Thüringen: So macht man auch den letzten Bürgern die Demokratie mies

Guten Morgen, liebe Leserinnen und Leser!

Wie lange soll das eigentlich noch so weitergehen? Wenn die anderen Parteien nicht mit der AfD gemeinsame Sache machen wollen, dann haben sie das Recht dazu, so für sich selbst zu entscheiden. Wenn sie der Partei aber ständig deren demokratischen Rechte verweigern, dann ist das nicht gut für die parlamentarische Demokratie, und es macht die AfD bei jeder Wahl immer stärker. Weil nämlich das Wahlvolk sieht, was passiert, und – zurecht – beunruhigt darüber ist, wie der seit Jahrzehnten erfolgreich gepflegte Common Sence des Parlamentarismus beschädigt wird.

Konkret: Nach der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hat die größte Fraktion das alleinige Vorschlagsrecht für den zukünftigen Landtagspräsidenten. Das ist so im Bundestag, das ist so in allen Landtagen, also auch im Freistaat Thüringen.

Aber – wir erleben das seit Jahren mit der AfD, früher aber auch mit der PDS/Linken – einen Kandidaten vorschlagen zu dürfen, bedeutet nicht automatisch, dass die frei gewählten Abgeordneten, den präsentierten Kandidaten dann auch wählen müssen. Das haben wir zigmal erlebt, als die AfD im Deutschen Bundestag jemand der ihren ins Präsidium hieven wollten, das haben wir erlebt bei der Besetzung der Vorsitzende in drei Fachausschüssen, und im Grunde erleben wir es auch zum Beispiel bei der finanziellen Ausstattung einer Parteistiftung. Weil die der AfD im Bundestag längst zusteht, haben die etablierten Mehrheitsfraktionen sogar ein neues Gesetz beschlossen, das die Desiderius-Erasmus-Stiftung für weitere vier Jahre ausschließt von Millionenzahlungen, die andererseits die SED-Nachfolger seit Jahren ganz ungeniert aus unseren Steuergeldern abgreifen. Und wenn die AfD 2025 wieder im Bundestag einzieht – dann ändern die, die die Demokratie „vor Rechts“ schützen wollen, das Gesetz einfach wieder. Demokratie geht anders.

Aber gut, Abgeordnete sind frei und nur ihrem Gewissen verpflichtet

Zurück nach Thüringen. Um die Wahl des alternativ aufgestellten CDU-Kandidaten auf den Weg zu bringen, brachten Union und BSW mit Unterstützung von Linke und SPD einen Antrag ein, um noch vor der Wahl des Landtagspräsidenten das alleinige Vorschlagsrecht der größten Fraktion aus der Geschäftsordnung zu tilgen. Ein starkes Stück, aber erlaubt. Dabei beantworteten sie die durchaus berechtigte Frage, ob ein noch nicht konstituierter Landtag die Geschäftsordnung ändern kann, mit einem klaren Ja.

In meinen Augen ein klarer Rechtsbruch

Denn die Konstituierung des Landtages erfolgt ja gerade mit der Wahl eines Präsidenten. Ist der noch nicht im Amt, gibt es auch keine Landtagssitzung und Gesetzessänderungen. Die AfD widersetzte und empörte sich, und bemühte sich nach Kräften mit „destruktiver Energie“ (ntv), die anderen Fraktionen vorzuführen.

Und wie lief das ab?

Mit Jürgen Treutler, frisch gewählter AfD-Abgeordneter aus Sonneberg, der 73 Jahre alt und als Ältester im Hohen Haus automatisch Alterspräsident des Landtags ist. Der hat das Recht, die Wahl des Landtagspräsidenten zu leiten.

