
Zweite Runde in der Causa Brosius-Gersdorf – CDU und CSU dürfen nicht umfallen!
Nach jahrzehntelangem erbitterten Streits um eine weitgehend akzeptable gesetzliche Regelung der Abtreibung in Deutschland, haben sich die einst großen Parteien irgendwann auf einen Kompromiss geeinigt. „Akzeptabel“ ist dabei ein Wort, dass mir persönlich nur schwer aus der Feder fließt, denn dass in einer Gesellschaft, die sich selbst für gut und humanistisch hält, Kinder (auch) zur Verfügungsmasse für Lebensplanung oder Selbstverwirklichung werden, ist für mich vollkommen inakzeptabel. Für viele andere Menschen leider nicht.
Immerhin konnte man sich auf einige allgemein irgendwie zu akzeptierende Grundsätze einigen
Wenn das Leben der werdenden Mutter bei der Geburt in ernster Gefahr ist, wird kaum jemand sie zwingen, ihr Kind austragen zu müssen. Und wenn eine Frau infolge eine Vergewaltigung schwanger wird, argumentieren strenge Abtreibungsgegner, das Kind im Mutterleib könne doch nicht dafür. Das ist im Grunde zwar richtig, aber welche Gesellschaft würde eine solche Frau zwingen wollen, ein Kind von ihrem Schänder austragen zu müssen? Diese beiden Extremfälle sind fast zu 100 Prozent unstrittig, denke ich.
Und dann gibt es die sogenannte „soziale Indikation“, der weit auslegbare Notfall. Der aber oft kein Notfall ist oder sein müsste.
Ich kenne einige Fälle aus unserem Bekannten- und Freundeskreis oder von Erzählungen aus der näheren Nachbarschaft. Die Frau, die schon drei Kinder hat und unerwartet wieder schwanger wird. Die nicht genug Geld hat, um alle durchzubringen, die psychisch wirklich nicht mehr kann. Oder deren Mann durchgebrannt ist mit einer anderen und seine ehemalige Familie im Stich lässt. Und sie kann nicht mehr, vielleicht denkt sie an Selbstmord, weil sie nicht weiß, wie ihr Leben weiter verlaufen soll. Immer wieder lesen wir von solchen Fällen in der Zeitung. Für derartige Extremsituationen wurde die soziale Indikation erdacht. Darüber kann eine Gesellschaft, darüber muss eine Politik streiten und…entscheiden.
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Und so einigte sich der Deutsche Bundestag auf eine Fassung des Paragrafen 218a Abs. 1. Dort ist als Voraussetzung für den rechtswidrigen aber nicht strafbewehrten Schwangerschaftsabbruch genannt:
„Die Schwangere verlangt den Abbruch und kann nachweisen, dass sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen und danach eine dreitägige Bedenkzeit (der Tag der Beratung wird nach § 187 BGB nicht mitgezählt) eingehalten hat. Hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung (d. h. 14 Wochen gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung)[159] straffrei.“
Das ist die Kernaussage der gemeinsam von einer großen Mehrheit in Deutschland akzeptierte Nenner, der seit Jahrzehnten Rechtsgrundlage in Deutschland für diesen Fall ist.
Jeder von Ihnen weiß, dass die Schlupflöcher und die Dunkelzone erheblich ist, mit großer Sicherheit die Mehrheit der Fälle.
Eine Schwangerschaft kann ich jetzt nicht gebrauchen in der Ausbildung, heißt es dann. Wir müssen unser Haus noch abbezahlen, wir haben doch schon die Flüge für drei Monate Neuseeland gebucht. Es gibt immer einen Grund, warum es gerade nicht möglich ist. Vor über 30 Jahren wurde mir in Berlin eine Frau von einem Freund vorgestellt, katholisch getauft, lebte in Ostdeutschland, die mir ganz unbefangen beim Drink von ihren vier Abtreibungen erzählte. Sie war viermal schwanger geworden nach sexuellen Begegnungen mit Männern, die sie kaum kannte, und die sie nach Diskobesuchen mit in ihre Wohnung genommen hatte. Und sie wollte danach natürlich nicht als alleinerziehende Mutter weiterleben, erklärte sie.
Ich bin immer noch schockiert, wenn ich heute an dieses Gespräch zurückdenke
Ja, wenn man hedonistisch leben will, dann muss man halt verhüten, werden jetzt viele von Ihnen denken. Ja sollte man, müsste man, wobei die allermeisten mit „man“ eigentlich „frau“ meinen.
Aber kommen wir zu meinem Thema heute….
Und dieses Thema heißt Frauke Brosius-Gersdorf, eine Potsdamer Rechtsprofessorin, anscheinend eine brillante Juristin, die von der SPD vorgeschlagen wird für einen Sitz in Deutschlands oberstem Gericht.
