Bundestag verweigert fünf AfD-Mitarbeitern dauerhaft den Zugang zu Gebäude und IT wegen Sicherheitsbedenken

Der Deutsche Bundestag hat heute fünf Mitarbeitern der AfD-Fraktion die Erteilung von Hausausweisen verweigert bzw. bereits bestehende gesperrt. Gleichzeitig sei ihnen auch die Zugangsberechtigung zu den IT-Systemen des Parlaments verweigert worden. Die Bundestagsverwaltung hält bei den betroffenen Personen für möglich, dass sie die Freigabe zum Betreten der Gebäude nutzen könnten, um so »verfassungsfeindliche Zwecke« zu verfolgen.

Angeblich lägen konkrete Hinweise vor, dass „die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestags und die Sicherheit von Abgeordneten sowie aller im Bundestag Anwesenden beeinträchtigt werden könnten“.

Parlamentspräsidentin Julia Klöckner (CDU) sagte: »Die Vielzahl und die Schwere der sicherheitskritischen Erkenntnisse zu den betreffenden Abgeordnetenmitarbeitern machten eine Ablehnung ihrer Anträge zwingend erforderlich.«

Der SPIEGEL berichtet, einer der gesperrten Personen sei Philipp R, „Koordinator Sicherheit“ der AfD-Bundestagsfraktion.

Der soll im Februar 2022 in Friedrichshafen Bewohner einer Asylbewerberunterkunft rassistisch beleidigt und mit einer Schreckschusswaffe bedroht sowie damit geschossen haben.

Danach sei R. angetrunken Auto gefahren, bis ihn die Polizei stoppte. Sie fand in seinem Fahrzeug einen Schlagstock, Tierabwehrspray und einen Schlagring. Das Landgericht Ravensburg verurteilte ihn im vergangenen Jahr deswegen zu 180 Tagessätzen von jeweils 50 Euro.

Zudem wurde R. sein kleiner Waffenschein unbefristet entzogen, er darf auch keine Waffen mehr erwerben. Dennoch arbeitet der Mann seit vergangenem Jahr im Bundestag für die AfD.

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Dieser Artikel wurde 4 mal kommentiert

  1. GJ Antworten

    Sofern dieses Fehlverhalten und die Verurteilung wie geschildert zutrifft, dann ist die Maßnahme gegen diesen Mann aus meiner Sicht gerechtfertigt. Kümmert sich die Bundestagsverwaltung auch um die Mitarbeiter im Umfeld von Linken, Grünen und die Antifaaktivitäten links der CDU? Das würde mich beruhigen.

      • S v B Antworten

        Auch zwischen „kümmern“ und „kümmern“ könnte es mitunter durchaus zu Abstufungen bzw. Unterschieden in der Mitarbeiter-Bewertung kommen. Ansonsten dürfte wohl unstrittig sein, dass eine Person wie besagter R. in dem genannten, hochsensiblen Tätigkeitsbereich nichts verloren hat. Also tschüss und raus mit ihm. Hoffentlich hat die AfD wenigstens zukünftig ein glücklicheres Händchen bei der Einstellung von Mitarbeitern, ganz besonders in sensiblen d. h. sicherheitsrelevanten Bereichen.

  2. H.K. Antworten

    Manchmal verstehe zumindest ich nicht, warum „die da“ solche Leute wie „den da“ beschäftigen oder zumindest dulden.

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