Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe droht in Deutschland demjenigen, der verheiratet ist aber „mit einer dritten Person eine Ehe schließt“. Vor dem Hintergrund dieser unmissverständlichen Aussage im deutschen Strafgesetzbuch erstaunt ein Vorgang, der sich in dieser Woche in Pinneberg (Schleswig-Holstein) ereignet hat. Dort genehmigte die Kreisverwaltung, dass ein syrischer Flüchtling, der dort seit 2015 mit seiner Frau und vier Kindern lebt, seine Zweitfrau aus Syrien nachkommen lassen darf. Dies sei, erklärte ein Sprecher der Behörde, keine pauschale Regelung, sondern im „Interesse der Kinder“. Bin gespannt, wie die Staatsanwaltschaft das sieht…

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Dieser Artikel wurde 17 mal kommentiert

  1. Hannah Antworten

    Unglaublich oder…. Ich hab‘ das auf Focus online und der Bild online gelesen.
    —-
    Zitat in dem Bericht von focus online:
    Natürlich wolle man Bigamie (Ehe mit mehreren Partnern) nicht unterstützen, jedoch habe man keine Möglichkeit, „auf Eherechte anderer Staaten einzuwirken“.
    —-
    Ich will auch gar nicht auf die Ehrechte anderer Staaten einwirken. Ich möchte das hier unser Recht und Gesetz vertreten werden.

    • Uwe Emm Antworten

      Aber was haben …wir…mit den Eherechten anderer Staaten zu tun?

      Was bitte?

      Hier laeuft sovieles falsch.
      Wann wird hier einmal richtig nachgedacht.

      Die permanente heuchlerische Toleranz wg. allem…ist unertraeglich!

  2. Alexander Droste Antworten

    Mich wundert es nicht. Gibt es doch jetzt eine Zweiklassengesellschaft. Die neudeutsche privilegierte Oberschicht aus muslimischen Analphabeten und der biodeutschen Unterschicht, die sich jeglicher Rechtsauslegung beugen muss. (Sarkasmus aus). Ist zwar übertrieben, aber solche Gefühle drängen sich auf, wenn man Berichte sammelt und Statistiken liest.
    An alle Rechtsverdreher in Deutschland: Auch Ausländer haben sich uneingeschränkt deutschen Gesetzen zu fügen, auch deren Anwälte und Richter.
    Der zitierte Sachverhalt ist rechtswiedrig, die Erlaubnis unwirksam. Was steht eigentlich auf Gesetzesbruch durch Organe der Exekutiven?

  3. Juvenal Antworten

    Es gilt halt internationales Privatrecht. Und wir haben dem allen irgendwann zugestimmt:
    – mehrere Frauen
    – Heirat per Telefon (Handschu-Ehe) / Zwangsverheiratung
    – Ehrenmorde
    – Kinderehen
    – Scharia-Anwendung
    – Züchtigung von Frauen
    – usw usw halten munter Eingang in unser Land und „natürlich“ können wir nix dagegen tun. Gott bewahre, dass wir unsere Gesetze anpassen.

    Hatte heute gerade eine interessante Unterhaltung: Jetzt verstehen wir hoffentlich besser, wie hilflos unsere Großeltern bei Hitlers Machtergreifung war …. war ja am Anfang nur das geltende Recht.

  4. Konrad Kugler Antworten

    Sind Richter Deppen? Die Frage muß erlaubt sein, wenn das BVerfG es nicht für strafwürdig hält, wenn man Soldaten – Staatsorgane(!) – als Mörder bezeichnet.

  5. maja1112 Antworten

    Was soll man da noch kommentieren, da fällt einem ja das Essen aus dem Mund wenn man sowas liest. Ich befürchte, daß das der zaghafte Anfang war, denn wie sagte Juncker, erstmal machen und wenn kein Widerstand kommt dann bleibt es so
    (einfach ausgedrückt). Wir können auch nicht sagen wehret den Anfängen, denn wie sollen wir uns wehren, in 4 Jahren, dann ist es zu spät. Nochmal 4 Jahre Merkel überleben wir nicht.

