Der Fall „Compact“ zeigt den Unterschied….

Man muss weder Jürgen Elsässer noch sein Magazin „Compact“ mögen. Aber wenn man den freiheitlichen Rechtsstaat und die Demokratie mag, dann muss man sich über das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Verbotsverfahren gegen das Blatt freuen.

Sie ahnen, dass ich weder „Compact“ noch Herrn Elsässer sonderlich schätze, aber darum geht es gar nicht. Es geht um Meinungsfreiheit und die Freiheit insgesamt.

Die üble Nummer der Staatsgewalt im April vergangenen Jahres, als auf Anordnung von Frau Faeser Dutzende Polizisten vor dem Privathaus des Ehepaars Elsässer im schönen Falkensee gleich hinter der Westgrenze von Berlin aufmarschierten und der Fotograf gleich dabei war, um den aus dem Schlaf gerissenen Verleger im Bademantel an der Haustür für die Titelseiten zu fotografieren, war eines Rechtsstaates unwürdig.

Artikel 5 des Grundgesetzes gilt erstmal für jeden, auch für Rechte, auch für Schwurbler. Punkt und Ende!

„Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit“, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft heute seine Entscheidung. Zwar gebe es in „Compact“ zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit werde dabei aber nicht überschritten. Das gelte auch für die schrillen Verschwörungserzählungen und „geschichtsrevisionistischen Betrachtungen“, die ebenfalls unter den Schutz der Meinungsverbot fielen.

Festzuhalten bleibt aber auch…

Elsässer und „Compact“ werden von den Staatsschützern im Auge behalten, sie sind „gesichert rechtsextremistisch“, und wer im Putin-freundlichen Schwurbler-Blatt schon mal gelesen hat, der weiß, dass diese Einschätzung absolut berechtigt ist.

Aber es ist eben dieser Unterschied, ob „Systemgegner“ mit einer gewissen Außenwirkung heimlich Nowitschok in den Tee geträufelt bekommen oder gleich in ein Straflager im fernen Osten transportiert werden, oder ob sie Rechte haben, die sie – auch gegen den Staat – durchsetzen können. In einem fairen Verfahren, in einem freien Land. Ich bin froh, dass ich in einem solchen Land leben darf.

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Dieser Artikel wurde 44 mal kommentiert

  1. H.K. Antworten

    „ … um den aus dem Schlaf gerissenen Verleger im Bademantel an der Haustür für die Titelseiten zu fotografieren, war eines Rechtsstaates unwürdig.“

    In diesem Land ist – inzwischen – so Einiges „unwürdig“.

    U.a. daß der Kanzlerkandidat einer „christlichen“, „demokratischen“ Partei dem „Souverän“ bereits vor der Wahl ganz bewußt und ohne jede Skrupel geradewegs ins Gesicht lügt.

    Hat es das in diesem Ausmaß jemals vorher gegeben ?

    „Der Fisch stinkt zuerst vom Kopf“ – das gilt nicht nur bei Meeres- bzw. Wasserlebewesen und Unternehmen, nein, es gilt auch für die, an denen sich „das Volk“ orientieren, denen es vertrauen und auf die es hören soll.

    So mancher scheint sich leider seiner Verantwortung nicht im Mindesten bewußt zu sein.

    Und so ist es kein Wunder, daß immer mehr Menschen, die das „Wahlvolk“ darstellen, sich entweder komplett abwenden oder aber ganz links oder ganz rechts wählen.

    Wenn „der Wähler“ sich dann auch noch des Eindrucks nicht erwehren kann, er dürfe nicht einmal mehr „die Wahrheit sagen“, so ist das Maß mehr oder weniger voll.

    Selbstverständlich kann man – „der Staat“ – ein Medium, das verfassungsfeindlich, „aufrührerisch“ o.ä. ist, verbieten.

    Das funktioniert allerdings NUR dann, wenn „der Staat“ nicht mit zweierlei Maß misst.