Der Abgeordnete Treutler also begann seine Rede, indem er die Verachtung der politischen Eliten gegenüber „dem Willen des Volkes“ geißelte, wobei anzumerken ist, dass die Wille des Volkes unbestreitbar ist, dass die AfD zwar stärkste Partei im Landtag aber ohne regierungsbildende Mehrheit ist. Wenn 30 Prozent AfD wählen, dann wählen immer noch 70 Prozent etwas anderes. Und wen die wählen kann nicht gezwungen werden, im Landtag für einen AfD-Kandidaten zu stimmen. Auch das ist Demokratie.

Und Zuhören zu können ist auch Demokratie

Denn je mehr Treutler redete, desto mehr formulierten höchst unparlamentarisch die Abgeordneten der anderen Parteien lautstark ihren Unmut, brüllten dazwischen, hinderten den Alterspräsidenten am Reden. Treutler versuchte, das zu ignorieren, schließlich unterbrach er mehrfach die Sitzung, die alles andere als eine Sternstunde des Parlaments war.

Die CDU-Fraktion rief schließlich das Landesverfassungsgericht an, um rechtliche Klarheit über die praktische Auslegung der Geschäftsordnung zu schaffen. Am Samstag um 9.30 Uhr geht’s in Erfurt dann in die zweite Runde. Und das staunende Publikum besorgt vorher reichlich Popcorn.

 

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Dieser Artikel wurde 48 mal kommentiert

  1. gerd Antworten

    „Wenn 30 Prozent AfD wählen, dann wählen immer noch 70 Prozent etwas anderes.“

    Super Einwand, Herr Kelle, bis auf die Tatsache, dass die AfD immerhin 32,8 % der Stimmen in Thüringen geholt hat. Wenn 23,6 % die CDU wählen, wählen immer noch 76,4% etwas anderes. Wenn 6,1 % die SPD wählen, wählen immer noch 93,9 % etwas anderes. Wenn 15,8 % das BSW wählen, wählen immer noch 84,2 % etwas anderes. Wenn 13,1 % die Linke wählen, wählen immer noch 86,9 % etwas anderes.

  2. Zorn Dieter Antworten

    Danke Gerd! So sieht Mathematik aus. Wenn eine Partei 51 Prozent hat, dann wählen 49 Prozent was anderes. Nur in kommunistischen Diktaturen wurden dieselben immer wieder mit 98% gewählt.

  3. gerd Antworten

    Fakt ist: Die AfD und die CDU haben zusammen 56,4 % der Stimmen in Thüringen auf sich vereint. Will heißen, die Mehrheit der Bürger wollen kein BSW, keine Linke und keine SPD. Wo genau liegt also das Problem?

      • gerd Antworten

        War ja klar.
        …..und Sie werfen mir vor in einer Blase zu leben……

        😀

        Viel Spass mit den Trümmertruppen der Altparteien und willkommen im Club der Nichtwähler.

      • Johannes Antworten

        Werter Herr Kelle,
        Bitte verschließen Sie nicht die Augen davor, dass gestern da.a. die Vertreter der CDU massiv der Demokratie geschadet haben, indem sie den Alterspräsidenten qua wiederholter Unterbrechung und Wortergreifung zu einem offensichtlichen Rechtsbruch nötigen wollten (s. Mein Kommentar weiter unten). Gestern fiel die Maske von manchem CDÚ ler …
        Beste Grüße,
        Johannes

        • H.K. Antworten

          Ich war entsetzt, wie „demokratisch“ und „christlich“ sich insbesondere die „christlichen Demokraten“ gestern im Thüringer Landtag aufgeführt haben.

          Aber in den Abendnachrichten dann Stellungnahmen ( in einem laufenden Verfahren ! ) von Thüringer Verfassungsrichtern zu hören, ließ auch nichts Gutes erahnen …

  4. Zorn Dieter Antworten

    Was die Wächter der Demokratie, „unserer Demokratie“ genannt, da vorgeführt haben, ist an Dreistigkeit und Dummheit nicht zu überbieten. Es zeigt, dass es ihnen nur um Macht und Pfründe geht und das Wohl des Landes ganz zum Schluss kommt. Dass die CDU da ferderführend mitmacht, entsetzt mich zutiefst. Und das im Verein mit den Alt-Kommunisten vom BSW, der PDS/Die Linke-Nachfolgepartei. Sind die eigentlich völlig wahnsinnig?

