Claudia Pechstein, fünfmalige Olympiasiegerin im Eisschnelllauf, hat beim Weltcup in Seoul das Rennen über 5000 Meter gewonnen. Nebenbei lief sie auch Bahnrekord. Alle, die gedacht hatten, nach der mehr als dubiosen Sperre für die deutsche Ausnahmeathletin sei deren Karriere beendet, werden sich heute Morgen bei den Sportnachrichten mal wieder die Augen reiben. Die Frau ist fit wie eh und je, und nichts deutet darauf hin, dass sich daran in absehbarer Zeit etwas ändern könnte.

Fast noch bemerkenswerter als ihre derzeitigen sportlichen Erfolge sind aber ihre Fortschritte vor Gericht. Die 2009 verhängte zweijährige Dopingsperre aufgrund von zweifelhaften Indizien, sind ein Skandal, der der 42-Jährigen materiell massiv geschadet und ihr Ansehen massiv beeinträchtigt hat. Nun fordert sie Gerechtigkeit, und sie fordert Schadenersatz. Lange Zeit schien das mittlerweile offensichtliche Fehlurteil des Internationalen Sportgerichtshof CAS unantastbar. Da Pechstein wie alle Sportler eine Schiedsklausel des Weltverbandes ISU unterschrieben hat, die ihr einen Gang vor ein ordentliches Gericht verbietet. Doch jetzt öffnet das Oberlandesgericht München das Tor weit für die Ausnahmeathletin, in dem es unmissverständlich die alleinige Zuständigkeit von Sportgerichten in Frage stellt. Der Vorsitzende Richter stellte an die Adresse der CAS-Anwälte klar: „Frau Pechstein ist Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland, und als solche hat sie laut Grundgesetz das Recht, jederzeit ein deutsches Gericht anzurufen. Daran ändert auch nichts, dass sie irgendeinen Zettel unterschrieben hat.“ Am 15. Januar 2015 wird das OLG München entscheiden, ob sie die Schadensersatzklage Pechsteins (es geht um rund 4 Millionen Euro) zulässt. So, wie es aussieht, dürfen wir ein Urteil erwarten, dass die internationale Sportgerichtsbarkeit ins Wanken bringen kann.

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