Thüringen: So macht man auch den letzten Bürgern die Demokratie mies
Wie lange soll das eigentlich noch so weitergehen? Wenn die anderen Parteien nicht mit der AfD gemeinsame Sache machen wollen, dann haben sie das Recht dazu, so für sich selbst zu entscheiden. Wenn sie der Partei aber ständig deren demokratischen Rechte verweigern, dann ist das nicht gut für die parlamentarische Demokratie, und es macht die AfD bei jeder Wahl immer stärker. Weil nämlich das Wahlvolk sieht, was passiert, und – zurecht – beunruhigt darüber ist, wie der seit Jahrzehnten erfolgreich gepflegte Common Sence des Parlamentarismus beschädigt wird.
Konkret: Nach der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hat die größte Fraktion das alleinige Vorschlagsrecht für den zukünftigen Landtagspräsidenten. Das ist so im Bundestag, das ist so in allen Landtagen, also auch im Freistaat Thüringen.
Aber – wir erleben das seit Jahren mit der AfD, früher aber auch mit der PDS/Linken – einen Kandidaten vorschlagen zu dürfen, bedeutet nicht automatisch, dass die frei gewählten Abgeordneten, den präsentierten Kandidaten dann auch wählen müssen. Das haben wir zigmal erlebt, als die AfD im Deutschen Bundestag jemand der ihren ins Präsidium hieven wollten, das haben wir erlebt bei der Besetzung der Vorsitzende in drei Fachausschüssen, und im Grunde erleben wir es auch zum Beispiel bei der finanziellen Ausstattung einer Parteistiftung. Weil die der AfD im Bundestag längst zusteht, haben die etablierten Mehrheitsfraktionen sogar ein neues Gesetz beschlossen, das die Desiderius-Erasmus-Stiftung für weitere vier Jahre ausschließt von Millionenzahlungen, die andererseits die SED-Nachfolger seit Jahren ganz ungeniert aus unseren Steuergeldern abgreifen. Und wenn die AfD 2025 wieder im Bundestag einzieht – dann ändern die, die die Demokratie „vor Rechts“ schützen wollen, das Gesetz einfach wieder. Demokratie geht anders.
Aber gut, Abgeordnete sind frei und nur ihrem Gewissen verpflichtet
Zurück nach Thüringen. Um die Wahl des alternativ aufgestellten CDU-Kandidaten auf den Weg zu bringen, brachten Union und BSW mit Unterstützung von Linke und SPD einen Antrag ein, um noch vor der Wahl des Landtagspräsidenten das alleinige Vorschlagsrecht der größten Fraktion aus der Geschäftsordnung zu tilgen. Ein starkes Stück, aber erlaubt. Dabei beantworteten sie die durchaus berechtigte Frage, ob ein noch nicht konstituierter Landtag die Geschäftsordnung ändern kann, mit einem klaren Ja.
In meinen Augen ein klarer Rechtsbruch
Denn die Konstituierung des Landtages erfolgt ja gerade mit der Wahl eines Präsidenten. Ist der noch nicht im Amt, gibt es auch keine Landtagssitzung und Gesetzessänderungen. Die AfD widersetzte und empörte sich, und bemühte sich nach Kräften mit „destruktiver Energie“ (ntv), die anderen Fraktionen vorzuführen.
Und wie lief das ab?
Mit Jürgen Treutler, frisch gewählter AfD-Abgeordneter aus Sonneberg, der 73 Jahre alt und als Ältester im Hohen Haus automatisch Alterspräsident des Landtags ist. Der hat das Recht, die Wahl des Landtagspräsidenten zu leiten.
Der Abgeordnete Treutler also begann seine Rede, indem er die Verachtung der politischen Eliten gegenüber „dem Willen des Volkes“ geißelte, wobei anzumerken ist, dass die Wille des Volkes unbestreitbar ist, dass die AfD zwar stärkste Partei im Landtag aber ohne regierungsbildende Mehrheit ist. Wenn 30 Prozent AfD wählen, dann wählen immer noch 70 Prozent etwas anderes. Und wen die wählen kann nicht gezwungen werden, im Landtag für einen AfD-Kandidaten zu stimmen. Auch das ist Demokratie.
Und Zuhören zu können ist auch Demokratie
Denn je mehr Treutler redete, desto mehr formulierten höchst unparlamentarisch die Abgeordneten der anderen Parteien lautstark ihren Unmut, brüllten dazwischen, hinderten den Alterspräsidenten am Reden. Treutler versuchte, das zu ignorieren, schließlich unterbrach er mehrfach die Sitzung, die alles andere als eine Sternstunde des Parlaments war.
Die CDU-Fraktion rief schließlich das Landesverfassungsgericht an, um rechtliche Klarheit über die praktische Auslegung der Geschäftsordnung zu schaffen. Am Samstag um 9.30 Uhr geht’s in Erfurt dann in die zweite Runde. Und das staunende Publikum besorgt vorher reichlich Popcorn.
„Wenn 30 Prozent AfD wählen, dann wählen immer noch 70 Prozent etwas anderes.“
Super Einwand, Herr Kelle, bis auf die Tatsache, dass die AfD immerhin 32,8 % der Stimmen in Thüringen geholt hat. Wenn 23,6 % die CDU wählen, wählen immer noch 76,4% etwas anderes. Wenn 6,1 % die SPD wählen, wählen immer noch 93,9 % etwas anderes. Wenn 15,8 % das BSW wählen, wählen immer noch 84,2 % etwas anderes. Wenn 13,1 % die Linke wählen, wählen immer noch 86,9 % etwas anderes.
@gerd,
wenn das alles so ist, dann mal los. Wählt doch eine AfD-Regierung alleine….Viel Spaß!
kk
Ich bin kräftig dabei und hab auch noch Spass daran…..
Die CDU hat ja momentan sehr viel Spass in Thüringen eine CDU Regierung zu installieren. Aber die Clownstruppe wird sich wohl mit der BSW totlachen.
Danke Gerd! So sieht Mathematik aus. Wenn eine Partei 51 Prozent hat, dann wählen 49 Prozent was anderes. Nur in kommunistischen Diktaturen wurden dieselben immer wieder mit 98% gewählt.
Fakt ist: Die AfD und die CDU haben zusammen 56,4 % der Stimmen in Thüringen auf sich vereint. Will heißen, die Mehrheit der Bürger wollen kein BSW, keine Linke und keine SPD. Wo genau liegt also das Problem?
In der AfD
War ja klar.
…..und Sie werfen mir vor in einer Blase zu leben……
😀
Viel Spass mit den Trümmertruppen der Altparteien und willkommen im Club der Nichtwähler.
Werter Herr Kelle,
Bitte verschließen Sie nicht die Augen davor, dass gestern da.a. die Vertreter der CDU massiv der Demokratie geschadet haben, indem sie den Alterspräsidenten qua wiederholter Unterbrechung und Wortergreifung zu einem offensichtlichen Rechtsbruch nötigen wollten (s. Mein Kommentar weiter unten). Gestern fiel die Maske von manchem CDÚ ler …
Beste Grüße,
Johannes
Ich war entsetzt, wie „demokratisch“ und „christlich“ sich insbesondere die „christlichen Demokraten“ gestern im Thüringer Landtag aufgeführt haben.
Aber in den Abendnachrichten dann Stellungnahmen ( in einem laufenden Verfahren ! ) von Thüringer Verfassungsrichtern zu hören, ließ auch nichts Gutes erahnen …
@H.K.
Thüringen? Verfassungsschutz? Na ja. Vielleicht ist’s ja mal eine Idee, sich etwas näher über dessen Präsidenten schlau zu machen. Aber wie ich Sie einschätze, lieber H.K., haben dies sicher schon lääängst getan.
Wirklich? Es war doch nicht die AfD, die diese Sitzung sabotiert hat …
Was die Wächter der Demokratie, „unserer Demokratie“ genannt, da vorgeführt haben, ist an Dreistigkeit und Dummheit nicht zu überbieten. Es zeigt, dass es ihnen nur um Macht und Pfründe geht und das Wohl des Landes ganz zum Schluss kommt. Dass die CDU da ferderführend mitmacht, entsetzt mich zutiefst. Und das im Verein mit den Alt-Kommunisten vom BSW, der PDS/Die Linke-Nachfolgepartei. Sind die eigentlich völlig wahnsinnig?
Was in Thüringen abgeht ist eine grottenschlechte Demokratiesimulation. Aber es zeigt deutlich, dass die „Demokratie“ der Kartellparteien ein totes Pferd ist. Sie reiten einen verwesten Gaul der garantiert nicht mehr aufsteht. Jeder soll und kann sich lächerlich machen wie er will. Mehr Wahlwerbung kann sich die AfD nicht erträumen.
Ich sehe in dem Bericht zusätzlich die Charakterschwäche eines „Schlechten Verlierers“.
Verlieren ist etwas, das man normalerweise in der Kindheit gelernt hat. Ich kann mich noch gut an die „Mensch ärgere dich nicht“ Partien mit meiner Oma erinnern, wie oft sie dabei meine Frustrationstoleranz ausgereizt hat. Manche Menschen lernen den gesunden Umgang mit Niederlagen allerdings nicht, sodass sie lange Zeit schlechte Verlierer bleiben. Vertreter der Altparteien, habt ihr euch dermaßen in den Wahlkampf hineingesteigert, dass mit dem Wahlergebnis eure Frustrationstoleranz überschritten ist?
Der zweite Punkt ist das Selbstbewusstsein. Schlecht verlieren können, ist aber auch ein Hinweis auf ein mangelndes Selbstbewusstsein. Schlechte Verlierer fühlen sich beim Verlieren unzulänglich und im Vergleich zu Sieger weniger wertvoll und fähig. Sie haben das Gefühl, nicht gut genug zu sein. Seid ihr in den Altparteien so wenig von euren Programmen überzeugt, dass ihr überhaupt kein Selbstbewusstsein besitzt? Oh Mann, was tut ihr mir als Menschen unendlich leid.
