern., Das mag sie wollen. Ich will es nicht. Mit mir kämpfen viele Gruppierungen und Personen, um das zu verhindern.

            Es gibt auch noch eine Reihe weiterer Punkte, für die sich Frau B-G offen zeigt: Eizellenspende, Leihmutterschaft, Kindergartenpflicht, Impfzwang per Verfassung, Abschaffung des Ehegattensplittings, AfD-Verbot…

            Hiermit beende ich meinen Beitrag zu Frau Brosius-Gersdorf.

          • gerd

            Die entscheidende Frage ist doch: Von wem erhält der Mensch überhaupt seine Würde? Die Verfasser des GG wussten genau von wem. In der Praämbel heisst es schon im ersten Satz: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen…“

            Man beachte die Reihenfolge. Für Brosius Gersdorf spielt Gott keine Rolle in ihren Ausführungen.

          • Elena

            @Hildegard Königs-Albrecht Dr.

            Gut, dann ziehe mal ein Fazit aus meiner Sicht.

            Wie wäre es, wenn Sie einfach mal das Original zu Gemüte führen würden statt falsche Aussagen der Lügenportale zu zitieren? Z. B. bei bmfsfj.de. Ist aber anstrengender!

            Das trifft auch auf Ihre Behauptung mit der „dreijährigen Praxis“ zu. Sie glauben ungeprüft den rechten Lügenportalen.

            Und nebenbei, was mit unserer Diskussion nicht direkt was zu tun hat:
            Vielleicht überdenken Sie auch mal, wie Sie über andre Menschen aus der Ferne urteilen. Etwa wie „Der Bischof hat sich den MSM gebeugt…“ Sie wissen vom Bischof, dass der einfach umfällt wie ein Hampelmann, und MSM-Meinung übernimmt? Sie kennen ihn so genau? Nebenbei unterstellen Sie ihm Lüge, denn entweder hat er früher oder später gelogen, wenn Sie seine Aussage, er sei „falsch informiert“ gewesen, nicht als solche glauben.

            Ansosnten noch einen schönen Tag nach dem nervigen Fußballspiel gestern!

      • Nobby Antworten

        „…oder zumindest so dumm, auf diese Lüge reinzufallen.“
        Sind Sie ganz sicher, dass Ihnen das nicht auch gerade passiert??

        Schönen Sonntag

        • Elena Antworten

          Ich bin mir nie GANZ sicher.

          Sie können mir aber gerne sagen wo meine Aussagen falsch sind.

          • Nobby

            „Ich bin mir nie GANZ sicher.“
            Das spricht eindeutig für Sie.
            Inhaltlich möchte ich Ihnen gar nicht wesentlich widersprechen.
            Soweit ich das beurteilen kann (ich habe das – um Ihrem Einwurf zu entgehen – mühsam im Kommissionsbericht nachgelesen und ich gestehe, ich bin juristischer Laie) stimmt es, dass der Gesetzgeber durchaus „abstuft“ und zwischen den Interessen des Fötus und der Mutter, so dass ein Schwangerschaftsabbruch lediglich bis zur 12. Woche legal ist. Danach ist ein Abbruch – bis auf wenige Ausnahmen – nicht mehr legal, aber auch nicht strafbewehrt (das hat ja auch Folgen). Bis hierher haben Sie völlig Recht. Die „Abers“ ergeben sich aus den weiteren Einlassungen der AG1… und die lassen durchaus Interpretationsspielraum:
            Frau Brosius-Gersdorf lässt offen, ob der Gesetzgeber nicht (wie in Fällen von Frühabtreibung) auch dafür sorgen könnte, Abtreibungen auch zu einem späteren Zeitpunkt – unter bestimmten Voraussetzungen – zu legalisieren (das hält sie offensichtlich für rechtmäßig). Spätestens hier wird sie dann unkonkret (auch an späteren Stellen), wenn sie schreibt (Abschnitt 5.3.2.1):
            „Ausnahmen gelten bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau. […] Eine solche Unzumutbarkeit ist insbesondere in Fällen der medizinischen Indikation gegeben.“
            Ich denke, Sie wissen, dass unbestimmte Rechtsbegriffe Interpretationen Tür und Tor öffnen. Hier frage ich mich, an welche weiteren Fälle Frau Brosius-Gersdorf wohl noch so denkt?
            Einige Absätze tiefer flüchtet sie sich erneut in die vage Formulierung „insbesondere“, wenn es um die medizinische Indikation eines Abbruchs geht und bringt hier neben einer Gefahr für Leib und Leben der Mutter auch psychische Faktoren ins Spiel, die eine viel weitere Auslegung ermöglichen.
            Aus meiner laienhaften Sicht ist daher die Aussage, Frau Brosius-Gersdorf befürwortet ein Recht auf Abtreibung bis zum neunten Monat, grob vereinfacht… so ganz einfach ist das nicht. Dennoch sind ihre Positionen für eine Partei, die das „C“ im Namen führt aus meiner Sicht nicht zustimmungsfähig.

