Hätte ein AfD-Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg?

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Nach der chaotisch verlaufenen konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags werden in Berlin Forderungen nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD immer lauter.

Angeblich gibt es im Deutschen Bundestag 37 Abgeordnete aus allen Parteien – mit Ausnahme der AfD natürlich – , die qua erfolgreichem Antrag im Parlament das Bundesverfassungsgericht aufrufen wollen, die rechte Partei zu verbieten. Einen solchen Antrag könnten Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat stellen. Bundesregierung und Bundesrat haben ganz offenbar nicht vor, in diese Richtung tätig zu werden.

Im Deutschen Bundestag ist aber alles möglich

Eine Partei verbieten, das würde das Bundesverfassungsgericht dann tun, wenn nachgewiesen ist, dass diese tatsächlich verfassungswidrig ist, und sie das Potential hätte, die grundgesetzliche Ordnung in Deutschland zu zerstören. Einer der Gründe, warum sich die Verfassungsrichter damals sogar gegen ein Verbot der zweifellos verfassungsfeindlichen NPD aussprachen.

Im Grundgesetz heißt er:

„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“

Könnte die AfD das? Und vor allem: Will sie das?

 

Aus meiner subjektiven Sicht ist es grotesk, die AfD als Partei insgesamt verbieten zu wollen. Jeder weiß von den Radikalen, von völkischen Träumern, die meinen, Deutschland müsse die EU verlassen und dann auch die NATO. Aber ist das verfassungsfeindlich? Ich halte solche Forderungen für hochgradig idiotisch, aber ist es in einer Demokratie nicht erlaubt, selbst über so etwas zu streiten?

Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2017 über ein Verbot der NPD urteilten die Richter, dass ein Parteiverbot nur im extremen Ausnahmefall erfolgen dürfe, da es „die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde darstellt“.

Dazu gehöre die klar verfassungsfeindliche Ausrichtung und die Wirkmächtigkeit. Irrelevante Kleinparteien, die nichts zu melden haben, könnten schon aufgrund ihrer Bedeutungslosigkeit gar nicht verboten werden.

Die AfD ist allerdings ein anderes Kaliber

Sie ist in Fraktionsstärke im Bundestag und in fast allen Landtagen, sie ist im Europarlament, und in Ostdeutschland ist sie auch eine starke kommunalpolitische Kraft, die Bürgermeister und Landräte stellt – in geheimer Wahl, direkt gewählt vom Volk.

Eine Partei, die in Teilen Ostdeutschlands ein Drittel der Wähler hinter sich vereint, verbieten? Ernsthaft?

Geht aus dem Parteiprogramm der AfD hervor, dass sie die „Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind“, abschaffen will? Gefährdet die AfD unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung? Lehnt sie die Garantie der Menschenwürde für die Bürger, die in Deutschland leben, ab? Und dass Bürger und Staat an Recht und Gesetz gebunden sind? Stellt die AfD die parlamentarische Demokratie in Frage? Oder ist nicht eher das Vorenthalten von Rechten der AfD in Parlamenten durch die Mehrheit der anderen Parteien Grund für ein Eingreifen der Verfassungsrichter?

Ich halte die Verbots-Keule gegen die AfD für ein rein politisches Vorgehen, das rechtlich nicht zu begründen ist. Manche in anderen Parteien werden vielleicht hoffen, dass so eine Strategie noch einmal funktioniert, wie damals bei den Republikanern, denen unter der Drohung eines Verbotsverfahrens viele Mitglieder und Funktionsträger von der Fahne gingen, die etwas zu verlieren hatten. Eine auskömmliche Altersversorgung zum Beispiel, erworben durch jahrelange Arbeit für den Staat…

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Dieser Artikel wurde 7 mal kommentiert

  1. Jörg Schmitz Antworten

    Die politische Atmosphäre lädt sich in Deutschland immer auf. Die politische Hegemonie der Linken nähert sich dem Ende und so schlagen sie immer wilder um sich. Auch die AfD, bzw. mancher ihrer Exponenten trägt ihren Teil zu dieser unheilvollen Aufladung bei, wobei ich den Hauptbeitrag bei den übrigen Parteien sehe.

    Natürlich ist es ein durchschaubares politisches Manöver, das womöglich auch ausgereizt wird: in einem Jahr sind BT-Wahlen und da macht sich aus Sicht der übrigen Parteien nicht schlecht, ein solches aussichtsloses Verfahren am köcheln zu halten.

    Flankiert wird diese Chose durch die demnächst gewiss erfolgende „Einstufung“ der AfD durch den Regierungsschutzes als „gesichert rechtsextremistisch“. Das wird das Abschiedsgeschenk von „Tommy“ an den Friedrich.

    Seit Erfurt ist jedenfalls auch dem letzten klar, das keinerlei politischer Anstand mehr herrscht. Der wilde Westen und das Recht des Stärkeren haben endgültig Einzug gehalten.

    • H.K. Antworten

      „ … Seit Erfurt ist jedenfalls auch dem letzten klar, das keinerlei politischer Anstand mehr herrscht. Der wilde Westen und das Recht des Stärkeren haben endgültig Einzug gehalten.“

      Nun, sogar die gern von mir zitierte „Zeitung mit den vier Buchstaben“ schreibt sinngemäß, in Thüringen habe die AfD „mit allen Mitteln versucht, das Amt des Landtagspräsidenten an sich zu reißen“.

      Davon, wie hinterhältig und ober-demokratisch sich vor allem die CDU verhalten hat: kein einziges Wort.

      Das „Recht des Stärkeren“ ?

      Es haben sich ALLE gegen den Stärkeren zusammengetan. Da, wo ich groß geworden bin, nennt man so etwas „feige“.

