Gibt es Sonderrechte für Journalisten in Deutschland? Ja, die gibt es, und in vielen Fällen ist das auch richtig so. Das Zeugnisverweigerungsrecht, zum Beispiel, besagt (in meinen Worten), dass ein Journalist von einem Gericht oder staatlichen Stellen nicht gezwungen werden darf, seine Quellen zu verraten. Das ist wichtig, weil manche Sauereien nicht aufgedeckt werden können, ohne dass Informanten ein hohes persönliches Risiko eingehen. Eine andere Frage ist, ob Journalisten Landesverrat begehen dürfen. Nach meiner Meinung dürfen sie das nicht. Das macht es so schwer, den aktuellen Fall um zwei Journalisten des Blogs netzpolitik.org zu bewerten. Ich weiß nicht, ob die Veröffentlichung dieser Dokumente des Verfassungsschutzes tatsächlich den Tatbestand des Landesverrats erfüllen. Generalbundesanwalt Harald Range hatte einen Sachverständigen um ein Gutachten zu dieser Frage gebeten. Doch inzwischen steht der wackere Range unter Dauerfeuer aus der Politik.

Als erstes forderte ausgerechnet einer der Sprecher der StaSi-Partei den Rücktritt des Generalbundesanwalts. Der könnte das wahrscheinlich verschmerzen, hätte er die Rückendeckung seines obersten Dienstherren, Justizminister Heiko Maas (SPD). Doch dem ist nicht so, wie wir heute erfahren haben. Maas ordnete nämlich an, dass Range den Auftrag für das externe Gutachten sofort zurückziehen solle – was dieser tat. Doch dann äußerte sich der Gebneralbundesanwalt öffentlich und unmissverständlich: „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis nicht opportun erscheinen, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“, sagte er. Ich finde, damit hat der Mann absolut recht.

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Dieser Artikel wurde 10 mal kommentiert

  1. S v B Antworten

    Ich schließe mich Herrn Kelle und Herrn/Frau Steins Meinung an. Mich gruselt ob der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Affäre netzpolitik.org.

    Wir dürfen nicht zulassen – noch können wir es uns leisten -, dass die Statik einer der drei Säulen, welche unsere Republik seit Jahrzehnten zuverlässig und erfolgreich tragen, von Heißspornen kompromittiert wird. Wohin solche Aspirationen letztlich führen, ist leicht zu ahnen.

    • S v B Antworten

      Sorry, hab‘ wieder mal auf Englisch gedacht. „Kompromittieren“ soll in diesem Falle natürlich für „gefährden, schaden“ stehen.

  2. Fritz - Ulrich Hein Antworten

    Werter Herr Kelle, Sie und die Damen/Herren Steins und SvB irren. Ich habe heute dazu publiziert: „Generalbundesanwalt Range und Bundesjustizminister Maas haben Unrecht, es gibt keine Unabhängigkeit der Justiz
    Wer und was sind verfassungsrechtliche Analphabeten? Bei den strafrechtlichen Ermittlungen wegen Landesverrates gegen die Journalisten von netzpolitik.org lassen sich diese Fragen schnell beantworten.
    Generalbundesanwalt Range und Bundesjustizminister Maas haben sich diese Kennzeichnung durch ihre öffentlichen Äußerungen zur angeblichen Unabhängigkeit der Justiz zu Recht erworben. Warum?
    Sie können offensichtlich unsere Verfassung nicht lesen. Es gibt keine Unabhängigkeit der Justiz: Das ist eine publizistische Fata Morgana, ein Märchen.
    Nach dem Grundgesetz ist die rechtsprechende Gewalt allein den Richterinnen und Richtern anvertraut. Nur sie genießen Unabhängigkeit. Im Grundgesetz findet sich nicht die geringste Andeutung dafür, dass die Institution Justiz bzw. die Gerichte als solche Unabhängigkeit beanspruchen können.
    Das Grundgesetz hat sich nicht dafür entschieden, bestimmte Institutionen mit der Unabhängigkeitsgarantie zu versehen, sondern es hat das personale Element hervorgehoben und nur einer ganz bestimmten Personengruppe – den Richterinnen und Richtern – Unabhängigkeit zugesichert.
    Wörtlich heißt es hierzu in Art. 92: „Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; …“. Durch die Verwendung des Wortes „anvertraut“ wird diese personengebundene Betrachtungsweise des Grundgesetzes auch sprachlich prominent hervorgehoben. Und in Art. 97 das Grundgesetzes ist unmissverständlich festgelegt: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. …“.