Ich mache mir folgenden Kommentar auf X zueigen (von Bodo Homburg, gefunden bei Vera Lengsfeld)
Bobo Homburg hat auf X klare Antworten auf Fragen formuliert, was sich gestern im Thüringer Landtag abgespielt hat:
Kann die Geschäftsordnung geändert werden, bevor das Präsidium gewählt ist? Nein, da der in § 1 normierte Ablauf eindeutig ist: Erst wird das Präsidium gewählt, danach können Gesetze, Geschäftsordnung usw. beschlossen werden.
Dürfen andere Fraktionen vorab Anträge zur Geschäftsordnung stellen? Durchaus, diese dürfen sich gemäß § 31 Abs. 3 aber nur auf die geschäftsordnungsmäßige Behandlung oder den Geschäftsplan beziehen, nicht auf Änderungen der Geschäftsordnung selbst.
Dürfen Fraktionen aus dem Präsidium herausgehalten werden? Nein, weil § 2 Abs. 2 vorschreibt, das jede Fraktion mit einem Mitglied im Präsidium vertreten sein muss. In diesem Punkt ist Thüringen vorbildlich. In Ländern wie Niedersachsen versorgen sich mache Fraktionen mit mehreren Präsidiumsposten, während andere Fraktionen gar keine erhalten. Warum wollte die „Nationale Front” aus Union und Roten die Geschäftsordnung unbedingt vor der Wahl des Landtagspräsidenten ändern? Weil sie offenbar befürchteten, dass einige in ihren Reihen bei geheimer Wahl an demokratischen Traditionen festhalten.
Die Mehrheit des Thüringer Landtags hat heute eine Raubtier-Demokratie gestützt, bei der sich die Mehrheit alles nimmt und die Minderheit unterdrückt. Das könnte böse ins Auge gehen, wenn sich die Mehrheit ändert. Ich unterstütze die demokratische Tradition, die auf Interessenausgleich und Kompromiss abzielt!
Persönlich merke ich an: die vorgeblichen Demokraten, v.a. aus der CDU haben gestern massiv der Demokratie geschadet und sie aufˋs Äußerste delegitimiert.
„die vorgeblichen Demokraten, v.a. aus der CDU haben gestern massiv der Demokratie geschadet und sie aufˋs Äußerste delegitimiert.2
Es geht um die Verhinderung der „Machtergreifung“ von AfD. Da müssen Opfer gebracht werden…….
Herr Kelle, Sie wissen, dass ich Sie und Ihre Meinung schätze …und jetzt kommt das ABER: Sie beklagen hier (zu Recht) das AfD-Bashing durch die anderen Parteien und die daraus entstehenden undemokratischen Prozesse. Gleichzeitig betreiben Sie jedoch AfD-Bashing wenn Antworten wie „die AfD“ auf die Frage nach dem Problem kommen.
Füllen Sie Ihre „Ausführungen“ mit leben, lassen Sie uns teilhaben an Ihren Gedanken, weshalb die AfD ein Problem darstellen würde, wenn sie in Regierungsveranwortung wäre!?
Sie sind Journalist, da erwarte ich eigentlich etwas mehr als eine Antwort, bestehend aus zwei Worten – auch wenn ich Ihnen diese zugestehen (muss) werde.
Ich wiederhole gerne meine Frage wo das Problem liegen soll, wenn über 56 % der Wähler in Thüringen eine AfD-CDU geführte Regierung wollen. Eine Anwort haben wir ja schon. Die AfD kann es nicht sein. Dann bleibt nur noch die CDU. Einen Beweis hat diese Trümmertruppe gestern in der ersten Sitzung des Landtages abgeliefert, dass sie zumindest nicht völlig unschuldig sind.
Die AfD ist für die anderen Parteien politisch inhaltlich nicht das Problem & und war es auch nie.
Es ist ihre schiere Existenz und das diese Existenz dazu führt, dass der Ämter- und mandatekuchen unter mehr Parteien als bislang geteilt werden muss.
Na, wenn in den Bundesländern ( hoffentlich auch im Bund ) die Grün*/-/:/_/•/Innen und die „Liberalen“ aus den Parlamenten fliegen, wird die Zahl derer, die am Kuchen nagen wollen, eher kleiner.
Der wirklich reale, d.h. nicht gespielte Hass der CDU auf die AfD (oder auch auf den wirklich harmlosen Maaßen) speist sich doch letztlich daraus, dass die Feiglinge (CDUler) mit großem Neid auf die Mutigen (AfDler) sehen, denen die patriotische Haltung mehr wert war, als die Futtertröge der zurückgeblieben Pigs (sorry, für den unschönen Begriff).
Leider nimmt aber auch bei den Schwefligen die Anzahl der Karrieristen zu. Momentan ist aber Blau wegen der BSW-Vollkatastrophe selbst für Altlinke alternativlos.
Ginge es nach der Afd wäre jetzt eine rechtskräftig verurteilte Betrügerin die Landtagspräsidentin des Thüringer Parlamentes.
Das wäre dann tatsächlich was gewesen, woran man die Toleranz der Afd konkret hätte sehen können: Auch mal als Chancengeber für Kriminelle, wo sie doch sonst nur als gnadenlose Abschieber beschimpft werden. Aber die „christliche“ CDU hat dieses Beispiel gelebter Nächstenliebe der Afd eiskalt verhindert!
Ja, genauso wie ein rechtskräftig verurteilter Herr Schäuble (größerer Schaden) lange Zeit im Bund Finanzminister war; auch die CDU hat, wie die AfD, ein Herz für verurteilte Menschen…
Korrektur: verurteilt wurde er nicht; er trat ,nur‘ von allen Ämtern zurück.
So what?
Wir haben einen Bundeskanzler, der zum Schaden der Steuerzahler im Cum-Ex-Skandal tätig wurde und jetzt die Aufklärung verweigert.
Wir haben eine EU-Kommissionspräsidentin, die trotz laufender Korruptionsverfahren erneut in ihr Amt gehievt wurde.
Etliche Politiker haben sich in der Corona-Krise bereichert.
Entschuldigung – wenn von den „demokratischen Parteien“ jemand das Recht gebrochen hat, ist das etwas völlig Anderes, als wenn es einer von „denen da“ tut …
Gewiss ist, dass die Afd ist auf Bestem Weg ist, das einzulösen, wofür sie angetreten ist: Alles besser zu machen. Da wird bei Fehlern nicht zurückgetreten, da wird gefördert. Das ist gelebte Resozialisierung!
Ihr Ernst ??
Jetzt dachte ich schon, Sie hätten nochmals promoviert 😎
Zitat des Tages: Georg Restle auf X:
„AfD- Chaos im Erfurter Landtag: Vermutlich werden einige Unverbesserliche auch heute noch nicht wahrhaben wollen mit wem wir es zu tun haben: Rechtsextremistische Antidemokraten, die die Demokratie und ihre Institutionen ausser Kraft setzen wollen.“
Öffentlich rechtliche faktenbasierte Journalistenperlen, die niemand mehr glaubt, ausser………
Private Sender schert es sehr wohl, ob der geneigte Zuschauer ( jaaa, die noch geneigtere Zuschauerin selbstverständlich auch ) hier einschaltet oder nicht.
Schalten immer weniger oder kaum noch Zuschauer ein, gibt es deutlich weniger Kohle ( Werbeeinnahmen ).
Bei Bezahlsendern abonniert der Zuschauer oder er tut es nicht. Seine Entscheidung.
Nur bei den Öffentlich Rechtlichen ist es den „Machern“ sch….egal, ob „das Volk“ einschaltet oder nicht.
Zahlen müssen sie, ob sie da einschalten oder nicht.
Warum nur kommt mir dabei der Begriff „Planwirtschaft“ zusammen mit „Staatsfernsehen“ in den Sinn …
Hallo gerd,
grämen Sie sich nicht über die Journaille. Es bringt nichts.
Es gibt faktenbasierte, objektive Artikel zum Thüringer Kasperletheater im CICERO von Mathias Brodkorb und in der NZZ von Fatina Keilani. Man konnte sie bereits gestern Abend digital lesen.
Der zweite Dr. stimmt nicht.
Hallo Herr Kelle,
statt Popcorn wären faule Eier und reife Tomaten die richtigen Wurfgeschosse, um die aufrechten „demokratischen “ Abgeordneten am Samstag vor dem Erfurter Landtag zu begrüßen.
Das Schauspiel, das die CDU mit ihren Followern gestern abgeliefert hat, um die AfD in den Senkel zu stellen, war einfach unwürdig. Und ihr Spitzenpolitiker, Mario Voigt, seines Zeichens Rechtsanwalt (!), der den Posten des Ministerpräsidenten anstrebt, gefiel sich in der Rolle eines behäbigen Buddhas, während alles aus dem Ruder lief.
Wäre ich in Thüringen wahlberechtigt, wüßte ich, wen ich nicht wählen würde.
Prof. Dr. Mario Voigt – was ist eigentlich aus den Plagiatsvorwürfen geworden ??
Auch Mathematik, ach was: einfache Grundrechenarten scheinen auch nicht zu seinen Stärken zu gehören.
EIN Blick auf die Wahlergebnisse lässt unzweifelhaft erkennen, daß die CDU in Thüringen GANZ SICHER nicht „den Regierungsauftrag“ erhalten hat.
Bei der Thüringer Landtagswahl 2019 erzielte die FDP 5,1 % – wie haben Sie denn damals deren „Regierungsauftrag“ beurteilt?
