Aus der Serie „Heitere Momente“ noch ein besonderes Schmankerl zum Wochenende. Der Europäische Gerichtshof (EUGh) musste sich jetzt mit der Klage eines erwischten Einbrechers beschäftigen. Der war sauer, dass man ihn in flagranti erwischt hatte. Sein Opfer, ein Mann aus Tschechien, hatte nach mehreren Sachbeschädigungen an seinem Haus die Nase voll. Er installierte eine Videokamera. Als der Einbrecher das nächste Mal auftauchte, wurde er von dieser Kamera bereits am Gartenzaun gefilmt, identifiziert und festgenommen. Und nun kommt das Beste: Der Kriminelle reichte Klage ein, weil er sich in seinem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt sah. Das gern von bürgerrechtsbewussten Zeitgenossen verwendete Argument: „Ich will das einfach nicht“ gilt natürlich auch für einen Einbrecher. Er will bei der Arbeit nicht gefilmt werden. Und er fand Gehör bei den Richtern. Dass der Einbrecher ohne seine Einwilligung in der Öffentlichkeit gefilmt wurde, stelle eine „Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte“ dar, urteilten die gestern. Wer eine Kamera anbringe, müsse darauf achten, dass nicht über sein Grundstück hinaus gefilmt werde. Und es bringt ja nun endlich auch für Straftäter Rechtssicherheit. Einfach vor Betreten eines fremden Grundstücks am Gartentor eine Maske aufsetzen. Dann kann nichts schiefgehen.

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Dieser Artikel wurde 12 mal kommentiert

  1. Docmed40 Antworten

    Gemäß der juristischen Denke logisch und konsequent, nach menschlich „normalem“ Empfinden einfach nur bescheuert!

  2. Bernd Helmut Minzenmay Antworten

    Verrückte Welt! Jetzt weiss ich auch endlich, weshalb die Leute in Italien immer schon die Fenster ihrer Häuser vergittert haben (und keine Kameras brauchen): Die Anständigen sitzen dahinter und die Strolche laufen draussen frei rum!

  3. heribert jopich Antworten

    es ist numöglich! Nicht nur in Deutschland jetzt auch schon in ganz Europa wird der Verbrecher und nicht das Opfer geschützt. Warum wundern sich eigentlich noch Politiker, dass immer mehr Bewohner zum Selbstschutz greifen. Vom Staat werdeb wir nicht gewschützt.

  4. Felix Becker Antworten

    Über kriminelle Steuerhinterzieher darf „man“ allerdings nicht nur Fotos, sondern ganze Filme veröffentlichen, ja „man“ darf deren Privatestes veröffentlichen. Schon komisch unsere „Gerichtswelt“

  5. Dieter Krüll Antworten

    Verbrecher, die sich auf ihre Selbstbestimmung berufen, sollten verpflichtet werden, überall ihr Gesicht zu verhüllen wie einige Burka-Frauen. Dann sind sie geschützt.

    Dieter Krüll, Neuss

  6. St.Ex Antworten

    Heiter Herr Kelle (?), da bin ich anderer Meinung. Sie haben es sicher ironisch gemeint. Ich empfinde die Rechtsprechung des EuGh als einen Schlag ins Gesicht der Anständigen. Wenn die Legislative und die Exekutive noch eine Zeitlang so weitermachen wird sich dieses Verhalten noch rächen. Der Souverän schweigt jetzt noch (bis auf einige wenige wie Sie und einige andere), aber wenn es dem Volk zuviel wird, dann steht es auf. Das kann ganz plötzlich kommen, nämlich dann wenn das Fass zum Überlaufen gebracht wird.
    Dann wird das Wehgeschrei einsetzen aber ich habe dann wenigstens den „Spaß am Untergang“.
    Nacht Deutschland!

  7. Thuleweit-Richter, christel Antworten

    Zu diesem Urteil fällt mir nur ein , Burka Tragen- Selbstbestimmung wahren,
    irgendwann werden hier so demokratische Verhältnisse herrschen wie in USA, der überbordende Täterschutz wird unser Rechtsystem auf den Kopf stellen und in die Selbstjustiz treiben.

  8. Johannes Fritz Antworten

    Frankreich musste doch auch dem Piraten Entschädigung zahlen, dem somalischen. Wundert dies Urteil da? Meine These bleibt: Noch ist es lustig, Gurken und Pizza normieren, Lachurteile und das Schadnagergesicht Van Rompuy. Aber warte, warte nur ein Weilchen. Hugh.

  9. Veronika Hartung Antworten

    Als ich die Geschichte in den Medien hörte, konnte ich es einfach nicht fassen. Wo ist in der heutigen Zeit der ‚gesunde Menschenverstand‘ geblieben Schon die Frechheit des Einbrechers, sich gegen die installierte Kamera zu wehren, spricht Bände.
    Es wundert mich immer weniger, dass in Großbritannien der Groll der Bevölkerung gegen die von der EU übergestülpten Gesetze immer größer wird und eines Tages wohl dazu beitragen wird, aus diesem Verein auszutreten. Leider ist das bei uns nicht möglich.

  10. MAVO Antworten

    Nun der 11.11. ist vorüber und man kann an die Arbeit gehen. Welche Kappe trugen die Richter?

    Sicherlich kann man diese Entscheidung der anschließen, der sich Polizisten aussetzen müssen, die sich gegen jede Art von Angriffen durch Inaktivität schützen, bevor sie sich durch Selbstverteidigung strafbar machen.

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