    Und angesichts der Tatsache, daß z.B. „Indymedia.org“ bis heute völlig ungeschoren und meilenweit von einem Verbot weiterhin nicht nur agitieren, sondern auch zu sagen wir: mehr als „fragwürdigen Aktionen“ aufrufen kann, ohne irgendwelche Repressionen befürchten zu müssen, dürfte klar sein, daß ein Verbot eines rääächten Mediums ALLEIN mit Neutralität nicht andeutungsweise etwas zu tun hat.

    Wer für die Meinungsfreiheit einzutreten vorgibt, sollte nicht auf einem Auge blind sein.

    Und wer sich als Demokratieverteidiger darstellt, sollte „DIE Demokratie“ verteidigen, nicht „UNSERE Demokratie“, die, die ihm und seinesgleichen gefällt.

  2. Dr. Hildegard Königs-Albrecht Antworten

    Endlich mal eine gute Meldung aus dem Justizbereich. Endlich ein Urteil, das das Recht auf freie Meinungsäußerung unterstützt.

    Die Zeitschrift „Compact“ habe ich zwar noch nie gelesen. Aber in der Urteilsbegründung wurde das Papier als durchaus „rechtsextrem“ bezeichnet. Das lässt bei mir alle Signalglocken läuten, denn als rechtsextrem werden seit Jahren Aussagen gekennzeichnet, die dem gesunden Menschenverstand entspringen oder sogar wissenschaftlich belegt sind, aber dummerweise von den Vorgaben der Politik und der sie unterstützenden Mainstreammedien abweichen.

    Das schmälert meine Freude über dieses Urteil, denn mit „gesichert rechtsextrem“ schafft es „unsere Demokratie“ weiterhin, sich die Opposition vom Halse zu halten.

  3. .TS. Antworten

    Wer über das Urteil jubelt ist reichlich naiv, denn man kann getrost davon ausgehen daß das keine Niederlage des Regimes sondern schon von Anfang an eingeplant war.

    Schauen wir ein Jahr zurück, Sommer 2024: Die compact-Postille leistet reihenweise Wahlkampfhilfe, genannt „blaue Welle“, mit zahlreichen angekündigten Veranstaltungen. Diesen wurde jäh der Stecker gezogen, zudem war trotz der zeitnahen Eilverfügung der Geschäftsbetrieb über Monate schwer beeinträchtigt. Fazit: Ziel der nachhaltigen Sabotage erreicht, auch wenn das Verbot selbst nur kurze Wirkung hatte.

    Dieser Mißbrauch der Justiz hat System – viele einfache aber kritische Bürger lassen sich schon mit haltlosen Vorwürfen, effektiv Drohungen, zum Schweigen bringen, immer mehr unabhängige Medienschaffende verzichten trotz guter Erfolgsaussichten auf einen Rechtsstreit da sie selbst im Erfolgsfall auf einem Großteil der Anwaltskosten sitzen bleiben werden, und die eigentlich auf maximal ein halbes Jahr beschränkte Untersuchungshaft wird regelrecht zur neuen vorweggenommenen Bestrafung für Unliebsame während gesinnungsgenehme Gewalttäter mit Minimalstrafen auf Bewährung davonkommen.

  4. Achim Koester Antworten

    Das Urteil ist ein Anfang. Wenn das Gericht als Nächstes auch die Stasi Einrichtungen, die heute verharmlosend „Trusted Flagger“ genannt werden, verbietet, erst dann hat die Meinungsfreiheit gesiegt.Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

    • Dr. Hildegard Königs-Albrecht Antworten

      Zur Zeit sieht es nicht nach einem Sieg der Meinungsfreiheit aus.

      Bundesweit läuft eine Razzia gegen „Hass und Hetze“, was immer auch darunter verstehen ist.
      Es geht natürlich überwiegend um Postings aus der sog. rechten Szene, nur vereinzelt „aus den Bereichen der linken, religiösen und ausländischen Ideologie“. Auch Verunglimpfungen von Politikern gehören dazu.

