Medienboykott: Wie Trump sich selbst ins Knie schießt

Dieses Disruptive am Präsidenten der Vereinigten Staaten hat mir schon oft gefallen. Unerwartete „Moves“, wie man das heute nennt, Freund und Feind im Ungewissen lassen – das ist auch eine Strategie.

Allerdings bin ich seit einiger Zeit der Ansicht, dass es Donald Trump inzwischen deutlich übertreibt.

Auch bei eher kleinen Dingen, wie der Zusammensetzung des Pressecorps im Weißen Haus.

Natürlich muss der Präsident der Vereinigten Staaten nicht jedes Medium zulassen zu Hintergrundgesprächen oder auf Auslandsreisen. Aber seine aktuelle Volte, meinungsführende Großmedien wie CNN, MSN und auch Springers „Politico“ auszuladen, das ist vollkommen inakzeptabel in einer Demokratie.

Vor allen Dingen, wenn man als Begründung dann hört, dass die nicht freundlich genug über das segensreiche Wirken Trumps berichtet hätten.

Ex-Präsident Obama hat das erst jüngst bei einer Veranstaltung vor demokratischen Anhängern launig formuliert: „Stellt Euch mal vor, was losgewesen wäre, wenn ich Fox News aus dem Weißen Haus geworfen hätte…“

In einem demokratischen Staat muss niemand Journalisten bevorzugen oder bauchpinseln, aber ihre Arbeit behindern, das ist demokratietechnisch nicht in Ordnung, vor allem aber zeigt es eine erstaunliche Unsouveränität des Amtsinhabers im Oval Office.

Bei der Einweihungsfeier für den neuen Hubschrauberlandeplatz am Weißen Haus gestern hielt Trump eine Rede, die kaum einer verstehen konnte. Grund: es waren keine Pressevertreter anwesend, die ihn mit einem Mikrofon hätten ausstatten können. Der offizielle Livestream des Weißen Hauses übertrug stattdessen den ohrenbetäubenden Lärm des daneben abgestellten Hubschraubers.

Der Pressepool des Weißen Hauses  – ABC, CBS, CNN, Fox News und NBC – liefert normalerweise abwechselnd Livebilder und Ton, auf die alle Medien zugreifen können, um die Botschaften in die Welt hinauszutragen. Nur dieses Mal war halt keiner da von den „Fake News“…

 

 

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Dieser Artikel wurde 16 mal kommentiert

  1. Berthold Bohner Antworten

    Nur nebenbei : In Deutschland haben regierungskritsche Medien auch nicht die Reichweite die sie verdienen. Und darüberhinaus wird versucht dieselben wirtschaftlich dorch Werbeboykotte zu ruinieren.
    Wer im CDU Haus ist , sollte nicht mit Steinen werfen. Stichwort EU Medienkontrolle, van der Leyen, Altersverifizierung im Internet etc.

    • Harald Antworten

      @ Berthold Bohner

      Regierungskritische Medien haben sehr wohl eine große Reichweite, sind in der BPK vertreten und werden dort anders als bei Trump nicht rausgeschmissen, nur weil sie mit der Regierung, Merz etc. immer wieder hart ins Gericht gehen. Gerade nach den aktuellen Wahlergebnissen.

      Ich denke, mit regierungskritisch meinen Sie Vertreter der alternativen Medien, die kritisch NUR gegenüber der Regierung und den „Kartellparteien“ sind, nicht und nie aber gegenüber der größten Oppositionspartei in diesem Land, diese sogar 24/7 loben und damit indirekt Wahlwerbung für sie betreiben.

      Und sich zudem nicht dem Pressekodex des Deutsche Presserates verpflichtet fühlen.

  2. Gerd Franken Antworten

    Trump hat alles erreicht was es in den USA als Politiker zu erreichen gibt. Auf wen sollte der noch Rücksicht nehmen? Ganz sicher nicht auf CNN….die konnte er noch nie leiden.

  3. Dr. Hildegard Königs-Albrecht Antworten

    Der ehemalige Politikchef der Bild-Zeitung Ralf Schuler durfte früher Frau Merkel im Kanzlerflieger begleiten.
    Seit er bei NIUS arbeitet, ist das nicht mehr möglich.

    Finde den Fehler.

