Überraschung: Jan Böhmermann (ZDF) verbreitet Fake News

Das Münchner Landgericht hat gestern dem ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, im Prozess gegen den ZDF-Komiker Jan Böhmermann recht gegeben. Der hatte in einem Beitrag im Oktober 2022 die Unwahrheit über eine angebliche Nähe es Ex-BSI-Chefs zu russischen Geheimdiensten verbreitet. Konkret wies die Pressekammer des Landgerichts Böhmermanns Behauptung zurück, Schönbohm stelle ein Risiko für die Cybersicherheit in Deutschland dar.

Nachdem Böhmermann das öffentlich behauptet hatte, suspendierte Bundesinnenministerin Nancy Faeser Schönbohm, zu dem sie kein Vertrauen mehr habe. Der BSI-Chef wurde vom Verfassungsschutz durchleuchtet – Belege für eine angebliche Nähe zu russischen Geheimdiensten fanden sich nicht.

Die Pressekammer setzte den Streitwert des Verfahrens auf 205.000 Euro fest. Am 28. November werden die Richter das Urteil sprechen. Sollte das ZDF verlieren, kommen hohe Kosten auf den Sender zu. Die ZDF-Anwälte trugen vor, wenn das ZDF Hunderttausende Euros als Folge der Fake News bezahlen müsse, sei – kein Scherz – „die Pressefreiheit in Gefahr“.

Entschuldigt hat sich die Innenministerin übrigens nie bei Schönbohm.

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Dieser Artikel wurde 13 mal kommentiert

  1. Achim Koester Antworten

    „Die Pressefreiheit in Gefahr?“ Die ist doch durch die Aktionen von Correctiv und Faeser vs Compact längst vor die Hunde gegangen. ARD (Alles Rote Deppen) und ZDF (Ziemlich Dummes Fernsehen) scheuen doch vor keiner Fälschung zurück um die postmarxistische Ideologie von SPD und Grünen zu verbreiten. Allerdings hätte ich es nicht für möglich gehalten, dass es tatsächlich ein Gericht gibt, das den Mut hat ein Urteil gegen die allmächtigen Macher des linken Zeitgeistes zu sprechen.
    Ich könnte wetten, dass es heute abend dazu einen „Brennpunkt“ mit entsprechenden neuen Lügen geben wird, vielleicht tritt sogar Blödermann persönlich auf.

  2. Jörg Schmitz Antworten

    Inzwischen geht die größte Gefahr für die Meinungs- und Pressefreiheit von dem Innenministerium aus. Wer sich erlaubt derart über Bande zu spielen und meint, dafür nicht zur Verantwortung gezogen zu werden, der wähnt sich unantastbar.

    Bin froh in einem Staat zu leben, in dem Richter einer solchen Hybris Grenzen setzten.

  3. S v B Antworten

    Ein Sender, der einem Mann wie Böhmermann überhaupt eine (zudem prominente) Plattform bietet, müsste eigentlich einschätzen können, wie dicht und kontinuierlich er sich mit einem Bein an der Grenze zum Justiziablen bewegt. Dass es erst jetzt zu dieser – durchaus angemessen – kostspieligen Rechtsstreitigkeit kommt, grenzt an ein Wunder. Hat Böhmermann sein Publikum nicht erst unlängst – zumindest dem Sinne nach sehr deutlich – dazu animiert, rechts-konservative Bürger („Nazis“) zu „keulen“. Was dies konkret bedeutet, ist bekannt. Es wird allerhöchste Zeit, darüber nachzudenken, ob Satire vielleicht doch gewisse Grenzen einhalten sollte. Bei Böhmermann jedenfalls läuft „Satire“ mitunter gehörig aus dem Ruder, spottet dann sogar ihrer Definition. Dass man aufgrund der voraussichtlich hohen Kosten im Zusammenhang mit der Causa Böhmermann/Schönbohm/Faeser seitens des Senders befürchtet, die Pressefreiheit gerate in Gefahr… sorry, aber origineller geht’s nimmer. Und überhaupt, wie konnte das von mir einstmals gerne „gesehene“ ZDF medial-ethisch nur so auf Abwege geraten?

    • H.K. Antworten

      Wer bezahlt da nicht gerne seine GEZ-Gebühren ??

      Die nächste Erhöhung kommt bestimmt – juhu !!

  4. Gerd_ Rau Antworten

    Das was der macht hat doch nichts mit Kunst, Satire oder ähnlichem zu tun. Was der macht ist doch lupenreiner Rufmord, meines Wissens auch eine Straftat. Aber wie man an ihm sieht, wenn man die Richtigen „umbringt“ halten welche die Hand über einen.

  5. Hildegard Königs-Albrecht Dr. Antworten

    Da hat ein Fernsehmensch zusammen mit einer Innenministerin einen unliebsamen Beamten heimtückisch aus dem Weg geschafft und es dauert monatelang, ehe ein Gericht diesen Mann rehabilitiert. Der psychische und physische Schaden, der ihm zugefügt wurde, ist nicht wieder gut zu machen. So etwas bleibt nicht in den Kleidern stecken.
    Was für ein widerliches Vorgehen!