            Eigentlich – das muss ich zu meiner Schande gestehen, habe ich mich aber viel mehr darüber amüsiert (bitte nehmen Sie mir das nicht übel), mit welcher Gewissheit Sie verschiedenen Mitforisten inklusive des „Hausherrn“ vorhalten, ihre Informationen oder ihr Wissen aus „Lügenportalen“ oder der „rechten Lügenpresse“ (hat nicht eigentlich die AFD das Abo auf den Terminus „Lügenpresse“??) zu beziehen oder aber „ungeeignete Schlussfolgerung, wohl auf Grund Ihres Glaubens an Lügen und Ideologien“ zu ziehen. Da habe ich mich glatt gefragt (ich hoffe, Sie sehen mir das nach), ob Sie ihre schier unerschütterlichen Gewissheiten ausschließlich aus der intensiven Lektüre juristischer Fachliteratur beziehen, oder ob nicht auch das eine oder andere „linke Lügenblättchen“ zu Ihrer Meinungsbildung beigetragen haben könnte?? 😉
            Ist wohl das Temperament mit mir durchgegangen… muss an der Hitze liegen.
            Nichts für ungut und schönen Sonntag.

          • Elena

            Übrigens bin ich auch juristischer Laie. Ich versuche bei manchen Themen auf den Grund zu gehen, insbesondere dann, wenn ich etwas zunächst nicht verstehe oder mir etwas nicht plausibel erscheint. Aber vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, das Original zu lesen. Damit sind wir auf einem Stand.
            Vielleicht sollte man anmerken, dass die Schrift um die es hier geht, das Resultat von 2 von der Politik eingestzten Arbeitsgruppen ist, nicht nur die Meinung von Brosius-Gersdorf widergibt. Brosius-Gersdorf war ist AG1 mit 9 Mitgliedern. Der Text ist das Ergebnis der _einstimmigen_ Mehrheit der Mitglieder (so im Vorwort). Brosius-Gersdorf war „Kapitelverantwortliche“ für den Abschnitt „Verfassungsrechtlicher Rahmen für ein neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“. PS: Es gibt auch eine Kurzfassung der Kommission, ich rede hier von der Langfassung.

            Bei rechtswissenschaftlichen Auslegungen ist die Sprache natürlich von Termina durchsetzt, die manchen „kalt“ und als unverständliches Kauderwelsch erscheinen: Es ist nun mal eine fachliche Abhandlung, kein populärwissenscahftlich algemein verständlich verfasster Text.

            So geht es oft um jedes Wort. Z. B. schreiben Sie, „dass ein Schwangerschaftsabbruch lediglich bis zur 12. Woche legal ist“. Das ist fachlich nicht korrekt, sondern unter bestimmten Umständen lediglich straffrei. Was vielen als identisch erscheint, es aber nicht ist.

            Ich will aus Zeitgründen nicht auf jeden Aspekt eingehen, aber dennoch erst mal zu von Ihnen erwähnten Abschnitt 5.3.2.1:
            „Ausnahmen gelten bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau. […] Eine solche Unzumutbarkeit ist insbesondere in Fällen der medizinischen Indikation gegeben.“ und befürchten, „dass unbestimmte Rechtsbegriffe Interpretationen Tür und Tor öffnen“.

            Nun ja, sie einfach den jetzigen Zustand beschrieben. Die Aussage steht unter der Überschrift „Rechtswidrigkeit des Schwangerschatfsabbruchs“ und beschreibt die gegenwärtigen gesetzlichen Ausnahmen eines Abbruchs. So heißt es „In der Spätphase der Schwangerschaft … sthet der Frau von Verfassungswegen grundsätzlich kein Recht auf Schawangerschaftsabbruch zu. Der Schwangerschaftsabbruch ist im Grundsatz … (verfassungs-)rechtswidrig….Etwas anderes gilt, wenn der Frau die Fortsetzung der Schwangerschaft ausnahmsweise unzumutbar ist, was insbesondere in den Fällen der medizinischen Indikation der Fall sein kann….Sie sehen, es ist ein Beschreibung des status quo, und wichtig, wenn dieser Zusammehnag erkenntlich ist. Nicht erkenntlich und mißverständlich wird es, wennn der Satz ohne den Zusammenhang allein zitiert, oft sogar noch dazu verzerrt widergegeben wird.