(Weiter unten appelliert Frau v B an Herrn Kelles und Ihre Konsequenz!?)
Es war schauerlich anzusehen und zum Ausreißen: das gestrige Kindergartenspiel im Thüringer Parlament. Einzig Torben Praga in seiner zurückhaltenden und souveränen Art hat dem Parlament die juristischen Grundlagen zur Geschäftsordnung dargelegt.
Jedoch fand ich die Eröffnungsrede von Herrn Treutler im ganzen Duktus unbeholfen und überhaupt nicht souverän. Natürlich ist dies auch seiner Unerfahrenheit mit parlamentarische Vorgängen geschuldet, aber auf mich wirkte er recht peinlich.
Der Alterspräsident war völlig überfordert.
Aber woher sollte ein ( „frisch gewählter“ ) Alterspräsident, der vorher nie im Landtag saß, „mal eben“ eine konstituierende Sitzung leiten können, zumal, wenn die „demokratischen Parteien“ sich wie ein Haufen unartiger Kindergartenbesucher verhalten ?
Mit dem gestrigen Tag ist für meine Wenigkeit die CDU final „abgehakt“.
Sorry, aber dass Sie mit der CDU „endgültig fertig haben“ (Trapattoni lässt grüßen) habe ich schon des öfteren bei Ihnen gelesen, lieber H.K. Bleibt zu hoffen, dass es Ihnen diesmal wirklich ernst ist. Ihre Wortwahl ließe diesmal zweifelsfrei darauf schließen. Final ist final und wird es auf alle Zeit bleiben. Nix für ungut, aber es fiel mir halt auf…
FINAL !!!
( Vorläufig … )
Hatte ich solches doch insgeheim schon befürchtet. Verehrter Herr H.K., ich bitte Sie!!! Darüber hinaus hege ich den Verdacht, dass dies bei unserem geschätzten Gastgeber ähnlich „laufen“ könnte. Wo, meine Herren, bleibt die bitter nötige Konsequenz?
Oh, aus dem „lieben H.K.“ wird der „verehrte Herr H.K.“.
…
@H.K.
Natürlich(!) bleiben Sie für mich auch fürderhin der „liebe H.K.“. Allerdings fand ich, dass ein wenig Distanz in der Wortwahl mein Entsetzen über Ihr erschreckendes „Vorläufig…“ sehr viel deutlicher zum Ausdruck bringen würde. Was ja wohl auch funktioniert hat. 😉
Hm.
Das „vorläufig“ war eigentlich ganz anders gemeint.
Es bezog sich auf den Vorsitzenden, Friedrich den Großen, der zuerst ( quasi „vorläufig“ ) die Grün*/-/:/_/•/Innen als „größten Gegner“ bezeichnet hatte und dann – plötzlich und unerwartet – nach einer „360°-Wende“ – ausgerechnet mit denen koalieren wollte.
Mein Fehler, dabei zuviel der ansonsten hier reichlich vorhandenen Feinsinnigkeit anzunehmen.
Um mit der von mir zu Kohls ( und leider auch anfangs zu „Muttis“ ) Zeiten sehr geschätzten CDU abzuschließen, gab es seit Jahren reichlich Gelegenheit.
Allein in dieser Woche das gerade größenwahnsinnige Verhalten der „Christ-Demokraten“ in Thüringen, der Duracell-Klatschhasen-Abend anläßlich „Muttis“ nachgefeierten 70. Geburtstags, bei dem der Dame wieder über alle Maaßen ( ääähemmm ) „gehuldigt“ wurde ( hat man sie auch „hoch“ leben lassen ?? ).
Ich sage es wenig „feinsinnig“:
Helmut Kohl ( dem ich persönlich zweimal begegnen durfte ) würde sich im Grabe herumdrehen.
Ich bin bzgl. meiner Wählerstimme sogar so arrogant, zu sagen: Sorry, Junx, „das hamwa uns verdient“ ist nicht.
Die CDU war nie „meine ideale“ Partei. Sie war jahrzehntelang die „Partei des geringsten Übels“ für mich.
Sie WAR es.
@H.K.,
1989/1990 war die CDU auch die Partei meines Herzens.
kk
Bei mir war sie es noch deutlich darüber hinaus.
Leider liegt die Betonung auf dem dritten Wort des Satzes.
Einen Präsidenten für den Thüringer Landtag vorzuschlagen ist nach geltender Geschäftsordnung das Recht der stärksten Fraktion – hier die AfD.
Die Rechtslage, die den Wahlverlierern nicht gefällt, besagt:
„Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten vor“.
Die Wahlentscheidung trifft dann die/der Abgeordnete.
Wenn allerdings der Landtagspräsident fehlt, ist das Parlament nicht beschlussfähig und die bestehende Geschäftsordnung kann auch nicht geändert werden.
Die Präsidentin des vorigen Landtags, die kein Mandat mehr hat und lediglich darauf beschränkt ist, den neuen Landtag einzuberufen, kann keinen Änderungsantrag der anderen Parteien zur Abstimmung über die Geschäftsordnung angenommen haben, wo kommt der denn her?
Ich hatte gestern nur die Schlagzeilen gelesen, und dachte : ohje.
Heute lese ich die Hntergründe . was für eine miese miese nr. von der CDU.
Wie abstossend.
Damit werden sie noch mehr zur afd treiben
Man stelle sich einmal vor, in einem Land gibt es einen, der mit deutlichem Abstand nur das zweitbeste Wahlergebnis bekommen hat, aber fest davon überzeugt ist, „den Regierungsauftrag erhalten zu haben“, in der konstituierenden Sitzung ein solches Affentheater aufführt, das Thüringer Verfassungsgericht anruft und dort auch noch Recht bekommt.
Das Sahnehäubchen wäre, daß diese Partei dann auch den Landtagspräsidenten und den Ministerpräsidenten stellt und der Wahlsieger sowohl weder den Posten des Ministerpräsidenten, des Landtagspräsidenten noch den eines einzigen Vizepräsidenten bekommt, weil „die demokratische Mehrheit“ ihn einfach nicht wählt.
Aber sowas gibt es ja nur in Diktaturen …
Dieses unwürdige Theater war kaum auszuhalten. Es wurde natürlich von allen Seiten taktiert und provoziert. Der Alterspräsident war sichtlich überfordert. Ich hätte mich nicht gewundert, wenn er mit einem Herzanfall vom Stuhl gekippt wäre. Zwar bin ich keine Juristin, bin aber davon überzeugt, daß es der gültigen Geschäftsordnung entspricht, zunächst durch Wahl des LT-präsidenten und seiner Beisitzer die Konstituierung des Landtags zu vollziehen, bevor z.B. eine Geschäftsordnung geändert werden kann. Auch steht für mich fest, daß die stärkste Fraktion – hier also die AFD – das alleinige erste Vorschlagsrecht für den LT-Präsidenten hat. Das sie ausgerechnet eine vorbestrafte Person für dieses hohe Amt vorschlagen wollten, ist per se eine vermeidbar gewesene Provokation. Nun kann man sagen, die Verurteilung ist zig Jahre her. Geschenkt. Es sind 2 Paar Schuhe, ob jemand vorgeschlagen oder dann auch gewählt wird. Es hätte ja die Möglichkeit gegeben, die AFD ihre Kandidatin vorschlagen zu lassen, sie dann aber mehrheitlich nicht zu wählen. Dann wäre ein anderer Vorschlag gekommen, ggf. dann von der CDU. Aber der meisterhafte Versuch, die Änderung der Geschäftsordnung zu diesem Zeitpunkt mit der Brechstange erzwingen zu wollen, ging nach meinem Rechtsempfinden gar nicht. Hier ist die Demokratie geschädigt worden. Ich bin sehr gespannt, wie der Thüringische Verfassungsgerichtshof entscheiden wird und hoffe sehr, die Richter werden eine nachvollziehbare Entscheidung treffen. Der ehemalige Landtag hätte in der abgelaufenen Legislaturperiode eine Änderung beschließen sollen, wenn sie schon Vorsorge treffen wollten, das jetzige AFD-Szenario zu verhindern. Das haben sie versäumt. Pech! Und die AFD-Fraktion hat die Sperrminorität. Das müssen Demokraten aushalten können, sofern es wirklich Demokraten sind. Und gerade Juristen müssen verlieren können, denn vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Ich erinnere an die konstituierenden Sitzungen des Hessischen Landtags. Sowohl im Januar 2024 als auch in der vorangegangenen Legislatur stellte die AFD den Alterspräsidenten. Beim ersten Mal war das Herr Kahnt. Bei seiner Eröffnungsrede hatten diverse Abgeordneten anderer Parteien den ein oder anderen gequälten Gesichtsausdruck, aber er konnte ungestört seine Rede absolvieren und die vorgegebenen Regeln und Gepflogenheiten wurden eingehalten. Die CDU als stärkste Fraktion schlug den LT-Präsidenten vor, der reibungslos im ersten Wahlgang gewählt wurde. Vor Jahren war das Boris Rhein, aktuell ist es Frau Wallmann. Der ehemalige AFD-Alterspräsident Kahnt trat im Laufe seines Mandates aus der AFD aus und wurde ihr gegenüber ein starker Kritiker. Hessen hat es mit Herrn Bouffier und jetzt mit Herrn Rhein bisher annehmbar geschafft, im Landtag mit der AFD umzugehen, auch wenn auch in Hessen ums Verrecken kein AFD-Vizepräsident durchkam.
