Lieber auf hohe See als in einen deutschen Gerichtssaal

Derzeit lese ich ein Buch des früheren Bundesarbeitsministers Norbert Blüm. Es ist nicht der Sicherheit unseres Rentensystems gewidmet, sondern trägt den schönen Titel „Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten“. Und genau darum geht es. Stilistisch nicht unbedingt ein Reißer, bringt Blüm die Dinge dennoch auf den Punkt. Das System der Rechtsprechung in Deutschland entwickelt sich fragwürdig. Wohl motiviert durch unglaubliche Urteile an Familiengerichten nennt der Autor die Dinge beim Namen. Akribisch listet er Fälle auf, in denen Richter(innen) zu Verhandlungen völlig unvorbereitet erschienen und wohl nicht einmal die Akten gelesen hatten. Er wirft die Frage auf, inwieweit sich der ehrenwerte Beruf des Rechtsanwalts von einem Organ der Rechtspflege hin zu zu einer Abkassiermaschine entwickelt hat. Wird überhaupt noch Recht gesprochen, oder entscheiden Gutachter heutzutage Gerichtsverfahren (besonders im Familien- und Jugendbereich)? Ist das unbedingte Streben von Richtern(innen) nach Abschluss eines Vergleichs unserer Rechtsordnung dienlich? Vergleiche dienen ja sehr oft dazu, nicht im Detail verhandeln zu müssen und somit viel Arbeit vom Schreibtisch zu schaffen.
Wie steht es mit der Fairness gegenüber Prominenten bei Verfahren? Fragen Sie mal Herrn Kachelmann, der in Absprache mit Pressefotografen öffentlich vorgeführt wurde. Fragen Sie mal den früheren Postchef Zumwinkel, bei dem vor der staatsanwaltschaftlichen Hausdurchsuchung am frühen Morgen Übertragungswagen und Kamerateams vor dem Haus auffuhren. Woher, wenn nicht aus dem Justizapparat, wussten die Medien davon? Fragen Sie mal Uli Hoeneß, aus dessen Ermittlungsakten in Zeitungen breit zitiert wurde. Wo ist dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung, über das in diesem Land immer so laut und weinerlich lamentiert wird? Oder nehmen Sie den früheren Arcandor-Boss Thomas Middelhoff. Der sitzt inzwischen seit Monaten in einer Zelle, verhaftet noch im Gerichtssaal. Sein „Verbrechen“: Er hatte sich von seinem finanziell angeschlagenen Konzern Flüge in Privatjet und Hubschraubern bezahlen lassen. Schaden: ca. 500.000 Euro. Dafür gab es drei Jahre Haft, die aber noch nicht rechtskräftig sind. Dennoch sitzt er ein, weil die Richter Fluchtgefahr annehmen. Ein Freund von mir aus den Medien, der den Prozess intensiv verfolgt hat und Middelhoff persönlich kennt, schilderte mir letztens sehr überzeugend seinen Eindruck. Die arroganten Auftritte des stets braungebrannten und in Maßanzügen gewandeten Topmanagers vor Gericht hätten die Richter derart genervt, dass sie ein Exempel statuieren wollten. Richter mögen demütige und reuevolle Beklagte. „Ich bin der ideale Sündenbock“, hatte Middelhof mal über sich gesagt. Da ist etwas dran. Aber ist das Recht? Die jungen Männer, die im Oktober 2012 den 20-jährigen Jonny nachts auf dem Berliner Alexanderplatz totgeprügelt haben, stellten sich später bei der Polizei und gaben eine Aussage zu Protokoll. Dann durften sie bis zum Prozessbeginn nach Haus gehen. Die Richter sahen bei ihnen keine Fluchtgefahr, vielleicht weil sie keine Maßanzüge trugen. Der Hauptbeschuldigte setzte sich vor dem Prozess in die Türkei ab.
Mir geht es nicht darum, Prominente und ihre Taten zu beurteilen. Mir geht es um unser Rechtssystem insgesamt. Herr Kachelmann zum Beispiel ist freigesprochen worden. Er hat monatelang in U-Haft gesessen. Seine Ermittlungsakten wurden in Redaktionen herumgereicht, ganz Deutschland hat einen Einblick in seine vermeintlichen sexuellen Vorlieben und sein Liebesleben bekommen. Seine Firma hat die einträglichen Aufträge der öffentlich-rechtlichen Staatssendeanstalten verloren. Eine Rückkehr auf den Bildschirm in Deutschland bleibt Deutschlands einst beliebtestem Wetterfrosch verwehrt. Ist das Gerechtigkeit? Was nützt ihm sein Freispruch? Wer entschädigt ihn für die zerstörte Reputation, für seine Ehre? „Vor Gericht und auf hoher See sind alle Menschen in Gottes Hand“, so sagt der Volksmund. Wenn ich darüber nachdenke, erscheint mir eine Fahrt im Kutter auf hoher See häufig als die sicherere Variante.

