Gute Nachrichten vom Rechtsstaat: Das Landgericht Regensburg hat einer Referentin der linksextremen und mit Millionen aus öffentlichen Haushalten finanzierten Amadeu-Antonio-Stiftung untersagt, den Popsänger Xavier Naidoo als Antisemiten zu bezeichnen. Die Richterin kam zu dem Ergebnis, die Referentin der dubiosen Stiftung habe ihren Vorwurf nicht ausreichend belegen können. Wörtlich hatte die Dame bei einer Veranstaltung im bayerischen Straubing gesagt:“Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar.“ Der 46-jährige Sänger wies die Vorwürfe rundheraus zurück und erwähnte, dass sein Sohn einen hebräischen Namen trage.

Die Amadeu-Stiftung, die von der früheren Stasi-Spitzelin Anetta Kahane geleitet wird, ist bekannt für Schmutzkampagnen gegen Personen und Organisationen, die irgendwie nicht links genug sind. Erst 2016 hatte der Bundesvorstand der Jungen Union (JU) einen Antrag beim CDU-Bundesparteitag eingebracht, die staatliche Förderung der Amadeu-Antonio-Stiftung (AAS) einzustellen und „auf Basis der getätigten Aussagen ihrer Vertreter und öffentlichen Kundgaben“ vom Verfassungsschutz überwachen zu lassen.

Natürlich wurde das nicht beschlossen, sondern weiterverwiesen. Und natürlich findet sich im Bundestag bis heute keine Partei, die dem Treiben der Kahane-Truppe endlich den Geldhahn zudreht.

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Dieser Artikel wurde 9 mal kommentiert

  1. Alexander Droste Antworten

    Man sollte sie auch gleich mit dr Antifa zusammen als Terrororganisation einstufen. Diese Leute erteilen anderen Gruppierungen Redeverbot und bedrohen sie mit Gewalt.

  2. colorado 07 Antworten

    „Strukturell nachweisbar“: Was ist das für ein Geschwurbel? „Strukturell nachweisen“ kann man nahezu alles.

  3. S v B Antworten

    Besagter Stiftung könnte man vielleicht empfehlen, endlich eine den veränderten Umständen angepasste, also zeitgemäße, Neuauflage des berüchtigten Hexenhammers herauszugeben. Diese könnte für die Stiftung quasi als Weißbuch herhalten; sie wäre zudem vielleicht hilfreich beim Ausschnüffeln unliebsamen Gedankenguts, für die Beschuldigung und Strafzuführung gesinnungsverdächtiger Zeitgenossen hilfreich. Das StGB reicht da keinesfalls.

    Wie colorado 07 schon andeutet, würde alleine die Akzeptanz der Beschuldigung von „strukturell Nachweisbarem“ in einem Rechtsstaat nicht nur eine totale juristische Entgleisung sondern auch eine unberechenbare und dabei hochgefährliche Zumutung für der Gesellschaft bedeuten. Dass es überhaupt Leute gibt, die sich nicht entblöden, solche abartigen Forderungen bzw. Anklagen öffentlich zu äußern, ja dahingehend gar ein Gerichtsverfahren anzustreben, sollte in uns allen die Alarmsirenen schrillen lassen.

    • S v B Antworten

      PS: Ich verweise nochmals auf einen wunderbaren „Song“ des politisch ebenfalls etwas unkorrekten Österreichers Andreas Gabalier, den er vor ein paar Jahren im Duett mit seinem „Bruder im Geiste“ Xavier Naidoo irgendwo live gesungen hat. Die Videoaufzeichnung müsste auf YouTube sicher noch zu finden sein. Titel: A Meinung ham, dahinter steh’n. Toll!

  4. Sebastian Antworten

    Diese Frau ist genauso paranoid wie Jutta Ditfurth. „Antisemitismus“ ist für diese Leute ein Fetisch. Kahane ist ja selbst Jüdin.

    Sie gehört zu den Linken, für die Rechte, die nicht auch antisemitisch sind, etwas Unvorstellbares sind. Na ja. Und da hilft man dann eben ein bißchen nach, bevor man das eigene Weltbild hinterfragt. 🙂

  5. Wolfgang Andreas Antworten

    Das sogenannte „Netzwerkdurchsuchungsgesetz“
    wurde unter Maas vor fast leerem Plenum am Freitag (!!) durchgeboxt. – Es gibt Parallelen zu der berüchtigten „Notverordnung zu Schutze von Volk und Staat“, die Hitler dem grippekranken Reichspräsidenten Hindenburg im Schein des brennenden Reichstages abluchste. Nach dieser „Notverordnung“ wurden bis zum Zusammenbruch Menschen verhaftet, eingesperrt und hingerichtet, da sich die Nazis diese zeitlich begrenzte Verordung immer rechtzeitig verlängerten (das Ermächtigungsgesetz machte es möglich!). – Alles war ja dann „rechtmäßig“! – Die Demokraten im Bundestag geben ein trauriges Bild ab, indem sie diese „Stiftung“ bestehen lassen. –
    Zu den Anträgen der Jungen Union, Herr Kelle, wäre noch zu bemerken: Als am Parteitag unter Gewürge, Protest und nochmaliger Abstimmung, das Ende des Doppelpasses die Mehrheit erhielt, sagte die Kanzlerin Minuten später vor den Kameras: Dos mochen mir nich!

  6. W. Lerche Antworten

    Wer weiß, was die Kahane von anderen weiß, als erfahrene Stasi-Spitzelin. Was ich ungeachtet dem oben Kommentierten ärgerlich finde, ist die Verwendung meines schwer erarbeiteten Steuergeldes für diese und andere ideologische Truppen.
    Der Nutzen dieser Leute für unsere Gesellschaft ist gleich MINUS.

  7. Heidi Bose Antworten

    Seit 2015 bin ich rechts. Und ich bekenne mich zu meiner historischen Schuld gegenüber Juden. 5 Mio Juden in Deutschland? Herzlich willkommen! Eine Schuld gegenüber Muslimen habe ich nicht!

  8. Werner Meier Antworten

    Der Amadeu-Antonio-Stiftung ist wohl auch „struktureller“ Rechtsbruch nachzuweisen bzw. ideologisch bedingte Willkür, ausgerechnet bei einem der wichtigsten demokratischen Rechte, der Meinungsfreiheit.

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