Höcke (AfD) überwacht Verfassungsschutz in Thüringen

Die AfD hat im Thüringer Landtag einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der sich mit dem Landesamt für Verfassungsschutz beschäftigen wird. Die AfD brauchte dazu – nach dem starken Ergebnis der Landtagswahlen – keine Stimmen aus den Reihen der anderen Parteien. Im Mittelpunkt der Untersuchungen soll die Amtsführung des dubiosen thüringischen Verfassungsschutz-Chefs Stephan Kramer stehen. Im Raum stehen Vorwürfe, Krämer habe sein Amt zu politischen Zwecken missbraucht.

Kramer hatte die Höcke-AfD schon vor Jahren als „gesichert rechtsextrem“ einordnen lassen. Vermutlich wird Björn Höcke deshalb auch seit längerem mit geheimdienstlichen Mitteln überwacht. Höcke selbst hatte Kramer als „politischen Agitator“ bezeichnet, der die AfD zerstören wolle.

 

 

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Dieser Artikel wurde 31 mal kommentiert

  1. Gerd_ Rau Antworten

    Das die Wahlsieger in Thüringen die Möglichkeiten nutzen, die Sie haben um Dinge die falsch laufen zu korrigieren ist doch normal. Und Höcke hat mit dem was er über Kramer sagt Recht.

  2. Achim Koester Antworten

    Wie man lesen konnte, hat der „Herr“ Kramer nicht einmal die berufliche Qualifikation (Richteramt) für seinen Posten, wahrscheinlich kam er über eine parteipolitische Intrige zu seinem Amt. Weg mit ihm, unfähige Leute hatten wir lange genug in der Regierung.

    • H.K. Antworten

      Wenn alle „Unfähigen“ aus Bundes- und Landesregierungen „weg“ wären, würde dieses Land nicht mehr regiert werden.

      Wäre vielleicht besser …

  3. Johannes Antworten

    Dieser U-Ausschuss ist richtig.

    Kramer soll nach verschiedenen Berichten seit geraumer Zeit einen „Privat-Krieg“ gegen die AfD führen und dabei auch vor unlauteren Mitteln nicht zurückschrecken.

    Es ist an der Zeit, dort einmal ordentlich durchzulüften.

    • H.K. Antworten

      Wir sollten nicht zuviel von diesem U-Ausschuß erwarten.

      Was sollte groß herauskommen in einem Bundesland, in dem

      a) demokratische Wahlen „rückgängig gemacht“ werden

      b) ein kommunistischer Ministerpräsident per „ordre de Mutti“ inthronisiert wurde

      c) nach einer „demokratischen Wahl“ der Wahlsieger geächtet wird als hätte er fern-übertragbare Ganzkörperkrätze

      d) in dem ein Kandidat einer „christlichen“ „demokratischen Partei an Hörstörungen leidet, die Grundrechenarten nicht beherrscht und meint, es müßte nicht der Wahlsieger mit 32 % die Regierung bilden, sondern ER habe mit 23 % „einen klaren Wählerauftrag“ erhalten ?

      WSS soll in DIESEM Land herauskommen ?

      Die Zeiten von Berhard Vogel sind für Thüringen endgültig vorbei.

      Er ruhe in Frieden.

  4. H.K. Antworten

    By the way:

    Habe gerade mal den Lebenslauf von Thomas Haldenwang durchgeschaut.

    Da ist ebenfalls nichts von „Richter“-Tätigkeit zu finden.

    Wenn bei einem Präsidenten eines LANDES-Verfassungsschutzes die Richtertätigkeit erforderlich war, dürfte das doch nach meinem Verständnis auch oder besser: ERST RECHT für den Präsidenten des BUNDES-Verfassungsschutzes gelten – oder liege ich da mit voller Länge auf dem Schlauch ?

    • GJ Antworten

      Da korrigiere ich Sie, lieber H.K. Die Regeleinstiegsqualifikation ist die BEFÄHIGUNG zum Richteramt und nicht, daß man tatsächlich als Richter gearbeitet haben muß. Die Befähigung hat, wer erfolgreich das 2. Jurastaatsexamen abgelegt hat. Die trifft auf Herrn Haldenwang zu. Herr Kramer hat Jura studiert, aber ABGEBROCHEN. Einen Studienabschluß hat er später in einem sozialpädagogischen Studien gemacht. Er hat demnach KEINE Befähigung zum Richteramt. Es gibt in atypischen Einzelfällen die Möglichkeit, bei einem Kandidaten auf diese Regelbefähigung zu verzichten. Dies bedarf aber einer umfassenden, nachvollziehbaren Begründung nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine solche Begründung ist mir in diesem Fall nicht bekannt. Das kann und wird hoffentlich vom U-Ausschuß hinterfragt und geprüft. Als Ausnahmebegründung reicht jedenfalls nicht aus, daß er ein bestimmtes Parteibuch hat oder daß er verspricht, die AFD zur Strecke zu bringen.

      • H.K. Antworten

        Ah, man merkt doch, daß ich nur vom Dorf komme …

        D.h. der von Klaus Kelle gerne, immer öfter und immer wieder zitierte Herr Helferich hätte auch Verfassungsschutzpräsident werden können, denn er hat das 2. Staatsexamen abgelegt und ist zugelassener Rechtsanwalt ?

          • GJ

            Und Herr Scholl erst – der WAR sogar Richter. Richter Gnadenlos.

          • .TS.

            @GJ: Jetzt hatte ich versehentlich zuerst „Scholz“ gelesen – meine Güte, was für ein Schreck am Abend!

            Nun ja, schauen wir mal was man sich im überschaubaren mitteldeutschen Bundesland alles an Schmutzeleien und Sabotage einfallen lassen wird um dem Tribunal zu entkommen

  5. S v B Antworten

    Wo Herr Kelle wohl das auffallend zivilisierte, vorteilhafte Konterfei von Stephan Kramer aufgetrieben haben mag? Bis dato ist einem im Netz nämlich meist völlig, aber wirklich völlig anderes untergekommen. Egal. Ein solcherUntersuchungsausschuss zu den Machenschaften des Thüringer Landes-Verfassungsschutz-Chefs ist längst überfällig. Ich wünsche den Initiatoren Glück und den erhofften Erfolg!

  6. Dr. Hildegard Königs-Albrecht Antworten

    Mit den Fotos ist das so wie mit den Wahlversprechen.

    Vor der Wahl sieht der Kandidat gut aus und verspricht alles, was sich der Wähler wünscht.

    Nach der Wahl lässt der Gewählte sich gehen, sieht aus wie ein Penner und an seine Versprechungen kann er sich entweder nicht erinnern oder die Weltlage hat sich so dramatisch geändert, daß er leider leider andere Prioritäten setzen muß.

    • H.K. Antworten

      Es geht das Gerücht, daß Merz und Klingbeil am Donnerstag mit Vollbart ins Parlament kommen, um sich „hip“, „woke“ und „grün“ zu zeigen.

      Bei Esken habe ich da Zweifel …

      🫣

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