Und die nach eigener Aussage die Menschenwürde eines ungeborenen Kindes zumindest in Frage stellt, solange es noch im Mutterleib ist. Und die die mühsam nach langem gesellschaftlichen Streit gefundene Kompromissformel des Paragrafen 218 abschaffen und die alleinige Entscheidung in das Ermessen der Frau geben will – ohne Beratung, ohne Bedenkzeit. Und damit auch der möglichen Willkür in einer Beziehung Tür und Tor öffnen würde.
Und wenn ich weiß, dass Frau Brosius-Gersdorf so denkt und redet, dann will ich nicht, dass diese politische Aktivistin einen Sitz im Bundesverfassungsgericht bekommt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Thema zunächst verschlafen, die eigenen Rechtsexperten und die Fraktionsführung haben nicht genau oder auch gar nicht hingeschaut bei der Kandidatin des Koalitionspartners. Und es waren freie Medien, die ihren Job gemacht haben, allen voran Apollo-News und NIUS, dann wir alle aus der bürgerlich-konservativen Meute hinterher.
So wurde es innerhalb weniger Tage ein großes Thema in Deutschland, und geschätzt 50 bis 60 Unions-Abgeordnete kündigten offen oder hinter verschlossenen Türen an, dass die Wahl dieser Frau für sie persönlich nicht in Frage kommt. Damit war klar, es wird keine ausreichende Mehrheit für die Brosius-Wahl geben. Die SPD ist maximal sauer und beharrt weiter auf ihrer Kandidatin. In der Spitze der Union meint man schon jetzt wieder ein leichtes Gewackel zu spüren.
„Ich halte es für richtig, in der jetzigen Situation nichts auszuschließen, sondern mit viel Offenheit in die weiteren Gespräche zu gehen“, sagte gerade Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Und NRW-Ministerpräsident Wüst mahnte völlig sinnfrei, man müsse nach der Sommerpause „sachlich und unaufgeregt“ über die Richterwahl sprechen. Eine Wortmeldung, die belangloser nicht sein könnte für einen der wichtigsten CDU-Politiker in Deutschland. Wir hätten gern gewusst, ob er für die Wahl von Brosius oder gegen die Wahl von Brosius ist. Das wäre mal was, damit vor der nächsten Landtagswahl die Wähler ihren Ministerpräsidenten auch in solchen Fragen kennenlernen. Aber sachlich und unaufgeregt? Ich kann dieses Politikersprech, dieses Gelaber, wirklich nicht mehr hören.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann fordert wenigstens „komplett neue Namen“ für die Richterwahl, was gut ist, denn genau genommen ist auch die zweite SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold für Abgeordnete der Union unwählbar. Der CDU-Kandidat und jetzige Bundesarbeitsrichter Günter Spinner ist zwar eigentlich parteiübergreifend unumstritten – selbst Bodo Ramelow (Linke) kündigte an, ihn wählen zu wollen. Aber er muss fürchten, dass er zum Bauernopfer in dem Kulturkampf wird, den die Sozis einfach deswegen opfern werden, weil er zur falschen Zeit am falschen Kandidaten-Platz sitzt und von der CDU nominiert wurde.
Auch wenn die Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf ausgeräumt zu sein scheinen: Sie ist für eine C-Partei, die ihren eigenen Parteinamen ernst nimmt und das christliche Grundwertegerüst ihrer Parteienfamilie ernst nimmt, unwählbar.
Nicht, weil sie irgendwo abgeschrieben haben könnte bei ihrer Dissertation, nicht weil sie mal einen Strafzettel für falsches Parken nicht bezahlt oder in der mittäglichen Ruhephase Rasen gemäht hat, sondern weil sie den Schutz des ungeborenen Lebens aufweichen, im schlimmsten Falle abschaffen will. Wenn die Union das nicht verhindert, dann winkt ihr tatsächlich das Schicksal der einstigen stolzen italienischen Schwesterpartei DC.
Herr Spinner wurde aus den Reihendes BVerfG vorgeschlagen, soweit ich es gelesen habe, nachdem die Union ihren ursprünglichen Vorschlag zurückgezogen hatte – mit Rücksicht auf die intervenieren Grünen.
Zur lockeren Einstellung der Linken zum Thema Abtreibung fiel mir ein Titel des Satiremagazins TITANIC auf. Die Schwangerschaft der Lindners wurde „auf die Schippe“ genommen. Das Ultraschallbild wurde mit Aktienkursen in Zusammenhang gebracht und daß der Nachwuchs ein „Lowperformer“ sei. Deshalb setze sich Herr Lindner nun für die Abschaffung des 218 ein. Das Ehepaar, inzwischen glückliche Eltern, klagt nun gegen das Blatt. Ich befürchte, das wird wieder eine (linke) „Satire darf ALLES“-Nummer.