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Dieser Artikel wurde 23 mal kommentiert

  1. Hans-Georg Streubel Antworten

    Hallo Herr Kelle,
    ………………und Herr Edathy? Sie haben dieses höchst interessante Beispiel deutscher Rechtsprechung und die ablaufenden Prozesse im Untersuchungsausschuss des Bundestages nicht erwähnt. Ich denke schon, dass diese ganze Geschichte einen sehr faden Beigeschmack hat.

  2. Alexander Droste Antworten

    In diesem Zusammenhang darf ich auch auf den Kunsthändler Helge Achenbach aufmerksam machen. Er sitzt in U-Haft oder in einer Sache ist er schon verurteilt. Jeden Tag seit seiner Verhaftung wurde auf mehreren Seiten dezidiert berichtet, wie er Herrn ALDI über den Tisch gezogen haben soll. Mit Bild und reichlichen Vorverurteilungen. Da frage ich mich, wo denn das Recht auf Menschenwürde bleibt, das man ansonsten jedem Serienmörder, Vergewaltiger, Kinderschänder oder Anführer krimineller Vereinigungen zuspricht. Jene werden geschützt, verbergen ihr Gesicht, deren Prozess bleibt weitestgehend oberflächlich veröffentlicht. Diesen aber trifft nicht nur die Rechtsprechung, sondern vor allem Häme! Abgesehen davon, dass er zahlreiche Unternehmen führte, die nach seiner Verhaftung in den Korkurs gingen. Alle Unternehmen waren von Idealismus getragen und von hohem Niveau, nur leider nicht profitabel. Der Kunsthandel sollte das retten. Außerdem frage ich mich, wer denn in unserem Land Recht sprechen darf, die Justiz oder die Presse? Wie gesagt, er wurde schon von der Presse und Öffentlichkeit vorverurteilt und an den Pranger gestellt. Ist das nicht eigentlich verboten?
    Ähnliches passierte noch drastischer mit dem früheren OB Duisburgs Adolf Sauerland. Was man mit ihm gemacht hat, spottet jeder Menschlichkeit und verstößt gegen allen Anstand und Recht. Weil er nicht persönliche Konsequenzen (Rücktritt) aus dem Loveparade-Desaster ziehen wollte, hat man ihn öffentlich in der Luft zerrissen, eine Hexenjagd auf ihn veranstaltet. Der Pöbel hat sich des Nachts vor seinem Haus aufgestellt und ihn niedergebrüllt. Das langwierige Gericht hat ihn schon zu Anfang frei gesprochen. Sein Fehler war wohl auch, dass er der CDU angehörte in einer SPD-Hochburg. Sicherlich hatte er auch die Charakterschwäche nicht irgendetwas zu heucheln, wie es in der Politik üblich ist nach irgendwelchen Unglücken. Ein Bedauern und eine Zusage bei der Aufklärung behilflich zu sein sollte doch reichen. Er wollte der Stadt und der Region einen Gefallen machen und das Unglück hat ihn zum Unmenschen gemacht. Man hat ihn für das Versagen einiger Deligierter und die Veranstalter geächtet.

  3. heribert joppich Antworten

    die aufgeführten Beispiele sprechen für sich. Auch liessen sich weitere Beispiele anführen. Ich lass es aber. Dennoch eine Anmerkung: bis vor einigen Jahren hatte ich großes Vertrauen in die Justiz. Inzwischen vertraue ich nicht einmal mehr dem Verfassungsgericht. Auch dort werden Urteile gefällt, die häufig für mich nicht nachvollziehbar sind. – Es wird sich nichts ändern, solange ein Richter schalten und walten lassen kann wie er will. – Ich hatte eine Bekannte, die war Richterin. Vor 10.oo Uhr war sie nicht im Gericht -ausser an Verhandlungstagen- um 14.oo Uhr war sie schon wieder im Reitstall. Wann hat sie gearbeitet?!

