Das Berliner Kammergericht hat am Freitag einen Eilantrag des ehemaligen AfD-Landesvorsitzenden und Rechtsaußenstürmer Andreas Kalbitz (48) zurückgewiesen, wieder in die AfD aufgenommen zu werden. Kalbitz klagt gegen den Bundesvorstand gegen seinen Rausschmiß. Nun soll das  Landgericht in einer Hauptverhandlung endgültig entscheiden. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.

Bereits in der ersten Instanz hatte das Landgericht im August 2020 den Eilantrag von Kalbitz auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen. Die Richter kamen zu dem Schluß, sie hätten nicht feststellen können, dass der Beschluss des AfD-Bundesvorstands vom Mai 2020 zur Beendigung der Mitgliedschaft von Kalbitz, rechtswidrig gewesen sei. Der soll 2013 bei seinem Eintritt in die AfD verschwiegen haben, dass er Mitglied der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern gewesen sei. Und  schummeln darf man nicht, wenn man AfD-Mitglied werden will.

Die Hauptverhandlung steht noch aus, nur ein kleiner Zwischenschritt auf dem Weg der AfD zu einer sauberen konservativen Partei zu werden, die auf Dauer Bestand haben kann im deutschen Politzirkus.

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Dieser Artikel wurde 3 mal kommentiert

  1. HB Antworten

    …zu einer sauberen konservativen Partei zu werden, die auf Dauer Bestand haben kann…
    Huiuiui, das sagen die Richtigen! Und welche „saubere“ Partei hat Deutschland in den vergangenen 15 Jahren an die Wand gefahren? 60 Jahre mühevolle Aufbauarbeit vernichtet? Für Jahrzehnte! Evtl. irreparabel!

  2. maier benno Antworten

    habe mir mal seine auftritte im landtag angesehen und siehe da- gute redebeiträge, ein gewinn fürs haus und die afd- wo ist das problem- ach ja- der nazi!selten so gelacht!hellau

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