Das große, wenn nicht das größte Problem ist m.E., daß sich Friedrich Merz nicht nur in Sachen „Brandmauer“ selbst umzingelt und den Links-Grün-Woken, insbesondere der Mauerschütz*/-/:/_/•/Innenpartei, ausgeliefert hat.
Sein arrogantes „JAAA !“ auf die Frage von Beatrix von Storch, ob er die Wahl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf mit seinem Gewissen verantworten könne, fällt ihm genauso auf die Füße wie seine Aussage, die zweite Kandidatende der SPD „hätte man problemlos wählen können“.
Nach all dem, was inzwischen über die Vorstellungen dieser Dame bzgl. Enteignung, Impfpflicht & Co bekannt ist, sagt der christlich-demokratische Bundeskanzler, man könne sie „problemlos wählen“.
In Berlin gehen inzwischen die Enteignungspläne mit riesen Schritten voran.
Immer öfter kommen zumindest mir die Worte von Olaf Scholz in den Sinn:
„Fritze Merz redet gerne Tünkram“.
Merz ist ein Möchtegern-Kanzler, aber kein Kann-Kanzler.
Das Einzige, was er wirklich kann, ist sich vom Koalitionspartner am Nasenring durch die Manege führen lassen. Und das tut die „große deutsche Arbeiterpartei“ zusammen mit dem Rest der „demokratischen Parteien“ mit großer Leidenschaft.
Die Union wird einen Weg finden, die SPD-Vorschläge „leider, leider“ akzeptieren zu müssen.
Der Ausverkauf der Partei Konrad Adenauers, Ludwig Erhards und Helmut Kohls ist in vollem Gange.
Ich wünschte, es wäre alles nur ein Albtraum, der baldigst vorbei ginge.
Zum Thema „Highperformer“ und Schwangerschaft ist mir eine prägende Geschichte aus meiner Studienzeit im Gedächtnis geblieben. In Volkswirtschaftslehre hatten wir einen jungen Überflieger als Dozent, der damals stolzer wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Rürup war und an seiner Doktorarbeit bastelte. Er war mit einer Juristin verheiratet und fuhr einen Porsche 911.
Er rechnete uns cool vor, wieviel ein Kind kosten würde, gerechnet in Karriereeinbuße und sich einen Porsche leisten können. Nun, sie hatten/wollten keine Kinder, dafür aber mit Ende 20 einen Porsche. Und eine Mitgliedschaft im Rotary-Club in Greifweite. 5 Jahre nach unserem Diplom trafen wir uns wieder zu einer Hochschulfeier. Er war auch da – mit einem Kombi mit 2 Kindersitzen. Den Porsche hatte er verkauft und erzählte, er wisse jetzt, daß es Wichtigeres gäbe. Prof. Dr. Rürup, der selbst keine Kinder habe, habe seine Stundeten, Doktoranden und wissenschaftliche Mitarbeiter stets als seine Kinder bezeichnet. Rürup wurde angesehener Wirtschaftsweiser und Regierungsberater. Ich weiß nicht, was aus meinem ehemaligen
Dozenten geworden ist. Jedenfalls ein glücklicher Familienvater, der über seine frühere Porsche-Kinder-Kosten-Nutzen-Analyse nur schmunzeln konnte.
Die SPD sieht jetzt die Zeit gekommen, unsere Gesellschaft mit Hilfe der Justiz auf , sozialistische Wege zu bringen. Beide von ihr vorgeschlagene Kandidatinnen eint das gesellschaftlich/politische Grundverständnis, dass es das Kollektiv IMMER besser weiß als der Einzelne.
Ich hoffe, die Union kapiert endlich, dass nicht die AfD Deutschlands größtes politisches Problem ist, sondern die SPD. Wenn nicht, wird nach der AfD als nächstes abserviert.
Gerade auf TE gelesen…
„ Ann-Katrin Kaufhold, rot-rot-grüne-Wunschkandidatin für das höchste Gericht, fällt nicht nur durch juristische Gutachten zur Enteignung und Klimapolitik auf, sie denkt auch über Demokratie ohne Wahlen nach. Ihre Texte offenbaren ein verfassungsfeindliches Staatsverständnis im grünen Gewand.“
Sorry – Der Artikel trägt den Titel.
„ ENTEIGNUNG UND KEINE WAHLEN
Verfassungsrichterin für ein anderes System: Was Kaufhold in ihren Gutachten fordert“
Das mit ihren Gedanken zur Wahl habe ich verstört vernommen. Sie geht davon aus, daß man über den überwachten Bürger bald genug Daten hat, um zu wissen, wie seine Wahlpräferenzen sind. Durch Statistiken, Umfragen und IT wird uns ja eh schon fleißig vorgegaukelt, was die Mehrheitsmeinung sei. IM ÖRR werden gerne Zufallsbürger auf der Straße nach deren Meinung gefragt, die sich als Parteimitglieder von links/rot/grün entpuppen. Im Übrigen interessiert die reale Mehrheitsmeinung des Volkes die Politikenden nicht so sehr, solange das Zusammenkehren aller Mandate links der Brandmauer zu irgendeiner Abstimmungsmehrheit führt. Das alles sind äußerst undemokratische Gedanken, die den Vätern und Müttern des GG zuwiderlaufen.