@GJ
Das was Sie uns aus „unserem“ Hessen schildern, spricht wenigstens noch für ein hinreichend gesittetes, demokratisches Staatswesen. Um das unsägliche Schmierentheater, welches sich im Thüringer Landtag abgespielt hat, zu schildern, ringt man hingegen um Worte. Im Verlauf der eigentlich als konstitutionierend angekündigten Versammlung wäre ab einem gewissen Zeitpunkt durchaus zu erwarten gewesen, dass sich mancher auf den Boden geworfen und mit den Beinen wild in der Luft herum gestrampelt hätte. Automatisch stellten sich Parallelen zu trotzigem Kindergebaren ein. Wie grausam peinlich für erwachsene Menschen, welche als Repräsentanten der Wahlbürger in ein Parlament gewählt wurden. Schließlich kann, nein muss, dies als Vertrauens- und Achtungsbeweis allererster Güte gelten. Die parlamentarische Zukunft könnte gar furchtbar werden…
Ja, es graust einen. Im Hessischen Landtag gibt es sogar Ausschüsse, die von AFD-Abgeordneten geleitet werden. Hört hört!
Noch unsäglicher sind die Politjournaillen die in faktenschinderischer Täter-Opfer-Verkehrung sämtliche Verantwortung von den vorsätzlich respektlos nötigenden Krawallkaspern weisen und dem darauf völlig unvorbereiteten und überforderten sich bemühenden Alterspräsidenten zuweisen, und das dann auch noch als Rechtfertigung für weitere kultur- und demokratieverhöhnende Vorwürfe und Verbotsforderungen instrumentalisieren.
Naja …
Die AfD hätte auf das Störfeuer der „demokratischen Parteien“ vorbereitet sein müssen.
Man MUSSTE doch damit rechnen, daß alles versucht würde, auch die Kandidatin für den Parlamentsvorsitz zu diskreditieren !
Und den Alterspräsidenten ( mit seinem kunstvollen, originellen Bärtchen ) ins offene Messer laufen zu lassen, erscheint mir auch wenig schlau.
Da haben Sie recht, daß der Alterspräsident der seinen Posten rein altershalber erhalten hat völlig überfordert war kann man ihm noch nachsehen. Daß es aber die gesamte Fraktion samt potentieller parteifreundlicher Unterstützer nicht geschafft hat sich und ihn auch nur ansatzweise auf das erwartbar vollständig feindliche Umfeld samt Sabotageakten vorzubereiten ist ein Armutszeugnis.
Hier haben auch die sogenannten „alternativen Medien“ größtenteils versagt, denn nur wenige haben berichtet was einem beim Betrachten der Videoaufnahmen praktisch sofort und durchgehend aufgefallen ist.
Nun ja, nennen sich schließlich selbst „alternative Medien“, von „(selbst)kritisch“ ist dabei nicht die Rede.
Ist immer leicht, jemanden, der kurz davor ist, am Boden zu liegen, nochmals zu treten und wenn möglich, lächerlich zu machen.
„Stil und Form“ geht anders …
„Am Boden liegen“ seh ich jetzt nicht, dazu ist der Rückhalt aus eigenen Reihen und Millionen Mitbürgern stark und präsent genug.
Aber daß nach diesem Anfang die nächsten Jahre in Thüringen eine Politik gemacht wird die über gegenseitige Ignoranz, Verachtung und Blockade hinauskommt kann man nun endgültig nicht mehr zu erwarten. Die Zukunft wird zeigen wer daraus als tragischer Gewinner herauskommt oder ob es am Ende nur Verlierer gibt.
Mit „am Boden liegen“ war der völlig überforderte und im Regen stehen gelassene Alterspräsident gemeint.
Interessant, daß in Felix Austria offenbar genau das Gleiche abläuft …
Auch da interessiert niemanden, vor allem den grünen Bundespräsidenten, was der Wählerwille ist.
Der wesentliche Punkt ist: Keine Partei hat das Recht sich gegenüber einer anderen Partei, die vom Volke gewählt wurde, als Superdemokrat aufzuspielen. Über die Zulassung zu Wahlen entscheidet allein das BuVerfG. Parteien helfen bei der politischen Willensbildung des Volkes. Sie sind aber nicht das Volk oder die Hüter der Demokratie. Auch wenn sie sich, wie Weizäcker sagte „den Staat zum Untertan gemacht haben“. Was ist das für ein Demokratieverständnis, andere Parteien und ihre Rechte, mit miesen Geschäftsordungstricks aushebeln zu wollen? Diese Superdemokraten beschädigen die Demokratie. Und wenn Sie, Herr Kelle sagen, das Problem ist die AfD, dann muss ich ihnen sagen: Nein das Problem ist die CDU! Merz kapiert nicht, dass er mit seinem Geschwätz von der Brandmauer der Vereinigten Linken auf den Leim geht. Die SPD war klüger mit den Grünen, die sie bald als wichtigen Bestandteil des Linken Lagers aufnahm. Nur eine Merkel-CDU konnte auf den Gedanken kommen, dass es möglich sei die Grünen aus dem linken Lager zu lösen. Und jeder Monat der vergeht, macht es der CDU unmöglicher, die AfD ins rechte Lager zu integrieren. Wann will sie das tun? Wenn sie selber bei 18 Prozent steht? Und dann mit der 15 Prozent SPD und dem 18 Prozent BSW die Regierung bildet? Italienische Verhältnisse? Und dann ganz am Ende ein melonisierter MP der AfD. Das kommt nämlich raus, wenn man für Politik zu dämlichen oder zu feige ist.
Sie haben’s auf den Punkt gebracht, klipp und klar. Besten Dank!
Die Verzweiflung bei den Kartellparteien ist förmlich mit den Händen zu greifen. Der kopflose Torso der CDU und der SPD fordert jetzt natürlich ein endgültiges Verbot der AfD. Wie würde Herr Kelle es formulieren: Viel Spass dabei. Da schliesse ich mich vorbehaltlos an.
Bin gerade auf eine interessante Personalie gestoßen. Der CDU-Mann Bühl, der gestern im Erfurter Landtag den Anführer gegen den Alterspräsidenten gab, hat einen älteren Bruder, der seit 2017 für die AFD im Bundestag sitzt. Und Herr Voigt von der CDU soll bereits am Vortag der Sitzung einen Anwalt zwecks Verfassungsklage bevollmächtigt haben. Klingt nach Dramadrehbuch. Zum Dritten: Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes saß auf der Zuschauertribüne und konnte sich die Show live ansehen.
„Thüringen: So macht man auch den letzten Bürgern die Demokratie mies“
Ich würde mal sagen: Jetzt ist echte Demokratie gefragt. Der Bürger ist der Souverän und die Politiker sind seine angestellten. Was die sich da erlauben, ist Grund für fristlose und unentgeltliche Kündigung. Ich ermuntere hiermit die Bürger, das Machtwort auszusprechen.
Dieses Possenspiel ist in jeder Hinsicht rechtsbrechend und gehört vor ein Gericht.
Schade nur, dass die Gerichte inzwischen auch nichts mehr zu melden haben. Mal sehen, was das Verfassungsgericht noch ausrichten kann, wenn es das denn auch tut.
Mal ne Frage .
AFD hat das Vorschlagsrecht.
Die Kandidatin hätte mit Sicherheit keine Mehrheit bekommen.
Wie wäres es dann weiter gegangen ?
Da es offensichtlich keine „würdigen“ Verlierer mehr gibt, tun sich die „demokratischen Parteien“ zusammen und versuchen, einen gemeinsamen Kandidaten zu inthronisieren.
Da dann wiederum die AfD vermutlich das Thüringer Verfassungsgericht anrufen würde und der Ausgang wahrscheinlich schon vorher feststünde, wäre das Chaos so ziemlich perfekt.
Da damit jedoch für jeden Wähler in Thüringen – und nicht nur dort – offenbar würde, welches Theater „zum Wohle des Landes“ die „demokratischen Parteien“ da veranstalten, dürften „die da“ bei den nächsten Wahlen so ca. bei 50 +x liegen.
Was jedoch bis dahin passiert, tja, das dürfte wahrscheinlich das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.
Und von wem persönlich und von welcher Partei der dortige Präsident auf den Schild gehoben wurde, ist ja bekannt.
Die Popcorn-Industrie dürfte kaum nachkommen mit der Produktion …
Offenbar liest hier das Thüringer Verfassungsgericht mit.
Soeben wird gemeldet:
„Nächster Knall im irren Rechtsstreit um die Wahl des Thüringer Landtagspräsidenten!
Einen Tag nach dem spektakulären Abbruch der 1. Parlaments-Sitzung hat der Verfassungsgerichtshof am späten Freitagabend entschieden, unter welchen Regeln es am Samstag ab 9.30 Uhr in Erfurt weitergeht.
Das Urteil: Das Gericht verdonnert den AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler (73) dazu, bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Abgeordneten über eine Änderung der Geschäftsordnung abstimmen zu lassen.
Im Klartext: Die AfD hat als stärkste Fraktion kein exklusives Vorschlagsrecht. Auch die anderen Parteien dürfen am Samstag im 1. Wahlgang Kandidaten aufstellen.
Begründung: „Die Abgeordneten haben aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie das Recht, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und dabei sowohl die Gegenstände als auch die Reihenfolge der Tagesordnung festzulegen. Damit ist auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidentenzulässig.““
Quelle: Bild online, 27.09.2024, 22:47
Die Demokratie, wie wir sie kannten, gibt es nicht mehr.
es widert mich alles nur noch an.
Was für eine miese Nummer.
Der CDU soll ihr „Erfolg“ im Hals stecken bleiben.
Die Geschichte wird der AFD noch mehr Zulauf bringen.