  5. Gast Antworten

    Heute seit 6.00 Uhr klingeln Hundertschaften wegen „rechter Hassrede“ an den Haustüren. Der Sheriff von NRW (CDU) an vorderster Bildfront.
    Im besten Bayern (CSU Herrmann) sollen jetzt AfD Mitglieder wie Hamas und andere Terroristen eingestuft werden, wenn sie Beamte werden wollen. Begründung: Der Inlandsgeheimdienst unter Führung der CSU hat die Schwefelpartei ja als rechtsextrem eingestuft.
    Aber ansonsten ist hier alles o.k. Wir leben ja schließlich nicht in Nordkorea.
    Und Friedrich Merz möchte den DSA der EU auch nur noch ein wenig verschärfen und richtig konsequent gegen die „Feinde der Demokratie“ einsetzen. Wie in Bayern bestimmt er natürlich selber (unter Mithilfe von Ganzlinks, Links und Grün), wer ein Feind ist. Finde den Fehler 😎

    • .TS. Antworten

      „Ich bin froh, dass ich in einem solchen Land leben darf“?

      Kann mich selber hingegen an andere Zeiten erinnern, noch gar nicht so lange her.

      • H.K. Antworten

        Und dabei ist das hier nur der Anfang …

        Solange Senioren und Pflegepatienten aus ihren Heimen fliegen, damit der Betreiber deutlich mehr Geld an „Goldstücken“ verdienen kann und niemand wirklich etwas dagegen sagt, ist ja offensichtlich alles gut.

        Alles andere wäre vermutlich auch „Hassrede“ …

  6. GJ Antworten

    Daß das Compaktverbot von Frau Faeser gestern vom BVerwG gekippt wurde, empfand ich als gute Nachricht. Was mir aber übel aufstößt ist, daß am Folgetag der nächste Hausdurchsuchungstag stattfindet gegen Bürger, die Politiker im Netz kritisiert haben. Diesen Hass&Hetze-Narrativ kann ich nicht mehr hören, die Trusted-Flagger-Denunzierungsmaschine ist unerträglich. Es findet eine äußerst bedenkliche Vorverurteilung und Brandmarkung statt. Natürlich muß echte Volksverhetzung bestraft werden. Aber was heutzutage als solche markiert wird, ist meist falsch etikettiert und wird inflationär benutzt. Ich bin sehr gespannt, mehr darüber zu hören, wen es diesmal getroffen hat. Über eines bin ich mir aber sicher: die Dreckschleuder Böhmermann ist sicher nicht dabei, weil linke Satire darf hier alles.

    • GJ Antworten

      Zum Timing der heutigen konzertierten Razzia sei am Rande vermerkt: Heute hat George Orwell Geburtstag. Lüge ist Wahrheit.

  7. Steve Acker Antworten

    Heute macht die Polizei bundesweit eine Großrazzia gegen „hass und hetzkriminialität“

    Auf achgut ein Artikel über die Mechanismen der Zensur und Denunziation , über so Vereine wie Hateaid. titel: „zensur ohne kontrolle“

    Gruselig.

    JD Vance hatte sowas von REcht bei seiner reder auf der Sicherheitskonferenz

    • Achim Koester Antworten

      @Steve Acker
      Allein das Wort „Hasskriminalität“ ist schon falsch, weil Hass nicht einmal im StGB vorkommt, und damit, auch nach Ansicht der höchsten Gerichte, nicht strafbar ist.
      Damit sollen lediglich Kritiker der linksgerichteten Meinungshoheit diskriminiert und eingeschüchtert werden.

  8. Steve Acker Antworten

    „Sie verbieten nicht die Hassrede.
    Sie verbieten die Rede, die sie hassen.“
    – Elon Musk –

    • Johannes Antworten

      Da liegt der Elon goldrichtig:

      Die NGO-und amtlichen„Hass-Hater“ sind oftmals die, die mit allergrößter Inbrunst ihren Hass versprühen & zum bösartigen Denunzieren einsetzen.

  9. Alexander Droste Antworten

    Es ist ja schon ein Wunder, dass in diesem Land, das mal das Land der Deutschen war, ein Richterspruch auch den aufgeschriebenen Regeln entspricht.

    Ansonsten läuft ja alles wie bisher – nein, verschärft. Der linksextreme Bundesfrankwalter, der Lügenfritze und seine Kumpanei lügen, stehlen, hetzen und geifern, wie es ihnen beliebt. Und mir bleibt da nur der dringende Verdachtsmoment, dass selbst die Mafia noch mehr Ehre besitzt. Wehret den Anfängen war vorgestern. Jetzt heißt es Kopf einziehen!