            „Einige Absätze tiefer flüchtet sie sich erneut in die vage Formulierung „insbesondere“….“

            Was heißt da mit „erneut“, wenn lediglich die Gesetzeslage beschrieben wurde?

            Zu Ihrem letzen Kapitel.

            „Da habe ich mich glatt gefragt ….ob Sie ihre schier unerschütterlichen Gewissheiten ausschließlich aus der intensiven Lektüre juristischer Fachliteratur beziehen….“

            Meine Gewissheiten sind nicht unerschütterlich. Ich habe lediglich den originalen Text gelesen und relativ einfach festgestellt, dass eine Menge Aussagen falsch sind und diese ohne Prüfung des Wahheitsgehalts hingenommen und weiter verbreitet wurden. Sehen Sie sich den ganzen Thread an, es gibt von niemanden Zweifel an den Aussagen auch des Blogerstellers mit seinen Aussagen wie „Eine Kandidatin für unser höchstes Gericht, die einem neun Monate alten Kind im Mutterleid allen Ernstes die Menschenwürde abspricht, die darf nicht gewählt werden“ oder „dass man eine Frau, die ungeborenen Kindern Minuten vor der Geburt noch ihre Menschenwürde nach Artikel 1 GG abspricht, nicht wählen kann und darf.“

            Sehen SIE im Text der Kommission eine derartige Position? Es geht ja noch um meherere Vorwürfe, die als erstes von den rechten Portalen verbreitet wurden – oder meinen Sie, alle anderen haben dann eigenständig die gleichen falschen Vorwürfe erdacht?

            „….oder ob nicht auch das eine oder andere „linke Lügenblättchen“ zu Ihrer Meinungsbildung beigetragen haben könnte?? 😉

            Ich lese Vieles. Evtl. auch bei linken Lügenblättchen. Wenn Sie mir verraten welche Lügenblättchen Sie meinen sage ich es Ihnen. Ich bin aber berufl. die nächste zeit eingespannt, meine Antwort kann also etwas dauern.
            Der Terminus „Lügenportale“ habe ich absichtlich ähnlich provokant gewählt wie hier es üblich ist, von linksgrünen Maistreammedien oder öffentlich rechtlicher Lügenpresse zu schreiben. Bei solchen Ausdrücken interessiert sich doch auch niemand, warum nun, wenn ich Ähnliches mache?

  24. Nobby Antworten

    Heute bei T-Online zu lesen:

    „Klingbeil will Brosius-Gersdorf wieder zur Wahl stellen“

    Ich bin gespannt, wie Merz und Spahn aus dieser Nummer wieder rauskommen wollen.
    Ich bin nicht so sicher wie Herr Kelle. Mein Tipp: Die CDU fällt (mal wieder ) um.

    Allen einen schönen Sonntag.

    • Dr. Hildegard Königs-Albrecht Antworten

      Zur Klärung:

      Nach geltendem Recht ist Abtreibung bis zur 12. Woche nicht legal bzw. rechtmäßig sondern grundsätzlich rechtswidrig und strafbar.
      Unter bestimmten Voraussetzungen (Beratung, 3-Tage-Frist) wird von der Strafbarkeit abgesehen.
      Das wollen linke Parteien ändern, sie streben die Legalisierung/Rechtmäßigkeit der Abtreibung bis zur 12. Woche an, einige auch darüber hinaus.

  25. GJ Antworten

    Das Wording „Rechte Lügenportale“ gefällt mir ebenso wenig wie der pauschale Begriff der „Lügenpresse“, wie sie aus Richtung der AFD kommt. Wir sollten uns darüber klar sein bzw. werden, daß die gegenseitige Bezichtigung, der jeweils andere würde Lügen, eine orwellsche Methodik besitzt. Das wird umso bedenklicher, als tatsächliche und belegbare Lügen heutzutage regelmäßig zum Repertoire gehören.
    Außerdem wird die Wahrheit teils unter Strafe gestellt, wenn sie auf subjektive Befindlichkeiten trifft, die Naturgesetzen zuwiderlaufen.

    Dies einmal
    vorausgeschickt.