  4. Gerhard Ley Antworten

    Die Situation in Deutschland auf fast allen Feldern
    wird immer beklagenswerter.
    Wenn man gegen den Stachel löckt, wird man in die rechte Ecke gedrückt.
    Die Anarchie und die Meinungsdiktatur lassen grüßen.

  5. Berthold Lindenau Antworten

    Vergessen wir doch bitte nicht: Die deutsche Justiz ist ein Berufsstand, der noch wenige Stunden vor Kriegsende Todesurteile wegen „Wehrkraftzersetzung“ fällte. So eine „Tradition“ prägt.

    MfG
    Berthold Lindenau

  6. Uwe_aus_DO Antworten

    Zu Indiskretionen und Vorverurteilungen haben sich hier schon Blogautor und mehrere Kommentatoren geäußert, (nur) darum beschränke ich mich auf einen anderen Bereich: Die absolute Unabhängigkeit deutscher Richter. De facto macht sie sie unfehlbarer als den Papst.

    Norbert Blüm führt in seinem Buch auch den Fall Gustl Mollath an. Soweit ich es beurteilen kann, ist diesem Mann schreiendes Unrecht geschehen, und sein Fall landete über Jahre hinweg immer wieder vor demselben Gericht. Allein das schon ein Ding der Unmöglichkeit, wer würde ernsthaft erwarten, dass dieses entscheidet, dass es vor sechs Monaten gravierende Fehler gemacht hat? Und das in einem Fall, wo man jemanden in die geschlossene Psychatrie wegsperrt – hat mal jemand daran gedacht, solchen Menschen ein „Recht auf ein zweites Gericht“ einzuräumen??

    Und dieser Richter? Hat man ihn zur Rechenschaft gezogen? Nein, könnte man gar nicht, denn in Gedanken an die schreckliche Zeit eines von der NSDAP „geleiteten“ Volksgerichtshofes war den Vätern unseres Grundgesetz die Unabhängigkeit der Richter wichtig. Niemand hat damals daran gedacht, dass einige Jahrzehnte später die Richter sich einen eigenen Rechtsstaat schaffen würden, in dem sie schalten und walten können, wie es ihnen gefällt.

    Oder diese Entscheidung aus Köln im Herbst 2013. Die Telekom als Internet-Anbieter wurde verpflichtet, Daten von Nutzern herauszugeben, die angeblich Filme über das Internet angeschaut und dabei Urheberrechtsverletzungen begangen haben sollten. Die Entscheidung des Gerichts, die Telekom im Sinne der Antragsteller zur Herausgabe der Daten zu verpflichten, war falsch, aber tausendfach gingen Abmahnungen heraus. Manche haben aus Angst oder Unbeholfenheit bezahlt, andere mussten den Haussegen wieder richten – ja und? Das Gericht hat nicht aufgepasst oder keine Lust – Pech gehabt!

    Auch ich selbst habe es in Zivil- und Verwaltungsprozessen mehrfach erlebt – auf Hoher See ist man wirklich sicherer. Ich sollte wirklich mal über eine Spende für die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger nachdenken.

    • Veronika Hartung Antworten

      Lieber Uwe aus Do,
      nicht nachdenken – machen! Diese Jungs sind unverzichtbar!
      Gruß
      Veronika aus RE