  10. GJ Antworten

    Irgendwo habe ich aufgeschnappt, daß wir keine DDR 2.0 ansteuern, sondern eine Scharia-DDR. Morgen kommt der nächste Prüfstein im Bundestag, wenn es um die Wahl der Abgeordneten geht, die in den Kontrollausschuß gehen werden. Stegner und Kiesewetter sind gestrichen. Für die AFD ist der Polizist Heck und der Oberst der Reserve Otten nominiert, für die verfassungsfeindliche SED-Nachfolgepartei Tik-Tok-Influencerin
    Reichenneck. Wenn Reichenneck durchfällt: Geht es wieder auf die Barrikaden? Fliegen dann Mollis durch CSU-Parteibürofenster? Kriegen Ehefrauen und Kinder von CDU/CDU-Politikern Besuch von Aktivist*innen?

    • H.K. Antworten

      Bei Gerold Otten kann irgend etwas nicht stimmen in seinem Lebenslauf:

      Er ist demnächst 70, war Berufsoffizier und ist „Oberst d.R.“ ??

        • H.K. Antworten

          Als ehemaliger Berufssoldat wäre er – wie Roderich Kiesewetter oder Rüdiger Lucassen – „Oberst a.D.“.

          Und da auch die Beorderungszeit für RESERVE-Offiziere mit dem 65. Lebensjahr endet, KANN er auch „Oberst d.R.“ nur GEWESEN sein.

          • H.K.

            Hat Opa Günther wieder an irgendeinem Lungentorpedo genuckelt oder war wieder mal „früher einfach mehr Lametta“ ?

            🥸

          • Günther M.

            Schlechter Rat vom Opa G.:
            Ersetze Eiche durch Bonsai und Königshaus durch Armenhäusler, dann wird ein Schuh d’raus, denn Ihr zweimaliges Abschiedsgequake anlässlich einer Spendenaufforderung für Ihre Spielwiese durch Ihren Hausherrn spricht doch Bände!
            „H.err K.amerad“ für Leu(t)chten Ihres Zuschnittes hat der Nordhesse nur ein Wort, das ich mir hier erspare!

  11. Querdenker Antworten

    Ich sehe keinen fundamentalen Unterschied, ob Systemgegner Nowitschok in den Tee geträufelt wird oder sie in ein Straflager transportiert werden, zum Umgang mit der Meinungsfreiheit und kritischen Bürgern in der BRD. Für mich ist es der gleiche Berghang, auf dem die einzelnen Länder nur unterschiedlich weit hinuntergerollt sind. Der Verfassungsschutz hat sich scheibchenweise zu einem Bundesamt für Kritikerüberwachung entwickelt und ich traue ihm auch eine Nowitschok Zugabe im Tee zu. Er ist bisher nur noch nicht erwischt worden und somit gilt für ihn die Unschuldsvermutung. Wenn eine Gesellschaft einmal beginnt, diesen Berg hinunter zu rollt, kann sie auf dem Weg ins Tal in einer Mulde zum Stillstand kommen. Sollte dies einmal passieren, kommt in der BRD sofort ein weisungsgebundener Staatsanwalt, der im Auftrag der Politik die abwärts rollende Gesellschaft wieder anschiebt. Das kann sich so lange wiederholen bis die BRD neben Nordkorea ankommt, es ist nur eine Frage des politischen Willens. Solange unsere Politik jede unliebsame Kritik als „Hass und Hetze“ bezeichnet geht es diesen Berg immer weiter hinab.

    Wir haben es doch gerade heute bei diesem sogenannten Aktionstag gegen Hasspostings im Netz erlebt. Weisungsgebundene Staatsanwälte beantragen eine Hausdurchsuchung, die dann dem System wohlwollende Richten genehmigen und von Polizisten als linientreue Beamte ausgeführt werden. Ich möchte hier daran erinnern, dass Beamte auch ein Recht und manchmal sogar eine Pflicht zur Remonstration bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit haben. Eine Weigerung ist bei erkennbar rechtswidrigen oder menschenunwürdigen Anordnungen zulässig, ist aber nicht passiert und damit sind wir wieder ein Stückchen den Berg hinuntergerollt.

