GASTSPIEL RALF GRENGEL: Corona-Polizei auf der Jagd – Das Haus ist umstellt!

Die Bässe der lauten Musik hämmern aus den Boxen, die 15 Damen unter den knapp zwei Dutzend Partygästen geizen nicht mit ihren Reizen. Sehr zur Freude der acht jungen Männer, die rauchen, saufen und lauthals lachen. Die Vorhänge der Fenster in der Location sind geschlossen, damit in tiefschwarzer Nacht das bunte Treiben durch Blicke von außen nicht gestört werden kann.

Perspektivwechsel: Die Polizei rückt an. Ein anonymer Anrufer hat das wilde Treiben  verpfiffen. Zu laut, zu schrill, zu viele. Als die Ordnungshüter zugreifen, macht sich ein dunkler Typ aus dem Staub. Flink, schnell, sportlich klettert er aufs Dach, ergreift die Flucht, steigt durch ein Fenster in eine benachbarte Wohnung ein. Er ist allein, macht kein Licht. Er versteckt  sich in der Badewanne, zittert, denkt an seine Freundin und die zwei Kinder zu Hause. Noch hofft er, nicht erwischt zu werden. Doch es gibt kein Entrinnen, die Cops sind zu viele und sie haben Lunte gerochen. Das Haus ist umstellt. Es gibt kein Entkommen.

Eine Szene aus der Netflix-Serie über Drogenbaron Pablo Escobar? Nein, eher gelebter Corona-Alltag in Deutschland. Eine pikante Note bekommt das Ganze, weil der Flüchtling auch in diesem Fall kein ganz unbekannter ist: Breel Embolo, Berufsfußballer von Borussia Mönchengladbach. Nachdem bekanntgeworden war, dass die Polizei die Personalien des 23-Jährigen im Anschluss an die besagte Partynacht aufgenommen hat, hatte der wuchtige Stürmer meines Lieblingsclubs noch angriffslustig beteuert, er sei kein Partygast gewesen, sondern hätte nur in unmittelbarer Nähe der Location mit zwei Freunden Basketball geschaut. Na klar. Zufälle gibt’s oft im Leben.

Doch nach den jüngsten Stellungnahmen der Polizei, die die Flucht und die „Ergreifung“ des Breel Embolo bestätigen, hat der junge Mann gleich mehrere Probleme:

  1. Seine Glaubwürdigkeit ist dahin.
  2. Es gibt zuhause einen, sagen wir, gewissen Erklärungsbedarf.
  3. Sein Trainer ist sauer.
  4. Es drohen 250 Euro Strafe wegen Verstoßes gegen die Coronaauflagen.
  5. Die Presse.

„Gladbach-Star floh übers Dach vor der Polizei. Polizei brach die Tür auf und umstellt das Haus.“ Dazu gibt es bei Bild.de ein Foto von den deutlich sichtbaren Spuren an der Tür, die die Polizei aufgebrochen hat. Die Rheinische Post berichtet nach Rücksprache mit einem Polizeisprecher  online etwas weniger reißerisch, dafür aber im Detail:

„Beim Eintreffen der Polizei sei aus dem coronabedingt geschlossenen Lokal am Essener Baldeneysee eine Person durch ein Fenster aufs Dach geflohen. Die Person sei über das Dach zu einer angrenzenden Wohnung gerannt und habe die Wohnung durch ein weiteres Fenster betreten. Die Polizei habe sich Zutritt zu der Wohnung verschafft und dort eine einzelne Person angetroffen.“ Diese Person sei Embolo gewesen.

„Er war allein in der Räumlichkeit“, sagte der Sprecher. Und es habe keine Möglichkeit gegeben, die Wohnung unerkannt zu verlassen, da der Komplex von der Polizei umstellt war. „Deshalb gehen wir davon aus, dass der Mann, der über das Dach geflohen ist, Embolo war.“

Hallo? „Haus von der Polizei umstellt“? „Keine Möglichkeit, die Wohnung unerkannt zu verlassen“? „Zutritt zu der Wohnung verschafft“? „Polizei brach die Tür auf“?

Damit wir uns richtig verstehen: Breel Embolo hat in Zeiten, in denen er und seine Kollegen – im Gegensatz zu vielen anderen – das große Privileg genießen, ihren (hochbezahlten) Beruf ausüben zu dürfen, Mist gebaut. Großen Mist sogar. Dass darüber berichtet wird, ist richtig und gut. Das bringt der Promistatus so mit sich. Ob das Embolo nun gefällt oder nicht.

Aber was ist bloß mit den Berichterstattern los? Ich habe Mitte der 80er-Jahre meine Ausbildung zum Redakteur gemacht und spätestens beim genauen Lesen der „Skandalstory“ hat sich mein Fokus schnell verschoben. Vom Flüchtling auf unsere Freunde und Helfer. Die klingeln an der Tür, um einen „Corona-Partygänger“ (!) zu ermitteln und als keiner aufmacht, zack, das Brecheisen? Was kommt als nächstes: Handschellen? Schusswaffeneinsatz?

Übertreibung macht bekanntlich anschaulich.

Bei wem klingelt es als nächstes? Hey, Kollegen, was ist los mit Euch? Corona ist eine Pandemie, kein Drogenkartell!

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Dieser Artikel wurde 15 mal kommentiert

  1. Labrador Antworten

    Sie haben ja absolut recht, aber wenigstens trifft es mal einen aus der Oberschicht. Ich hoffe ja, dass es beim nächsten mal ein Minister ist

  2. Christoph Friedrich Antworten

    Mal zwei grundsätzliche Fragen:

    Ist ein Bürger nicht verpflichtet, die Wohnungstür zu öffnen, wenn die Polizei anklopft oder klingelt?