    • Klaus Kelle Antworten

      Sehr geehrter Herr Hein, das weiß ich alles. Die Aufgabe der Staatsanwaltschaften ist jedoch die Vertretung und ggf. Durchsetzung des staatlichen Rechts gegen (vermeintliche) Rechtsbrecher. Wenn die Politik in einen Ermittlungsprozess eingreift, bekomme ich immer sofort ein Kribbeln im Bauch. Sogar ein Rechtsgutachten zur unabhängigen Überprüfung wird gestoppt! Warum macht ein Minister so etwas, wenn er nicht ein mögliches Ergebnis fürchtet? Oder um es mal deutlich zu überzeichnen: Nehmen wir an, ein Staatsanwalt würde in einem Mordfall ermitteln und müsste auf Weisung seines obersten Dienstherrn in Berlin die Ermittlungen abbrechen, weil der anordnet, dass es sich um einen Fall von Notwehr gehandelt hat. Dann hätten wir den Status Bananenrepublik endgültig sicher.

  3. Dieter Krüll Antworten

    Über den politisch motivierten Personenstreit Tritt der eigentliche Anlass völlig in den Hintergrund.
    Für mich bleibt bisher völlig unklar, ob die Veröffentlichungen des Internet Blogs nur Geheimnisverrat oder gar Landesverrat waren. Man sollte (trotz aller Einwände dagegen und ohne vorauseilende Maßnahmen) diese Frage möglichst durch mehrere Gutachten klären. Erst danach kann entschieden werden ob Maas, Range und der Bundesjustizmister richtig oder falsch gehandelt haben. Erst dann liegt ein Verstoß gegen die Pressefreiheit vor oder nicht.
    Es geht nicht an, dass die Presse bestimmt, wie unsere Sicherheitsorgane zu unserem Schutz vorgehen dürfen. Missbrauchen die Sicherheitsorgane ihre Macht, muss die Presse gnadenlos zuschlagen, das ist ihre Aufgabe.

    Dieter Krüll

  4. heribert joppich Antworten

    die Justiz muss unabhängig sein. Wir haben es doch in NRW erlebt, dass alle Anzeigen gegen den Finanzminister wegen Hehlerei nicht verfolgt wurden. (Ankauf von CD aus der Schweiz)

  5. Bernd Helmut Minzenmay Antworten

    1. nach der überlieferten, immer noch bestehenden Rechtsordnung ist die Staatsanwaltschaft nicht unabhängig
    2. ob das so richtig ist (worüber ich persönlich erhebliche Zweifel habe), darüber sollte eigentlich die Politik dringend anfangen, zu diskutieren
    3. es ist ein armseliger Tölpel, wenn sich ein Minister auf formelles Recht, welches im Wesentlichen so schon vor 1945 galt, beruft, nur um aus seiner Sicht (politisch) unliebsame Ermittlungen zu beenden.

    und im Übrigen: war es hier nicht so, dass die Bundesanwaltschaft auf Veranlassung des Verfassungsschutzes nicht nur aufklären sollte/wollte, ob letztlich auch die Verbreitung (durch den betr. Blog) strafbar war (was wohl durch das bereits fertige Gutachten bestätigt worden sein soll), sondern welche Person die undichte Stelle war, die die Informationen überhaupt lieferte? Im Interesse eines funktionierenden Staates wäre es schade, wenn diese jetzt wieder ruhig schlafen könnte.

  6. Andreas Schneider Antworten

    Mir waren, offen gestanden, bislang die Stellung und Funktion des Generalbundesanwalts im Einzelnen nicht geläufig. Nun aber frage ich mich zunächst einmal, inwieweit die offenkundig gegebene Weisungsgebundenheit dieses Amtsträgers mit der Gewaltenteilung einer – angeblich – freien und demokratischen Gesellschaft vereinbar sein kann. Dies aber nur am Rande.

    Diese ganze Angelegenheit erinnert mich fatal an die „Spiegel-Affäre“ 1962.
    Das „Bedingt abwehrbereit“ kommentierte Dieter Hildebrandt 1986 recht süffisant mit „… was jedem ohnehin schon bekannt sein musste“ o. ä. Wohin die Sache seinerzeit führte, ist bekannt.

    Aktuell sollte doch klar sein, dass „netzpolitik.org“ letztlich nicht mehr getan hat, als ganz offenkundig Insider des Verfassungsschutzes preis gegeben haben. Ein etwaiger Geheimnisverrat kann daher kaum bei den Journalisten zu suchen sein.

    In der Tat beunruhigt die „politische“ Handhabe mehr als das, was wir ohnehin vermuteh durften, wenn wir der Realität nicht völlig entrückt sind.

    Eine Frage hat man mir bislang jedoch nicht zu meiner Zufriedenheit beantworten können: die Bundesrepublik hat ein Grundgesetz, aber keine Verfassung. Wie ist es dann überhaupt möglich, dass ein „Bundesamt für Verfassungsschutz“ existiert?

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