    • H.K. Antworten

      Also, ein Polizist oder Soldat, der die Ausführung eines Befehls verweigert, kann, darf oder muß das in bestimmten Fällen tun, wenn z.B. der Befehl dazu dient, ein Verbrechen oder eine sonstige Straftat zu begehen.

      Für die „Befehlsverweigerung“ braucht er allerdings eine sehr gute und stichhaltige Begründung. Hat er die nicht, wird die gesamte „Amtsapparatur“ auf ihn hereinbrechen.

      HAT er sie jedoch, trifft es unweigerlich den Befehl erteilt Habenden.

      In beiden Fällen dürften nicht sehr angenehme Disziplinarmaßnahmen die Konsequenzen sein.

      Und:

      „ Der Verfassungsschutz hat sich scheibchenweise zu einem Bundesamt für Kritikerüberwachung entwickelt und ich traue ihm auch eine Nowitschok Zugabe im Tee zu.“

      Das ist sicher nicht Ihr Ernst !

      ( Die wissen gar nicht, wie sowas geht – schließlich halten wir uns ja immer an „Recht und Gesetz“ … ).

  12. GJ Antworten

    Als Beamtin a.D. habe ich meine Erfahrungen mit Remonstration gemacht. Das markierte EdeKa. 5 Jahre lang wurde ich von meinem vorgesetzten Juristen als „Amazone“ bezeichnet/beleidigt. Für mich war das eine Auszeichnung.

    • H.K. Antworten

      NIE vergessen:

      „Was schert‘s die deutsche Eiche, wenn sich das Borstenvieh dran scheuert ?!“

      Und:

      „Das Königshaus kommentiert nicht jeden Mist !“

    • Günther M. Antworten

      Ich hab’s im „Urin gehabt“ – Lady GJ – 62 Jahre alt – hier ständig präsent – weil Beamtin a.D.!
      Mal ganz von oben herab (mein Curriculum gibts verdammt her), wie viel Jahre im sogenannten Krankenstand, ohne Verlust von Geld und Sachbezügen sind denn dieser Frühpensionierung vorangegangen, weil sich „Madamchen beleidigt, gestresst oder gemobbt“ gefühlt hat?

      Zu Ihrem besseren Verständnis, da Sie ja ein Nachfahre einer sogenannten akademischen Beamtenfamilie sind (Ihre Ausführung):
      Arbeitnehmer haben lediglich sechs Wochen Lohnfortzahlung, anschließend erhalten sie Krankengeld und nach einem Jahr werden sie ausgesteuert – will heißen – ein anderer Versorgunsgsträger wird gesucht.
      Wissen Sie, was dann folgt und ist Ihnen bekannt, wie deren spätere finanzielle Ausstattung nach Erreichen des „gesetzlichen Rentenalters“ aussieht?

      Machen Sie doch doch mal mir, einem älteren Herrn – Rentner – ehemaliger Nettosteuerzahler (außer SaZ 8), die Freude und geben die Höhe Ihrer Bruttopension bekannt.
      MfG

        • Tina Hansen Antworten

          Es ist auf jeden Fall ein eigenartiges Sozialverhalten. Eine ganz merkwürdige Fixierung auf einen Blog, den man offenbar ablehnt, und auf Foristen, die man nicht kennt und nicht mag, von denen man aber irgendwie besessen scheint.

          • H.K.

            Man ( frau auch ) könnte meinen, bei so Manchem zeigt die Cannabis-Freigabe zunehmend ihre Wirkung …

            🤯

          • H.K.

            Unterschiedliche Meinungen und Ansichten sind das Salz in der Suppe eines Blogs, in dem ja gerade die Diskussionen in Form von Streitkultur gewollt ist.

            Wenn jemand was auch immer anders sieht als ich, so setze ich mich gern mit ihm oder ihr auseinander.

            Was jedoch einen Diskutanten selbst diskreditiert, sind persönliche Anfeindungen bis hin zu Beleidigungen anderer, die man noch nicht einmal kennt.