    • gerd Antworten

      Was in Thüringen abgeht ist eine grottenschlechte Demokratiesimulation. Aber es zeigt deutlich, dass die „Demokratie“ der Kartellparteien ein totes Pferd ist. Sie reiten einen verwesten Gaul der garantiert nicht mehr aufsteht. Jeder soll und kann sich lächerlich machen wie er will. Mehr Wahlwerbung kann sich die AfD nicht erträumen.

  5. Querdenker Antworten

    Ich sehe in dem Bericht zusätzlich die Charakterschwäche eines „Schlechten Verlierers“.
    Verlieren ist etwas, das man normalerweise in der Kindheit gelernt hat. Ich kann mich noch gut an die „Mensch ärgere dich nicht“ Partien mit meiner Oma erinnern, wie oft sie dabei meine Frustrationstoleranz ausgereizt hat. Manche Menschen lernen den gesunden Umgang mit Niederlagen allerdings nicht, sodass sie lange Zeit schlechte Verlierer bleiben. Vertreter der Altparteien, habt ihr euch dermaßen in den Wahlkampf hineingesteigert, dass mit dem Wahlergebnis eure Frustrationstoleranz überschritten ist?
    Der zweite Punkt ist das Selbstbewusstsein. Schlecht verlieren können, ist aber auch ein Hinweis auf ein mangelndes Selbstbewusstsein. Schlechte Verlierer fühlen sich beim Verlieren unzulänglich und im Vergleich zu Sieger weniger wertvoll und fähig. Sie haben das Gefühl, nicht gut genug zu sein. Seid ihr in den Altparteien so wenig von euren Programmen überzeugt, dass ihr überhaupt kein Selbstbewusstsein besitzt? Oh Mann, was tut ihr mir als Menschen unendlich leid.

  6. Johannes Antworten

    Ich mache mir folgenden Kommentar auf X zueigen (von Bodo Homburg, gefunden bei Vera Lengsfeld)

    Bobo Homburg hat auf X klare Antworten auf Fragen formuliert, was sich gestern im Thüringer Landtag abgespielt hat:

    Kann die Geschäftsordnung geändert werden, bevor das Präsidium gewählt ist? Nein, da der in § 1 normierte Ablauf eindeutig ist: Erst wird das Präsidium gewählt, danach können Gesetze, Geschäftsordnung usw. beschlossen werden.

    Dürfen andere Fraktionen vorab Anträge zur Geschäftsordnung stellen? Durchaus, diese dürfen sich gemäß § 31 Abs. 3 aber nur auf die geschäftsordnungsmäßige Behandlung oder den Geschäftsplan beziehen, nicht auf Änderungen der Geschäftsordnung selbst.

    Dürfen Fraktionen aus dem Präsidium herausgehalten werden? Nein, weil § 2 Abs. 2 vorschreibt, das jede Fraktion mit einem Mitglied im Präsidium vertreten sein muss. In diesem Punkt ist Thüringen vorbildlich. In Ländern wie Niedersachsen versorgen sich mache Fraktionen mit mehreren Präsidiumsposten, während andere Fraktionen gar keine erhalten. Warum wollte die „Nationale Front” aus Union und Roten die Geschäftsordnung unbedingt vor der Wahl des Landtagspräsidenten ändern? Weil sie offenbar befürchteten, dass einige in ihren Reihen bei geheimer Wahl an demokratischen Traditionen festhalten.

    Die Mehrheit des Thüringer Landtags hat heute eine Raubtier-Demokratie gestützt, bei der sich die Mehrheit alles nimmt und die Minderheit unterdrückt. Das könnte böse ins Auge gehen, wenn sich die Mehrheit ändert. Ich unterstütze die demokratische Tradition, die auf Interessenausgleich und Kompromiss abzielt!