Ich fürchte nur, die Union kapiert einfach nicht, wohin der Hase läuft.
Wenn ein CDU-Außenminister Wadephul in bzw. vor seinem Haus schon die Antifa-Fahne zeigen lässt und dazu berichtet wird, daß die „Jung-Diplomaten“ im AA den „Anti-Israel-Aufstand“ proben, scheinen Hopfen und ( Gehirn-) Schmalz verloren …
Wer ist eigentlich der Chef in dem Laden ??
Im Grunde war eh schon alles abgemacht. Die SPD und die CDU-CSU-Führung mit Merz und Spahn waren sich einig.
Das einzig Unerwartete: Mehr als 50 Abgeordnete von CDU und CSU weigerten sich diese Abmachung einzuhalten. Natürlich waren Merz und Spahn überrascht. Und natürlich wird CDU/CSU die beiden SPD-Verschläge irgendwie ins Verfassungsgericht wählen. Die Union macht es immer so. Und sie wird es auch weiterhin so machen.
„CDU und CSU dürfen nicht umfallen!“
Keine Sorge Herr Kelle, die sind schon längst umgefallen. Der Drops ist gelutscht.
@gerd
Leider haben Sie vermutlich recht.
Noch kann ich nicht glauben, daß die Union der Berufung der beiden Juristinnen an das Bundesverfassungsgericht zustimmt.
Beide Frauen rütteln auf ihre Art an den Grundfesten unseres Gemeinwesens.
Frauke Brosius-Gersdorf hat die Absicht, Menschenwürde nach Kassenlage zu verteilen, zunächst am Beginn des Lebens, womit der Weg ans Ende des Lebens geöffnet wird.
Ann-Katrin Kaufhold will die Exekutive und damit den Souverän aushebeln, weil sie für sich und ihre Zunft den größeren Durchblick in Anspruch nimmt.
Beide Vorhaben sind so unglaublich abgeschmackt, daß man an der Regierungsfähigkeit der Union ernsthafte Zweifel anmelden muß. Merz scheint seinem Streben nach der Kanzlerschaft alles, wirklich alles, unterzuordnen. Das ist verachtenswert.
Schon vor dem Zusammentreten des Wahlausschusses, zu dem 5 Unions-Abgeordnete gehörten (Bilger, Heveling, Hoffmann, Korbach, Müller), wurde im Netz von Lebensschutzorganisationen dazu aufgerufen, mit diesen Abgeordneten Kontakt aufzunehmen und sie aufzufordern, Frau Brosius-Gersdorf nicht zu wählen.
Entsprechende Mails und Telefonanrufe wurden völlig ignoriert. Die Tragweite der Entscheidung hat offensichtlich keiner der Unionsleute erkannt.
Ein Armutszeugnis für die Abgeordneten, die CDU/CSU-Fraktion und nicht zuletzt für den Kanzler, der sich nicht schämt, Frau von Storch überheblich belehren zu wollen und dem Abgesang auf die Menschenwürde mit einem festen „Ja“ zuzustimmen.
Sollten die Kandidatinnen von der CDU/CSU tatsächlich durchgewinkt werden, hätte ich für diese Partei nur noch Verachtung übrig.
Der oberste CDUler, Parteivorsitzender und Kanzler in einer Person, hat überhaupt kein Problem damit, eine ultralinke Jura-Tante mit weißen Turnschuhen und Pferdeschwanz in das Verfassungsgericht zu wählen, die ein sehr gegrenztes Verständnis vom Begriff der Menschenwürde hat. Man muss schon, im Gegensatz zu H.K. der hier vom Blogbetreiber als Dauernörgler von F. Merz gilt, einen sehr geschönten Blickwinkel auf die CDU haben, sozusagen ein Dauerschwärmer dieser Trümmertruppe.
Der Zustand der CDU kann wie folgt zusammen gefasst werden:
Der Regierender Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner (CDU), und Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) laufen Hand in Hand beim CSD in Berlin mit. hre Outfits? Schwarze Hosen, weiße T-Shirts, weiße Sneaker – und beide tragen passend zur Regenbogen-Parade bunte Streifensocken.
Bunte Streifensocken, passend zur Regenbogen-Parade. Diese CDU hat fertig.
Übernehmen Sie werter H.K.
Uuups …
Meinen Sie wirklich … ?