    Was die Richterwahl anbetrifft, so ist das Thema und die Personalie derart extrem hochgejazzt worden, daß ich mir kaum vorstellen kann, daß wir hier zurück in ein normales Fahrwasser kommen können. Mir wurde die hochgeputschte Aufgeregtheit in den letzten Tagen zu viel und ich habe für mich mal den Stecker gezogen, nachdem ich gestern den Podcast LANZ UND PRECHT angehört hätte, in dem beide, vor allem aber Herr Lanz, die Juristin in Schutz nahmen. Die Art, wie Herr Lanz argumentierte, bezeichne ich als geradezu schwärmerisch. Bei ihm, der ansonsten gerne austeilt und Gäste in die Enge treibt, hat diese Frau einen enormen Beschützerinstinkt geweckt, als sei sie ein verletzlicher Kleinkind oder scheues Reh. Sein Verhalten erinnerte mich an das Geschmachte von Frau Miosga gegenüber Herrn Habeck in deren damaliger 4-Augen-Gesprächssituation.

    Ich habe das jetzt mal sacken lassen und mir die Mühe gemacht, mich mit dem BVerfG und seinen aktuellen Richtern zu beschäftigen. Mit Ausnahme von Prof. Dr. Harbarth, der 2018 von Frau Merkel installiert wurde als „ihr Mann“, sehe ich dort eine bemerkenswerte Unaufgeregtheit und Ausgewogenheit, was die Stellenbesetzungen anbetrifft. Und ich habe einiges gelernt und Annahmen revidiert, die ich zuvor für richtig erachtet habe.

    Annahme 1:
    Der Kandidat SOLLTE zuvor mind. 3 Jahre Richter an einem obersten Bundesgericht gewesen sein.
    Das stimmt so nicht! Jeder der 2 Senate besteht aus 8 Richtern. Davon mindestens je 3 ehemalige Richter eines obersten Bundesgerichts. So haben wir im 1. Senat Frau Dr. Ott (ehemals Richterin beim BGH), Herrn Dr. Christ (ehemals Richter beim BVerwG), Herrn Prof. Dr. Radtke (ehemals Richter beim BGH) sowie Frau Dr. Meßling (ehemals Richterin beim Bundessozialgericht. 2 weitere Richter, Prof. Dr. Wolff und Prof. Dr. Eifert waren zuvor Juraprofessoren. Herr Harbarth Wirtschaftsanwalt und zuletzt Bundestagsabgeordneter. Die 8. Richterstelle ist derzeit vakant. Nachzubesetzen ist diese 8. Stelle (SPD-Vorschlagsrecht) sowie die Nachfolge von Dr. Christ, der bereits 68 Jahre ist und somit die Altersgrenze überschritten hat (CDU-Vorschlagsrecht). Für Dr. Christ sollte im Januar 2025 der Richter am BVerwG, Herr Dr. Seegmüller, gewählt werden. Dagegen meuterten die Grünen, da er Ihnen asylrechtlich zu kritisch war. Die CDU zog ihn daraufhin zurück und haben umgekehrt eine vergleichbare Erwartungshaltung ggü. der SPD.
    Im 2. Senat ist Frau Prof. Dr. König nachzubereiten, die altersmäßig ebenfalls ausscheidet. Sie war vorher Juraprofessorin. Auch Frau Prof. Dr. Wallrabenstein und Prof. Dr. Langenfeld waren Juraprofessorinnen. Als ehemalige Bundesrichter haben wir Dr. Maidowski (BVerwG), Frau Dr. Fetzer (BGH), Herrn Offenloch (BGH) und Dr. Wöckel (BVerwG). Herr Dr. Frank war vorher Generalstaatsanwalt in München.
    Bei meiner Annahme, die beiden SPD-Kandidatinnen seien eingeschränkt geeignet, weil sie bisher keine Richterinnen waren, bin ich einer Falschmeldung/-darstellung aufgesessen.

    Annahme 2:
    Mit der Wahl einer Juristin mit umstrittener Würdedefinition soll das Abtreibungsrecht gekippt werden.
    Über Verfassungsbeschwerden entscheiden innerhalb des zuständigen Senats eine Kammer von je 3 Richtern, sofern sie alle zu einer einstimmigen Meinung kommen. Wenn nicht, entscheidet der ganze Senat. Der ist mit mindestens 6 Richtern beschlussfähig und bedarf einer einfachen Mehrheit. Bei unentschiedenem Ausgang liegt kein Verfassungsverstoß vor. Wenn es um ein Parteiverbotsverfahren geht oder die Anerkennung von Grundrechten (2. Senat), dann entscheidet der 2. Senat mit mind. 6 Richtern bei erforderlicher 2/3-Mehrheit. Es ist daher abwegig anzunehmen, daß die Einzelmeinung einer Richterin bzgl. AFD-Verbotsprüfung entscheidungsrelevant ist. Außerdem ist geregelt, daß einzelne Richter von einem Entscheidungsprozeß ausgeschlossen werden können, wenn sie mit der Thematik bereits vorher befasst waren und insofern ggf. voreingenommen sind.