    Und ist die Polizei nicht berechtigt, eine Wohnungstür aufzubrechen, wenn sie (wie in diesem Falle) weiß, daß jemand in der Wohnung ist, der aber nicht auf das Klopfen und Klingeln, wahrscheinlich auch nicht auf das Rufen der Polizei reagiert?

    Der Anlaß, warum die Polizei an die Tür klopft oder dort klingelt, scheint mir diesbezüglich bedeutungslos.

    Doch um auch mal den Anlaß anzusprechen: Die ganze derartige Corona-„Politik“ ist abartig.

  3. gerd Antworten

    „Doch um auch mal den Anlaß anzusprechen: Die ganze derartige Corona-“Politik” ist abartig.“

    Damit sind ja wohl ihre zwei Fragen schon beantwortet. Bei einer abartigen Vorgehensweise der Polizei, bin ich zu gar nix verpflichtet.
    Wenn Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand verpflichtend. So funktioniert es wieder.

  4. HB Antworten

    Meine monatliche Spende an die Polizei habe ich ab sofort umgebucht auf „kritische Polizisten“. Die haben auch einen recht interessanten Blog.

  5. Achim Koester Antworten

    Lieber Herr Kelle,
    Grundsätzlich gilt hier der §15a (3)2 des Infektionsschutzgesetzes, der die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 5 GG einschränkt. Inwieweit das auch bei Ordnungswidrigkeiten wie den coronabedingten Verordnungen zutrifft, scheint eine Grauzone zu sein, die schnellstens von einem Gericht geklärt werden sollte. Natürlich rechtfertigt eine Pandemie im gewissen Rahmen die Überwachung der Schutzmaßnahmen, aber die Verhältnismäßigkeit muss immer gewahrt bleiben.
    Positiv ist in diesem Fall anzumerken, dass die Polizei wohl ohne Ansehen der Person (Embolo) im Rahmen der Gesetze gehandelt hat.

  6. Querdenker Antworten

    Wir werden einander viel verzeihen müssen, das sagte Jens Spahn zu Beginn der Pandemie. Was er allerdings nicht berücksichtigte, ist die persönliche Entscheidung, was bin ich bereit zu verzeihen und was ist für mich unverzeihlich. Auf meiner Liste der unverzeihlichen Punkte steht neben einer Reihe von politischen Fehlentscheidungen auch eine übereifrige Polizei, die ihre autoritäre Seite herausgekehrt. Eine Polizei, die nicht selbstkritisch über den Nutzen ihres Handelns nachdenkt, die kritiklos die Einhaltung pathologischer Fehlentscheidungen mit unverhältnismäßig hoher und brutaler Gewalt erzwingt, die als Handlanger einer abgehobenen Obrigkeit agiert. Ich habe in den vergangenen 12 Monaten von so vielen Überschreitungen der Verhältnismäßigkeit erfahren, dass meine Bereitschaft mit der deutschen Polizei zu kooperieren erheblich geschrumpft ist.

  7. Christoph Friedrich Antworten

    Um das klarzustellen: Es geht nicht darum, wie berechtigt oder unberechtigt die Coronazwänge sind. Es geht einzig und allein darum, daß die Polizei einen Bürger kontaktieren wollte und der Bürger diesen Kontakt verweigerte. Und in einem solchen Fall ist die Polizei eben berechtigt, die Kontaktaufnahme zu erzwingen.

      • Christoph Friedrich Antworten

        Da würde ich doch eher sagen: So ist das nun einmal in einem Rechtsstaat.

        Ist doch völlig egal, weswegen die Polizei einen Wohnungsinsassen sprechen will – er hat ihr zu öffnen, und wenn er das nicht tut und die Polizei weiß, daß er in der Wohnung ist, darf sie den Zugang auch erzwingen.

    • Querdenker Antworten

      Noch gilt unser Grundgesetz, worin Art. 13 Absatz 1 lautet: „Die Wohnung ist unverletzlich“. Absatz 2 regelt die Durchsuchung: „Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden“.
      Ich kann mir nicht vorstellen, das die Ordnungswidrigkeit „Teilnahme an einer Corona-Party“ den Begriff Gefahr im Verzug erfüllt und einen gewaltsamen Zutritt zu der Wohnung legitimiert. Dabei sollte es keinen Unterschied machen, ob ich die Tür öffne und nach der Feststellung meiner Personalien den Zutritt verweigere oder einfach nicht öffne.

      • Christoph Friedrich Antworten

        Es ging doch gar nicht um Hausdurchsuchung, sondern nur um die Feststellung der Personalie. Und dieser Feststellung versuchte sich der Embolo zu entziehen – was er besser bleiben gelassen hätte. Von einem Rechtsverstoß durch die Polizei ist keine Rede.

  8. Stefferl Antworten

    Na ja. Also Mitleid habe ich mit dem Fußballer keines. Ich halte es eigentlich für ein Unding, daß wegen eines Verstoßes gegen Corona-Verordnungen eine Wohnung aufgebrochen wird. Andererseits ist er quasi in die Wohnung eingebrochen. Deswegen war das Aufbrechen der Wohnung dann wohl doch wieder verhältnismäßig um den Einbrecher zu fassen. Nur leider wird er keine hohe Strafe bekommen. Da wird es einen symbolischen Fingerzeig geben. Aber wehe wir rodeln mit unseren Kindern….das geht nun wirklich zu weit!!!!!!

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