  7. Friedrich-Wilhelm Giroud Antworten

    An Ihrer Schelte, Herr Kelle, ist vieles richtig. Wie es bei Familien- oder Verwaltungsgerichten zu geht, vermag ich nicht zu beurteilen. Bei Strafsachen ist es in der Tat so, dass viele Rechtsanwälte gerade bei völlig mittellosen Mandaten , die wegen kleiner Delikte gerne Urteile der Amtsgerichte bei der höheren Instanz der Landgerichte im Berufungsverfahren anfechten, da sie hierfür aus der Staatskasse ( also von uns Steuerzahlern ) ca. 500,– Euro kassieren. Wenn ihnen das Urteil des Landgerichts nicht gefällt und sie womöglich im Urteil einen Rechtsfehler zu erkennen glauben, können sie noch Kleindelikten unter Umständen drei Instanzen bemüht werden. Wenn es für die Justiz ganz schlecht läuft, wird dann vom Oberlandesgericht der Fall wieder an das Landesgericht zurück überwiesen und eine andere Kammer dort muß sich erneut mit dem Fall beschäftigen. Auch aus diesem Grund ist es durchaus verständlich, das Gerichte gerne zu Verfahrenseinstellungen und Vergleichen tendieren. Nach meinen Erfahrungen ist es nicht so, dass Richter sich einen schönen Tag machen und ihre Arbeit scheuen!! Merkwürdigerweise ist der Instanzenweg bei Kapitalverbrechen deutlich eingeschränkter: Landgericht/Oberlandesgericht – BGH. Also nur zwei Instanzen!
    Bei Prominenten ( Ausnahme Edatty ) scheint es manchmal wirklich so zu sein, dass diese eher einen Malus anstatt einen Bonus erhalten. Vorauseilender Gehorsam vor Presse und Politik???
    Unser Rechtssystem ist sicherlich reformbedürftig wie vieles andere auch. Aber cum grano salis meine ich doch, dass wir ein noch recht gut funktionierendes Rechtssystem haben, um das uns andere Länder durchaus beneiden ( könnten ).
    Ich jedenfalls möchte weder in Rußland noch in den USA als Angeklagter vor Gericht stehen. Auch ich bin nicht mit allen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts einverstanden. Aber wenn die gegenwärtige IWF-Chefin wegen einiger Europa-Urteile das BVG beschimpft, ist das für mich kein schlechtes Zeichen.

  8. Friedrich-Wilhelm Giroud Antworten

    Auf die Schnelle ist bei meinem obigen Kommentar einiges etwas durcheinander geraten. Ich hoffe aber, der Inhalt ist verständlich.

  9. Bernd Helmut Minzenmay Antworten

    Die Unzulänglichkeit der deutschen Justiz hat ihre Ursache nicht nur in Überforderung ihres Personals, sondern, teilweise schon systematisch, in dreister Missachtung zwingender gesetzlicher Vorgaben. Hierzu folgende kleine Beispielsauswahl aus unserer Anwaltspraxis:

    1. Veranlasst durch Nachbarbeschwerden über „Nachtarbeit“ stellt der Geschäftsführer einer Sanitärfirma fest, dass einer seiner Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug, Firmenwerkzeug und Firmenmaterial nach offiziellem Arbeitsende ein Schwarzarbeitsgewerbe in Konkurrenz zu seiner Arbeitgeberin betreibt.
    Folge: Fristlose personen-/verhaltensbedingte Kündigung.

    2. Der Geschäftsführer eines Elektro- Groß- und Einzelhandels stellt fest, dass einer seiner Verkäufer ein Autoradio „mitgenommen“ hat.
    Folge: Fristlose personen-/verhaltensbedingte Kündigung.

    3. Ein Steuerberater stellt fest, dass einer seiner Angestellten mehrfach von diesem in bar vereinnahmte Mandantenzahlungen unterschlagen hat.
    Folge: Fristlose personen-/verhaltensbedingte Kündigung

    Alle 3 fristlos Gekündigten erheben Kündigungsschutzklage vor den Arbeitsgerichten Oberhausen, Wesel und Gelsenkirchen.

    Aufgrund der völlig klaren Sach- und Rechtslagen würde sich bereits hier ein Laie mit normalem Rechtsempfinden fragen, welchen Erfolg sich die betreffenden Kläger überhaupt versprechen. Dieses Rätsel ist allerdings schnell gelöst:

    In allen 3 Fällen offerieren die (verschiedenen) Arbeitsrichter im Gütetermin von sich aus, der jeweilige Arbeitgeber möge doch die ausgesprochene personen-/verhaltensbedingte Kündigung in eine (fingierte) betriebsbedingte Kündigung umwandeln, so dass der gekündigte Arbeitnehmer dann keine Nachteile in Bezug auf die Zahlung von Arbeitslosengeld pp. habe.

    Bitte setzen Sie sich wahllos einen Tag in die Verhandlung irgendeines beliebigen Arbeitsgerichtes in Deutschland; Sie werden es nicht vermeiden können, Zeuge entsprechender gutmenschlich-gerichtlicher Vorschläge und anschließender Einigungen zu werden. Das System funktioniert, weil die Handreichung der Anwälte durch eine zusätzliche, dem Streitwert entsprechend durchaus ansehnliche Einigungsgebühr honoriert wird.

