Geschlechtsverkehr „zu Lasten eines Kameraden“
Das Bundesverwaltungsgericht ist in einer pikanten Angelegenheit zu einem Urteil bekommen. Ein Hauptfeldwebel der Bundeswehr hatte nämlich “ in der ehelichen Wohnung Geschlechtsverkehr“ mit der – Achtung! – „Ehefrau eines befreundeten Mannschaftssoldaten“. Der war in „vorläufiger Trennungsabsicht“ zuvor ausgezogen, was das Zusammentreffen zweifellos erleichterte und mich zum grundsätzlichen Nachdenken über...Weiterlesen …