
Keine Vergnügungssteuer mehr für Mitglieder des AfD-Bundesvorstandes!
Die sogenannte Vergnügungssteuer wird in Deutschland auf die Eintrittsgelder von Veranstaltungen, die Einnahmen durch Spielautomaten und auf „sexuelle Dienstleistungen“ erhoben, also für Geschlechtsverkehr gegen Geld.