🤣🤣
Zum Thema Abtreibung hat Herr Kelle bereits alles gesagt. Ich möchte nur noch eine Frage anfügen, warum haben so viele Menschen verlernt sich den unerwarteten Herausforderungen des Lebens zu stellen und sind nicht mehr in der Lage das Beste aus einer neuen und unerwarteten Situation zu machen. Früher was es einfacher, da war es Gottes Wille.
Auf einen anderen Unterschied zwischen Jura und Naturwissenschaften möchte hier im zweiten Teil hinweisen. In der Rechtswissenschaft basieren die Gesetze auf eine reine Gripsgymnastik, egal worum es geht, bei der Anwendung sind die Gesetze in der vorliegenden Form für Juristen unumstößlich und gültig. Das ist bei den Naturwissenschaften anders. In der Naturwissenschaft beobachten wir die Natur und machen uns Modelle um die Beobachtung zu erklären. Was heute eine Beobachtung erklärt, kann morgen an einer anderen Beobachtung scheitern. Beispiel Klima, wir beobachten eine Klimaerwärmung, derzeitige Erklärung, das menschengemachte Kohlendioxid ist über den Treibhauseffekt die Hauptursache. Zurzeit gibt es genügend Belege, dass die heutigen Modelle frühere Wärme- und Kälteperioden nicht richtig abbilden. Es besteht die Vermutung, dass unter anderem die atlantische Oszillation und Wolkenabdeckung in den derzeitigen Modellrechnungen falsch dargestellt werde. Somit besteht die Möglichkeit, dass verbesserte Klimamodelle uns morgen verkünden, Kohlendioxid hat nur einen untergeordneten Einfluss. Dann ist es destruktiv, wenn Juristen aufgrund eines augenblicklichen Erkenntnisstands uns die totale Dekarbonisierung auferlegt haben.
Zweites Beispiel, bei YouTube gibt es einige Gedanken des Mediziners Gunter Frank und des Immunologen Kay Klapproth über die Qualifikation von Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht. Darin wurde aus einem Gutachten dieser Frau mit ihrem Mann zur Impfpflicht zitiert: „Geimpfte können sich nicht selbst wirksam schützen, weil die Impfung nicht vor Impfdurchbrüchen bewahrt“. In Kurzform, die Impfung hält nicht das, was die Politik versprochen hat, deshalb müssen die Ungeimpften zwangsweise geimpft werden. Seit dem Corona-Beginn haben wir kontinuierlich hinzugelernt und alte Wahrheiten wurden widerlegt. Dabei ist jede juristische Gedankenakrobatik, die sich auf den augenblicklichen Wissensstand bezieht, kontraproduktiv und kann morgen bereits falsch sein.
Hier gilt, Schuster bleib bei deinen Leisten und beide Frauen sind für ein Bundesverfassungsgericht ungeeignet, mit rechtswissenschaftlichen Überlegungen kann man die Natur nicht beschreiben.
@Querdenker
Ich bin voll bei Ihnen, was die Klimamodelle angeht, aber glauben Sie ernsthaft, dass eine Beweiskette, die diese widerlegt, überhaupt an die Öffentlichkeit gelangen würde? Dazu werden mit der Klimapanik zu viele Milliarden, wenn nicht gar Billionen gemacht. (Ich sage bewusst nicht „verdient“)
Ja, ich denke schon. Die Klima-Sau ist am Dorfende angekommen und die neue „Putin greift morgen an“-Sau hat die ersten Häuser des Dorfs bereits im Schweinsgalopp passiert. Der Widerstand gegen neue Windparks wächst während für neue Waffen und Munition die Mangellage ein gigantisches Geschäftspotential eröffnet. Das Tolle daran ist sogar, Munition muss wie ein Papiertaschentuch nach dem einmaligen Gebrauch ersetzt werden. Wenn das Big Business eine neue Goldader hat, wird man die Klimaforscher in Ruhe forschen lassen und der Weg für neue Erkenntnisse ist frei. Danach erwarte ich den gleichen Effekt wie bei Corona, unangenehme neue Erkenntnisse werden eisern totgeschwiegen. Ich nenne es die Methode Galileo Galilei, er hatte vor 400 Jahren die Sonne ins Zentrum unseres Sonnensystems gestellt, aber erst 1992 wurde er von der katholischen Kirche offiziell rehabilitiert. Ich denke eisernes totschweigen hat bei Menschen, die ihr eingeschränktes Denkvermögen durch Haltung ersetzen Tradition. Allerdings wird die weitere Entwicklung der Menschheit davon nur geringfügig tangiert.
Ich gehe gerade einmal so kreuz und queeeeer durch die Nachrichtenlage.
Da kommt eine „Eil ( ! ) -Meldung“
„Zuschauer evakuiert
ZDF-Fernsehgarten säuft ab“
Spontan fürchtet man sofort um die „zehntausenden Hitzetoten“ – allein in Deutschland …
„ Zum Thema Abtreibung hat Herr Kelle bereits alles gesagt.“
Ja.