    Persönlich merke ich an: die vorgeblichen Demokraten, v.a. aus der CDU haben gestern massiv der Demokratie geschadet und sie aufˋs Äußerste delegitimiert.

    • gerd Antworten

      „die vorgeblichen Demokraten, v.a. aus der CDU haben gestern massiv der Demokratie geschadet und sie aufˋs Äußerste delegitimiert.2

      Es geht um die Verhinderung der „Machtergreifung“ von AfD. Da müssen Opfer gebracht werden…….

  7. Martin Ludwig Antworten

    Herr Kelle, Sie wissen, dass ich Sie und Ihre Meinung schätze …und jetzt kommt das ABER: Sie beklagen hier (zu Recht) das AfD-Bashing durch die anderen Parteien und die daraus entstehenden undemokratischen Prozesse. Gleichzeitig betreiben Sie jedoch AfD-Bashing wenn Antworten wie „die AfD“ auf die Frage nach dem Problem kommen.
    Füllen Sie Ihre „Ausführungen“ mit leben, lassen Sie uns teilhaben an Ihren Gedanken, weshalb die AfD ein Problem darstellen würde, wenn sie in Regierungsveranwortung wäre!?
    Sie sind Journalist, da erwarte ich eigentlich etwas mehr als eine Antwort, bestehend aus zwei Worten – auch wenn ich Ihnen diese zugestehen (muss) werde.

    • gerd Antworten

      Ich wiederhole gerne meine Frage wo das Problem liegen soll, wenn über 56 % der Wähler in Thüringen eine AfD-CDU geführte Regierung wollen. Eine Anwort haben wir ja schon. Die AfD kann es nicht sein. Dann bleibt nur noch die CDU. Einen Beweis hat diese Trümmertruppe gestern in der ersten Sitzung des Landtages abgeliefert, dass sie zumindest nicht völlig unschuldig sind.

      • Johannes Antworten

        Die AfD ist für die anderen Parteien politisch inhaltlich nicht das Problem & und war es auch nie.

        Es ist ihre schiere Existenz und das diese Existenz dazu führt, dass der Ämter- und mandatekuchen unter mehr Parteien als bislang geteilt werden muss.

        • H.K. Antworten

          Na, wenn in den Bundesländern ( hoffentlich auch im Bund ) die Grün*/-/:/_/•/Innen und die „Liberalen“ aus den Parlamenten fliegen, wird die Zahl derer, die am Kuchen nagen wollen, eher kleiner.

  8. Gästin Antworten

    Der wirklich reale, d.h. nicht gespielte Hass der CDU auf die AfD (oder auch auf den wirklich harmlosen Maaßen) speist sich doch letztlich daraus, dass die Feiglinge (CDUler) mit großem Neid auf die Mutigen (AfDler) sehen, denen die patriotische Haltung mehr wert war, als die Futtertröge der zurückgeblieben Pigs (sorry, für den unschönen Begriff).
    Leider nimmt aber auch bei den Schwefligen die Anzahl der Karrieristen zu. Momentan ist aber Blau wegen der BSW-Vollkatastrophe selbst für Altlinke alternativlos.

  9. Elena Antworten

    Ginge es nach der Afd wäre jetzt eine rechtskräftig verurteilte Betrügerin die Landtagspräsidentin des Thüringer Parlamentes.

    Das wäre dann tatsächlich was gewesen, woran man die Toleranz der Afd konkret hätte sehen können: Auch mal als Chancengeber für Kriminelle, wo sie doch sonst nur als gnadenlose Abschieber beschimpft werden. Aber die „christliche“ CDU hat dieses Beispiel gelebter Nächstenliebe der Afd eiskalt verhindert!

    • Johannes Antworten

      Ja, genauso wie ein rechtskräftig verurteilter Herr Schäuble (größerer Schaden) lange Zeit im Bund Finanzminister war; auch die CDU hat, wie die AfD, ein Herz für verurteilte Menschen…

    • Hildegard Dr. Dr. Königs-Albrecht Antworten

      So what?