Ja aber… unter welchem Namen soll denn die neue „Spielart“ der Demokratie firmieren? Dem traditionellen Namen jedenfalls mag „die Neue“ nicht mehr wirklich gerecht werden. Jedenfalls nicht im gleichen Maße wie die uns leider – irgendwie – abhanden gekommene. Any ideas? Die Zeit eilt. Schließlich braucht das Kind einen Namen. 😉
@ SvB
„DDR 2.0“ hatten wir ja schon.
Während das Alphabet eindeutig bei „Z“ ( inter-nazi-onal: „Zulu“ ) endet, ist die „Numerik“ nach oben offen …
1. Die Regel mit dem Alterspräsident, der eine konstituierende Versammlung einberuft um den Landtagspräsident zu wählen, ist hinfällig und in Zukunft obsolet.
2. Die jetzt herrschende CDU wird beherrscht von ROT-ROT und muss sich allen Anwürfen (Anträgen) dieser Linksparteien beugen – natürlich nur, um die AfD zu verhindern.
3. Ganz egal, was ab jetzt geschieht, es ist illegal.
4. Demokratie war gestern, heute ist Totalitarismus, Vetternwirtschaft, Selbstherrlichkeit und Ignoranz mit Billigung des Verfassungsgerichts, welches die Verfassung ignoriert, so wie auch der Verfassungsschutz.
Quatsch.
Sowas gibt es nur im Film …
Inzwischen ist zu erfahren, daß der Alterspräsident sogar bedroht wurde.
O tempora o mores …
Laut Landtagsverwaltung war die nun ausgehebelte Geschäftsordnung so zu verstehen, dass das Vorschlagsrecht für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten automatisch auf die anderen Fraktionen übergeht, falls zuvor der Kandidat einer bestimmten Fraktion keine Mehrheit gefunden hat.
Allerdings hätte der AfD-Alterspräsident Treutler das Vorschlagsrecht auch nach dem zweiten Wahlgang auf die stärkste Fraktion beschränken können.
Wenn diese dann jeweils neue, erfolglose Kandidaten für den Landtagspräsidenten vorschlägt, käme es zu einer Blockade.
Das ist durch eine einstweilige Anordnung des Landesverfassungsgerichtshofes nicht mehr möglich, wie es scheint.
Sollte es noch Möglichkeiten mittels der Sperrminorität geben und die AfD macht davon Gebrauch, begibt sie sich auf das gleiche Niveau wie die Blockparteien – also Hände weg.
Übrigens auch von Koalitionen – Deutschland braucht eine starke Opposition – Wechselbälger gibts genug.
Mit „rechtsstaatlichen Mitteln“ kommt niemand gegen Clans, organisierte Kriminalität und spitzfindige Ganoven an.
„Auf einen groben Klotz …“
Wenn ich „die da“ wäre, ich würde – angesichts meiner zufälligen Sperrminorität – ganz klar und unmißverständlich handeln:
„Wer zu mir nett ist, zu dem bin ich auch nett.
Und wer nicht, zu dem eben nicht …“
Und dann „schaun mer mal …“
Nein – Abgeordnete haben sachbezogene Entscheidungen zum Wohle der Menschen guten Willens zu treffen – eitle Selbstdarsteller sind auszusortieren!
Überscharf schneidet nicht lange!
Emotionen können im unbekleideten Zustand ausgelebt werden – hier ruhig lange, da nutzt sich nichts ab?
Und Vorsicht mit „Nett“ – das soll kleine Schwester von „Doof“ sein?
„ … eitle Selbstdarsteller sind auszusortieren!“
Ah, Sie stehen auf leere Plenarsäle !
Jawoll – wenn wir stattdessen einen gütigen Monarchen bekommen, der uns Landeskinder von Herzen lieb hat und keinen Streit mit dem Wladimir vom Zaune bricht – dann solls so sein.
Au ja !
Prinz Ernst August von Hannover !
Mit sonntäglichem Platzkonzert auf dem Marktplatz !
( und anschließender Frühschoppenklopperei ! )
Jörg Geibert CDU ist Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof. Zuvor war er von 2010 bis 2014 Innenminister im Freistaat. Sein Sohn Lennart Geibert ebenfalls CDU ist mittlerweile Mitglied im Thüringer Landtag.
Das nannte man in normalen Zeiten Fetternwirtschaft. Heute ist es „gelebte Demokratie“. Und wer hat’s verbockt? OT Klaus Kelle: Die AfD.
Würde mich nicht wundern, wenn die ersten AfD Abgeordneten in Hand- und Fussfesseln aus dem Landtag entfernt werden. Einen Grund werden diese grandiosen Demokraten schon finden.
@gerd:
Folgerichtig hat daher auch heute das CDU Gericht gegen die AfD entschieden. Änderungen der Geschäftsordnung sind gegen die stärkste Partei möglich, das soll demokratisch sein? Was bedeutet es, wenn eine Nachrichtensprecherin im ZDF die CDU zu „stärksten demokratischen Partei“ erklärt? Klar, dass 32,8 der Wähler keine Demokraten sind.
Voigt windet sich derweil bei Lanz. Neulich, als er zufällig in Berlin war, um Termine wahrzunehmen, fand er auch die Zeit, sich mit Frau Wagenknecht zu treffen, um über Bildungspolitik in Thüringen zu verhandeln. Man war beim Italiener. Ich lache mich kaputt 😄😄😄
Kiesewetter bei Lanz: „Finger weg, vom BSW!“
Habe ich vernommen. Nicht ganz klar wurde mir, was Herr Kiesewetter nun konkret in Sachen Regierungsbildung vorschlug. Eine von wem genau tolerierte Minderheitsregierung?
Alles was aus dem Mund irgendeines CDU Politikers rauskommt ist momentan unklar. Das kommt davon, wenn man mit dem Rücken zur Wand steht. Dann verzapft man hanebüchenen Unsinn.
Kiesewetter ??
Ist das nicht der CDU-Oberst a.D., der russische Ministerien bombardieren will ?
Na, wenn der das sagt …
@Tina Hansen
„Man war beim Italiener.“
Ja und? Der Mann hatte Kohldampf!!! 😉
Ob er sie eingeladen hat? Und ihr die Tür aufgehalten? Und den Wein vor gekostet? Ich könnte mir bei der schönen Sahra vorstellen, dass sie solche. Gesten zu schätzen weiß 😌
Bei Kohl hätte es ein solches Verhalten der CDU nicht gegeben !
Na wunderbar! Die Zeitungen des Mainstream wussten schon was passieren würde gestern Abend, weshalb sie heute schon Titeln konnten: „Die AfD führt das Parlament in Thüringen vor“. Zeitungen, die sonst Probleme haben ein Fußballspiel, das um 22.30 Uhr endet, am nächsten morgen zu kommentieren. Immer weiter so ihr Superdemokraten. Jede solche Aktion bringt Stimmen für die AfD. Wie kann ein Parlament, das sich noch garnicht konstatiert hat, die Geschäftsordnung ändern? Auf diese Idee wäre noch nicht einmal die immer desolate Führung des HSV gekommen. Aber der aus der CDU stammende Präsident des dortigen Verfassungsgerichts. In jedem Hasenverein, in jedem Sportclub, in jedem Verein heißt es seit Jahrzehnten: Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung erst nach der Wahl des Präsidiums! Aber der aus der CDU stammende Präsident des dortigen Verfassungsgerichts weiß es anders! Diese CDU ist nur noch unterirdisch.
Aus der Ferne im Sommerdomizil am Mittelmeer betrachtet, hat der Streit in Thüringen extreme Parallelen zu einem Streit zwischen Dreijährige im Sandkasten um ein Eimerchen. Zur Beendigung entscheidet dann die Mutter eines der streitenden Kinder wer das Eimerchen bekommt.
Und was habt ihr nun erreicht, die Blockparteien haben das Eimerchen bekommen. Allerdings wenn ein Streit und Kampf unfair ausgetragen wird, gibt es in der Regel nur „schlechte Verlierer“. Ich erwarte natürlich nicht, dass Dreijährige irgendetwas vom menschlichen Verhalten verstehen, aber von Erwachsenen sehr wohl. Aus meinen Lehrstunden für Führungskräfte kann ich euch versichern „Es gibt immer ein Morgen“. Unfair behandelte, gekränkte und unterlegene Streiter vergessen das nie und fahren irgendwann ihre Retourkutsche. Das zweite Ergebnis ist natürlich grandios, ihr habt es geschafft, dass viele Wähler im Satz „Nie wieder Altparteien“ das „NIE“ wörtlicher und absoluter sehen. War es das wert, geht doch einfach einmal in einen Kindergarten, beobachtet die Minis und dann schaut ihr in den Spiegel eures Verhaltens.
Der Afd-Alterspräsident wurde schon vorgestern während der Sitzung vom Landtagspersonal auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens hingewiesen, aber das interssierte ihn nicht im Geringsten, sondern das Gericht musste entscheiden. Die Berufung einer rechtskräftig verurteilten Kriminellen für eine so ehrwürdige Position wie Lantagspräsidentin ist der Afd somit nicht gelungen. Aber es läßt tief blicken, welches Personal und mit welchen Methoden die Afd agieren wird, sollte sie künftig noch mehr Wählerstimmen erhalten.
Elena, soweit ich weiß – bitte korrigieren Sie mich gerne -, gilt die Dame nicht mal als vorbestraft. Vor n einer Kriminellen zu sprechen, scheint mir da doch arg übertrieben.
König ist übrigens gerade gewählt worden. Was für ein Schmierentheater!
Die Dame wurde zu 80 Tagessätzen wegen Betrugs verurteilt. Ob sie damit, oder überhaupt, als vorbestraft gilt weiß ich nicht. Ab wann Sie persönlich Betrug als „arg übertrieben“ betrachten habe ich nicht zu beurteilen.