  6. Juvenal Antworten

    Vielleicht müssen wir mal aus unseren bequemen Wohlstandssesseln raus und auf die Straße „Wir sind das Volk“!
    Diese ganze Flutung – jedes Jahre eine deutsche Großstadt mit ca. 300.000 Migranten ist ja noch nicht einmal im Parlament diskutiert, geschweige denn beschlossen worden.

  7. H.Urbahn Antworten

    Wozu haben wir eine Rechtsordnung? Bei unseren Behörden heißt es doch wohl inzwischen die Regelungen des Islam haben prinzipiell Vorrang vor dem Grundgesetz unf den deutschen Gesetzen.

  8. W. Lerche Antworten

    Wer sich auf geltendes Recht konzentriert und darauf beruft, kommt damit nicht weiter. Insofern führen alle Empörung und alles Kommentieren ins Leere.

    Auch dieser Vorgang bestätig, dass sich zunehmend in unverschämter, rücksichtsloser Weise das „Recht“ für die „Interessen“ vergewaltigt wird.
    Als Normalo ohne Gerichtserfahrung lernte ich letzte Woche, dass das Bindeglied zwischen Gesetz und richterliche Entscheidung die sog. „rechtliche Bewertung“ ist. Der Spielraum hierbei ist um so größer, je schlechter, lückenhafter, unpräziser das Gesetz geschrieben ist. Das erklärt mir, warum von SPD + Grünen in 2004 die Gesundheitsreform und Hartz 4 so grottenschlecht in Gesetzestext gefasst haben. Dahinter steckt nicht zwangsläufig Unfähigkeit, sondern möglich auch hinterlistiges Kalkül. Kommt darauf an, wessen Interessen damit tangiert werden.

    Beispiel: Ich zahle jährlich 1.000 Euro meines Ersparten auf mein Sparkonto. Nach 10 Jahren bekomme ich ausgezahlt 10.000 + Zinsen. Dann definiert die GKV den Gesamtbetrag als beitragspflichtiges „Einkommen“. Dann sagt ein Gericht: Ja, für Dich ist dies geltendes Recht, weil Du freiwillig versichert bist. Für alle anderen gilt das nicht, weil die „privilegiert“ sind. Der Gleichheitsgrundsatz gemäß GG sei angeblich gewahrt. 5 andere Gerichte hätten bereits ebenso entschieden. (wirklich wahr!) – Und genau so stelle ich mir das mit der „rechtlichen Bewertung“ bzgl. mehrerer Ehefrauen für Privilegierte vor.

    Hinzu kommt: Was heute Recht ist, das kann morgen „rückwirkend“ geändert werden.

    Da kann man sich ärgern und aufregen wie man will, es hilft und ändert nichts.

    Natürlich steckt dahinter das Establishment!
    Die vielen Analphabeten und mit „Integration“ verbundenen Problemen ist ihm egal. Das ist unser Problem, dafür sollen wir aufkommen. Unsere Lebensqualität interessiert nur insoweit, es dem Establishment nicht schadet! Strategisches Ziel und Gewinn sehen diese Leute in den Kindern. Die Anzahl muslimischer Kinder wird rasant zunehmen. Ein Teil diese Kinder wird in Deutschland gut ausgebildet und dann der Wirtschaft gewinnbringend zur Verfügung stehen. Der andere Teil bleibt halt im Islam gefangen, so wie bereits ihre Eltern und Generationen davor.
    Das erklärt auch Merkels und EU-Politik „alle nach Deutschland“.

    Und wenn „Industrie 4.0“ und „künstliche Intelligenz“ und „autonomes Fahren“ usw. viele Millionen heutiger Arbeitsplätze überflüssig machen wird, dann wird eine Heerschar von „hier schon länger Lebenden“ ebenso zur großen Masse derer gehören, die täglich mit irgendwas beschäftigt und unterhalten werden muss.

    Ich stehe auf dem Standpunkt: Wir dürfen unsere Heimat weder für’s Geschäft noch für „Gutes für die Welt tun“ hergeben.
    Die Verantwortlichen in Berlin und Brüssel sollten endlich (wirklich) ehrlich offenlegen, was sie mit ihrer Politik wollen, wofür und wogegen sie arbeiten!!!!
    Ob sie das wohl je tun werden?

