Bundestag verweigert fünf AfD-Mitarbeitern dauerhaft den Zugang zu Gebäude und IT wegen Sicherheitsbedenken

Der Deutsche Bundestag hat heute fünf Mitarbeitern der AfD-Fraktion die Erteilung von Hausausweisen verweigert bzw. bereits bestehende gesperrt. Gleichzeitig sei ihnen auch die Zugangsberechtigung zu den IT-Systemen des Parlaments verweigert worden. Die Bundestagsverwaltung hält bei den betroffenen Personen für möglich, dass sie die Freigabe zum Betreten der Gebäude nutzen könnten, um so »verfassungsfeindliche Zwecke« zu verfolgen.

Angeblich lägen konkrete Hinweise vor, dass „die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestags und die Sicherheit von Abgeordneten sowie aller im Bundestag Anwesenden beeinträchtigt werden könnten“.

Parlamentspräsidentin Julia Klöckner (CDU) sagte: »Die Vielzahl und die Schwere der sicherheitskritischen Erkenntnisse zu den betreffenden Abgeordnetenmitarbeitern machten eine Ablehnung ihrer Anträge zwingend erforderlich.«

Der SPIEGEL berichtet, einer der gesperrten Personen sei Philipp R, „Koordinator Sicherheit“ der AfD-Bundestagsfraktion.

Der soll im Februar 2022 in Friedrichshafen Bewohner einer Asylbewerberunterkunft rassistisch beleidigt und mit einer Schreckschusswaffe bedroht sowie damit geschossen haben.

Danach sei R. angetrunken Auto gefahren, bis ihn die Polizei stoppte. Sie fand in seinem Fahrzeug einen Schlagstock, Tierabwehrspray und einen Schlagring. Das Landgericht Ravensburg verurteilte ihn im vergangenen Jahr deswegen zu 180 Tagessätzen von jeweils 50 Euro.

Zudem wurde R. sein kleiner Waffenschein unbefristet entzogen, er darf auch keine Waffen mehr erwerben. Dennoch arbeitet der Mann seit vergangenem Jahr im Bundestag für die AfD.

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Dieser Artikel wurde 31 mal kommentiert

  1. GJ Antworten

    Sofern dieses Fehlverhalten und die Verurteilung wie geschildert zutrifft, dann ist die Maßnahme gegen diesen Mann aus meiner Sicht gerechtfertigt. Kümmert sich die Bundestagsverwaltung auch um die Mitarbeiter im Umfeld von Linken, Grünen und die Antifaaktivitäten links der CDU? Das würde mich beruhigen.

      • S v B Antworten

        Auch zwischen „kümmern“ und „kümmern“ könnte es mitunter durchaus zu Abstufungen bzw. Unterschieden in der Mitarbeiter-Bewertung kommen. Ansonsten dürfte wohl unstrittig sein, dass eine Person wie besagter R. in dem genannten, hochsensiblen Tätigkeitsbereich nichts verloren hat. Also tschüss und raus mit ihm. Hoffentlich hat die AfD wenigstens zukünftig ein glücklicheres Händchen bei der Einstellung von Mitarbeitern, ganz besonders in sensiblen d. h. sicherheitsrelevanten Bereichen.

        • Klaus Kelle Antworten

          @S v B,

          es gibt in allen Partein Vetternwirtschaft und Pöstchenkungelei. Das bestreitet niemand. In der AfD gibt es den schönen Begriff der „Beutegemeinschaft“. Und in einigen Landtagsfraktionen sind wirklich üble Gestalten mit Verträgen ausgestattet worden, die früher in „Kameradschaften“ unterwegs waren. Aber…nicht mein Problem. Die AfD wäre gut bereiten, besser hinzuschauen…

          • GJ

            Da Stimme ich absolut zu. Wobei durchaus auch in anderen Parteien Akademiker sind, die zu schlagenden Verbindungen gehörten oder gehören, oder?

  2. H.K. Antworten

    Manchmal verstehe zumindest ich nicht, warum „die da“ solche Leute wie „den da“ beschäftigen oder zumindest dulden.

  3. GJ Antworten

    Ein weiterer AFD-Mitarbeiter, den es getroffen hat, ist das Terroropfer Stürzenberger, der in Mannheim von dem frisch verurteilten afghanischen Islamisten schwer verletzt wurde. Stürzenberger WAR vor Jahren auf der Liste des Bayerischen Verfassungsschutzes, ist dies aber seit Jahren nicht mehr. Seinen Namen bringen die MSM bei der Opferberichterstattung und Prozessberichterstattung nicht über die Lippen.

    Sorgen mache ich mir im übrigen um familiäre Verbindungen von Abgeordneten zum politischen Islam, wie z.B. Muslim-Markt, einer islamistischen Plattform, die seit Jahren unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Da hätte man – für mich unverständlich – keine Probleme damit, deren Schwester zur BT-Vize zu wählen. Frau Özoguz fiel wiederholt durch antisemitische Äußerungen auf, ohne Konsequenzen.

  4. H.K. Antworten

    Heute morgen war bei „Nius“ Roger Koeppel zu Gast.

    Der behauptete – zu meiner Überraschung – daß in Deutschland islamistische Straftaten unter „rääächts“ in die Kriminalstatistik eingehen und es daher kein Wunder sei, daß die Statistik daher aussieht, wie sie aussieht.

    Weiß dazu jemand Genaueres ?