      • Gerd Franken Antworten

        Als Sprachrohr für die Corona-Lockdown-Faschisten war die Bild sehr relevant. Und was die Abbildung von sekundären Geschlechtsteilen der Frauen auf den Titelblättern in den siebzigern (meine Lehrzeit) anging, war BILD absolute Spitze. Meine selige Mutter entdeckte mal ein Exemplar in meinem Besitz: Dieses Schundblatt kommt mir nicht ins Haus. Weisst’e Bescheid….

        Ach ja, Reichelt flötete 2020 auch das hohe Lied der Impfung. Aber als Chefredakteur der BLÖD musste der ja auch. Schön auf Linie bleiben.

        • gerd_rau Antworten

          Ich finde es schlecht wenn man die Fehler der anderen übernimmt. Faschisten haben Weltkriege angefangen und KZ’s gebaut und das wird mit solchen Vergleichen verharmlost. Und jetzt wird der Vergleich benutzt um Menschen mundtot zu machen.

          • Gerd Franken

            Ich habe während der Coronazeit, weil ungeimpft meinen Job verloren, kam in keine Arztpraxis und wurde beim Augenoptiker vor die Tür gesetzt. Für mich ist das Faschismus ohne Todesfolge. Faschismus ist nicht nur bei den Nazis zu suchen….

      • Sobiech Christoph Antworten

        Das war vielleicht vor 1 oder 2 Jahren so. Inzwischen dürfte NIUS die Nummer 1 der Nachrichtensender sein.
        Vermutlich nicht bei 70+ aber die sind eh hoffnungslose fälle und bald weg.

        Ich wette von Jugendlichen bis ca. 40+ dürfte NIUS um Welten über Bild liegen.
        Bie Bildzeitung hat in 2 Quartal noch ca. 920000 Exemplare Verkauft.
        Die gemittelte tägliche Zuschauerzahl von allen NIUS Formaten in mittleren sechstelligen Bereich laut KI

  4. Harald Antworten

    Dass sich sogar Trumps Hofberichterstatter Fox-News dem Boykott angeschlossen hat, sollte Donald eigentlich zu denken geben.

    Aber mit dem Denken und auch mal Fehler eingestehen hat es „the greatest president ever“ ja nun mal nicht so.

    Das mit dem „Disruptiven“, werter @Klaus Kelle, kann man durchaus hier und dort mal taktisch einsetzen. Wobei ich dessen Alternative – das Gegenüber erst mal im Unklaren lassen – für weitaus effizienter halte.

    Wer aber ausschließlich disruptiv und erratisch unterwegs ist, heute das eine, morgen das Gegenteil sagt, Zölle verhängt, um sie tags drauf wieder auszusetzen, einen Sieg verkündet um nur Stunden später dem Iran mit weiteren Angriffen zu drohen, der macht sich zum Deppen – Freund wie Feind gegenüber – den man nicht mehr ernst nimmt sondern erst mal abwartet und dann sein eigenes Ding macht.

  5. Martin Ludwig Antworten

    Boris Reitschuster wurde wegen seiner Corona-Kritschen Haltung seiner Zeit ebenfalls von der Bundespressekonferenz ausgeschlossen. Wir brauchen für solche Skandal also nicht über den Atlantik zu blicken.
    COMPACT-TV Chef Paul Klemm hat als Journalist ebenfalls bis heute Hausverbot im Deutschen Bundestag.

    Und der Klassiker:
    Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat im Jahr 2000 zwei Journalisten von Sat 1 Hausverbot im Bundestag erteilt, weil diese aufgedeckt haben, dass in 22 von insgesamt 28 Toiletten des Gebäudes Spuren von Kokain nachzuweisen waren. Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Hausverbot später für unrechtmäßig erklärt und aufgehoben.

    Was haben alle diese Fälle inclusive der von Trump gemeinsam: Die Macht der Politiker wird dazu missbraucht, kritischen Berichtserstattern das Leben schwer zu machen oder ihnen den Mund zu verbieten! Sowas darf es in einer westlichen Demokratie schlicht und einfach nicht geben.

    • Harald Antworten

      @ Martin Ludwig

      „Boris Reitschuster wurde wegen seiner Corona-Kritschen Haltung seiner Zeit ebenfalls von der Bundespressekonferenz ausgeschlossen.“

      So stellt es Boris Reitschuster dar. Ich habe seine Empörung damals auf seinem Blog verfolgt. Abgenommen habe ich ihm das nur sehr bedingt, weil nicht nur er sondern auch andere Journalisten regelmäßig äußerst kritische Fragen zu Corona stellten, diese aber nicht ihre BPK-Vereinsmitgliedschaft verloren.