      Wir haben einen Bundeskanzler, der zum Schaden der Steuerzahler im Cum-Ex-Skandal tätig wurde und jetzt die Aufklärung verweigert.

      Wir haben eine EU-Kommissionspräsidentin, die trotz laufender Korruptionsverfahren erneut in ihr Amt gehievt wurde.

      Etliche Politiker haben sich in der Corona-Krise bereichert.

      • H.K. Antworten

        Entschuldigung – wenn von den „demokratischen Parteien“ jemand das Recht gebrochen hat, ist das etwas völlig Anderes, als wenn es einer von „denen da“ tut …

        • Elena Antworten

          Gewiss ist, dass die Afd ist auf Bestem Weg ist, das einzulösen, wofür sie angetreten ist: Alles besser zu machen. Da wird bei Fehlern nicht zurückgetreten, da wird gefördert. Das ist gelebte Resozialisierung!

  10. gerd Antworten

    Zitat des Tages: Georg Restle auf X:

    „AfD- Chaos im Erfurter Landtag: Vermutlich werden einige Unverbesserliche auch heute noch nicht wahrhaben wollen mit wem wir es zu tun haben: Rechtsextremistische Antidemokraten, die die Demokratie und ihre Institutionen ausser Kraft setzen wollen.“

    Öffentlich rechtliche faktenbasierte Journalistenperlen, die niemand mehr glaubt, ausser………

    • H.K. Antworten

      Private Sender schert es sehr wohl, ob der geneigte Zuschauer ( jaaa, die noch geneigtere Zuschauerin selbstverständlich auch ) hier einschaltet oder nicht.

      Schalten immer weniger oder kaum noch Zuschauer ein, gibt es deutlich weniger Kohle ( Werbeeinnahmen ).

      Bei Bezahlsendern abonniert der Zuschauer oder er tut es nicht. Seine Entscheidung.

      Nur bei den Öffentlich Rechtlichen ist es den „Machern“ sch….egal, ob „das Volk“ einschaltet oder nicht.

      Zahlen müssen sie, ob sie da einschalten oder nicht.

      Warum nur kommt mir dabei der Begriff „Planwirtschaft“ zusammen mit „Staatsfernsehen“ in den Sinn …

  11. Hildegard Dr. Dr. Königs-Albrecht Antworten

    Hallo gerd,

    grämen Sie sich nicht über die Journaille. Es bringt nichts.
    Es gibt faktenbasierte, objektive Artikel zum Thüringer Kasperletheater im CICERO von Mathias Brodkorb und in der NZZ von Fatina Keilani. Man konnte sie bereits gestern Abend digital lesen.

  12. Hildegard Dr. Königs-Albrecht Antworten

    Hallo Herr Kelle,

    statt Popcorn wären faule Eier und reife Tomaten die richtigen Wurfgeschosse, um die aufrechten „demokratischen “ Abgeordneten am Samstag vor dem Erfurter Landtag zu begrüßen.

    Das Schauspiel, das die CDU mit ihren Followern gestern abgeliefert hat, um die AfD in den Senkel zu stellen, war einfach unwürdig. Und ihr Spitzenpolitiker, Mario Voigt, seines Zeichens Rechtsanwalt (!), der den Posten des Ministerpräsidenten anstrebt, gefiel sich in der Rolle eines behäbigen Buddhas, während alles aus dem Ruder lief.

    Wäre ich in Thüringen wahlberechtigt, wüßte ich, wen ich nicht wählen würde.

    • H.K. Antworten

      Prof. Dr. Mario Voigt – was ist eigentlich aus den Plagiatsvorwürfen geworden ??

      Auch Mathematik, ach was: einfache Grundrechenarten scheinen auch nicht zu seinen Stärken zu gehören.

