Gegen das grundgesetzwidrige NetzDG: Martin geht nach Karlsruhe

von MARTIN D. WIND

Sie alle, die Sie diesen Text lesen, sind mittelbar oder unmittelbar Betroffen. Sie alle sind Opfer einer von der Regierung initiierten Zensurpolitik, die seit dem 1. Oktober 2017 angewandt wird. Damals wurde von der Regierung Angela Merkel, das von Heiko Maas, bzw. dessen Mitarbeitern zusammengeschusterte sogenannte „Netzdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) in Kraft gesetzt. Ein Gesetz, das meiner Meinung nach absolut grundgesetzwidrig ist. Im Grundgesetz steht in Artikel 5, dass jeder Bürger seine Meinung frei und ungehindert äußern darf. In jeder Form. Und dann steht da noch: „Eine Zensur findet nicht statt.“

Das ist für Menschen, die mit Kritik nicht umgehen können, natürlich bitter. Nun ist man schon an der Macht, und dann darf man den Bürgern, die einem gewählt haben, nicht mal den Mund verbieten. Aber Sie alle haben es schon mal bemerkt oder mitbekommen oder Sie wurden sogar selbst Opfer dieser Zensur, die es ja eigentlich laut Grundgesetz nicht geben dürfte. Freunde und Bekannte in den sozialen Netzwerken berichten, dass ihre Beiträge gelöscht wurden. Oder wurden gar Ihre Beiträge schon gelöscht? Freunde und Bekannte werden plötzlich für einen oder mehrere Tage gesperrt. Freunde und Bekannte werden damit bedroht, dass ihre Profile aufgelöst werden, sollten sie weiterhin unbotmäßig posten.

Und unbotmäßig ist vieles: Kritik an der außer Kontrolle geratenen Einwanderungspolitik, Kritik am verantwortungslosen Sexualunterricht vom Kindergarten über die Grundschule bis in die Oberstufe, wie schrille LGBT-Aktivisten sie gegenüber prinzipienlosen Politikern der C-Parteien durchsetzen konnten. Kritik an den Folgen der massiven Einwanderung aus einer Kultur, deren „Werte“ mit unserer Zivilisation schlicht nicht kompatibel sind. Ja sogar Ironie, Sarkasmus oder gar Zynismus sind hochgradig zensurwürdig!

Ach so – ordentlich auf Israel eindreschen dürfen Sie und ordentlich Judenhass zu verbreiten, wird auch nicht gerade so scharf sanktioniert. Aber sei es drum. Hier geht es um Zensur, die grundgesetzwidrig ist.

Bisher war es so, dass wir freie Meinungsäußerung hatten. Wer meinte, dass das, was da an „Meinung“ mitgeteilt wurde, den Rahmen des strafrechtlich Zulässigen sprengte, der zog vor Gericht. Dort wurde sauber auseinandergelegt und beurteilt, was tatsächlich Sachargument und was persönliche Übergriffigkeit war. Alles lief seinen rechtlich einwandfreien Gang. Bis Heiko Maas kam, der sich maßlos darüber ärgerte, dass Zensur in Deutschland eben verboten ist. Und jetzt kommen Haarspalter ins Spiel: Zensur ist laut Definition nur die staatliche Kontrolle dessen, was verbreitet wird. Also haben die maasschen Zuarbeiter juristisch spitzfindig geschlossen, dass es nicht unter das Zensurverbot falle, so man Unternehmer, Medien, Blogger und die Betreiber der sozialen Medien dazu zwingt, dass sie kontrollieren müssen, was eventuell strafbar sein könnte.

Dafür haben sie nur 24 Stunden Zeit. Sollten Beiträge, die sich im Nachhinein als tatsächlich strafbar herausstellen, dann noch immer im Verantwortungsbereich der oben angeführten stehen, so droht der Gesetzgeber mit ruinösen Strafgeldzahlungen. Es kam, wie es zu erwarten war: Überall wird auf Teufel komm raus zensiert, gestrichen, geblockt, gedroht, mundtot gemacht. Inzwischen gibt es organisierte Truppen, die missliebige – politische wie weltanschauliche – Beiträge so lange als „gefährlich“ melden, bis der Anbieter aus Angst vor staatlichen Restriktionen lieber löschen, als fundiert zu prüfen.

Ich will diesen grundgesetzwidrigen Wahnsinn stoppen. Ich will erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht, den perfiden Trick der Bundesregierung durchschaut, als solchen benennt und ihn kippt. Deshalb werde ich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und gegen dieses NetzDG klagen. Ich selbst war bereits für Tage gesperrt, Beiträge von mir wurden ohne belastbaren Grund gelöscht. Bitte helfen Sie mit und unterstützen Sie meinen Kampf um die Meinungsfreiheit. Wie Sie das machen können, erfahren Sie auf meiner Crowdfunding-Seite.