      Deswegen habe ich mal nachgehakt, und tatsächlich verhielt es sich dann doch ganz anders.

      Boris Reitschuster hatte damals seinen Firmen- und Wohnsitz nach Montenegro verlegt. Das widerspricht der Satzung des Vereins, nach der Mitglieder der BPK aus Berlin oder Bonn ständig und weit überwiegend über bundesrepublikanische Politik berichten sollen. Da Boris Reitschuster nicht mal mehr ein Büro oder gar nur „Briefkasten“ in Deutschland unterhielt, verlor er seine BPK-Mitgliedschaft. Das Impressum von Reitschuster gibt heute noch ausschließlich Nerceg Novi in Montenegro an, mit Boris Reitschuster als Privatperson und freier Journalist.

      Der Darstellung wurde und wird dann durch viele alternative Medien noch die Krone aufgesetzt, Reitschuster wäre von der Regierung rausgeschmissen worden, was kompletter Humbug ist. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wie auch den USA, sind nicht die Regierung oder Ministerien Hausherr der BPK sondern der gleichnamige Verein (BPK e.V.), in dem rund 900 hauptberufliche Journalisten aus Deutschland organisiert sind.

      Sprich: Boris Reitschuster wurde nicht von der Regierung sondern seinen journalistischen Kollegen ausgeschlossen, weil er eine entscheidende Kernsatzung des Vereins nicht mehr erfüllte.

      Dass die BPK hier überparteilich arbeitet, sieht man daran, dass sie sehr regelmäßig führende AfD-Politiker einlädt, die sich dann den Fragen der BPK-Journalisten stellen. Wie nach den jüngsten Wahlen in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern.

      • Martin Ludwig Antworten

        Ich wusste, dass dieses „Gegenargument“ kommt, lieber @Harald.
        Und ich hätte sogar gewettet, dass es von dir kommt 😉
        Bitte nächstes Mal nicht ungeprüft den Narrativ der Medien übernehmen, sondern selbst die Statuten der BPK nachlesen. Dort steht nämlich in §2 Abs.1 folgendes:

        „§ 2 (1) Der Verein ist ein Zusammenschluss deutscher Parlamentskorrespondenten, die aus Berlin und/oder Bonn ständig und weit überwiegend über die Bundespolitik berichten. Die Korrespondententätigkeit muss hauptberuflich als angestellte(r) Redakteur(in) oder freie(r) Journalist(in) für Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Wochen- und Monatszeitschriften, Nachrichtenagenturen, Presse- und Informationsdienste oder elektronische Medien ausgeübt werden, die ausschließlich gegen Entgelt verbreitet werden und einer sachlichen Information der Öffentlichkeit über das politische Geschehen dienen. Den in Satz 2 aufgeführten Medien sind Hörfunk- und Fernsehanstalten sowie Online-Medien gleichgestellt. Gleichgestellt sind auch Korrespondentenbüros, die ihre journalistische Arbeit den in Satz 2 aufgeführten Medien gegen Entgelt zur Verfügung stellen.“

        Bitte zeige mir die genaue Stelle, an der festgelegt wurde, wo sich der „Firmensitz“ dieser Parlamentskorrespondenten befinden muss.

        Mein Beruf erfordert regelmäßig, dass ich Vorschriften und Sachverhalte subsumieren muss. Ich hasse es, aber tue es jetzt trotzdem für dich:

        Gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 der Vereinssatzung handelt es sich bei Parlamentskorrespondent um Deutsche, die aus Berlin und/oder Bonn ständig und weit überwiegend über die Bundespolitik berichten.

        Herr Reitschuster ist Deutscher im Sinne des Grundgesetzes und befand sich zur besagten Zeit auf allen BPK’s in Berlin. Er berichtete ständig und überwiegend aus der Bundesrepublik Deutschland.

        Gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 muss die Korrespondententätigkeit hauptberuflich als angestellte(r) Redakteur(in) oder freie(r) Journalist(in) für Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Wochen- und Monatszeitschriften, Nachrichtenagenturen, Presse- und Informationsdienste oder elektronische Medien ausgeübt werden, die ausschließlich gegen Entgelt verbreitet werden und einer sachlichen Information der Öffentlichkeit über das politische Geschehen dienen.