            Und wer meint, sich mit unterschiedlichen Namen in einem Blog anmelden und teils mit sich selbst debattieren zu müssen, fällt über kurz oder lang aufgrund verschiedener Widersprüche selbst auf die Nase.

            Müßte ich entscheiden, so würde ich Beiträge nur löschen, wenn Beleidigungen o.ä. geäußert werden.

            Jeder benimmt sich so gut er kann daneben.

            „Stil und Form“ – da scheint Mancher ( trotz 8 Jahren Bundeswehr ) jedesmal gefehlt zu haben …

      • GJ Antworten

        Sparen Sie sich Ihre Beleidigungen und Herabwürdigungen. Solch eine verachtende Giftspritze habe ich in meiner langjährigen Laufbahn mehrfach erlebt. Meist waren es ältere Männer, die nicht groß gewachsen waren oder sich aus sonstigen Gründen tief drin minderwertig fühlten oder privat unglücklich waren. Sich selbst überhöhen auf Kosten anderer ist ziemlich mies. Aber wenn Sie es für Ihr Ego nötig haben, ist es halt so. Das sollten Sie Böhmermann und Pocher überlassen, die kriegen wenigstens Geld dafür. Bezüglich meiner
        Erkrankungen, die ich selbst Ihnen NICHT wünsche, werde ich mich hier bestimmt nicht auslassen. Mit dem Verhalten von Vorgesetzten infolge Remonstration hat es jedenfalls nichts zu tun. Nebenbei bemerkt hatte ich in über 40 Dienstjahren den niedrigsten Krankenstand des nicht gerade kleinen Amtes, aber das kann Ihnen schnurz sein. Meine Arbeitszeit betrug überwiegend von 8 – 18:30 Uhr, am Wochenende zusätzlich
        Bereitschaftsdienste sowie 7 Tage die Woche eingebunden im Betrieb meines Mannes, dessen Arbeitszeit als selbständiger Alleinunternehmer man gar nicht beziffern kann. Übrigens: Wenn der mal krank wird oder Urlaub macht, hat er bereits an Tag 1 totalen Verdienstausfall, nix Krankengeld oder bezahlte Urlaubstage..
        Ihren Sozialneid gegenüber Frontbeamten können Sie stecken lassen. Wenn ich mich mit meinem Vater vergleiche, der Lehrer war – der war mittags um 13 Uhr zuhause, Samstag & Sonntag sowieso, setzte sich an den gedeckten Mittagstisch und hielt danach eine Stunde Mittagsschlaf. Danach widmete er sich seinen zahlreichen Hobbies und Ehrenämtern. Hätte ich das auch so gehalten, wer weiß, ob ich gesund geblieben wäre.

        • Tina Hansen Antworten

          Mit diesem Menschen stimmt was nicht. Wer um Gottes Willen legt über Jahre gehende Verzeichnisse von irgendwelchen Äusserungen an, die ihm unbekannte Leute mal getätigt haben? Normal ist anders.

          • Günther M.

            @T. Hansen,
            überemotionalisierte Teenies neigen schon mal zu kurzen, schnellen und falschen Einschätzungen, das ist nicht neu und wird als jung, dynamisch, erfolglos bespöttelt.

            Wer allerdings ein halbes Jahrhundert (+) auf dem Buckel hat sollte eigentlich davor gefeit sein – Wissenschaftler ohnehin!

        • H.K. Antworten

          Liebe GJ,

          ich denke, Sie müssen sich hier für nichts rechtfertigen, bei NIEMANDEM.

          Und bloß nicht aufregen !

          ( Denken Sie sowohl an die Sache mit dem Borstenvieh als auch mit dem Königshaus … )

          ✌️

  13. GJ Antworten

    Vielen Dank an alle Mitforisten, die mir hier Zuspruch zuteil werden lassen. Das tut gut. Geärgert hatte ich mich trotzdem. Aber wie heißt es so schön: Krone wieder gerade rücken und weiter geht es!

    • H.K. Antworten

      „Sich ärgern heißt, sich für die Fehler Anderer zu bestrafen“.

      Schlauer Satz.

      Leider vergesse ich den auch ab und zu …

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