      EIN Blick auf die Wahlergebnisse lässt unzweifelhaft erkennen, daß die CDU in Thüringen GANZ SICHER nicht „den Regierungsauftrag“ erhalten hat.

  13. Maria Leuschner Antworten

    Es war schauerlich anzusehen und zum Ausreißen: das gestrige Kindergartenspiel im Thüringer Parlament. Einzig Torben Praga in seiner zurückhaltenden und souveränen Art hat dem Parlament die juristischen Grundlagen zur Geschäftsordnung dargelegt.
    Jedoch fand ich die Eröffnungsrede von Herrn Treutler im ganzen Duktus unbeholfen und überhaupt nicht souverän. Natürlich ist dies auch seiner Unerfahrenheit mit parlamentarische Vorgängen geschuldet, aber auf mich wirkte er recht peinlich.

    • H.K. Antworten

      Der Alterspräsident war völlig überfordert.

      Aber woher sollte ein ( „frisch gewählter“ ) Alterspräsident, der vorher nie im Landtag saß, „mal eben“ eine konstituierende Sitzung leiten können, zumal, wenn die „demokratischen Parteien“ sich wie ein Haufen unartiger Kindergartenbesucher verhalten ?

      Mit dem gestrigen Tag ist für meine Wenigkeit die CDU final „abgehakt“.

  14. Günther M. Antworten

    Einen Präsidenten für den Thüringer Landtag vorzuschlagen ist nach geltender Geschäftsordnung das Recht der stärksten Fraktion – hier die AfD.
    Die Rechtslage, die den Wahlverlierern nicht gefällt, besagt:
    „Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten vor“.
    Die Wahlentscheidung trifft dann die/der Abgeordnete.

    Wenn allerdings der Landtagspräsident fehlt, ist das Parlament nicht beschlussfähig und die bestehende Geschäftsordnung kann auch nicht geändert werden.

    Die Präsidentin des vorigen Landtags, die kein Mandat mehr hat und lediglich darauf beschränkt ist, den neuen Landtag einzuberufen, kann keinen Änderungsantrag der anderen Parteien zur Abstimmung über die Geschäftsordnung angenommen haben, wo kommt der denn her?

  15. Steve Acker Antworten

    Ich hatte gestern nur die Schlagzeilen gelesen, und dachte : ohje.

    Heute lese ich die Hntergründe . was für eine miese miese nr. von der CDU.
    Wie abstossend.
    Damit werden sie noch mehr zur afd treiben

  16. GJ Antworten

    Dieses unwürdige Theater war kaum auszuhalten. Es wurde natürlich von allen Seiten taktiert und provoziert. Der Alterspräsident war sichtlich überfordert. Ich hätte mich nicht gewundert, wenn er mit einem Herzanfall vom Stuhl gekippt wäre. Zwar bin ich keine Juristin, bin aber davon überzeugt, daß es der gültigen Geschäftsordnung entspricht, zunächst durch Wahl des LT-präsidenten und seiner Beisitzer die Konstituierung des Landtags zu vollziehen, bevor z.B. eine Geschäftsordnung geändert werden kann. Auch steht für mich fest, daß die stärkste Fraktion – hier also die AFD – das alleinige erste Vorschlagsrecht für den LT-Präsidenten hat. Das sie ausgerechnet eine vorbestrafte Person für dieses hohe Amt vorschlagen wollten, ist per se eine vermeidbar gewesene Provokation. Nun kann man sagen, die Verurteilung ist zig Jahre her. Geschenkt. Es sind 2 Paar Schuhe, ob jemand vorgeschlagen oder dann auch gewählt wird. Es hätte ja die Möglichkeit gegeben, die AFD ihre Kandidatin vorschlagen zu lassen, sie dann aber mehrheitlich nicht zu wählen. Dann wäre ein anderer Vorschlag gekommen, ggf. dann von der CDU. Aber der meisterhafte Versuch, die Änderung der Geschäftsordnung zu diesem Zeitpunkt mit der Brechstange erzwingen zu wollen, ging nach meinem Rechtsempfinden gar nicht. Hier ist die Demokratie geschädigt worden. Ich bin sehr gespannt, wie der Thüringische Verfassungsgerichtshof entscheiden wird und hoffe sehr, die Richter werden eine nachvollziehbare Entscheidung treffen. Der ehemalige Landtag hätte in der abgelaufenen Legislaturperiode eine Änderung beschließen sollen, wenn sie schon Vorsorge treffen wollten, das jetzige AFD-Szenario zu verhindern. Das haben sie versäumt. Pech! Und die AFD-Fraktion hat die Sperrminorität. Das müssen Demokraten aushalten können, sofern es wirklich Demokraten sind. Und gerade Juristen müssen verlieren können, denn vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