    Eine Verurteilung der Verursacher (Sender und Böhmermann) ist unumgänglich, ebenfalls eine hohe Schadensersatzsumme.
    Außerdem sollte es nur eine Reaktion des Senders geben: feuert diesen Blödermann!

    Wer sieht sich solchen Schwachsinn des selbsternannten „Satirikers“ eigentlich an? Wann ist das Fass für Frau Faeser endlich übergelaufen? Kann die Innenministerin sich noch mehr Skandale erlauben, ohne Konsequenzen zu ziehen?

    • GJ Antworten

      Ich warte in diesem Fall (vergeblich) auf eine Entschuldigung seitens Frau Faeser. Da kann ich indes warten, bis ich schwarz werde. Dasselbe bzgl. der Abberufung von Dr. Maaßen wegen angeblich inakzeptabler Verneinung der „Hetzjagden“ von Chemnitz. Belastend im Raum steht die dem Rechtsstaat zuwiderlaufender Beweislastumkehr für Beamte, die seitens Frau Faeser und Co. eines angeblich verfassungswidrigen Gedankenguts anhängen. Pfui Teufel!

      • S v B Antworten

        Angesichts der sich häufenden, groben rechtsstaatlichen Schnitzer läuft es einem eiskalt den Rücken runter.

    • H.K. Antworten

      „ … Wer sieht sich solchen Schwachsinn des selbsternannten „Satirikers“ eigentlich an?…“

      Tja …

      Wer sieht sich „Dschungelcamp“, Pocher, Geissens und sonstige hochtrabend tiefgründige, intelligente Sendungen/ Artikel/ Meldungen an ?

      Mir im Grunde völlig Wurscht – dumm nur, daß wir gezwungen werden, dieses geistige Gulasch Monat für Monat mit Abermillionen GEZ-Zwangsabgaben zu finanzieren – auf daß solche „Künstler“, „Satiriker“ und „Spaßvögel“ Mehrfach-, um nicht zu sagen Multi-Millionäre auf unsere Kosten werden …

      Der Müllmann, die Krankenschwester, die Supermarktkassiererin, die mit 2.0 netto heimgehen und nicht wissen, wie sie die Nebenkostenabrechnung und die Klassenfahrt ihres Jüngsten bezahlen sollen, die Alten, die dieses Land aufgebaut haben und nun mit Krückstock kopfüber in Mülleimern nach Pfandflaschen kramen, weil die Rente nicht reicht, stehen daneben und klatschen sicher begeistert Beifall …

  6. Hermann Martin Antworten

    „Pressefreiheit bedroht“? Ein Blogger mit Rechtsvorkenntnissen wies umgehend darauf hin, dass diese Behauptung Nonsens ist, denn die Pressefreiheit gilt in vollem Umfang nur für Presse, nicht aber für Rundfunk/Fernsehen. Diese unterliegen der nicht ganz so weit reichenden Rundfunkfreiheit. Ein weiter einschränkender Sonderfall sind die öffentlich-rechtlichen Sender, diese sind zusätzlich noch zur Vielfalt und Ausgewogenheit der Darstellung der verschiedenen Standpunkte und Sichtweisen verpflichtet, woraus sich das Recht auf Gebührenfinanzierung durch die Bürger ableitet. (!)
    Ein eventueller Jubel über eine hohe Geldstrafe bleibt so dem Gebührenzahler schnell im Halse stecken, denn es ist ja letztlich SEIN Geld, von dem sie bezahlt wird….

    • H.K. Antworten

      Nachdem wir gelernt haben, daß ein „syrisches Goldstück“, das einem Polizisten die neuen deutschen Werte einprügeln wollte, zu einer Geldstrafe von € 2.800 verurteilt wurde, die nun von einem „gemeinnützigen“, steuerfinanzierten Verein übernommen wird, wundern mich die „Peanuts“ bei den öffentlich rechtlichen Wegelagerergebühren auch nicht mehr.

    • .TS. Antworten

      Bei den ZiemlichDreistenFieslingen kennt man wohl den Unterschied zwischen „Pressefreiheit“ und „Narrenfreiheit“ nicht.

      Besagter Blogger dürfte wohl Danisch sein.
      Und dem schundfunkschutzgeldgenötigten Bürger wird so ein weiteres Argument in die Hand gegeben die Propagandasteuer unter Hinweis auf grobe Verletzung des Rundfunkstaatsvertrages zu verweigern.
      Generell wäre es wünschenswert wenn jeder der sich über die Verfehlungen der ÖR-Sender ausläßt dies auch durch Zahlungsverweigerung bekräftigt – abgesehen von 8 Euro Mahngebühr und einem Widerspruchsschreiben an die lokale Anstalt ist das aufwandsarm und risikolos möglich und die Wirkung durch monate-, wenn nicht jahrelagen Gebührenverzug samt Bearbeitungsaufwand allemal wert. Daß mittlerweile Millionen Zwangszahlerkonten im Zahlungsverzug sind ist eine der jährlichen Zahlen die man nur ganz selten in den Medien sieht.

      • H.K. Antworten

        Alle Öffentlich Rechtlichen sollten nach dem gleichen System bezahlt werden wie alle „Pay-Tv-Sender“.

        KANN jeder buchen, MUSS aber keiner.

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