Das spricht für Charakter. Der niedersächsische Kinderschutzbund hat die vom Landgericht Verden zugewiesene Spender des Kinderporno-Besitzers und früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy abgelehnt. Sich aus einem solchen Verfahren mit 5.000 Euro quasi freikaufen zu können, sei ein „fatales Signal“, erklärten die Kinderschützer. Und das ist wahr. Selbst wenn man berücksichtigt, dass Edathy selbst kein Kind missbraucht hat und auch nur wenige Dateien besaß, sind es Leute wie er, die überhaupt einen Markt schaffen, in dem die schwächsten und wehrlosesten Geschöpfe von gewissenlosen Kriminellen ausgebeutet werden. In der Kinderporno-Szene gibt es nichts Ekelhaftes, das es nicht gibt. Die Hintermänner verdienen viel Geld mit Fotos und Filmchen, auf denen es nicht um eine Art Freikörperkultur geht, sondern um brutalsten Missbrauch. Die Kinder, die das irgendwie überleben, werden nie wieder ein normales Leben führen können. Und all das, weil es einen „Markt“ für dieses widerwärtige Geschäft gibt. Deshalb ist es unverständlich, wenn ein Gericht über den Fall Edathy nicht einmal verhandelt, sondern es gegen eine vor dem Hintergrund seines beachtlichen Übergangsgeldes als Ex-Abgeordneter geringfügige Spende und ein lustloses Reuebekenntnis einstellt. Kaum war das Verfahren formell eingestellt, feixte Edathy auf Facebook, „eine Schulldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht getroffen worden“. Noch ein Schlag ins Gesicht für die Opfer und unseren Rechtsstaat.

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Dieser Artikel wurde 11 mal kommentiert

  1. Hans-Georg Streubel Antworten

    Mann kann es sich sehr einfach machen und das Edathy-Urteil als angemessen und gerecht bezeichnen. Es ist falsch und da darf es keine zwei Meinungen geben. Da zahlt ein Bundestagsabgeordneter aus der Portokasse 5.000,00 € für ein an und mit Kindern begangenes Unrecht, das in seiner ganzen Widerlichkeit und moralischen Verwerflichkeit schlimm ist. Wie kommt dieses Freikauf-Urteil bei den unmittelbar Betroffenen und den übrigen Menschen an? Der Fall Edathy gilt juristisch als abgeschlossen, der Mann ist unschuldig und er kann unbehelligt seiner Wege gehen und mutmaßlich weiter sein Unwesen im Netz zum Nachteil der vielen unschuldigen Kinder treiben. So einfach ist das. Ist das alles noch gerecht und richtig? Ist es gerecht, dass sich dieser Mann einfach mit einem Federstrich aus der Verantwortung stehlen kann? Wie würde die Justiz über einen „Normalbürger“ urteilen, der das gleiche Vorgehen begangen hätte. Gerechtigkeit? Wie erklärt man jungen Menschen diesen Begriff vor dem Hintergrund dieses Urteils? Wo bleibt die moralische Bewertung und Aufarbeitung? Herr Edathy war, soweit mir bekannt ist, immerhin Ausschussvorsitzender für Familie und Jugend. Gleichzeig war er einer der Anwärter auf ein Ministeramt. Tatsache ist, dass Unrecht nicht gleich Unrecht ist. Tatsache ist weiter, dass es in unserem Staat, auch dieser Fall beweist das eindeutig, nicht mehr gerecht zu geht. Das ist der eigentliche Skandal.Glaubt jemand noch daran, dass jetzt noch eine intensive politische Aufarbeitung in Berlin stattfindet, die dringend und zwingend notwendig wäre, weil es massive Verletzungen des Dienstgeheimnisses gegeben haben soll.

    • Friedrich-Wilhelm Giroud Antworten

      Herr Streubel, ich kann Ihnen sagen, was einen „Normalbürger“ (wenn man denn bei einem Kinderporno-Anschauer überhaupt von Normalbürger sprechen kann ) erwartet hätte : maximal zwei Jahre Haft, je nach dem mit oder ohne Bewährung. Diese Menschen bekommen dann in der Regel eine neue „Legende“, wenn sie denn in Haft kommen, damit sie dort ungeschoren von anderen Häftlingen bleiben. Im übrigen hatte ich als ehrenamtl. Richter erst kürzlich das „Vergnügen“ an solch einem Prozeß teilzunehmen. Es ist schlicht unglaublich, was sie da an ekelhaften Sachen sehen!!! Bei dem Edathy-Prozeß muss die Staatsanwaltsschaft wohl nicht auf ganz sicherem Terrain sich befunden haben, denn anders ist der Ablauf mit Einstellung gegen eine dermaßen geringe Geldauflage nicht zu erklären.

  2. Andreas Schneider Antworten

    Als Vater dreier Kinder muss ich meine persönliche Enstellung zu Herrn Edathy hoffentlich nicht näher erläutern.