  17. GJ Antworten

    Ich erinnere an die konstituierenden Sitzungen des Hessischen Landtags. Sowohl im Januar 2024 als auch in der vorangegangenen Legislatur stellte die AFD den Alterspräsidenten. Beim ersten Mal war das Herr Kahnt. Bei seiner Eröffnungsrede hatten diverse Abgeordneten anderer Parteien den ein oder anderen gequälten Gesichtsausdruck, aber er konnte ungestört seine Rede absolvieren und die vorgegebenen Regeln und Gepflogenheiten wurden eingehalten. Die CDU als stärkste Fraktion schlug den LT-Präsidenten vor, der reibungslos im ersten Wahlgang gewählt wurde. Vor Jahren war das Boris Rhein, aktuell ist es Frau Wallmann. Der ehemalige AFD-Alterspräsident Kahnt trat im Laufe seines Mandates aus der AFD aus und wurde ihr gegenüber ein starker Kritiker. Hessen hat es mit Herrn Bouffier und jetzt mit Herrn Rhein bisher annehmbar geschafft, im Landtag mit der AFD umzugehen, auch wenn auch in Hessen ums Verrecken kein AFD-Vizepräsident durchkam.

  18. Zorn Dieter Antworten

    Der wesentliche Punkt ist: Keine Partei hat das Recht sich gegenüber einer anderen Partei, die vom Volke gewählt wurde, als Superdemokrat aufzuspielen. Über die Zulassung zu Wahlen entscheidet allein das BuVerfG. Parteien helfen bei der politischen Willensbildung des Volkes. Sie sind aber nicht das Volk oder die Hüter der Demokratie. Auch wenn sie sich, wie Weizäcker sagte „den Staat zum Untertan gemacht haben“. Was ist das für ein Demokratieverständnis, andere Parteien und ihre Rechte, mit miesen Geschäftsordungstricks aushebeln zu wollen? Diese Superdemokraten beschädigen die Demokratie. Und wenn Sie, Herr Kelle sagen, das Problem ist die AfD, dann muss ich ihnen sagen: Nein das Problem ist die CDU! Merz kapiert nicht, dass er mit seinem Geschwätz von der Brandmauer der Vereinigten Linken auf den Leim geht. Die SPD war klüger mit den Grünen, die sie bald als wichtigen Bestandteil des Linken Lagers aufnahm. Nur eine Merkel-CDU konnte auf den Gedanken kommen, dass es möglich sei die Grünen aus dem linken Lager zu lösen. Und jeder Monat der vergeht, macht es der CDU unmöglicher, die AfD ins rechte Lager zu integrieren. Wann will sie das tun? Wenn sie selber bei 18 Prozent steht? Und dann mit der 15 Prozent SPD und dem 18 Prozent BSW die Regierung bildet? Italienische Verhältnisse? Und dann ganz am Ende ein melonisierter MP der AfD. Das kommt nämlich raus, wenn man für Politik zu dämlichen oder zu feige ist.

  19. gerd Antworten

    Die Verzweiflung bei den Kartellparteien ist förmlich mit den Händen zu greifen. Der kopflose Torso der CDU und der SPD fordert jetzt natürlich ein endgültiges Verbot der AfD. Wie würde Herr Kelle es formulieren: Viel Spass dabei. Da schliesse ich mich vorbehaltlos an.