    In allen 3 vorgenannten (absehbar auch sonst ohne Vergleichsschluss erfolgreich zu beendeten) Fällen haben allerdings die Terminsvertreter meiner Kanzlei die Richter darauf hingewiesen, dass sie ihre Hand nicht zum Betruge, insbesondere nicht zum Sozialbetrug reichen würden. In allen Fällen haben wir dies damit begründet, dass die Mehrheit der Abgeordneten des deutschen Bundestages die Auffassung vertreten habe, dass es bei entsprechend selbstverschuldetem Verlust des Arbeitsplatzes gute Gründe für die Verfügung einer entsprechenden Sperrfrist gebe und nun die Judikative kein Recht habe, entsprechende gesetzliche Vorgaben der aus Arbeitsrichtersicht wohl ziemlich überflüssigen Legislative eigenmächtig zu unterlaufen und zur Farce zu machen, zumal nicht mit Hilfe des Mittels der (strafbaren!) arglistigen Täuschung.

    Was die in den erwähnten Fällen vom jeweiligen Arbeitsgericht vorgeschlagene „betriebsbedingte“ Variante der Kündigung anbetrifft: Es gab überhaupt keinen Zweifel, dass hier bei aller juristischen Auslegungskunst keine betriebsbedingten Gründe hervorzuholen waren, alle 3 Arbeitsplätze mussten nämlich durch die jeweiligen Arbeitgeber unverzüglich neu besetzt werden.

    Welche Dämme hier in Bezug auf Demokratieverständnis und Unrechtsbewusstsein gebrochen sind, mag folgender Vergleich verdeutlichen: Stellen Sie sich vor, der Sachbearbeiter des Finanzamts würde dem Betriebsinhaber während der laufenden Betriebsprüfung unaufgefordert nahelegen, zu dessen Vorteil die Kosten des Privatautos der Ehefrau pp. doch ebenfalls als (fingierte) Betriebsausgaben geltend zu machen!

    Die erwähnten Beispielsfälle dürften lediglich ein kleiner Ausriss aus einem Massenphänomen sein; es wäre einmal interessant zu wissen, welche sozialschädlichen Auswirkungen in Euro und Cent ausgedrückt das Verhalten der Arbeitsgerichtsbarkeit auf die vorsätzlich so betrogene Versichertengemeinschaft hat.

    Ebenso bedauerlich wie zugleich symptomatisch ist, dass dieses – man kann schon sagen: etablierte – „System“ bislang auch noch keinen Staatsanwalt auf den Plan gerufen hat. –

    Bernd Helmut Minzenmay, Rechtsanwalt

  10. Felix Becker Antworten

    Da ich kein „Bewunderer“ von Herrn Blüm bin, habe ich sein Buch nicht gelesen, was ich nun aber tue. Denn ich zweifele seit langem an unserer Justiz. Nicht nur, weil der geflügelte Satz „Richter triffst du am ehesten morgens auf dem Tennisplatz“ weithin zutreffend zu sein scheint, sondern, weil auch ich eine ausgeprägte Entscheidungsangst (Neigung zu Vergleichen) und eine am „Einkommen oder der Prominenz von Personen“ orientierte Entscheidungsart“ spüre. Mit in diesem Boot sitzen für mich auch Staatsanwaltschaften. Außerdem stelle auch ich eine ausprägte Schwatzhaftigkeit fest. Da jammerte doch tatsächlich ein Staatsanwalt herum, dass er „in die Presse gegangen sei, weil der mediale Druck so groß gewesen sei“!
    Ich denke Richter uns Staatsanwälte sollten direkt gewählt werden und nicht von Parteien!

