Das Bundesschiedsgericht der AfD hat die rechtslastige schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Doris Sayn-Wittgenstein heute Vormittag aus der Partei ausgeschlossen. Das Ausschlussverfahren war vom Bundesvorstand der Partei eingeleitet worden,wie die erst gerade wieder zur Landesvorsitzenden in Schleswig-Holstein gewählte „Fürstin“ (AfD-Schnack) Fördermitglied eines Vereins war, der Holocaust-Leugnern ein Forum biete. Die Urteilsbegründung ist noch nicht veröffnelticht worden.

 

 

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Dieser Artikel wurde 3 mal kommentiert

  1. S v B Antworten

    Diese Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD war sicher nicht mehr aufzuschieben. Auch wenn sie vielleicht überfällig war, tat man auch bei der AfD gut daran, klarzustellen, dass es sich bei einem Parteiausschluss um keine Lappalie handelt. Also alles korrekt gelaufen.

  2. Helmut Zilliken Antworten

    Ich zitiere hiermit die Worte von SW:
    ++Fraktionsausschluß von Sayn-Wittgenstein ist rechtmäßig++

    Kiel, 29.08.2019: Das Landesverfassungsgericht hält den Ausschluß der AfD-Landeschefin von Schleswig-Holstein, Doris von Sayn-Wittgenstein, aus der Landtagsfraktion für rechtens.

    V. Sayn-Wittgenstein: „Meine Klage sollte ein Signal an die Wähler und Parteimitglieder sein, daß ich gewillt bin, den Wählerauftrag zu erfüllen. Ich akzeptiere die Entscheidung des Gerichtes jedoch.

    Ich bin auch nicht unglücklich, daß das Gericht den Ausschluß bestätigt hat: Schließlich war ich Mitglied einer Fraktion, deren Abgeordnete seit 1,5 Jahren einen Vernichtungsfeldzug gegen mich führen, der bei einem anderen Urteil längst nicht beendet gewesen sein dürfte.

    Immerhin verriet der Fraktionsvorsitzende Jörg Nobis schon vor Wochen in eklatanter Verachtung des damals noch laufenden Verfahrens, er könne so oder so ‚garantieren‘, mich wieder auszuschließen.

    Vom groben Foulspiel meiner ehemaligen Kollegen ganz abgesehen, ist es mir ferner unmöglich, einer Fraktion anzugehören, die der Aufnahme von 500 sogenannten Flüchtlingen ihren Segen erteilen wollte. Nur meiner Renitenz war es im Sommer 2018 zu verdanken, daß die AfD-Fraktion einem entsprechenden Antrag der Landesregierung nicht stattgegeben hat. Ebensowenig behagt es mir, einer Fraktion anzugehören, die das erklärte Ziel verfolgt, unbedingt koalitionsfähig zu werden. Wer mit nur 5,9 % der Wählerstimmen Juniorpartner in einer Koalition werden will, der wirft jede einzelne dieser Stimmen unweigerlich unter die Räder der Kartellparteien.

    Ich sage ohne Schadenfreude: Der Leistung der AfD-Fraktion wird mein Fernbleiben nicht zuträglich sein. Als Vorsitzende des Petitionsausschusses genoß ich die Anerkennung aller Parteien. Demgegenüber ist mein Ex-Kollege Claus Schaffer bei der Wahl zum Richterausschuß bei allen Abgeordneten krachend gescheitert. Beide Plätze in den Ausschüssen werden nun vakant bleiben.

    Die nunmehr rein männlich besetzt bleibende Landtagsfraktion wird dem Anspruch einer modernen Partei ebenso kaum gerecht – zumal ich mit Abstand den größten beruflichen Erfolg vorzuweisen habe.

    Ich bin gegen meinen Ausschluß vor Gericht gezogen, um den Wählerauftrag zu erfüllen. Dieses Motiv leitet mich noch immer. Den Wählerauftrag, wie ich ihn verstehe, kann ich in dieser Fraktion jedoch nicht erfüllen. Meine ehemaligen Kollegen verachten mich dafür, 2017 auf dem Bundesparteitag in Hannover verkündet zu haben, daß ich nicht in einer Gesellschaft ankommen möchte, die uns Deutsche ausgrenzt. Dazu stehe ich noch heute.

    Doris v. Sayn-Wittgenstein MdL, 29.8.19

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