    Annahme 3:
    Frau Prof. B-G hat sich durch wiederholte Wortwahlen selbst diskreditiert, indem sie über Wähler und Embryos spricht, als wären es rechtlose Sachen. Bei mir kommt ihre Sprachweise so rüber, als entmenschliche sie die Rechtsobjekte, über die sie referiert. Das tun andere wissenschaftliche Theoretiker wohl auch gerne. Es ist nicht jedem gegeben, einen Sachverhalt allgemein verständlich zu formulieren. Wer das hervorragend kann, sind Juristen wie Herr Steinhöfel. Bei ihr habe ich eine Abwehrhaltung, die ihre Art zu reden und die Wortwahl bei mir auslöst. So etwas Kaltes, Menschenfeindliches. Was mich interessieren würde ist, wie sie mit anderen Juristen anderer Auffassung interagiert. Es ist schon erstaunlich, wie nachhaltig mich diese eine Person und der Umgang mit ihr umtreibt. Und offenbar viele Menschen, nicht nur Politiker und Presse unterschiedlicher Ausrichtung.

    • GJ Antworten

      Bei Annahme 2 ist mir ein Schreibfehler durchgerutscht. Es mu§ Aberkennen von Grundrechten heißen (z.B. Wahlrecht), nicht Anerkennen.

  26. Günther M. Antworten

    Ein Netzfund zu obiger Forderung von Foristin Elena:
    „… einfach mal das Original zu Gemüte führen …“

    Verfassungsrechtlicher Rahmen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
    (Nachfolgendes soll von Frau Brosius-Gersdorf stammen)

    5.1. Urteile des Bundesverfassungsgerichts und Bindungswirkung
    „§§ 218 ff. StGB sind geprägt durch zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch. Gegenüber dem Gesetzgeber kommt den Urteilen keine formale Bindungswirkung zu

    (1. Senat des BVerfG).
    Das Bundesverfassungsgericht nimmt im Rahmen einer etwaigen Normenkontrolle eine eigenständige materielle Prüfung einer gesetzlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs jedenfalls dann vor, wenn der Gesetzgeber hinreichend veränderte tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse darlegen kann.

    5.2. Verfassungsrahmen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
    Ob und inwieweit der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs regeln darf, bemisst sich nach dem durch die Verfassung eröffneten Gestaltungsspielraum.

    5.2.1. Grundrechte des Embryos/Fetus:
    Bei einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs hat der Gesetzgeber Schutzpflichten für das Grundrecht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) des Embryos/Fetus (jedenfalls) ab Nidation. Wegen der existenziellen Abhängigkeit des Ungeborenen vom Körper der Schwangeren spricht viel dafür, dass das Lebensrecht pränatal mit geringerem Schutz zum Tragen kommt als für den geborenen Menschen.
    Im Zeitraum zwischen Nidation und extrauteriner Lebensfähigkeit des Fetus gilt entweder ein gleichbleibend geringes Schutzniveau oder ein Konzept des pränatal gestuften oder kontinuierlich anwachsenden Lebensrechts, dessen Schutz sich am jeweiligen Entwicklungsstadium des Embryos/Fetus orientiert.
    Ab extrauteriner Lebensfähigkeit des Fetus hat sein Lebensrecht starkes Gewicht. Ab Geburt gilt das Lebensrecht des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
    mit vollwertigem Schutz (5.2.1.2.).
    Ein geringerer Lebensschutz des Embryos/Fetus ist widerspruchsfrei zum Lebensrecht des geborenen Menschen, bei dem sich jede Schutzabstufung verbietet. Beim geborenen Menschen besteht keine vergleichbare existenzielle Angewiesenheit auf eine leibliche Einheit mit anderen Grundrechtsträgern wie beim Ungeborenen. Ein Konzept des pränatal geringeren Lebensschutzes ist deshalb kein Einfallstor für postnatale Lebensrechtsdifferenzierungen (5.2.1.2.).