Sowohl die Rechtsextrmisten als auch die ehemaligen Mauerschützenparteien haben in unseren Parlamenten Stimmrecht. Selbst wenn Sie selbst die Wahl mit entsprechender Mehrheit, legitimiert sogar nach einem Urteil des Verfassungsgerichtes, als „Schmierentheater“ ansehen. Auch das ist das Ihre Sache, selbst wenn ich Ihre Ansicht als „arg übertrieben“ sehe.
Ich erinnere an Bundeskanzler Scholz und seine Verwicklung in den Cum-Ex-Skandal.
Ich erinnere an Ursula von der Leyen, die Milliarden Gelder in der Corona-Krise für einen gefährlichen genetischen Stoff ausgegeben hat. Ihr Vorgehen konnte nicht überprüft werden, weil sie alle Nachrichten vernichtet hatte. Sie wurde trotz Korruptionsverfahren wieder an die Spitze der EU gesetzt.
Beide Politiker müssten vor Gericht gestellt werden. Sie haben mehr Dreck am Stecken als die verurteilte AfD-lerin.
Daran können Sie schon erinnern, da hat doch der Böhmermann vom Staatsfunk eine komplette Sendung über Scholz Cum-Ex-Vergesslichkeit gemacht. Allein, es gibt kein Urteil, nicht mal eine Anklage, ob es (noch?) Ermittlungen gibt weiß ich nicht. Jedenfalls hat die Ermittlerin dazu vom FDP-Finanzministrium das Handtuch geworfen, wg. zuwenig Unterstützung. Aber was wollen Sie sagen? Dass eine Betrügerin deswegen gewählt werden sollte, weil andere evtl. auch betrogen haben?
Der Punkt ist, daß mit zweierlei Maß gemessen wird.
So klarer ?
Vorbestraft ist man bei einer Geldstrafe ab 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe ab 3 Monaten. Die Abgeordnete gilt nach der Definition nicht als vorbestraft. Allerdings disqualifizieren sie die Tatumstände, denn sie hat ausgerechnet den Landtag betrogen, ist mithin des Amtes der LT-Präsidentin
unwürdig nach meiner Meinung.
Das sehe ich genauso.
Allerdings ist in diesem Land der „Moral-Pegel“ einigermaßen verrutscht.
Auf dem Stuhl des BUNDES( ! )-Finanzministers sitzt ein Pleitier.
Auf dem Stuhl des BUNDES( ! )-Wirtschaftsministers sitzt ein Märchenonkel, der von Wirtschaft soviel Ahnung hat wie ich von Quantenphysik.
Auf dem Stuhl der BUNDES( ! )-Außenministerin sitzt eine Trampolinhüpferin, die mit Mühe die Intelligenz eines halben Meters Feldweg ergattert hat und Rußland vor laufenden Kameras den Krieg erklärt hat.
Auf dem Stuhl des BUNDESKANZLERS sitze einer, dessen Gedächtnis sich dem von Joe Biden annähert. Nachdem gestern gemeldet wurde, Deutschland habe mit der Türkei ( Scholz mit Erdogan persönlich ) ein Abkommen zur Abschiebung von 500 Menschen pro Woche in die Türkei vereinbart, erklärt die Türkei heute, sie wisse nichts von diesem Abkommen. Ein entsprechendes Gespräch zwischen Scholz und Erdogan habe es „nie gegeben“.
Und auf dem Stuhl des obersten Deutschen sitzt ein „Feine-Sahne-Fischfilet“-Fan, der „aus Versehen“ mindestens zweimal den Mullahs zur Revolution gratuliert.
Von all dem, was „Muttis“ als Regierungschefin diesem Land angetan hat, habe ich noch gar kein Wort gesagt, ebensowenig wie über Euro-Uschi.
„Wer von euch ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein“.
Dieses Deutschland, das „beste Deutschland, das wir jemals hatten“, das „Land, in dem wir gut und gerne leben“ in einem Satz mit „Moral“, „Anstand“ und „Ehre“ zu nennen, grenzt an psychische Orientierungslosigkeit.
Ein Land, in dem es möglich ist, seine payback-Punkte neuerdings erst nach haarsträubenden, zahlreichen zeitraubenden Legitimationsprüfungen einzulösen, aber durch das Wort „Ahsühl“ ohne jegliches Ausweispapier jahrzehntelang jeden Monat tausende Euronen zu kassieren, sollte vielleicht einmal Luftholen, um nachzudenken …
@H.K.: Nicht zu vergessen die millionenschweren Bereicherungen bei den Maskengeschäften, gelöschte SMS und verschwundene Laptops, dubiose Rotlichtverwicklungen im grünen Umfeld, Graichen-Clan, die bekannten Kontakte zu Pharmaindustrie und Rüstungsherstellern, die Antifa-Nähe der Innenministerin, die nach wie vor behinderte Aufklärung der Gasleitungsanschläge, Cum-Ex-Verwicklungen samt behinderter Ermittlungen, die zahlreichen Verwicklungen von Politbetrieb und der „unabhängigen“ Presse,…
Nicht zu vergessen die nun offenliegenden RKI-Protokolle die massiv belegen daß Willkür und profit über Wissenschaft ging.
Früher hätte man schon bei einem Bruchteil solcher Vergehen seinen Hut genommen, heute klären uns die teuerzahler- schundfunkschutzgeldmitfinanzierten Faktenschrecker darüber auf daß dies unangebracht wäre da man heute gar keine Hüte mehr trägt.
„Aber es läßt tief blicken, welches Personal und mit welchen Methoden die Afd agieren wird, sollte sie künftig noch mehr Wählerstimmen erhalten.“
Die Methoden dürften klar sein: Besetzung des Bundestages durch AfD Sturmtruppen. Verbot aller Kartellparteien. Aufmärsche der Blauen in allen deutschen Großstädten mit Standarten und Marschmusik. Sippenhaft für oppositionelle Personen. Errichtung eines neuen Staatsfunkes. Austritt aus der Nato. Nichtangriffspakt mit Russland.
Der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt….
Sie haben die bundesweiten öffentlichen sonntäglichen Hinrichtungen auf dem Marktplatz vergessen …
Hier wurde öffentlich vorgeführt, dass es im Prinzip nur zwei Parteien gibt: AfD und Blockparteien. BSW heißt vielleicht jetzt auch „Blockpartei Sahra Wagenknecht“. Von der CDU ganz zu schweigen, wie in der DDR sollten ihre Mitglieder nun auch „Blockfreunde“ genannt werden. Man muss also nur noch die AfD verbieten (da wird ja schon eifrig dran gearbeitet) und fertig ist „DDR 2.0“. Sind die BSW-Wähler mit der Entlarvung ihres Idols nun zufrieden?
Die CDU steigt mit zwei prominenten Mauerschützenparteien ins ungemachte Bett. Ich wünsche Gute Nacht…….
Die Nacht könnte gut werden.
Aber das Erwachen wird ein Graus …
Ist wahrscheinlich wie beim Oktoberfest: Selbst die vierte Maß schmeckt noch – aber „der Morgen danach“ …
🫣
Noch eine Portion Popcorn bitte. Wenn es jetzt an die Regierungsbildung geht wird es richtig spassig. Nun können die Linken, das BSW und die SPD Restrampe, die CDU so richtig vor sich her treiben. Ich freu mich drauf.
Alles kostenlose und intensive Wahlhilfe für die AfD. Danke ans Kartell…..
Wenn in der Zukunft ein CDU Abgeordneter in Thüringen während einer Landtagssitzung auf die Toillette will, muss er erst bei BSW, Linken und der SPD um Erlaubnis fragen.
Die nächste Ministerpräsident in Thüringen könnte Katja Wolf heißen. Schon mal drüber nachgedacht….?
Am Ende müssen wir alle noch zu den Weight Watchers, vor lauter Popcorn 🤭
@GJ,
habe ich schon mal gemacht. 9 Kilo abgenommen, ganz locker….
LG KK
Einst wird in den Geschichtsbüchern stehen:
28. September 2024:
„Das Ende der Demokratie in Deutschland begann in Thüringen“.
Man ( frau auch ) stelle sich einmal folgendes vor:
Wahl in einem Bundesland.
Die CDU bekommt 32 % der Wählerstimmen.
Die AfD bekommt 23.
Die AfD verkündet, SIE habe den Auftrag zur Regierungsbildung erhalten.
Es kommt zur konstituierenden Sitzung.
Der Alterspräsident der CDU leitet sie.
Die AfD stellt Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung, die abgelehnt werden und ruft daraufhin das Landesverfassungsgericht an.
Da bekommt diese Partei recht und in der neuen konstituierenden Sitzung sowie im Weiteren ergibt sich, die AfD stellt den Landtagspräsidenten, den Ministerpräsidenten und alle weigern sich, einen Vizepräsidenten der CDU zu wählen.
WIE würde wohl die Presselandschaft aussehen und WIE würden die Öffentlich Rechtlichen berichten ?
„PUTSCH !“
„UMSTURZ !“
„MACHTERGREIFUNG !“
„REVOLUTION !“
wären wohl noch die zurückhaltenderen Aussagen.
ARD und ZDF würden 36 Stunden pro Tag Sondersendungen, „Spezials“ und „Was nun … ?“ senden.
Aber so …
Von der Vorstellung, in einer funktionierenden Demokratie zu leben, habe ich mich spätestens in der Corona-Zeit verabschiedet. Insofern genieße ich jetzt mein Popcorn in der Inneren Emigration.
In einer Zeit in der selbst das Privateste nicht mehr heilig ist bleibt der Rückzug ins Biedermeier absehbar eine Sackgasse. Es ist längst überfällig eigene funktionierende Parallelgesellschaften zu bilden.