      Das Gleiche gilt für ein gefordertes Verbotsverfahren:

      Wenn man(n) keine Argumente ( mehr ? ) hat, greift man halt zu „anderen Mitteln“.

      Aber das ist ja alles kein Problem – im „besten Deutschland, das wir jemals hatten“, mit der besten, unabhängigsten Justiz ever …

      Ich bin gespannt, wie lange sich die insbesondere nach der Wende vielgepriesenen „Ossis“ noch gefallen lassen, von der Politelite am Nasenring durch die Manege geführt zu werden …

  2. Friedrichs, Christoph Antworten

    Dass die AfD – selbst wenn man ihr solch Böses unterstellen wollte, was ich für hanebüchen halte – nicht in der Lage wäre, das System des Grundgesetzes, die FDGO, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland als demokratischen, sozialen Bundesstaat zu gefährden oder gar zu zerstören, sehen wir doch gerade plakativ: durch nachhaltig, verfassungsfeindliches (und schon lange nicht mehr nur verfassungswidriges) Verhalten der Altparteien, die sich in einem schleichenden Staatsstreich vor vielen Jahren bereits den Staat zur Beute gemacht haben, vgl. Prof. H.H. von Arnim, funktioniert die Abwehr der Teilhabe eines neuen politischen Fressfeindes doch ganz famos, wie man jetzt in Thüringen wieder gesehen hat: zu 100 % wird die stärkste politische Kraft, von einem Drittel der Wähler in freien, gleichen und geheimen Wahlen in den Landtag gewählt, zur praktisch nicht anwesenden Fraktion gemacht: wie dies seit Jahren im Bundestag ja auch geschieht und in vielen anderen Landtagen unserer Republik.

    Nein: sollte ein solcher Antrag an das Bundesverfassungsgericht gestellt werden, gehe ich davon aus, dass die AfD sich die besten Staats – und Verfassungsrechtler holt, um entsprechende, Weit gerechtfertigtere Angriffe gegen die CDU, die skrupelloseste Macht- Maschine in diesem Land, In der skrupellose Demokratieverächter wie Wüst in NRW das Sagen haben, aber auch gegen die Grünen und die seinerzeit nach der Wiedervereinigung zu verbieten vergessenen SED – Nachfolgeorganisationen zu starten und entsprechende Verbotsanträge zu stellen. An denen wird mehr dran sein als an dem Antrag gegen die AfD!

  3. Friedrichs, Christoph Antworten

    Zu den unsäglichen Vorgängen in Thüringen, und bald in Sachsen und Brandenburg, die sich auf Länderebene auch sonst und vor allen Dingen auf Bundesebene seit Jahren ereignen. Hier habe ich soeben auch auf Facebook geschrieben:

    Lesen Sie – soweit möglich- bitte alle einmal die hochinteressanten wissenschaftlichen Ausarbeitungen von Prof. Hans Herbert von Arnim, Staats-und Verfassungsrechtler, zu dem schleichenden Staatsstreich, mit dem die Altparteien seit vielen Jahren sich den Staat zur Beute gemacht haben und aus dem staatsrechtlichen Ansatz des Grundgesetzes, nämlich eine Demokratie zu schaffen und aufrecht erhalten, seit langem ein Einvernehmen der an der Macht in den Parteien in Bund, Ländern und Kreisen und Kommunen beteiligten Altparteien geschaffen haben, was alle Wahlen übergreifend zu einer Autokratie, der sich daran beteiligten Parteien geführt hat. Trotz der zum Schein aufrecht erhaltenen Fassade, alle paar Jahre Wahlen abzuhalten, nehmen nur die zu dem Kartell gehörenden Parteien an der Macht teil. Weder die Wähler noch andere, neue Parteien, die sich diesem – natürlich nie förmlich geschlossenen – Kartellvertrag nicht unterwerfen.

  4. GJ Antworten

    Einen solchen Verbotsantrag in den Bundestag einzubringen, ist abenteuerlich. Da wird es dann so richtig hochhergehen. Ob sich eine Mehrheit dafür findet, ist fraglich, denn in dieser Frage mag ich nicht glauben, daß genügend Abgeordnete dafür stimmen. Zumindest nicht die juristisch gebildeten. Würde das dennoch kommen und das BVerfG tatsächlich ein Verbot aussprechen, sind wir hier komplett durch. In Österreich wird die FPÖ heute stärkste Kraft, bundesweit.

  5. Querdenker Antworten

    Die Innenminister und Innenministerinnen in Bund und Länder haben den ihnen unterstellten Verfassungsschutz angewiesen etwas gegen die AfD zu sammeln. Die Verfassungsschützer haben weisungsgemäß und artig irgendwelche aus dem Zusammenhang gerissene Zitate aufgegriffen. Ein Punkt, der hier immer aufgezählt wird, ist das „Alles für D….“, als Rheinländer würde ich sagen: „Alles för Kölle, alles för dat Rheinland un nix för der Berliner Republik“. Mit meinem dritten Teil bin ich fein raus, aber warum soll es verfassungswidrig sein, wenn Höcke dort „Alles für D….“ sagt. Neben solchen Zitaten habe ich noch keine handfesten Beweise gesehen.

    Wetten, wenn man das gleiche Vorgehen bei den anderen Parteien anwenden würde fände man eine vergleichbare Beweislast. Denn auch deren Vertreter reden viel unüberlegtes Zeug, wenn der Tag lang ist. Wenn ich an die Corona-Zeit denke, könnte man jede Altpartei als „gesichert verfassungswidrig“ einstufen und auf der gleichen Basis ein Verbotsverfahren einleiten.

    Also lieber Bundestag, bitte beantragt das Verbot und ich freue mich, wenn die Berliner Republik (wie bereits gesagt: nix för der Berliner Republik) mit runter gelassener Hose eine Pleite erlebt.

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