        Herr Reitschuster ist ich als freier Journalist im Sinne der Satzung und betreibt die Internetseite „reitschuster.de“. Es handelt sich hierbei um keine Firma, folglich kann auch kein Firmensitz verlegt worden sein – was, wie bereits dargestellt, jedoch ohnehin nirgendwo eine Rolle gespielt hätte, da lediglich die Staatsangehörigkeit thematisiert wird. (In §2 Abs. 3 findet sich übrigens auch eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der Staatsangehörigkeit, was im umkehrschluss darauf hindeuted, dass nur der Ort der Berichtserstattung, nicht jedoch die Staatsangehörigkeit des Journalisten oder des Mediums im Vordergrund stehen)
        Die Internetseite dient einer sachlichen Information der Öffentlichkeit über das politische Geschehen.
        Sie wird unentgeltlich betrieben, was jedoch seitens des Vereins bereits thematisiert wurde und für Onlinemedien akzeptiert ist. Dieser Punkt wurde somit folgerichtig auch nicht moniert.

        § 2 Abs. 1 Satz 3 besagt, den in Satz 2 aufgeführten Medien sind Hörfunk- und Fernsehanstalten sowie Online-Medien gleichgestellt.

        Es handelt sich bei der Seite „reitschuster.de“ um einen Internetblog, insofern kann er sowohl als „elektronisches Medium“, als auch als Onlinemedium bezeichnet werden und entspricht damit den Vereinsrichtlinien.

        § 2 Abs. 1 Satz 4 besagt, dass auch Korrespondentenbüros, die ihre journalistische Arbeit den in Satz 2 aufgeführten Medien gegen Entgelt zur Verfügung stellen, gleichgestellt sind.

        Herr Reitschuster ist selbst betreiber eines entsprechenden Korrespondentenbüros und insofern nicht auf die genannte Gleichstellung angewiesen.

        Nach Prüfung aller Vereinsstatuten ist festzustellen, dass Herr Reitschuster Parlamentskorrespondent im Sinne der Satzung der BPK ist und alle Voraussetzungen der Satzung erfüllt.
        Die Begründung für Reitschusters Ausschluss ist damit lächerlich und jeder, der nur einen Funken Verstand besitzt kann erkennen, dass der Ausschluss rein zufällig genau dann stattgefunden hat, als die Fragen zum Umgang mit der Corona-Pandemie sehr lästig wurden.

        Abgesehen davon:
        Es bleiben die weiteren von mir genannten Fälle, bei denen die Gleichartigkeit zum beschriebenen Fall „Donald Trump“ nichtmal in Frage gestellt werden kann.

  6. H.K. Antworten

    Als Boris Reitschuster aus der Bundespressekonferenz ausgeschlossen wurde, hat sich m.W. KEIN Journalist, nicht ein einziger, mit ihm solidarisiert oder zumindest mal „ja, aber“ gesagt.

    Als Journalisten von Apollo News durch die Straßen gejagt wurden, vom Linksextremisten, WER bitte von den Öffentlich Rechtlichen hat sich da lautstark empört oder dagegen protestiert ?

    Wenn NIUS von Reisen oder Veranstaltungen der Bundesregierung ausgeschlossen wird, WER von den unzähligen Journalistenkollegen jault da einmal auf ?

    Niemand berichtet darüber – außer den Betroffenen selbst.

    Und wenn Trump von seinem „Hausrecht“ Gebrauch macht, berichten die Öffentlich Rechtlichen und sämtliche Gazetten landauf, landab.

  7. Berthold Bohner Antworten

    Den Lesern hier scheint entgangen sein , dass van der Leyen der CDU angehört. Internetregulierung , Chat Kontrolle , Altersverifizierung , diese ganzen Dinge werden maßgeblich durch diese Person , die im Verteidigungsministerium total versagt hat , forciert. Bekämpfung der Kinderpornografie ist doch nur ein vorgeschobenes Argument, um jeden Bürger im Internet identifizieren zu können.
    CDU Kanzler Merz hat sich neulich mit : „man komme mir nicht mit freier Rede“ geäußert.
    Meine Einlassung passt vielleicht nicht zum Thema Trump , aber die US Amerikaner können von mir aus machen was Ihnen gefällt. Das interessiert mich so, wie wenn ein Weißwedelhirsch in den Wald von Wisconsin uriniert. Was bei uns passiert interessiert mich mehr.

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