    • GJ Antworten

      Nach meinem Kenntnisstand werden antisemitische Straftaten zu RECHTS gezählt. Auch werden Hakenkreuzschwierereien zu RECHTS gezählt, egal, wer sie verursacht (SPD-Abgeordnete auf Wahlzettel, Versicherungsbetrug durch ausländische Brandstifter etc.).

      • S v B Antworten

        Genau. Wenn eine Tat nicht konkret einem „Lager“ zugeordnet werden kann, wird sie automatisch dem rechten zugeschlagen. Köstlich!!! Wenn’s nicht gar so plump, ja regelrecht infam wäre. Aber – so geht Statistik heute. Apropos, „Traue keiner Statistik, die Du…“ na, Sie wissen schon. Übrigens habe ich mich schon vor einigen Jahren mit der Webseite der Özoguz-Brüder befasst. Vielleicht sollte ich mal wieder reinschauen. Gibt es sie noch? Angeblich hält die heutige BT-Vizepräsidentin „angemessenen politischen Abstand“ zu ihren Brüdern. Für mich waren die nicht gerade alltäglichen Zusammenhänge dennoch irgendwie… gewöhnungsbedürftig.

        • GJ Antworten

          Liebe SvB,
          Frau Özoguz ist derzeit keine Vizepräsidentin mehr. Das hat wohl auch etwas mit ihrem Verhalten zu tun, welches sie in Bezug auf Israel gezeitigt hatte. Zwar hat sie sich im Herbst 2024 mehrfach entschuldigt, aber mehrheitsfähig präsidialel war dann vorbei.

          • S v B

            @GJ
            Seltsam, unter „Bundestag.de“ wird Frau Özoguz durchaus (noch?) als BT-Vize aufgeführt. Ein Undercover-Job? Vielleicht ist auch die Webseite des Bundestages länger nicht mehr aktualisiert worden. Selbst das würde einen kaum mehr verwundern. 😉

  5. Dr. Hildegard Königs-Albrecht Antworten

    Es bleibt die Vermutung, daß gezielt AfD-Mitarbeiter von Gremien ausgeschlossen werden.
    Sollten schwerwiegende Gründe gegen diese Personen vorliegen, wäre es notwendig, diese öffentlich zu machen, es sei denn sie würden freiwillig auf den Zutritt verzichten, um die gegen sie erhobenen Vorbehalte nicht öffentlich zu machen.

    Fehlende Transparenz und immer neue Finten, um AfD-Mitglieder auszugrenzen, machen mißtrauisch.
    Wie undemokratisch und unglaubwürdig gegen AfD-Leute vorgegangen wird, hat sich zuletzt in der Causa Paul konkretisiert. Da zeigten sich Verfassungsschützer und Richter als Büttel der regierenden Parteien, im konkreten Fall als Unterstützer einer korrupten Konkurrentin.

    • GJ Antworten

      Daß das BVerfG die Verfassungsbeschwerde von Herrn Paul nicht annehmen würde, da hätte ich drauf wetten können. Ich bin gespannt, was es dazu noch für juristisch fundierte Ausführungen geben wird, ggf. in der Hörfunksendung „Der Rechtsstaat“ auf KONTRAFUNK.

  6. GJ Antworten

    Ist eigentlich sicher, daß alle 5 Fälle ausschließlich die AFD betreffen?
    Ich erinnere mich an einen anderen Fall, das muß so ca. 8 Jahre her sein, da wurde der BT-Hausausweis für einen Abgeordneten der Linken abgelehnt. Dieser beschäftigte zu diesem Zeitpunkt bereits seit Jahren den Ex-RAF-
    Terroristen Christian Klar als Mitarbeiter. Anläßlich dessen rechtskräftiger Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes an etlichen Menschen, u.a. Schleyer und Ponto, war diese Ablehnung durchaus nachvollziehbar, zumal die Ermordung von Herrn Buback m.W. immer noch ungeklärt ist und Klar hierzu schwieg, obschon er den/die Täter/in sicher kennt.

    • H.K. Antworten

      Meine Güte …

      Das ist doch etwas VÖLLIG Anderes !

      Wenn die von der Mauerschütz*/-/:/_/•/Innenpartei etwas tun und „die da“ täten GENAU das Gleiche – es wäre IMMER etwas völlig Anderes ….

      Aber wenn „die da“ tatsächlich wagen, „guten Morgen“ zu sagen, ist es selbstverständlich angebracht, sofort „buuuh“ zu rufen und „der Morgen IST NICHT schön oder gut !“

      Gleiches gilt selbstredend auch für „der Himmel ist BLAU“.

  7. Achim Koester Antworten

    Der gesamte Komplex derAnschuldigungen wimmelt von Konjunktiven, konkret sehe ich nur die Alkoholfahrt, aber das haben sogar schon Bischöfinnen geschafft.

    • GJ Antworten

      Ich habe da mehr gelesen. Unerlaubte Waffen im Auto, z.B. ein Schlagring. Beleidigung, Bedrohung mit einer Schreckschusswaffe. Das ist eine Kategorie von jemand, dem ich nicht unbedingt zur falschen Zeit am falschen Ort begegnen wollte.

      • Achim Koester Antworten

        @S v B
        Für die „Waffen“ hatte er wohl einen „kleinen Waffenschein“, sonst hätte man ihm den ja nicht abnehmen können.
        Ob ich lieber ihm oder einem Messerstecher begegnen möchte, behalte ich lieber für mich.

        • GJ Antworten

          Wird ein Schlagring in der Fahrertür in einen kleinen Waffenschein eingetragen?
          Ich gehe davon aus, er hätte so manches zwecks Angriff und/ oder Verteidigung…

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