    5.2.2. Menschenwürdegarantie des Embryo/Fetus:
    Ob dem Embryo/Fetus der Schutz der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) zugutekommt, ist fraglich. Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt. Doch selbst sofern man von einer vorgeburtlichen Geltung der Menschenwürdegarantie ausginge und sie in diesem Fall mit dem gleichen, vollwertigen Schutz wie für den geborenen Menschen Anwendung fände, bestünde wohl nicht per se ein generelles Abwägungsverbot mit den Grundrechten der Schwangeren. Und selbst bei – unterstellter – Annahme von vollwertigem Menschenwürdeschutz für den Embryo/Fetus, gibt es Argumente dafür, dass die Menschenwürdegarantie durch einen Schwangerschaftsabbruch im Regelfall nicht verletzt wäre (5.2.1.1.).

    5.2.3. Grundrechte der Schwangeren und Dritter:
    Als gegenläufige Positionen zu den Grundrechtspositionen des Embryos/Fetus sind die Grundrechte der Schwangeren zu beachten, die bei einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs als Abwehrrechte Anwendung finden. Das Verlangen der Schwangeren nach einem Schwangerschaftsabbruch ist durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) geschützt.
    Daneben sind Grundrechte Dritter wie die des männlichen Erzeugers und der Ärztinnen und Ärzte zu wahren (5.2.2. und 5.2.3.).

    5.2.4. Auflösung des Güterkonflikts:
    Für die Auflösung des grundrechtlichen Güterkonflikts zwischen dem Lebensrecht des Ungeborenen und den Grundrechten der Schwangeren ist Folgendes maßgeblich:
    Dem Lebensrecht des Embryos/Fetus kommt geringeres Gewicht zu als dem Lebensrecht des Menschen nach Geburt. Bei einem gleichbleibend geringeren Gewicht zwischen Nidation und extrauteriner Lebensfähigkeit ist das Lebensrecht in dieser Phase im Rahmen der Abwägung durchgehend mit demselben (geringen) Gewicht zu berücksichtigen. Bei einem Konzept des pränatal gestuften oder kontinuierlich anwachsenden Lebensschutzes nimmt die Schutzintensität des Lebensrechts mit fortschreitender embryonaler/fetaler Entwicklung zwischen Nidation und Geburt zu.
    In beiden Fällen gilt das Lebensrecht des Fetus ab extrauteriner Lebensfähigkeit mit starkem Schutz und ab Geburt mit vollem Schutz (5.2.4.).
    Den Grundrechten der Schwangeren kommt im Rahmen der Abwägung mit dem Lebensrecht des Embryos/Fetus zu Beginn der Schwangerschaft starkes Gewicht und mit Fortschreiten des Gestationsalters geringeres Gewicht zu. Denn mit zunehmender Dauer der Schwangerschaft und entsprechender Verantwortungsübernahme für das Ungeborene steigt die Zumutbarkeit der Fortsetzung der Schwangerschaft (5.2.4.).

    5.3. Unterschiedlicher Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers in verschiedenen Phasen der Schwangerschaft
    Unter Berücksichtigung dieser Abwägungsgesichtspunkte ist zwischen verschiedenen Phasen der Schwangerschaft zu differenzieren (5.2.4. und 5.3.):

    – Frühphase der Schwangerschaft:
    In den ersten Schwangerschaftswochen nach der Nidation treten die Belange des Embryos/Fetus hinter den Grundrechten der Schwangeren zurück. In der Frühphase der Schwangerschaft hat das Lebensrecht des Ungeborenen eher geringes Gewicht; gleichzeitig genießt das Verlangen der Frau nach einer Beendigung der Schwangerschaft starken grundrechtlichen Schutz. Der Frau steht in dieser Schwangerschaftsphase ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch zu. Der Schwangerschaftsabbruch ist daher in der Frühphase der Schwangerschaft – anders als bislang – rechtmäßig zu stellen.

    – Spätphase der Schwangerschaft:
    Ab extrauteriner Lebensfähigkeit des Fetus ist es umgekehrt, dann kommt dem Lebensrecht des Fetus grundsätzlich Vorrang vor den Grundrechten der Schwangeren zu. Denn in dieser Spätphase der Schwangerschaft gilt Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG mit starkem Schutz, während die grundrechtlichen Belange der Schwangeren wegen der kürzer verbleibenden Dauer der Schwangerschaft vergleichsweise geringes Gewicht haben. Der Fetus ist in dieser späten Schwangerschaftsphase grundsätzlich weiter bis zur Geburt auszutragen. Der Gesetzgeber muss den Schwangerschaftsabbruch in dieser Spätphase daher grundsätzlich als rechtswidrig erachten.

