
Rund um den Erdball wird weiter munter hingerichtet
Unsere sympathischen Verhandlungspartner von den Steinzeit-Islamisten der Taliban in Afghanistan haben gestern einen Mörder öffentlich hinrichten lassen. Und zwar als Spektakel mit Tausenden begeisterten Zuschauern im Sportstadion der Stadt Qala-i-Naw im Westen des Landes. Andere Länder, andere Sitten, könnt man das zynisch beschreiben.
Neben Afghanistan wird die Todesstrafe offiziell auch noch in Ägypten, Bahrain, Bangladesch, Belarus, Botsuana, China, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Japan, Jemen. Jordanien, Kuwait, Libyen, Nigeria, Nordkorea, Oman, Pakistan, den Palästinenser-Gebieten, Saudi-Arabien, Singapur, Somalia, Sudan, Südsudan, Syrien, Taiwan, Thailand, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten (in 13 Bundesstaaten) und Vietnam vollstreckt.
Der aktuelle Mann, der hingerichtet wurde, hatte einen Mann und eine Frau erschossen und wurde – Landessitte – zu einer „Vergeltungsstrafe verurteilt“. Die Richter hätten den Fall sorgfältig geprüft vor Vollstreckung des Urteils, heißt es. Die Familien der Opfer hätten eine Begnadigung des Mannes abgelehnt, auch das Erschießen des Verurteilten übernahmen Angehörige der Opfer.
Jeder von uns hat schon von Fällen gehört, die derart grausam verlaufen sind, dass man intuitiv den Wunsch nach Rache aufkeimen spürt. Kindermörder, Babyvergewaltiger, Folterknechte…es gibt viele Arten unmenschlicher Verbrechen, die das menschliche Vorstellungsvermögen übersteigen und Täter, die den Wunsch nach Rache nahezu übermächtig werden lässt im Kopf des Betrachters.
Ich bin strikt gegen die Todesstrafe, die in Deutschland und Europa sowieso nie wieder eingeführt werden wird. Nicht weil es nicht Gewaltverbrecher gäbe, wo mir deren Tod nichts ausmachen würde. Sondern weil unser Rechtssystem so angelegt ist, dass kein anderer Mensch darüber entscheiden darf, ob jemand sterben muss oder weiterleben darf.
Der große Papst Johannes Paul II hat sich unermüdlich damit beschäftigt, vor einer „Kultur des Todes“ zu warnen. Denn so, wie er es betrachtet und aus dem Verständnis von Jesus Christus abgeleitet hat, bedeutet das, dass Christen gegen die Todesstrafe, aber auch gegen Sterbehilfe, gegen Euthanasie und Abtreibung sein müssen. Unbedingter Schutz des menschlichen Lebens, von ihrem Anfang bis zu ihrem natürlichen Ende.
Leider wissen wir alle, dass das bloß unser großer Traum wäre, denn der Schutz insbesondere des ungeborenen Lebens ist in Deutschland und den Ländern Westeuropas und Nordeuropas nur noch eine hohle Phrase… Aber sagen Sie denen mal, dann könnte man ja auch die Todesstrafe in Schweden und den Niederlanden wieder einführen…!
Es ist verständlich, daß eine „gerechte“ Strafe einen Mörder, Vergewaltiger oder sonstige Schwerverbrecher treffen soll, allein schon, um ein „Gerechtigkeitsgefühl“ und auch das Bewußtsein, daß man ( frau auch ) manche Dinge „einfach nicht tut“, zu vermitteln.
Aktuell kommt bei so Manchem in diesem Land aber eher der Eindruck auf, unsere Justiz ist seit Jahren und noch immer auf einem „Kuschelkurs“ mit Verbrechern, für die eine Verurteilung oftmals eher ein „Du du !“ als eine Strafe darstellt.
„Du sollst nicht töten !“
Ein einfacher, klarer, unmißverständlicher Satz, der leider von Juristen dermaßen zerfleddert wurde, daß er ganze Bücher füllt und immer so oder so ausgelegt werden kann und wird.
Von daher ist sicher darüber zu reden, ob und wie Straftäter „gerecht“ verurteilt werden, und zwar so, daß die Bevölkerung das Ordnungs- und Gerechtigkeitsgefühl nicht verliert.
Ein Verbrechen, das die Todesstrafe zur Folge hätte, würde m.E. immer ein zweifelhaftes Urteil bedeuten.
Es gibt unzählige Fehlurteile, die auf Irrtümern, Verwechselungen, Falschaussagen, Ermittlungsfehlern oder auch auf Vertuschung beruhen.
Es ist zwar nur ein schwacher Trost für einen zu Unrecht Verurteilten, wenn er nach Jahren im Gefängnis ( zumindest ) lediglich eine finanzielle Entschädigung erhält.
Aber welche Entschädigung könnte man einem zu Unrecht zum Tode verurteilten und hingerichteten Nicht-Täter zukommen lassen ?
Darüberhinaus würde eine Todesstrafe doch nichts anderes bedeuten, als daß es „wertes“ und „unwertes“ Leben gäbe.
Man möge sich nur einmal vorstellen, welchen Möglichkeiten entstünden, „unwerte Menschen“ vom Leben zum Tod zu befördern.
Alte, Kranke, Pflegebedürftige z.B., weil sie die Sozialsysteme belasten ?
Viele Menschen in diesem Land haben Probleme damit, für den Fall des Falles ein Organ zu spenden.
Nicht, weil sie nicht sehen, daß es unzähligen Bedarf an Organen für erkrankte Menschen gibt, sondern weil, wie vor vielen Jahren in einem Spielfilm dargestellt ( ich glaube mich zu erinnern, daß der Titel „Fleisch“ war ), Organe „um jeden Preis“ beschafft wurden, u.a. auch durch gezielte Jagd auf – unfreiwillige – Organspender auf offener Straße.
Dazu gehört auch die Befürchtung, im Falle eines schweren Unfalls z.B. nicht entsprechend behandelt, sondern als willfähriger Organlieferant gesehen zu werden, den man schlicht sterben lässt, um an die ( teils sehr teuer gehandelten ) Organe zu gelangen.
Leben ist schützenswert – immer und in jedem Fall.
Bedauerlich, daß die christlichen Kirchen daß nicht unbedingt auch so sehen und daß eindeutige Abtreibungsbefürworter auch heute abend wieder in Brabbelshows der Öffentlich Rechtlichen sitzen.
Natürlich können wir uns darüber empören, daß in vielen Ländern noch die Todesstrafe praktiziert wird. Es sind die Länder, in denen der Islam herrscht. Der Normenkatalog der Scharia hat ein für unser Rechtsverständnis brutales Strafregister.
Ist es unsere Aufgabe, dagegen vorzugehen? Ich denke, nein. Ebensowenig wie wir diesen Staaten die Segnungen der Demokratie bringen können, werden wir sie von unserem Rechtssystem überzeugen.
Was wir jedoch tun müssen, ist ein striktes Vorgehen gegen alle Bestrebungen, die Scharia in unserem Land zu etablieren. Wer hier in Deutschland lebt, hat sich unserer Justiz zu beugen, für die islamischen Normen gibt es hier keinen Raum.
Leider treten wir der Unterwanderung längst nicht konsequent genug entgegen. Im Gegenteil sind läppische Strafen bei Übergriffen von Muslimen an der Tagesordnung. Ein besonderes Ärgernis ist die die Einordnung von brutalen Tätern als schuldunfähig wegen psychischer Probleme.