Vielen Dank für ihr Interesse, vielen Dank für ihren ideellen aber vor allem auch finanziellen Beistand. Übrigens: Dieses Anliegen darf man sehr gerne weiterverbreiten:

https://www.gofundme.com/meinungsfreiheit-zuruckerobern

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Dieser Artikel wurde 11 mal kommentiert

  1. Lesebrille Antworten

    Sehr geehrter Herr Kelle,
    nur weil etwas im Grundgesetz steht, ist es noch lange nicht Wirklichkeit. Nach Art. 38 sind die Abgeordneten des Bundestages UNMITTELBAR zu wählen. Dennoch haben die meisten dort nur ein sog. Listenmandat, sind also mittelbar und nicht direkt gewählt. Das GG wird als Verfassung gepriesen, obwohl aus Art. 146 hervorgeht, daß das GG keine Verfassung sein kann, sonst hätte es am Tage seines Inkrafttretens seine Gültigkeit verloren. Der im GG an vielen Stellen erwähnte Bund ist nicht definiert, ist laut Art. 133 der Rechtsnachfolger der Militärregierung Deutschland. Dem GG fehlt der Geltungsbereich, aus der Präambel geht nicht hervor, wo sich die BRD befindet, der Verweis in Art. 144 bezüglich der Ratifizierung ist seit der Überblendung des Art. 23 falsch und es gibt weitere Mängel im Regelwerk. Wer bereitwillig glaubt, was im GG steht, ist bestens eingeseift.
    mit freundlichem Gruß,
    gez. : Lesebrille

  2. Alexander Droste Antworten

    Laut Bundesverfassungsgericht sind die Bundesrepublik Deutschland und das Deutsche Reich von 1933 teilidentisch, was besagt, dass einige Gebiete nicht mehr dazugehören. Viele Paragrafen des BGB sind direkte Gesetze aus dem 3. Reich.

    Aus dem Bundestag lautet es:

    Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“
    Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015 (hib 340/2015)

    Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.

    Wir alle sind demnach Reichsbürger.

    Es gibt eine Organisation, die sich Verfassungsgebende Versammlung nennt und mit dem Bundesverfassungsgericht korrespondiert. Die Gemeinde Neuhaus in Westfalen hat die völkerrechtliche Situation Deutschlands analysiert und auf ihrer Homepage veröffentlicht. Bei den Siegermächten des letzten Krieges haben die Gemeinde Neuhaus und an die 100 weitere Gemeinden einen Antrag auf einen Friedensvertrag gestellt sowie die Löschung der Feindstaatenklausel in der UN-Charta beantragt.

    Das GG wäre schließlich durch Wahl als endgültige Verfassung eine Ablösung der Verfassung von 1918. Deutschland wäre dann endgültig eine Bundesrepublik. Die Verfassung vor 1918 sah Deutschland noch als Staatenbund vor, in dem die Länder Bayern, Sachsen, Preußen etc. eigenständige Staaten wären. So habe ich es verstanden. Vielleicht trifft es das noch nicht ganz. Dennoch muss die aufsteigende Diktatur in Deutschland gestoppt werden.
    Das NetzDG muss fallen und auch der geplante Medienstaatsvertrag darf nicht beschlossen werden. Der Rundfunkstaatsvertrag ist ebenfalls inzwischen nicht mehr zeitgemäß und kann abgeschafft werden.

  3. Lesebrille Antworten

    Danke, Herr Droste, für die interessante Information! Ist Ihnen schon aufgefallen, daß die EU-Kommission – eigentlich ein Exekutivorgan – auch Gesetze macht und Strafen verhängt? Nennt man so eine Bündelung der Staatsgewalten nicht Faschismus? Welches europäische Volk hat diese Machtfülle durch Wahl legitimiert? Ist die von Ihnen befürchtete Diktatur nicht bereits Wirklichkeit?
    Gruß aus Baden!

    • Alexander Droste Antworten

      Nun, noch gibt es die Organe des demokratischen Staates Legislative, Judikative und Exekutive, wenngleich unter Merkel das Parlament zahnlos geworden ist und die Mainstream-Medien Propagandaorgan geworden und keine Korrektivinstitution mehr sind. Mit der Bundesbank hatten wir vor dem EURO auch so etwas wie eine Monetative, die die Finanzströme in D. kontrolliert hat. Das ist ihr jetzt nicht mehr möglich. Der EURO und die EZB sind jetzt die Peitsche für Deutschland.
      Ja, manches hat bereits diktatorische Züge. Die gilt es zu entlarven. Die sog. alternativen Medien sind dabei und man spürt deutlich, wie sich die Schlange windet. Ein Mittel, wie es sich zu verteidigen versucht, ist dieses NetzDG. Deutschland hat eine größere Zensur als China, so einige Blogger.