Aber: Wir haben gestern abend die Tagesthemen geschaut und – wie meist – das „Wort zum Sonntag“. I.d.R. nicht, weil es immer „sooo toll“ ist, sondern weil man gerade bequem sitzt.
Gestern abend nun ein völlig ungewohntes Bild.
Eine Pfarrerin ( oder Pastorin ? Der Unterschied ist mir nie so wirklich klar gewirden ) saß im Studio – neben einem großen, braunen Hund.
Neben IHREM Hund.
Der schaute sie immer wieder an, während sie vom Sinn der Haustiere und der Wirkung, z.B. eines treuen Hundes, auf uns Menschen, sprach.
Ein toller Hund. Ein Familienmitglied !
Spontan fielen mir die ( zu recht ! ) Aufregung um geschredderte Küken ein.
Und die NICHT-Aufregung über die Diskussion von getöteten, ja, ermordeten hunderttausenden Kinder.
In Gaza wurden von der Hamas u.a. BABIES lebendig verbrannt, bestialisch ermordet – und die Welt ( ok, zumindest ein großer, noch nicht völlig durchgedrehter Teil ) hat sich entsetzt und empört, ja, angewidert, gezeigt.
Und die Pläne von Prof. Frauke Brosius-Gerddorf werden vom CHRISTLICH DEMOKRATISCHEN BUNDESKANZLER und CDU-Chef als „JAAA, OK !“ durchgewunken ?
Von Prof. Kaufhold und ihren u.a. Enteignungsphantasien rede ich momentan noch gar nicht.
HERR BUNDESKANZLER ! SCHÄMEN SIE SICH EIGENTLICH FÜR GAR NICHTS ?!?!
Oder wissen Sie bloß nicht, was das ist – genausowenig, wie Sie offensichtlich (k)ein Gewissen haben ?!
„….sondern weil sie den Schutz des ungeborenen Lebens aufweichen, im schlimmsten Falle abschaffen will.“ Die Lügen und Unterstellungen gehen weiter, obwohl die Behauptungen der Lügen-Portale widerlegt sind (etwa wie „eine Frau, die ungeborenen Kindern Minuten vor der Geburt noch ihre Menschenwürde nach Artikel 1 GG abspricht“).
Es gibt keine einzige Aussage von ihr, dass sie den „Schutz des ungeborenen Lebens aufweichen, im schlimmsten Falle abschaffen WILL“. Das einzige was man ihr evtl. unterstellen(!) kann, dass sie die Meinung haben könnte, dass sie für eine Rechtmäßigkeit und damit Straffreiheit bei einem Abbruch während der ersten 3 Monate ist – wie übrigens die Mehrheit der Bevölkerung in DE.
Ob die CDU/CSU umfällt oder nicht ist eine Sache. Dass mit der (Nicht-)wahl von ihr der hetzende Lügenmob die Politik bestimmt eine Andere.
Ja, is‘ klar.
Wer für Recht und Ordnung, für die Beibehaltung DIESES UNSERES Grundgesetzes, eintritt, ist ein Hetzer, Lügner und – was doch gleich noch ? Darf‘s noch etwas „Nazi“ sein ?
Die Diskussion hatten wir schon. Die Aussagen von Frau Brosius-Gersdorf sind schriftlich belegt und richten sich unzweifelhaft auf eine Relativierung der Menschenwürde und des Lebensschutzes damit gegen Paragraphen des Grundgesetzes.
Hatten wir schon mal, ja. da habe ich Ihre Behauptungen widerlegt, etwa dass Richter „in allen Positionen neutral sein sollten“, dass eine „dreijährige Praxis“ nötig sei, oder „dass sie einem neun Monate alten Kind im Mutterleid allen Ernstes die Menschenwürde abspricht“.
Und Ihre Behauptung („eine Relativierung der Menschenwürde und des Lebensschutzes damit gegen Paragraphen des Grundgesetzes“) konnten Sie da nicht belegen. Und jetzt auch nicht, es bleibt weiters nur eine Wiederholung einer Behauptung. Oder haben SIe inzwischen etwas gefunden, das Ihre Behauptungen belegt?
Danke für den Diskussionsbeitrag, der jedoch eine Erwiderung verlangt. Zwar kenne ich nicht alle Äußerungen von Frau Brosius-Gersdorf im Wortlaut, aber die Konsequenz aus ihrer Interpretation des Schutzes der Menschenwürde läuft leider genau darauf hinaus, dass Art.1 GG vorm Zeitpunkt der Geburt nicht gilt – mit allen Konsequenzen, die daraus folgen. Was ist ihr Motiv???