    – Ausnahmen gelten bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau. Dann kehrt sich das Ergebnis der grundrechtlichen Güterabwägung um und der Schwangerschaftsabbruch ist rechtmäßig.
    Eine solche Unzumutbarkeit ist insbesondere in Fällen der medizinischen Indikation gegeben, wenn die Schwangerschaft eine Lebensgefahr oder schwerwiegende Gesundheitsgefahr für die Schwangere begründet, die sich nicht auf andere zumutbare Weise abwenden lässt. Bei der medizinischen Indikation besteht allerdings Neuregelungsbedarf. Sie erscheint problematisch in Konstellationen, in denen die Gefahr für die Frau nicht in einem akut lebens- oder gesundheitsbedrohenden Befund besteht, der durch die Schwangerschaft selbst bewirkt wird, sondern aus den Belastungen durch die Verantwortung für das Kind nach der Geburt resultiert.
    Solche Belastungen können insbesondere bei einem pränataldiagnostisch auffälligen embryo- bzw. fetopathischen Befund entstehen, der gegenwärtig einen „Unterfall“ der medizinischen Indikation darstellt (§ 218a Abs. 2 StGB). Es fehlen gesetzliche Kriterien zur Beurteilung der Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einem pränataldiagnostisch auffälligen Befund ein Schwangerschaftsabbruch durch Fetozid bei extrauteriner Lebensfähigkeit des Fetus zulässig ist oder sich Belastungen durch die Verantwortung für das Kind nach der Geburt zumutbar dadurch abwenden lassen, dass die Frau das Kind zur Welt bringt und ggf. zur Adoption freigibt.
    Eine hiervon zu unterscheidende, ebenfalls nicht geklärte Frage ist, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Schwangerschaftsabbruch bei einem schwerwiegenden pränataldiagnostischen Befund, etwa bei einer diagnostizierten schwerwiegenden und nicht heilbaren Krankheit des Fetus (vgl. § 3a Abs. 2 ESchG), zumal wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zum frühen Tod nach der Geburt führt oder mit der Aussicht auf ein durch Leid und Schmerz geprägtes Leben einhergeht, unabhängig von einer eigenen Gefährdung der Frau auf ihr Verlangen zulässig ist.
    Der Gesetzgeber sollte diese Problemlagen überdenken und die medizinische Indikation einschließlich der Fälle embryo- bzw. fetopathischer Befunde neu regeln. Dabei wird er auch zu erwägen haben, ob er den Schwangerschaftsabbruch bei einem embryo- bzw. fetopathischen Befund wieder als eigenständigen (Erlaubnis)Tatbestand regelt.
    Dies wirft unter anderem die Frage auf, ob ein solchermaßen begründeter Schwangerschaftsabbruch mit dem Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung aus Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG vereinbar ist.

    – Mittlere Phase der Schwangerschaft:
    Zwischen dem Ende der frühen Schwangerschaftswochen und der Lebensfähigkeit des Fetus ex utero steht dem Gesetzgeber ein weiter Spielraum zu, wie er den grundrechtlichen Güterkonflikt auflöst und bis zu welchem Zeitpunkt er den Schwangerschaftsabbruch als rechtmäßig ansieht.
    Ebenso wie in der Spätphase der Schwangerschaft muss der Gesetzgeber in der mittleren Phase der Schwangerschaft den Abbruch in jedem Fall erlauben, wenn der Frau eine Fortsetzung der Schwangerschaft unzumutbar ist. Dies ist neben der medizinischen Indikation auch bei einer kriminologischen Indikation der Fall. Die gegenwärtige Frist von nicht mehr als 12 Wochen seit der Empfängnis (s. § 218a Abs. 3 StGB) ist zu eng bemessen, weil Frauen wegen des mit einer Vergewaltigung verbundenen Traumas die Schwangerschaft mitunter erst spät bemerken oder realisieren.

    – Beratungspflicht:
    Soweit der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase oder danach rechtmäßig stellt, darf er eine Beratungspflicht für die Frau mit oder ohne eine Wartezeit vorsehen, muss es aber nicht (Gestaltungsspielraum) (5.3.).

    – Strafbarkeit:
    Soweit der Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig ist, scheidet eine Strafbewehrung aus. Soweit der Schwangerschaftsabbruch dagegen rechtswidrig ist, liegt es grundsätzlich in der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers, dies kriminalstrafrechtlich abzusichern (5.3.).