    • W. Lerche Antworten

      Falls es jemand nerven sollte, dass ich in vielen Zusammenhänge das Establishment benenne, so sei an dieser Stelle daran erinnert, das 1% der Weltbevölkerung genau so viel besitzt wie die anderen 99%.
      Lt. Spiegel online besitzen 45 Deutsche so viel wie die ärmere Hälfte der Bevölkerung. Wer ernsthaft meint, das hat keinen Einfluss auf Politik und Justiz, der lebt entspannter.

    • Hildegard Königs-Albrecht Antworten

      Ob sie das überhaupt selbst wissen? Es geht doch nur um den augenblicklichen Machterhalt.

      • W. Lerche Antworten

        Das wissen sie. Die Lobby-Vertreter haben Dauer-Einlasskarten zu den Abgeordneten-Büros. Wenn dagegen ich den Reichstag mal von oben sehen will, benötige ich eine Art „Visum“ und erfahre Leibesvisitation. Es unangemeldet zu versuchen, kann vergebens enden. – Vor Merkel war der Reichstag für Normalos jederzeit zugänglich. Auch die große Wiese zwischen Kanzleramt und Reichstag durfte einst vom Volk genutzt werden.

        Der Machterhalt ist gewährleistet. Bei der BTW und dem Kampf jetzt um Posten geht es nur um Klöpfe. Die Macht lässt Spielraum für „Streit“ und Theater. Und einiges davon mag Fassade sein. So denken die Leute halt, dass es „echt“ sei. Hier mögen vielleicht Lobby-Interessen aufeinanderprallen, aber dass es dabei um unsere Interessen geht, daran glaube ich nicht.

  9. Heidi Bose Antworten

    Focus vom 26.01.2018:
    Die vier Kinder sind die leiblichen Kinder der Zweitfrau, die man nicht von der Mutter trennen möchte. Daher der Nachzug.
    Es gibt auch Fälle, da nimmt der Mann nicht die eigenen Kinder mit sondern die vom Bruder, dann können zwei Clans nachkommen. Hab ich jetzt nicht belegt, lässt sich aber in diversen Artikeln nachlesen.

  10. Klaus Hilbert Antworten

    Vor anderthalb Jahren geschah in Rheinland Pfalz folgendes: Ein Syrer war mit 4 Frauen und 23 Kindern eingereist, die alle mit Wohnraum und Geld versorgt wurden. Danach bekommen 5 Personen Harz 4, dazu Kindergeld für 23 Kinder.
    Das sind sicher alles hochgebildete Fachkräfte, auf die Deutschland händeringend seit Jahren wartet!
    Wie heißt es so schön? Über Spanien lacht die Sonne, über Deutschland die ganze Welt!

  11. J.Peerenboom Antworten

    J.Peerenboom, seit Jahren wohnt hier Fam. MIRI (Clan) aus dem Libanon, ein „Vater“ 2 Frauen mit 19 (alleine neunzehn Kinder bis 2007) fast alle Tatbestände des StGB erfüllt, wen stört es??? Abschieben, dass ich nicht lache……..

  12. Hannah Antworten

    Herr Kelle Sie schreiben: Bin gespannt, wie die Staatsanwaltschaft das sieht…
    Haben Sie dazu denn Informationen? Passiert da etwas seitens der Justiz?
    Ich habe die Befürchtung das geht jetzt 1-2 Wochen durch die Presse und dann passiert nichts.
    Kann man als Einzelbürgerin überhaupt etwas machen. Wo sollte man sich beschweren?!

  13. Dr. Inge Frigge-Hagemann Antworten

    Dass ein muslimischer Mann hier mehrere Ehefrauen haben darf, gilt schon länger.
    Als Herr Gauck noch Bundespräsident war, ist er nach Gelsenkirchen gereist, um einem muslimischen Mann, der mit 2 Ehefrauen in 1 Wohnung lebte (25 Jahre alt, arbeitslos, voll unterstützt), zum 7. Kind (3 von der einen Frau, 4 von der anderen) zu gratulieren und einen 500 €-Scheck zu überreichen! Da bleibt einem die Sprache weg.

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