  11. Rainer Schütze Antworten

    Sehr geehrter Herr Kelle,
    Juristen sind zu nichts zu gebrauchen, aber zu allem fähig. Aber der von Ihnen zitierte Middelhoff bietet nun wirklich keinen Anlass um Mitleid zu erregen. Dieser arrogante und hochnäsige Typ hat kein Mitleid verdient, im Gegenteil. Er hat Karstadt-Quelle bzw. Arcandor den Bach runtergefahren. Die Mitarbeiter gucken in die Röhre und dürfen um ihren schlecht bezahlten Arbeitsplatz bangen. Und der gnädige Herr fliegt von Bielefeld nach Essen, weil ihm eine zweistündige Autofahrt nicht zuzumuten sei. Gehts noch? Und was ist mit der Großspende an eine Uni die auch von Karstadt bezahlt wurde? Oder was ist mit dem ehemaligen Bankhaus Oppenheim und dem sogenannten Esch-Fond? Bei Bertelsmann war er mal der große Star bevor man ihn dann wegen besonderen „Erfolgen“ an die frische Luft gesetzt hat. Solche sogenannten „Manager“ braucht unser Land nicht.
    Zur Klarstellung: mit den genannten Unternehmen habe ich beruflich nie etwas zu tun gehabt.

    • Klaus Kelle Antworten

      Guten Abend, Herr Schütze! Ich wollte keineswegs Herrn Middelhoff in den Himmel heben oder auch nur seine Flüge irgendwie bewerten. Mich stört nur, dass da einer nicht rechtskräftig verurteilt worden ist, aber seit Monaten einsitzt – während andere, die z. B. körperliche Gewalt ausgeübt haben, oftmals mit mehr Verständnis rechnen und bis zum Prozess auf freiem Fuß bleiben dürfen.

      • Jo Tillmanns Antworten

        Sehr geehrter Herr Kelle,
        – vorab ich war, bin und bleibe weiblich, bitte also Frau Jo –
        Ihr Artikel spricht mir voll und ganz aus der Seele. Bei allen von Ihnen aufgeführten Vorgängen habe ich auch so empfunden. Aber es ist doch die Presse, die willfährig immer die Hand reicht.
        Heute tönt auf allen Sendern die Begeisterung über das opportunistische Kopftuch-Urteil. Darf ich als Katholikin jetzt ohne Kopftuch aber mit Kreuz in den Iran?

  12. Rainer Ohler Antworten

    Da geht einiges gewaltig schief in der deutschen Justiz. Der Einsatz der Presse als verlaengerte Werkbank der StA ist zB in Muenchen offensichtlich. Ermittlungsakten scheinen einzelnen Jounalisten frei zur Verfuegung zu stehen. Oder nehmen Sie den GeneralStA in Celle, dem nun vorgeworfen wird, mittels Verrat von Dienstgeheimnissen einen Bundesprasesidenten erst gestuerzt und dann in einen skandaloesen Strafprozess gezwungen zu haben, der den Steuerzahler Millionen gekostet und von A-z unverhaeltnismaessig war. Aber solche Verhaeltnisse reissen ein, wenn Justiz fuer die Politik entweder nur ein Steinbruch fuer Einsparungen oder ein Mittel des politischen Kampfes ist.

  13. Dieter Krüll Antworten

    Es ist einfach ein Skandal, dass Gerichte nicht mehr die eifrigsten Wächter des Rechts sind, vielmehr allzu häufig das Recht biegen oder sogar beugen.

    Zum von Frau Jo Tillmanns erwähnten Kopftuch-Urteil kann ich nur sagen:
    Der Islam unterteilt sich nicht nur in der Frage des Kopftuchs in vielfältige Gruppierungen und Richtungen. Jetzt entscheidet das Verfassungsgericht, ggf. aus guten verfassungsrechtlichen Gründen (ich kenne das Urteil im Detail nicht), für eine äußerst kleine Minderheit von Aktivistinnen muslimischen Glaubens. Die Meinung und die Gefühle einer immer noch übergroßen Mehrheit der Deutschen wird dabei mit Füssen getreten. Unsere Bereitschaft zur Toleranz wird missbraucht. Ich möchte Pegida nicht folgen; es gibt aber immer mehr Beispiele, die beweisen, dass Pegida teilweise recht hat. Muss da unsere Verfassung geändert werden?

    Dieter Krüll

  14. Jürgen Backhaus Antworten

    Wir alle kennen Urteile, bei denen wir uns salopp formuliert an den Kopf packen und uns fragen, was die Richter dazu bewogen haben kann. Es gibt aber möglicherweise auch einen Zusammenhang zwischen Quantität und Qualität bei den Gerichten. Immer mehr Menschen bemühen die Gerichtsbarkeit mit Lappalien. Am Samstag stand wieder ein solcher Fall in der RP. Dort musste sich der Richter mit dem Tod eines Meerschweinchens befassen. Dort entstand für mich der Eindruck, das es dem Kläger einzig und allein um den Schadenersatz ging.
    Wenn sich unsere Gerichte mit solchem Unsinn befassen müssen wundert mich nichts mehr.