Ihre Ansicht geht am Kern der Thematik vorbei. Es ging nicht um Änderungen der Geschäftsordnung, sondern um die Abarbeitung der Tagesordnung. Diese hat der Altersdpräsident widerrechtlich (!) verhindert. Heute ist nun genau diese Abarbeitung erfolgt.
Wäre so einfach gewesen, wenn sich die Afd nicht rechtswidrirg verhalten hätte….
Hallo Elena, wenn es Sie interessiert, wie im Ausland diese unerträgliche Schmierenkomödie der Bockflöten aufgenommen und kommentiert wird, schauen Sie doch einfach mal in die Neue Züricher Zeitung. Die Auslandsmedien haben den grandiosen Vorteil, dass sie schreiben können wie es wirklich ist
@Elena
In Thüringen wurde die Geschäftsordnung der alten Sitzungsperiode kraft Gesetzes als zunächst weiter geltend angeordnet, und Herr Treutler hat sich am 26.09.2024 an die bisher geübte Praxis gehalten!
I. Konstituierung
§ 1
Erste Sitzung des Landtags
(1) Der Landtag tritt spätestens am 30. Tage nach der Wahl zusammen.
Zu der ersten Sitzung wird der Landtag von der bisherigen Präsidentin beziehungsweise dem bisherigen Präsidenten einberufen.
Was Sie anführen, dürfte diesen Ursprung haben:
Hat die ehemalige Landtagspräsidentin anlässlich der Sitzung eigenmächtig Tagesordnungspunkte eingefügt, die von der bisherigen Verfahrensweise abweichen?
Hat sich daran ein Kurzzeit-Alterspräsident zu halten?
Übrigens:
Man kann schon dem Wähler die Entscheidung überlassen, wie er mit einer „Sünderin“ verfährt, und der hat mit seiner Stimme für Frau Muhsal dem Herrn Voigt den Kaffee versalzen – siehe Ergebnis Erststimmen im Wahlkreis Saale-Holzland-Kreis II.
Die ehemalige Landtagspräsidentin lädt ein und gibt eine Tagesordnung vor. Von dieser tagesordnung kann mit Stimmenmehrheit abgewichen werden (sog. Selbstbestimmungsrecht des Parlamentes). Der Alterspräsident hat jedoch weder die Tagesordnung abgearbeitet noch über eine Abweichung abstimmen lassen. Er hat anmaßend gehandelt, widerrechtlich Meldungen nicht zugelassen, widerrechtlich Sprechverbote erteilt, widerrechtlich Ordnungsrufe erteilt, wollte sogar die Mikrofone abstellen lassen. Und das, obwohl er auf die Widerrechtlichkeit seines Tuns hingewiesen wurde.
Natürlich kann man als Wähler auch Betrüger wählen. Aber man muss nicht. Auch die Mitglieder des Landtages dürfen wählen wen sie wollen.
„ … Auch die Mitglieder des Landtages dürfen wählen wen sie wollen.“
Soweit zum Thema „Fraktionszwang“ …
Die Änderung der bisherigen parlamentarischen Gepflogenheiten ist vergleichbar mit der Kundin, die im Supermarkt einen Liter Milch aus dem Angebot für 80 Cents zur Kasse schleppt und dafür € 1,50 zahlen soll.
„Gerade geändert worden“ hört sie von der Kassiererin.
Wenn sie sich beim Filialleiter beschwert, sagt ihr der:
1. € 1,50 ist der richtige Preis.
2. Die Kasse wird geschlossen, die Kundin soll sich gefälligst an der einen offenen Kasse mit der langen Schlange nochmals anstellen.
( Wahrscheinlich bei EDEKA „Wir haben was gegen Blau“. Das Zurückrudern kam ziemlich flott … ).
Hallo Elena, sind Sie geimpft?
Was tut das zur Sache, liebe Frau Hansen???? Dürfen hier neuerdings nur Ungeimpfte mitmachen????
War ein Ausdruck spontanen Ärgers, liebe GJ. Ich hätte genauso gut, schlecht oder polemisch fragen können: Gucken Sie Tagesschau? Nichts für ungut und trotzdem ein schönes restliches Wochenende!
Ja, mehrfach. Vor kurzem eine Auffrischung gegen Tetanus.
Hilft Ihnen das irgendwie weiter?
Wahrscheinlich correctiv-Mittäterndes, oder sonstwie vergleichbar faktenschreckend.
Denn sonst wäre „Elena“ klar daß der Vorwurf „Der Alterspräsident hat jedoch weder die Tagesordnung abgearbeitet“ unsinig ist denn eben diese Abarbeitung wurde durch die massive Bedrängung vor allem durch den C-Parteienvertreter mit tiefroter Untersützung notorisch sabotiert. Man hat ihn stattdessen nicht mal ausreden lassen sondern regelrecht nötigen wollen einer Forderung deren Zulässigkeit fraglich ist entgegen aller Gepflogenheiten stattzugeben.
Und nur weil diese notorisch geplanten Querulanten dem Alterspräsidenten widerrechtliches Verhalten vorwerfen bedeutet das noch lange nicht daß dies auch der Wahrheit entspricht, und selbst wenn ist noch lange nicht alles was rechtlich zulässig ist auch legitim.
Der Gipfel der Geschmacklosigkeit ist die Tatsache, daß der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichts bei der konstituierenden Sitzung anwesend war und per Handy oder Gespräch oder Zeichen seine Parteigenossen von der CDU instruieren konnte, wie sie vorgehen sollten, um der AfD das Gewohnheitsrecht zu verweigern.
Was für eine miese Posse.
In der „Zeitung mit den vier Buchstaben“ ist heute über die Sitzung des Landtagsvzu lesen
„ Die anderen Parteien hatten im Vorfeld eigentlich in Aussicht gestellt, der AfD einen Vizepräsidenten-Posten zu gewähren.“
Aaah ja …
Über die Maaßen großzügig …
Mir sinne über einige Wortpaare:
* Bürgerliche Demokratie – Wehrhafte/Unsere Demokratie
* Übergesetzliches Handeln – Kalter Bürgerkrieg
* Verschränkung der Macht – Umbau der Bürgerrechte in Bürgerpflichten
* Freiheit der Meinung – Glaubensbekenntnis zu einer Pseudoreligion
Ich will die Bonner Republik zurück. Sie war zwar nicht vollkommen, aber lebenswert.
Es ist ein der Demokratie unwürdiges Schauspiel.
Angeführt von den „christlichen“ „Demokraten“.
🤮
( ‘schulligung. Geht nicht mehr anders … ).
Das Volk weiß nichts und versteht doch alles. Wie sagt der Volksmund: „Politik ist ein schmutziges Geschäft“. Wie recht er hat. P.S.: Und danke, liebe Foristen, für das Schlusswort. Ich bin ein Jahr älter als Herr Treudler. Also quasi der Alterspräsident hier. Und noch eins: Anträge zur Geschäftsordnung können erst nach der Wahl des Präsidiums entgegen genommen werden! Danke.
🙌🙌🙌🙌
ICH BEANTRAGE DIE FESTSTELLUNG DES ALTERS ALLER FORIST*/-/:/_/•/Innen !!
🥳
Alterspräsident?
Zwischen den Zeilen lesen ergibt folgende Geburtsjahrgänge!
Zwei Foristen: 1946
Ein Forist: 1947
Eine Foristin: 1948
Sie: 1950 (Eigenbekundung)
Ein Forist hat mal den Jahrgang 1957 lobend erwänhnt?
Beim Herrn Kelles Wikipediaeintrag stimmt nur Name & Geburtsdatum 1959 (so seine Eigenbekundung)
Eine Foristin 1963 o. 64 (Abitur 1983)
Übrigens:
Ein Dr. Dieter Zorn war 1968 als Fähnrich und Zugführer in Alarmbereitschaft, („Prager Frühling“) das kann nur eine Namensgleichheit sein, denn mit 18 Jahren erreichte man weder diesen Dienstgrad bzw. Dienststellung in der BW.
Hallo Günther M. , gerne unterstütze ich ihre Studie über uns Floristen mit meinem Geburtsjahr 1973. Ich finde es spannend, was sie da machen. Informieren Sie uns über die Fortschritte Ihrer Arbeit?
Foristen waren gemeint 😏
Aha, die Bemerkung „Ein Jahr Kelle Blog Studium“ haben Sie nicht vergessen!
Nun sind Unterstützungsangebote ja gut und schön – nur – können Sie sich noch erinnern – der Mercedes 300 SL mit Flügeltüren und meine fehlenden Euronen?
@Günther M.,
die Idee hat einen gewissen Charme. Wenn das aber aussagekräftig sein soll, dann sollten wir das breiter anlegen, denn die Zahl der Leser hier ist ungleich größer (deutlich vierstellig jeden Tag), als die der aktiven Diskutanten.
Ich werde das Thema mal im nächsten Newsletter ansprechen, den auch etwa 1200 Leute bekommen. Da ist das Datenmaterial dann aussagekräftiger.
Gruß, Klaus Kelle
So, ich verabschiede mich nach diesem ereignisreichen Tag in den bayrischen Abend – mit Haxen, Brezn, Obatzem & Co und der einen oder / und anderen ( echten ) Maß !
In München????
Na, do is fui zu g‘fährli …
@Günther M.
Sie irren sich bzgl. meines Glaubens und meines Wahlverhaltens. Tut aber eigentlich nichts zur Sache selbst.