  20. GJ Antworten

    Bin gerade auf eine interessante Personalie gestoßen. Der CDU-Mann Bühl, der gestern im Erfurter Landtag den Anführer gegen den Alterspräsidenten gab, hat einen älteren Bruder, der seit 2017 für die AFD im Bundestag sitzt. Und Herr Voigt von der CDU soll bereits am Vortag der Sitzung einen Anwalt zwecks Verfassungsklage bevollmächtigt haben. Klingt nach Dramadrehbuch. Zum Dritten: Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes saß auf der Zuschauertribüne und konnte sich die Show live ansehen.

  21. Alexander Droste Antworten

    „Thüringen: So macht man auch den letzten Bürgern die Demokratie mies“

    Ich würde mal sagen: Jetzt ist echte Demokratie gefragt. Der Bürger ist der Souverän und die Politiker sind seine angestellten. Was die sich da erlauben, ist Grund für fristlose und unentgeltliche Kündigung. Ich ermuntere hiermit die Bürger, das Machtwort auszusprechen.

    Dieses Possenspiel ist in jeder Hinsicht rechtsbrechend und gehört vor ein Gericht.
    Schade nur, dass die Gerichte inzwischen auch nichts mehr zu melden haben. Mal sehen, was das Verfassungsgericht noch ausrichten kann, wenn es das denn auch tut.

  22. Steve Acker Antworten

    Mal ne Frage .
    AFD hat das Vorschlagsrecht.
    Die Kandidatin hätte mit Sicherheit keine Mehrheit bekommen.
    Wie wäres es dann weiter gegangen ?

    • H.K. Antworten

      Da es offensichtlich keine „würdigen“ Verlierer mehr gibt, tun sich die „demokratischen Parteien“ zusammen und versuchen, einen gemeinsamen Kandidaten zu inthronisieren.

      Da dann wiederum die AfD vermutlich das Thüringer Verfassungsgericht anrufen würde und der Ausgang wahrscheinlich schon vorher feststünde, wäre das Chaos so ziemlich perfekt.

      Da damit jedoch für jeden Wähler in Thüringen – und nicht nur dort – offenbar würde, welches Theater „zum Wohle des Landes“ die „demokratischen Parteien“ da veranstalten, dürften „die da“ bei den nächsten Wahlen so ca. bei 50 +x liegen.

      Was jedoch bis dahin passiert, tja, das dürfte wahrscheinlich das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.

      Und von wem persönlich und von welcher Partei der dortige Präsident auf den Schild gehoben wurde, ist ja bekannt.

      Die Popcorn-Industrie dürfte kaum nachkommen mit der Produktion …

      • H.K. Antworten

        Offenbar liest hier das Thüringer Verfassungsgericht mit.

        Soeben wird gemeldet:

        „Nächster Knall im irren Rechtsstreit um die Wahl des Thüringer Landtagspräsidenten!
        Einen Tag nach dem spektakulären Abbruch der 1. Parlaments-Sitzung hat der Verfassungsgerichtshof am späten Freitagabend entschieden, unter welchen Regeln es am Samstag ab 9.30 Uhr in Erfurt weitergeht.
        Das Urteil: Das Gericht verdonnert den AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler (73) dazu, bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Abgeordneten über eine Änderung der Geschäftsordnung abstimmen zu lassen.
        Im Klartext: Die AfD hat als stärkste Fraktion kein exklusives Vorschlagsrecht. Auch die anderen Parteien dürfen am Samstag im 1. Wahlgang Kandidaten aufstellen.
        Begründung: „Die Abgeordneten haben aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie das Recht, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und dabei sowohl die Gegenstände als auch die Reihenfolge der Tagesordnung festzulegen. Damit ist auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidentenzulässig.““

        Quelle: Bild online, 27.09.2024, 22:47

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