  15. Klaus Hilbert Antworten

    Die Justiz hat (zum großen Teil) begeistert mitgemacht, um das „Dritte Reich“ zu festigen. Davon hat sie sich nie mehr erholt.

  16. Veronika Hartung Antworten

    Lieber Herr Kelle,
    ein gutes Thema! Auch ich musste mich fragen, auf welcher Wolke ich gelebt hatte, als ein langjähriger Bekannter von mir plötzlich wegen Kindesmißbrauchs, der ca. 15 Jahre zurückgelegen hatte, angeklagt und auch vorsorglich einmal aufgrund eines sogenannten „Gutachtens“ seitens des Klägers verurteilt wurde.
    Es blieb ihm nichts anders übrig als alles, was er zu Geld machen konnte, zu verkaufen und einen anderen Anwalt für eine Berufung zu beauftragen. Denn Anwälte verlangen erst einmal 5.000 Euro, bevor sie etwas tun. Aber der zweite Anwalt war leider nicht zu gebrauchen. Um zum Ende zu kommen, es gibt einen Verein, der sich auf derartige ungerechtfertigte Fälle spezialisiert hat und der meinem Bekannten letztendlich den verdienten Freispruch in kurzer Verhandlung bescherte.
    Diese Geschichte, die sich über Jahre hinzog, meinem Bekannten Geld und Nerven gekostet hat, hat mein Vertrauen in Gutachter, Anwälte und auch Richter nachhaltig beeinflusst.
    Trotzdem möchte ich behaupten, dass wir in einem der besten aller schlechten Rechtssysteme leben. Gott bewahre uns vor einem System wie in Amerika oder Russland oder auch in anderen Staaten in Übersee.

  17. Andreas Schneider Antworten

    Ein kleiner Szenenwechsel und aus meinem beruflichen Nähkästchen: stelle ich nunmehr einem Interessenten eine Wohnung oder ein Haus zur Miete vor, so muss ich ihn darüber informieren, dass ein evtl. abzuzschließender Mietvertrag mit dem Eigentümer evtl. den Bestimmunegn des Fernabsatzgesetzes unterliegen könnte und er daher ein evtl. zweiwöchiges Widerrufsrecht genießt.

    Hoppla: drei Mal „evtl.“ – und überhaupt? Ja, so die Schlussfolgerung in deutschen Gerichtssälen. Je nach Umfang des Einkommens aus Immobilieneigentum kann ein Eigentümer u. U. finanzrechtlich unternehmergleichen Status erhalten. Ein pfiffiger Mieter hat daraus gefolgert, dass er (als Endverbraucher) einen Vertrag mit einem Unternehmer geschlossen hat. Da er – heute Standard – einen Erstkontakt über Internet bzw. Telefon herstellte, merkte er nach 11 Monaten plötzlich, über das ihm dabei vermeintlich zustehende 14tätige Widerrufsrecht nicht aufgeklärt worden zu sein und widerrief den Mietvertrag.

    Man gab ihm tatsächlich Recht. Der Eigentümer durfte ihm 11 Monatsmieten zzgl. der geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen entschädigungslos zurück erstatten. Bei den 1.360 €/Monat, die in diesem Zusammenhang kolportiert werden, ausreichend Geld für einen netten Urlaub, nicht wahr?

    Dieser Fall zeigt ein Grundproblem auf: ja, den Buchstaben des Gesetzes zufolge konnten die Richter wohl nicht anders entscheiden. Ob jedoch dem Geist des Gesetzes tatsächlich Folge geleistet wurde, steht auf einem anderen Blatt.

    Dem Rechtsempfinden eines rechtschaffenen Bürgers tun solche Urteile wahrlich keinen Gefallen.

  18. Ich Antworten

    Ich verstehe immer noch nicht, wenn ich die Kommentare so lese, wie, obwohl ich dem Artikel zustimmen muß, es auch hier in diesem Forum passieren kann, daß Menschen, die hinten runter fallen, nicht verteidigt werden.