Ich habe nicht das Verhalten der CDU verteidigt, sondern habe das Verhalten der Afd kritisiert. Die CDU verhält sich meiner Meinung nach so, wie es wohl Anhänger christlicher Lehren bezeichnen würden: Scheinheilig. Jetzt, wo sie wider Erwarten nicht mehr stärkste Kraft geworden sind, entdecken sie plötzlich, dass eine Änderung der GO für sie nützlich, ja gar nötig ist. Sowas…
Hr. Treutler hat sich im weitesten Sinne auf ein Art Gewohnheitsrecht berufen und das in seiner Ansprache auch deutlich gemacht. Er hat im Prinzip negiert, dass sich der Landtag selbst auch während der erstzen Sitzung eine GO ändern kann. Das wurde gerichtlich dann auch bestätigt.
Meiner Meinung nach haben sowohl die CDU als auch die Afd nicht im Sinne einer gedeihlichen und für das Land positiven Weise gehandelt. Die CDU durch ihre scheinheilige „Erkenntnis“, schnell die GO zu ändern, und die Afd durch die provokante Aufstellung einer wg. Betrugs verurteilten Person, bei der im Vorfeld schon klar war, dass sie keine Mehrheit bekommen würde, und wohl nur rein als Eskalation gedacht war.
@Elena,
Antwort weiter unten.
@Elena,
Ihnen ist doch bestimmt bekannt, dass das, was jetzt vom Thüringer Verfassungsgericht als Änderung zur Geschäftsordnung beschlossen wurde, die Grünen bereits in der letzten Legislaturperiode beantragt hatten?
Die CDU hatte den Antrag abgelehnt – weil sie hoffte, stärkste Kraft im Parlament zu werden, damit den Alterspräsidenten zu stellen, der dann nach den alten Spielregeln verfahren hätte.
Aus meiner Sicht (parteilos):
Herr Treutler hat sich am 26.09.2024 an die bisher geübte Praxis gehalten!
Herr Treutler hat sich am 28.09.2024 an die Vorgaben des Thüringer Verfassungsgerichts gehalten!
Alles Weitere ergibt sich in den kommenden Jahren mit diesem Vierparteienkonglomerat einerseits und der AfD als Opposition!
Übrigens:
Eine Schadensersatzforderung des Landtags gegen Frau Muhsal in Höhe von 6.436 Euro wurde vom Thüringer Oberlandesgericht verworfen.
Also:
Sollten Sie CDU-Mitglied/Wählerin sein – in der Glaubensrichtung steht doch die Vergebung ganz weit vorne, oder irre ich (Agnostiker)?
Insbesondere der vorletzte Fakt wird nirgends berichtet …
Hi
ich hab am Wochenende keine Nachrichten geschaut.
gab es eine neue sitzung ?
@Elena,
ich musste erst mal kramen – schön von Ihnen zu lesen.
Zum Thema führten die Herren Max Bauer und Philip Raillon von der ARD-Rechtsredaktion – also keine AfD Anhänger – am 07.09.2024 15:27 Uhr aus:
Titel:
Nach der Wahl in Thüringen, Fallstricke für den neuen Landtag.
[…]
Leider ist diese Situation nicht genau geregelt.
„In der Geschäftsordnung steht zwar, dass neue Bewerberinnen und Bewerber vorgeschlagen werden können, wenn ein Kandidat nicht gewählt wird.
Aber wie das genau abläuft und ob zum Beispiel die zweitstärkste Fraktion nach der AfD zum Zug kommt, ist nicht ausdrücklich festgelegt.“
[…]
Nun ist es geregelt, und die Thüringer erleben gerade, wie sich die Verlierer im Nachgang zu Wahlsiegern erklären – mal schauen, wie es ausgeht.
@Günther M.
In der Geschäftsordnung steht: „Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten vor“….“gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ergibt sich keine solche Mehrheit, können für weitere Wahlgänge neue Bewerberinnen beziehungsweise Bewerber vorgeschlagen werden.“
Die Afd interpretierte dies so, dass NUR Vorschläge der stärksten Fraktion damit gemeint seien, auch wenn die vorgeschlagene Person nicht gewählt wird. Bei einer solchen Auslegung und Beharrung darauf könnte die Arbeitsaufnahme des Landtages komplett verhindert werden (was dann ja auch zunächst geschah). Die Geschäftsordnung aber gibt sich der Landtag in eigener Machtvollkommenheit mit seinen Mehrheiten. Das hat das Gericht durch seinen Beschluss ermöglicht.
https://www.thueringer-landtag.de/fileadmin/Redaktion/Organigramm_GO_Gesetze_Arbeitsplan/geschaeftsordnung_des_thueringer_landtags_02.pdf
Es wird, auch hier, immer wieder aufgeregt über undemokratische Verhaltenweisen und Missachtung von Mehrheiten getextet, scheinbar ohne die GO überhaupt zu kennen.
Der Alterspräsident hat ja schon widerrechtlich gehandelt, als er sich weigerte, selbst nach Aufforderung, die Beschlussfähigkeit festzustellen. Siehe §1 der GO.
Damit entschuldige ich keineswegs das Verhalten der CDU. Die hat sich wie schon erwähnt, nicht sonderlich klug verhalten.
@Elena,
ich darf Sie mal ergänzen:
Die (neue) Geschäftsordnung gibt sich der Landtag in eigener Machtvollkommenheit mit seinen Mehrheiten.
Das hat das Gericht durch seinen (nachträglichen) Beschluss ermöglicht.
Die Afd interpretierte in Person von Herrn Treutler den Ablauf der konstituierenden Sitzung gemäß der Drucksache 7/10000 von der 7. Wahlperiode über die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags – hier besagt der § 2, Absatz 2:
(Auszug)
„Die s t ä r k s t e Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten vor.
Die a n d e r e n Fraktionen schlagen jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin beziehungsweise zum Vizepräsidenten vor, sodass jede Fraktion im Vorstand des Landtags mit einem Mitglied vertreten ist.“
* Diese Geschäftsordnung sah nicht vor, dass bei Scheitern von Kandidaten der stärksten Fraktion andere Fraktionen dann ihrerseits Vorschläge für das Präsidentenamt machen können.
(Denen standen lt. § 2, Absatz 2 lediglich die Vizepräsidentenposten zu.)
* Das hätte in der Praxis bedeutet:
Nach Ablehnung von Kandidat 1 geht es munter weiter mit Wahlvorschlägen bis zum letzten Abgeordneten der stärksten Fraktion?
Und endet in einer Blockade/Pattsituation – wie Sie richtig anführen und im Netz zigfach erläutert wird – ein Unding!
Zum Nachbarn schauen und lernen, wie wenigstens teilweise der Wählerwille abgebildet wird?
In Österreich ist es zur politischen Praxis geworden, dass die mandatsstärkste Partei den Präsidenten stellt (nicht wählt), die zweitstärkste den zweiten Präsidenten und die drittstärkste Partei den dritten Präsidenten des Nationalrats.
In dem Bundesland Thüringen hat der Souverän entschieden, wer die „erste, zweite und dritte Geige“ spielt!
Also:
Machen wir es doch wie unsere klügeren Nachbarn, dann braucht’s kein so kindisches Gezerre/Geblöke wie es um diesen läppischen Verwaltungsakt in Thüringen geschehen ist.
Aber:
Es ist, wies ist – die Würfel sind (erstmal) gefallen!
Apropos Sperrminorität – die hatte im Bundestag von:
1957 – 1966 die SPD,
1969 – 1982 die CDU,
1982 – 1998 wieder die SPD
Niemand ist auf die Idee gekommen deshalb eine Geschäftsordnung zu ändern.
* Güldne Zeiten statt Düringer Mettbrötchen ?!
@ Günther M.
Noch in § 1 Satz (4) steht: „Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wählt der
Landtag die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten, die Vizepräsidentinnen…..“ usw.
Also die zeitliche Abfolge eindeutig: Feststellung der Beschlussfähigekti, danach Wahl des landtagspräsidenten.
Doch soweit ließ es Hr. Treutler in seiner Funktion als Alterspräsident aber gar nicht kommen. Deshalb erfolgte doch die (lautstarke) Intervnetion der CDU. Auch der Landtagsdirektor wies Hr. Treutler auf die Rechtswidirgkeit seines Tuns hin (rechtlich fragwürdig waren ja schon seine Rede, die nicht neutral war, aber das nur bebenbei).
Warum wohl ließ Hr. Treutler die nach der GO des Landtags vorgeschriebene Feststellung der Beschlussfähigkeit nicht zu? Weil mit einer solchen Feststellung eine Änderung der GO des Landtages mit einfacher Mehrheit möglich ist. Und zwar z.B. den von Ihnen erwähnten §2, Abs. 2, wo es heißt „Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten vor“….
In eigener Machtvollkommenheit hielt sich Hr. Treutler nicht an die GO des Landtages. Zumindest bis zur Feststellung der Beschlussfähigkeit des Landtages MUSSTE Hr. Treutler der GO des Landtages folgen. Das hat er rechtswidrig verhindert. Die Afd hätte nach einer absehbaren Änderung des §2, Abs. 2 die Möglichkeit gehabt, dies vom Verfassungsgericht überprüfen zu lassen (was sie jetzt nach der Konstituierung ja auch macht), nur hätte dies wenig Aufsehen gemacht. Die Afd wollte den Eklat, darauf deutet alles hin, bis zur provokanten Aufstellung einer wegen Betrugs Verurteilten.
Dieser Eklat hat seine Schuldigkeit getan, nicht die Afd wird ihres rechtswidirigen Verhaltens wegen beschimpft, sondern die anderen Parteien wegen „undemokratischen“ Verhaltens. Wobei dann doch die Frage zu beantworten wäre, wieso eine mit Mehrheit geänderte GO undemokratisch sein sollte.
Dass es anderswo „klügere“ GOs gibt, dem widerspreche ich nicht. Im Übrigen freut mich, dass Sie, im Gegensatz zu vielen anderen, mit einer wohltuende Ruhe und Sachlichkiet das Thema diskutieren.