    • Alexander Droste Antworten

      Es wird noch interessanter, wenn man betrachtet, wie sich die Schlange im folgenden Sachverhalt windet:

      Im Grundgesetz steht: Artikel 146 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 – „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

      Demnach ist das Grundgesetz gar keine Verfassung, sondern nur ein Verwaltungsauftrag.

      Weiterhin heißt es:
      Artikel 133 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 – „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

      Deutschland ist demnach auch kein Staat im völkerrechtlichen Sinne, sondern ein Wirtschaftsgebiet.

      Für manche Berufsgruppen ist ein Staatsangehörigkeitsbescheinigung erforderlich, so ein gelbes Formular. Mit dieser Bescheinigung wird dokumentiert, dass man einem Staat angehört, der vor 1945, besser noch vor 1919 begründet wurde. Einer Auskunft durch den Landtag BW nach einer kleinen Anfrage durch die Grünen sind weder Personalausweis noch Reisepass ausreichender Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit. Daher der gelbe Schein. Wenn man also seine Herkunft nicht nachweisen kann durch Abstammung vor 1919, so ist man gewissermaßen ohne Staatszugehörigkeit, also staatenlos.

      Jetzt kommt es: Wer all diese Dinge weiß und an seinem Rechtsstatus etwas ändern will, wird absurder weise als „Reichsbürger“ mit ziemlich restriktiven Mitteln verfolgt. Also mit Entrechtung auf allen Ebenen. Absurd ist es, da wir ja alle Reichsbürger sind (s.o.). Ausländer, die eingebürgert werden, bekommen diesen gelben Schein übrigens vom Ausländeramt ganz fraglos.

      Wem nützt eigentlich der schwebende Rechtszustand und eine Verwaltung eines Wirtschaftsraumes? Ich schaue mal über den großen Teich und jenseits des Ärmelkanals. Unsere lieben Alliierten haben dieses Konstrukt geschaffen. Russland hat übrigens die Vollsouveränität Deutschland anerkannt, die UNO noch nicht. „Der BRD-Bund ist also kein Staat, sondern eindeutig die Treuhand-Verwaltung für ein privatrechtliches Vereinigtes Wirtschaftsgebiet. Genau so bestätigt es die UNO.“ So die VGV (Verfassunggebende Versammlung).

      Weiter: Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVVerfG 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, II. Senat, Leitsatz 21 und 21 c – „Eine verfassunggebende Versammlung ist ein weltweit anerkannter, völkerrechtlicher Akt und hat einen höheren rechtlichen Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung (siehe Art. 25 GG). Sie ist im Besitz des pouvoir constituant. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.“

  4. Lesebrille Antworten

    Nachtrag: Die „Gemeinde Neuhaus“ hat offenbar keine Postleitzahl. Die Anregungen in den Downloads würde ich nicht aufgreifen, da mir die Konsequenzen höchst problematisch erscheinen. Wer benötigt schon Streß mit Behörden, wenn er in Frieden leben möchte?
    Wünsche allen geneigten Lesern ein langes und glückliches Leben!

  5. Achim Koester Antworten

    Lieber Herr Wind,
    Dass das NetzDG im Widerspruch zum Grundgesetz steht, sehe ich genauso, und ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Klage. Leider hat sich nach meiner bisherigen Erfahrung imm wieder gezeigt, dass das BVG nicht im Sinne des Volkes, sondern im Sinne der Regierung, respektive des Propagandaministeriums (ARD/ZDF) urteilt, letztes signifikantes Beispiel war die Entscheidung zum Rundfunkbeitrag. So betrachtet fürchte ich, dass auch Ihre Klage, sollte sie denn zugelassen werden (was im Ablehnungsfall die unauffälligste Unterdrückung wäre), letztlich abschlägig beschieden würde. Aber es heißt im Volksmund „Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand“, ergo: so es ihn gibt, möge er Ihnen helfen.

  6. Christine Lamine Antworten

    Sehr geehrter Herr Wind, wenn Sie sich ein gerechtes Urteil vom Bundesverfassungsgericht Gericht versprechen, befinden Sie sich bereits jetzt schon auf dem Holzweg. Ich glaube nicht daran, dass jemals die Richter des BVG ein Urteil zum Wohle des Volkes sprechen werden, denn schließlich werden sie von Politikern vorgeschlagen und vom Bundesrat (Politikern) gewählt, und das verpflichtet. Den Politikern glaube ich schon lange kein Wort. Ich habe den Glauben an unseren Rechtsstaat und unsere Justiz verloren. Ich glaube nur noch an Gerechtigkeit durch Gottes Mühlen, die zwar langsam mahlen, aber sie tun es doch. Trotzdem wünsche ich Ihnen Erfolg!

  7. Tilo B. Antworten

    Es läuft bereits eine Klage der FDP gegen das NetzDG.
    Vielleicht schließen Sie sich lieber dort an bzw. unterstützen.

    MfG

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