Des Weiteren machte kürzlich ein im Verfassungsrecht bewanderter Mensch darauf aufmerksam, dass der Doktorvater von Frau Brosius-Gersdorf sowie auch sie selbst einen neuen offiziellen Kommentar zum Grundgesetz maßgeblich mitverfaßt haben (der müsse, nach mehreren Jahrzehnten, an die aktuellen veränderten gesellschaftlichen Bedingungen angepaßt werden – warum auch immer).
Während das GG von seinen Vätern im Kommentar von 1948 noch eindeutig von der Menschenwürde in Art. 1 als „Überschrift“ ausging, und die folgenden GG-Artikel nur die Konkretisierung des Art. 1 sind (Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat, und damit indirekt auch, was die Menschenwürde des GG nicht ist (insbesondere keine Rechte Dritter zulasten der Bürger), – ändert der von Brosius-Gersdorf mitverantwortete GG-Kommentar die Sichtweise grundlegend, indem die Menschenwürde von der Überschrift degradiert wird und nur noch eingeordnet in die Reihe anderer Grundrechte erscheint. Und das heißt, sie ist nicht mehr absolut, sondern durch andere Rechte relativierbar. Und das ist ein fundamentaler Umsturz des Geistes des bisherigen Grundgesetzes, wie es dessen Väter als Bollwerk gegen eine Wiederholung des Angriffs auf die Menschenwürde von 1933 – 1945 geschaffen haben. Dieser Geisteswechsel hätte unweigerlich Auswirkungen auf die grundsätzliche rechtliche Stellung jedes Einzelnen von uns, vom Souverän zum Untertan – auch wenn sich das graduell nicht sofort voll auswirken muss.
Es gibt also objektiv gute Gründe, keine Personen in ein Verfassungsgericht zu wählen, von denen man befürchten muss, dass sie den Geist und die Spielregeln der freiheitlichen Demokratie nicht über ihre persönlichen ideologischen Vorlieben setzen, und sie im Intetesse aller Bürger (auch der Andersdenkenden!) verteidigen und bewahren.
@Hermann Martin
„…aber die Konsequenz aus ihrer Interpretation des Schutzes der Menschenwürde läuft leider genau darauf hinaus, dass Art.1 GG vorm Zeitpunkt der Geburt nicht gilt – mit allen Konsequenzen, die daraus folgen“.
Das ist die Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes. Denn im Gegensatz zu geborenem Leben darf ungeborenes Leben getötet werden (innerhalb gewisser Grenzen). Wie ist das mit einer identischen Menschenwürde vereinbar? Wenn die Menschenwürde identisch wäre, dürfte Ungeborene keinesfalls getötet werden und identisch mit geborenen im StGB behandelt werden. Tut es aber nicht. Also erklären Sie mir doch bitte, wie sich das mit einer gleichen Menschenwürde in beiden Fällen erklären läßt. Brosius-Gersdorf behandelt diese Ungleichheit zusammen mit 17 anderen Wissenschaftlern, und ihre Abhandlung wurde einstimmig angenommen. Sie können sich die Arbeit der Kommission vom Bundesgesundheitsministerium herunterladen. Titel: „bericht kommission zur reproduktiven selbstbestimmung und fortpflanzungsmedizin“. Langfassung ist besser als Kurzfassung, weil darin Positionen begründet werden.
„Was ist ihr Motiv???“
Eine Auftragsarbeit des Ministriums.
Ihr nächster Absatz: Bitte konkerisieren Sie doch mit originalen Aussagen oder texten von Brosius-Gersdorf Ihre Behautungen. Und nochmals, Ihr Anspruch an die absolute Menschewürde ist heute nicht Wirklichkeit. Vielleicht lesen Sie auch meine Ausführungen im anderen Thread „Es war verdammt knapp: Aber Frau Brosius-Gersdorf ist raus! Was lernen wir aus der vergangenen Woche in Berlin?“
Diese Frage hat tatsächlich wohl wie keine zuvor die Sprengkraft, die die Union final auseinanderbersten lassen kann. Herr Kelle verweist nicht ohne Grund auf das Schicksal der Democrazia Christiana in Italien. In meinem Familien-, Freundes- und erweiterten Kollegenkreis dominierte über viele Jahrzehnte bisher unangefochten die Union. Das hat sich inzwischen deutlich geändert. Der Linksrutsch ruft Irritation, js mitunter Verzweiflung hervor. Die AfD war bisher nie eine Alternative. Nun aber hört man deren Namen immer öfters und die bisherigen Gründe, warum die AfD (genauso wie die Grünen) niemals gewählt werden kann, werden auf einmal, wenn auch schüchtern, hinterfragt. Hier wird an den Grundfesten des für sehr, sehr viele (Noch-)Wähler überzeugenden christlichen Menschenbildes gerüttelt. Das sollte die Union nicht unterschätzen. Ganz sicher deutlich mehr als die Hälfte der oben genannten mir bekannten Personen würden die Union bei derem „Ja“ für Brosius-Gersdorf bei der nächsten Wahl nicht mehr wählen, mich eingeschlossen. Wir alle würden uns als fleißige, verantwortungsvolle und als völlig hass- und hetzefreie, ehrenwerte Bürger bezeichnen, die dem Mitmenschen stets Gutes angedeihen lassen wollen, auch einem schwierigen, misepetrigen. Will die Union ernsthaft das Risiko eingehen, diese ihre ureigene Klientel zu verlieren?