    Vor allen Dingen jedoch sehe ich die verheerene Signalwirkung: in den Augen eines unbedarften und unbescholtenen Bürgers muss doch der Eindruck entstehen, dass ein Politiker alles darf und ihm die Justiz dabei den Rücken frei hält. Kann sich auf diese Weise Vertrauen in unser System heraus bilden?

    Auf einer Jux-Website fand ich heute Morgen Folgendes:
    „Marco Reus fährt ohne Führerscheiun und muss 500.000 € Strafe zahlen.
    Das Verfahren gegen Sebastian Edathy (SPD) wurde eingestellt. Er muss 5.000 € zahlen. Irgendwas läuft hier in Deutschland doch gewaltig schief.“

    Wirklich nur Jux auf dieser Seite?

  3. Siegfried Kieselbach Antworten

    Wenn ich mich nicht irre, nennt man das, was dort bei Gericht geschehen ist,
    hier im Rheinland „Kölschen Klüngel“.

    • St.Ex Antworten

      Nein, man nennt die vor Gericht erzielten Ergebnisse ohne dass sich die Parteien für die Abwicklung eines richtigen Verfahrens erforerlichen Abläufe beschäftigen einen Deal.
      Früher kannte man diese Bezeichnung nur im krimminellen Milieu. Vielleicht ist die Übereinstimmung nicht ganz zufällig?

  4. ky Antworten

    Ein Berufskraftfahrer, der bei ‚ Rot“ eine Ampel überfährt, zahlt 500 Euro und bekommt ein Fahrverbot. Verliert seinen Job, kostet ihn unterm Strich ggf. 30.000 Euro… für einen Moment Unachtsamkeit…
    .
    Ein SPD-Bundestagsabgeordneter kauft mehrfach Nackt-Bilder von dubiosen Quellen, lässt seinen Laptop verschwinden, und die Strafverfolgung endet mit einer Auflage von 5.000 Euro, ohne Verurteilung….
    .
    HALLO, ist das noch ein Rechtsstaat?
    .
    Es ist an der Zeit, die Verfilzung dieses unseres Staates rückhaltlos aufzuklären, und wenn dann ermittelnde Beamte, Staatsanwälte und Richter in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, bei gleichen Bezügen OHNE Arbeit,
    dann ist das ein Schlag ins Gesicht aller deutschen Staatsbürger, die fleissig arbeiten und ihre Steuern zahlen. Das System ist am Ende, wenn die Systemtragenden endlich aufbegehren…

  5. Jürgen Backhaus Antworten

    Zusätzlich zu der lächerlichen Geldstrafe hätte Herr Edathy eine Therapie verordnet bekommen müssen, da er sich selbst noch als Opfer und nicht als Täter sieht. Ich bin psychologisch nicht vorgebildet, aber ich vermute bei Herrn Edathy eine schwere narzistische Störung die noch zu seimen pädophilen Hang hinzukommt. Beides bedarf unbedingt einer Behandlung.

    • Friedrich-Wilhelm Giroud Antworten

      Herr Backhaus , ich muß Sie leider berichtigen: E. hat eben keine Strafe erhalten, so daß auch keine Therapie verordnet werden konnte. Das Verfahren wurde EINGESTELLT: E. ist somit nicht vorbestraft!!

      • Jürgen Backhaus Antworten

        Danke für den Hinweis, Herr Giroud. Sie haben natürlich recht. Aber ich wäre trotzdem für die Therapie.

        • Friedrich-Wilhelm Giroud Antworten

          Sie haben völlig Recht. Aber dann müssten Gesetze geändert werden, was eigentlich doch wohl möglich sein müsste. Aber Sie sehen und hören ja mit was sich der Bundestag in jüngster Zeit so beschäftigt. Jedenfalls nicht mit Kinderwohl!!

  6. Susanne von Belino Antworten

    Segensreiche Einrichtungen wie der Deutsche Kinderschutzband kommen wohl häufiger in den Genuss von Bußgeldern. Die Ablehnung der 5.000,00 Euro aus dem Fall Edathy hatte natürlich eine sehr viel größere Medienwirksamkeit als dies die Zurückweisung von Bußgeldzahlungen völlig Unbekannter getan hätte. Trotzdem imponiert mir die Entscheidung der Sektion Niedersachsen, von der ein deutliches Zeichen ausgeht, so sehr, dass ich dem Verein 100 Euro überweisen werde; quasi als kleines Trostpflaster für die entgangenen Mittel zur Aufbesserung ihrer Finanzlage. Vielleicht finde ich ja genügend Nachahmer, sodass dem Kinderschutzbund Niedersachsen durch die Ablehung des Edathy-Geldes letztlich doch kein finanzieller Schaden entsteht. Wer macht mit? (Kontonummer und Bankverbindung der Sektion Niedersachsen des Deutschen Kinderschutzbundes finden Sie auf deren Webseite).

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