    Schön, Menschen machen Fehler, bei den geschilderten Arbeitsrechtsfällen ist die Kündigung einfach gerechtfertigt. Punkt.
    Eine Verhandlung mit Schlichtung ist unangemessen und schafft einen üblen Beigeschmack.

    Schauen wir aber im Arbeitsgericht mal genauer hin, haben wir es bei den drei geschilderten Fällen um gelernte Menschen zu tun, also Facharbeiter mit Abschluß, sowie sogar einen Angestellten einer Steuerkanzlei, d.h. mit einem höherwertigen Abschluß, als die o.g. Facharbeiter mit hoffentlich Gesellenabschluß.

    Nehmen wir mal an, es handele sich um eine Betty-Frau an einer Kasse von Aldi, die einen Pfandbon mitgehen hat lassen.

    Und/oder einen ausländischen EU-Bürger, sagen wir mal einen Franzosen, der mit Abitur und Universitätsabschluß in Berlin, wegen nicht Anerkenntnis seiner Abschlüsse und Berufserfahren (15 Jahre eine Firma für Werbung, Druck und IT-Technik geführt, sowie hauptberuflich Fotojournalist mit Nachweisen für Kriegsreportagen, Fernsehreportagen und 3 Jahre Palestina-Krieg-Erfahrung) hier nur einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma mit illegalen, befristeten Arbeitsverträgen in einer Online-Firma, sagen wir EBAY, zu einem Netto-Grundlohn von 3,50 Euro in 50 Stunden-Wochen-Schichten bekommt und dann plötzlich wegen Krankheit ausfällt und gekündigt wird, fristlos.

    Dieser Mann wird ebenfalls wie unsere Betty keinerlei Schlichtung bekommen, denn dann wird der Richter kurzerhand fragen: nehmen sie die Klage zurück, dann haben wir alle hier mehr Zeit und können uns den richtig wichtigen Prozessen windmen? (Fallschilderung).

    Haben Sie vor dem Sozialgericht ein gutes Auftreten und können schreiben, sich selbst ausdrücken und Ihre Rechte durchsetzen, verlieren Sie auf ganzer Ebene.

    Auch hier im Forum wird niemand diese Menschen vertreten wollen, nehme ich an.

    In den letzten 3 Jahren verschwanden allein im Ballungsraum Berlin über 500000 Menschen, die zwar gemeldet aber nicht mehr „da“ waren.

    Haben Sie nach 2006 überall die Schuhe bemerkt, die auf der Straße lagen, vor Bahnhöfen und/oder vor Tramschienen/U-Bahnhöfen, Gewässern?

    Nein?

    Jedes Paar Schuhe war ein Mensch, der sich umgebracht hat. Wegen nicht bewilligter Anträge, Vernichtung von Vermögen, etc. und weil sie vor Gericht immer wieder verloren haben, vernichtet wurden und von Rechtsanwätlen abgezockt.

    Weil Sie unangehm waren, weil sie strohdoof waren, weil sie sich nicht bemüht haben, weil sie gefeiert haben, weil sie eben nicht fleißig waren, etc.

    Und weil sie vielleicht nicht so gut hochdeutsch sprechen können.

    Es gibt z.B. in Berlin nicht eine Familie mehr, die nicht einen Opa, eine Oma, eine Großmutter, eine Tante, einen Onkel etc haben, die sich nicht umgebracht haben.

    Und glauben Sie mir, die vergessen nix.

    Und wenn die Arroganz so weiter geht, das Verhandeln, besonders am Sozialgericht wie auf einem Basar, dann wird es auch nix mehr mit dem Tennisplatz.

    Und ich meine nicht die AfD und/oder die Flüchtlinge.

    Und wenn die Linken und die SPD nicht aufpaßt, dann hängen die bald an den Laternen, zusammen mit den Richtern und den Brüdern aus den neuen Bundesländern, die sich verstärkt rangemacht hat, Richter zu stellen und vermeintliche Rechtsanwälte mit Onlineberatung zum Abzocken und ohne, daß diese jemals eine Universität mit Jurastudium von innen gesehen haben.

    Da gibt es diese Druckerei in Tühringen, in der Universtitätsstadt Erfurt, die druckt Diplome, Master und sonstwas im Minutentakt.

    Wenn Sie genug Geld haben, sind Sie auch bald Richter mit zweiten Staatsexamen.

    Viel Spaß auf dem Tennisplatz.

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