    – Konsequenzen für die weitere Rechtsordnung:
    Die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs als rechtmäßig oder rechtswidrig hat Konsequenzen auch für die weitere Rechtsordnung. Wegen des verfassungsrechtlichen Konsistenzgebots sollte der Gesetzgeber die Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit folgerichtig auch in anderen Rechtsbereichen wie insbesondere der Gesetzlichen Krankenversicherung umsetzen (5.3.).

    • Dr. Hildegard Königs-Albrecht Antworten

      Was für ein schreckliches Juristen-Geschwurbel, mit dem der juristische Laie durchaus überfordert sein kann.

      Der Kern der Überlegungen von Frau Frauke Brosius-Gersdorf zielt darauf, den Artikel 1 des GG (Die Würde des Menschen ist unantastbar) vom Artikel 2 des GG (Recht auf Leben) zu trennen. Die Argumentation erfolgt über eine „abgestufte“ Menschenwürde des Embryo/Foetus.
      Wann wird man über eine Abstufung der Menschenwürde am Ende oder im Lauf des Lebens nachdenken?

      • Günther M. Antworten

        Was ist denn unter einer extrauterinen Lebensfähigkeit zu verstehen?

        Mein Informationsstand:
        Bei einer Extrauteringravidität auch ektope Schwangerschaft genannt, hat sich der Foetus außerhalb der Gebärmutterhöhle (Eileiter, Bauchhöhle) eingenistet – besitzt keine Überlebensfähigkeit und führt, falls es nicht zu einer Fehlgeburt kommt oder er nicht entfernt wird, eventuell zum Tode der Schwangeren.

        Oder sind „Reagenzglasbefruchtungen“ gemeint?
        Dann wird’s noch merkwürdiger – siehe BGB und Erbrecht ab befruchteter Eizelle – z.B. Samenspender unbekannt.

    • Elena Antworten

      Das ist die Kurzfassung. Deutlicher und damit verständlicher ist die originale ungekürzte fassung.

  27. GJ Antworten

    Extrauterine Lebensfähigkeit. Welch furchtbar unmenschliche technokratische Ausdrucksweise. Als nächstes kommt dann die Abstufung zwischen lebensfähig und überlebensfähig. Das Baby wie auch jede pflegebedürftige Person ist abhängig von externer Hilfe. Ohne die Muttermilch ist das Baby in der Natur nicht überlebensfähig und vom Körper der Mutter abhängig. In der Tierwelt ist eine nicht säugende Mutter das Todesurteil für den Nachwuchs. Es gibt Naturvölker, da verlassen Alte/Kranke die Gemeinschaft und ziehen sich außerhalb des Dorfes zum Sterben zurück. Wer definiert, was lebenswürdig ist? All das sind höchst gefährliche Ansätze aus dem Giftschrank.

  28. Dr. Hildegard Königs-Albrecht Antworten

    Was treibt diese Juristin um, daß sie sich derart hartnäckig am Thema Abtreibung abarbeitet?
    Der seit vielen Jahren geltende Kompromiss ist linken Parteien ein Dorn im Auge. Sie boykottieren nicht nur Demos und Märsche von Lebensschützern, sondern thematisieren die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf ihren Parteitagen und in ihren Parteiprogrammen.
    Die Familienministerin der Ampel, Lisa Paus, hat in der letzten Legislaturperiode eine Expertenkommission berufen, um das Ziel, die Legalisierung der Abtreibung bis zur 12. Woche, zu unterfüttern. In dieser Kommission saß auch Frau Brosius-Gersdorf. Frau Paus wollte noch auf den letzten Drücker die entsprechende Gesetzesänderung durchdrücken, ist aber mit diesem Antrag gescheitert.

    • H.K. Antworten

      Friedrich Merz liefert …

      Der bedauert die arme Frau ja inzwischen. Und wenn „der Lars“ etwas WILL, dann kriegt er es vom guten „Onkel Kanzler“ auch.

      Es KÖNNTE ja gedroht werden, daß die Koalition platzt – und wenn bei Neuwahlen das BSW in den Bundestag einzöge, wäre es das gewesen mit Merzens Kanzlerdasein.

      Und das weiß er sehr genau. Also …

      Wetten, daß ?

    • Elena Antworten

      „Was treibt diese Juristin um, daß sie sich derart hartnäckig am Thema Abtreibung abarbeitet?“

      Das war eine Auftragsarbeit von 3 Bundesminiterien. Sie war eine von 18 Beteiligten.

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert