Der Bund der Steuerzahler fragt dieser Tage zurecht: Warum erheben eigentlich Städte Gebühren, wenn Wirte vor ihren Gaststätten eine Außengastronomie betreiben, was ja ohnehin nur reglementiert möglich ist? Sie investieren, machen den Laden attraktiver und finden so mehr Kunden. Die sorgen für höhere Einnahmen, von denen der Staat ja durch Steuereinnahmen mittelbar auch profitiert. Viel wichtiger aber: viele Innenstädte in Deutschland veröden, weil die Leute zum Einkaufen lieber „auf die grüne Wiese“ fahren, also an den Stadtrand, wo die Großhändler und ausreichend Parkplätze sind. Wenn also Wirte etwas unternehmen, um wieder Menschen in die City zu locken, müssten sie eigentlich eine Belobigung vom Bürgermeister erhalten, ganz sicher aber nicht mit zusätzlichen Gebühren belastet werden. Doch ich nehme an, solches Denken ist dem Staat fremd.

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Dieser Artikel wurde 15 mal kommentiert

  1. Jürgen Backhaus Antworten

    Voll ins Schwarze getroffen! Wenn ich unserer Innenstädte sehe, stelle ich fest das die Städte mit viel Außengastronomie auch häufiger noch einen vernünftigen Einzelhandel haben. Auch in unserer direkten niederländischen Nachbarschaft ist dieses Phänomen zu beobachten, ein gutes Beispiel ist Venlo. In dieser Stadt gibt es viele gut besuchte Cafés und Kneipen, was dem Einzelhandel scheinbar gut tut, es gibt dort weniger Leerstände als in vielen vergleichbaren deutschen Innenstädten mit weniger Gastronmie. Wer gerne einkauft, möchte sicherlich auch gerne mal pausieren, wozu eine schöne Außenterasse einlädt.

  2. Fidel Antworten

    Zumindest in Dresden gibt es eine sogenannte „Straßen-Sondernutzungssatzung“, die regelt bzw. regeln soll, unter welchen Bedingungen eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes möglich ist. Diese Regelung betrifft aber eben nicht nur Gastronomen, sondern alle. Ganz im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Wer also den öffentlichen Raum _dauerhaft_ für seine (kommerziellen) Zwecke nutzen will, muss vorher fragen und dafür eine Verwaltungsgebühr entrichten.
    Von daher halte ich Ihren Vorstoß für etwas unbedacht, Herr Kelle.

  3. Klaus Kelle Antworten

    Lieber Herr Fidel,

    wieso? Weil es eine „Straßen-Sondernutzungssatzung“ gibt? Die ist doch nicht vom Herrgott zu uns geschickt worden, sondern vom Stadtrat beschlossen worden, um Geld zu generieren. Und genau dagegen bin ich. Was ein Rat beschließt, kann er auch wieder abschaffen!.

    Beste Grüße, Klaus Kelle

  4. Uwe_aus_DO Antworten

    Ich besitze eine Immobilie. Ich versuche einmal aufzuzählen, welche Gebühren ich für diese bezahlt habe (bzw. immer noch laufend zahle):
    – Grunderwerbsteuer
    – Gebühren für die Bearbeitung eines Bebauungsplanverfahrens (obwohl dieses im Wesentlichen aus dem Abhaken von Gutachten bestand, die ich auch bezahlt habe)
    – Gebühren für die Bearbeitung des Bauantrags, Abnahmen usw.
    – Teilung
    – Einmessung
    – Erschließungsgebühren
    – Grundsteuer (zusammen mit Kfz-Steuer, Mineralölsteuer und demnächst Maut zahle ich somit 5 Mal Steuern für dieselbe Leistung – dass die Stadt mir mein Grundstück erschließt)
    – die Benutzung der Kanalisation
    – die laufende Kontrolle durch den Schornsteinfeger, die Feuerwehr…

    Den Wirten geht es doch genauso. Neben den üblichen Steuern müssen sie horrende, in der Höhe sachlich nicht rechtzufertigende Gebühren für die Zulassung als Gastwirt bezahlen, Vergnügungssteuer und so weiter. Warum muss denn ein Wirt für irgendein Gericht oder Getränk das vierfache seines Einkaufspreises berechnen, um überhaupt noch leben zu können?

    Wir brauchen nicht nur eine Steuer, sondern auch eine Gebührenbegrenzung! Hier ist ein Selbstbedienungsladen übelster Art entstanden.

  5. Alexander Droste Antworten

    Wer fleißig ist oder Ideen hat, Mut beweist und Erfolg hat, ist hierzulande Unternehmer. Das ist gar nicht doof. Und wenn er gut ist, verdient er Geld. Davon zahlt er etwas an Steuern und Gebühren, damit das Umfeld entsprechend gestaltet und gepflegt werden kann. Wenn nun dieses erfolgreiche Unternehmen weitere nach sich zieht, so nennt man das Synergieeffekte. Davon profitieren nicht nur die nachgezogenen Unternehmen, sondern auch der Unternehmer mit der Anfangsidee.

    So, der Gastronom hat die Idee, Gäste auf der Straße bzw. dem Gehweg zu bewirten. Die Außengastronomie ist beliebt und zieht Kunden an. Ein Kaufmann entdeckt, dass da viele Leute vorbeikommen und eröffnet einen Laden. Die Gäste der Gastronomie schauen auch dort herein. Ist der Laden interessant, kommen sie noch öfter und auch noch mehr Kunden, die dann eventuell auch gerne mal beim Gastronom einkehren. Klingt komisch, ist aber so.

    Nun gehört der Gehweg ja der Gemeinde. Sie freut sich, dass da Betrieb ist, denn es wird Umsatz gemacht, was Steuergelder einbringt. Ja und jede Fläche in der Stadt wird nunmal vermietet oder verpachtet. Egal an wen, wenn sich an bestimmte Regeln gehalten wird. Warum also nicht auch an den Gastronom. Das Geld daraus ist dann z.B. für Straßenbeleuchtung, Wasserver- und Entsorgung, sichere Gehwege, Personal zur Pflege, zur Überwachung und Sicherung der Verkehrssicherheit, Planung der Stadtentwicklung, Herstellung und Begrünung der Straßen, Verwaltung dieser ganzen Tätigkeiten und und und. Warum sollte nicht auch der Gastronom seinen Beitrag dazu leisten?

    Jetzt muss man noch bedenken, das sei erwünscht, dass der Gastronom seine Gastronomie nicht eröffnet und betreibt, um die Innenstädte zu retten, sondern um selber Geld zu verdienen. Er weiß ja, dass seine Kunden Freude daran haben, im Freien Speisen und Getränke zu genießen. So schafft der gewiefte Gastronom also eine solche Möglichkeit, die er natürlich von der Gemeinde genehmigen lassen muss. Die hat nichts dagegen, solange er sich an besagte Regeln hält. Was dann passiert, ist zwar erfreulich, aber kein Grund für einen Ritterschlag.

    Der Gastronom zahlt demnach wie jeder andere auch. Es ist schön, wenn er der Erste in der Geschichte ist, aber er wird nicht der Einzige bleiben. Das ist dann der Ritterschlag: Dass er tüchtig Erfolg hat mit seiner Geschäftsidee.

  6. Hans-Jürgen Merten Antworten

    Sehr geehrter Herr Kelle,

    wenn ich das Eigentum eines anderen nutzen möchte, muss ich Pacht oder Miete zahlen.

    Warum also sollten Gastronomen öffentliches Eigentum nutzen dürfen, ohne Pacht oder Miete zu zahlen?

    Und warum sollten Gewerbetreibende eine Belobigung vom Bürgermeister erhalten, wenn sie das tun, was ihrem Lebensunterhalt dienlich ist?

    Und wenn Sie von Steuereinnahmen für die Kommunen, den Staat schreiben: Betrachten Sie das ganze auch einmal unter dem Aspekt der Steuerehrlichkeit unserer Unternehmerschaft!

    • Klaus Kelle Antworten

      Sehr geehrter Herr Merten,

      die „Belobigung des Bürgermeisters“ war von mir eher ironisch gemeint, da bitte ich um Nachsicht.

      „Warum also sollten Gastronomen öffentliches Eigentum nutzen dürfen, ohne Pacht oder Miete zu zahlen?“, fragen Sie und liefern die Antwort gleich mit. Eine Parkanlage ist auch öffentliches Eigentum. Wenn ich mich da mit einem Picknickkorb auf den Rasen setze, muss ich auch keine Gebühren bezahlen (vorausgesetzt es steht nirgendwo ein Schild „Betreten verboten!“, das ist dann wieder ein neues Problem….)

      Deshalb zieht Ihr Argument mit dem „Eigentum eines anderen“ auch nicht, denn es ist das Eigentum aller Bürger dort, nicht das Eigentum der Verwaltung, was in Deutschland immer mal wieder verwechselt wird.

      Was ich sagen will: Die Stadt entscheidet, wofür sie Gebühren kassieren will. Bei Leuten, deren Geschäft auch einen guten Nebeneffekt für die Kommune hat, finde ich das nicht angemessen.

      • Hans-Jürgen Merten Antworten

        Lieber Herr Kelle,

        mit einem leichten Schmunzeln lese ich Ihren Parkanlagenvergleich, denn der vermag mich nicht zu überzeugen.

        Denn wenn ich in Innenstadtlagen spazieren gehe, oder in Parks picknicke, zahle ich keinen Eintritt, weil ich dieses Vergnügen schon über Steuern und Abgaben mitfinanziert habe.

        Mit Spazieren gehen oder picknicken im Park erwirtschafte ich auch keinen monetären Vorteil; mit dem Aufstellen von Bistromöbeln in Fußgängerzonen, oder dem Verkauf von Eis im Park schon. Und da liegt für mich der Unterschied.

        Zu dem von Ihnen angeführten Nebeneffekt: Wenn ich mir die Bilanz meiner Heimatstadt so ansehe, finde ich den größten offenen Posten bei den Gewerbesteuerrückständen der heimischen Gewerbetreibenden…

        Ich schätze Sie sehr, doch hier muss ich Ihnen doch einmal vehement widersprechen.

        Nichts für Ungut Herr Kelle.

        • Klaus Kelle Antworten

          Lieber Herr Merten,

          ich habe kein Problem mit Widerspruch, im Gegenteil. Wenn wir alle immer einer Meinung wären, könnten wir uns diesen Blog und die Diskussionen sparen.

          Widersprechen möchte ich Ihnen aber auch noch einmal…

          Sie sagen, für Picknick im Park zahlen sie keinen Eintritt, weil „ich dieses Vergnügen schon über Steuern und Abgaben mitfinanziert habe“. Stimmt – so wie auch die Gastwirte mit ihren Steuern und Abgaben die Fußgängerzonen mitbezahlt haben.

          Sie schreiben. „Mit Spazieren gehen oder picknicken im Park erwirtschafte ich auch keinen monetären Vorteil; mit dem Aufstellen von Bistromöbeln in Fußgängerzonen, oder dem Verkauf von Eis im Park schon.“ Stimmt auch. Und dieser monetäre Vorteil wird versteuert und – im Normalfall – an den Staat abgeführt.

          Für die Zahlungsmoral in Ihrer Heimatstadt kann ich aber nichts…. 🙂

          Schönen Abend, beste Grüße!

          Klaus Kelle

  7. gottschalk Antworten

    Lieber Herr Kelle,
    manchmal schaffen Sie es mit wenigen Worten, den Nagel auf den Kopf zu treffen. Hat mich gefreut. Ich bin übrigens noch ein Verfechter des gesunden Menschenverstandes.
    Herzliche Grüße

  8. Papsttreuer Antworten

    Da treffen zwei völlig unterschiedliche Sichtweisen aufeinander, und man darf nur einmal raten, welche von beiden (nicht nur) in Deutschland am weitesten verbreitet ist:
    A) Da unternimmt jemand was, um die Stadt attraktiver zu machen, er schafft damit Arbeitsplätze, langfristig nicht nur in seinem eigenen Unternehmen, zahlt auf den Zusatzertrag Steuern – Sein Erfolg ist auch Erfolg für das Gemeinwohl!
    B) Da ist ein Kapitalist am Werk, der öffentliches Eigentum für eine egoistischen Zwecke missbraucht – Dem muss Einhalt geboten werden!

    • Alexander Droste Antworten

      Also B wäre jetzt nur dummes Zeugs von ideologisierten Neidhammeln. Eine funktionierende Gesellschaft gedeiht am besten durch ein ausgewogenes Geben-und-nehmen. Das braucht gewisse Regeln und auch genügend Freiräume. Ich finde, dass ein Gastronom durchaus mit einer Außengastronomie tüchtig Geld verdienen darf und dass er dafür auch einen Beitrag an die Gemeinschaft zurückgibt.

      Das Parkgleichnis finde ich auch etwas weit her geholt. Ob ich im Park picknicke oder einen Picknickstand eröffne, mit dem ich Geld verdiene, sind zwei Paar Schuhe. Das eine ist eine im Vorfeld bereits bezahlte Nutzung, das Andere ist eine zusätzliche Nutzung für meinen Erwerb. Dann gelten andere Regeln.

      Anders sieht es aus, wenn eine Handelskette eine Filiale eröffnet und deren Gewinne nicht an Ort und Stelle zum Gemeinwohl herangezogen werden, weil der Stammsitz woanders liegt und dort die Steuern erhoben werden, die dann aufs Ganze gesehen wesentlich kleiner sind. Wenn der Filialist dann noch seinen Stammsitz in einem Steuerparadies hat, hmmm, dem geht es gut. Die Gemeinde vor Ort aber guckt in die Röhre. Das ist dann Marktwirtschaft vom Feinsten, wie sie kleinere Konkurrenten aus dem Rennen kickt und Kapital anhäuft ohne Verbindlichkeiten. Das zum Thema Gastronomie befreien von Abgaben. McDonalds & Co wird’s freuen!

  9. Klaus Kelle Antworten

    Lieber Herr Droste,

    „Ob ich im Park picknicke oder einen Picknickstand eröffne, mit dem ich Geld verdiene, sind zwei Paar Schuhe. Das eine ist eine im Vorfeld bereits bezahlte Nutzung, das Andere“…. auch! Und was der Gastwirt zusätzlich einnimmt, wird versteuert. Wieso also noch eine Gebühr oben drauf?

    Schönen Abend, beste Grüße!

    Klaus Kelle

  10. Felix Becker Antworten

    Ja, solches Denken ist den meisten Kommunen, wie auch Bund und Ländern mit ihren Beamten völlig fremd!

  11. Berthold Lindenau Antworten

    Lieber Herr Kelle.

    Wenn Gastronomen so malträtiert werden – wieso sind dann so viele davon Millionäre?
    Offensichtlich lassen die diversen Gebühren noch Luft.

    MfG
    Berthold Lindenau

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