@Sarnersee,
100% Zustimmung. Was ich so höre, ist Brosius auf jeden Fall raus. Auch Kaufhold hat viele Gegner in der Unionsfraktion – aber Realpolitik ist immer eine Zitterpartie.
Auf jeden Fall hängt es dieses Mal allein von der Union ab – hop oder top?
kk
Interessant ist doch, dass Politiker in CDU und CSU dulden, dass sogar ein geburtsreifes Baby noch abgetrieben werden kann. Wenn ein Fötus eine Behinderung zu haben scheint (z. B. das Downsyndrom), dann darf die Schwangere abtreiben, bis unmittelbar vor der Geburt.
Das ist Gesetz: Wenn eine Schwangere darlegt, dass sie körperlich oder psychisch leiden würde, wenn sie dieses Kind bekäme, dann war’s das mit dem Lebensschutz der auch der Christenparteien.
Bis 1995 stand ausdrücklich im §218a, eine Abtreibung sei rechtens, wenn „Gründe für die Annahme sprechen, dass das Kind … an einer nicht behebbaren Schädigung…leiden würde“, die schwer wiegt. Heute heißt es, wenn die „Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren“ nur durch Abtreibung abzuwenden ist. Diese neu klingende Formulierung wurde unter der Regierung der CDU/CSU/FDP vorgeschlagen! Und jetzt geben sie scheinheilig vor, für das Lebensrecht des Ungeboren einzutreten (Übrigens wollte die Komission um Frau Brosius-Gersdorf daran nichts ändern).
Aber jetzt treten sie auf, mit Falschzitaten, Lügen und der persönlichen Diskreditierung durch den Lügenmob angeblichen Lebensschutz von Ungeborenen erreichen.
Und überhaupt zum „christlichen Menschenbild“: So entschied Papst Innozenz III. im 13. Jahrhundert den Fall eines Mönchs, dessen Geliebte auf Veranlassung des Mönchs abgetrieben hatte: Dieser sei keiner Tötung schuldig, weil der Fötus noch nicht beseelt war. Und auch die für Jahrhunderte maßgebliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. stellte nur die Abtreibung einer „beseelten“ Leibesfrucht unter Strafe, das hieß damals, ab dem dritten Schwangerschaftsmonat. Erst im 19. Jahrhundert hat die katholische Kirche ihre Lehrmeinung zu Abtreibungen geändert. Warum? Am 12. Oktober 1869 dekretierte Papst Pius IX. in einer Bulle: Der Beginn eines Menschen erfolge im Augenblick der Empfängnis. Weil es nun plötzlich mit der Logik haperte, denn kurz zuvor erfolgte das Dogma von der unbefleckten Empfängnis. Solche abstruse Vorstellungen sind heute noch die ideologische Basis unseres Abtreibungsrechts.
Wie dem auch sei, der Lügenmob, die persönliche Erniedrigung, der sich moralisch und christlich wähnenden Lügner scheinen politisch zu siegen. Natürlich moralisch einwandfrei und mit Schulterklopfen ob eines gar nicht in Frage gestellten Lebensschutzes.
Der von Elena angesprochene Widerspruch der Abtreibungsregelung zur Menschenwürde samt Tötungsverbot ist tatsächlich ein Dilemma. Aber der Schluß, die vorgeburtliche Tötung sei damit erlaubt, ist falsch. Das Gesetz regelt lediglich, dass die Abtreibung zu bestimmten Bedingungen straffrei gestellt ist. Zwar kommt das in der Praxis quasi einer Erlaubnis gleich, juristisch ist es das aber nicht. Zustande gekommen ist dieser Kunstgriff ja nur als Kompromiss, um zwischen zwei Übeln das kleinere zu wählen, nämlich den Frauen, die es sowieso versuchen würden, den medizinisch am wenigsten gefährlichen Weg zu ermöglichen. Das ist natürlich keine saubere Rechtsauslegung, sondern lebensnaher Pragmatik geschuldet. Die Gefahr besteht nur, dass die Abtreibungspraxis, die nun mal in jedem Fall eine Kindstötung ist, immer mehr als normal angesehen wird, die rechtliche Wertung damit in Vergessenheit gerät, und damit, als logische Folge, auch der Lebensschutz allgemein zur Disposition gestellt wird.