Länder dürfen Fußballvereinen Polizeieinsätze in Rechnung stellen

Der Rechtsstreit tobt seit 2015, genau seit dem Bundesligaspiel zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV, einem Hochrisikospiel im Fußball-Norden, zweifellos. So etwas wie früher Borussia Dortmund gegen Schalke 04. Da rückt die Polizei mit allem an, was sie hat. Und das kostet. Den Steuerzahler.

Nach diesem Spiel vor zehn Jahren schickte das Land Bremen dem SV Werder eine Rechnung für den Polizeieinsatz über 425.000 Euro.

Wenn das Schule macht, kommen auf die Profivereine insgesamt erhebliche Kosten zu. Und nicht nur auf die Profivereine, denn Hochrisikospiele gibt es vereinzelt auch in der vierten oder fünften Liga. Und wieso nur Fußball? Müsste die Stadt Köln nicht den Karnevalsvereinen Rechnungen schicken? Oder die Stadt München den Festwirten auf dem Oktoberfest? Oder die Stadt Berlin der linksradikalen antifa?

Was überhaupt ist öffentliche Aufgabe?

Die Polizei ist dafür da, bei großen Menschenansammlungen präsent zu sein und für Sicherheit zu sorgen. Das ist ihre Aufgabe, das ist sozusagen im Preis mit drin.

Aber es ist natürlich ein Unterschied beim Aufwand, ob Schalke gegen Dortmund spielt oder Sandhausen gegen Viktoria Köln.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Urteil gesprochen.

Die Bundesländer können ihre Polizeikosten bei Hochrisikospielen den Profivereinen in Rechnung stellen. »Die Erhebung einer solchen Gebühr genügt als Berufsausübungsregel den verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere denen der Verhältnismäßigkeit«, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth. Maßstab für die Rechnungsstellung sei, dass es bei früheren Begegnungen von solchen Vereinen, immer wieder zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen ist.

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Dieser Artikel wurde 3 mal kommentiert

  1. Martin Ludwig Antworten

    Das Urteil ist richtig und war längst überfällig. Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler für das Privatvergnügen der Fußballfans aufkommen und deren schlechtes Benehmen nicht nur tollerieren sondern sogar finanzieren muss, während die Vereine ihren Spielern, Vorständen und sonstigen Nutznießern Millionengehälter zahlen und an den Kosten nicht beteiligt werden. Es ist in nächster Instanz an den Vereinen die Krawallmacher entsprechend ausfindung zu machen und auf Schadensersatz zu verklagen. Rechtswidriges Verhalten muss belangt werden um langfristige eine Verbesserung der Situtation zu erreichen. Die Quote der Chaoten ist vermutlich unter 10 % angesiedelt und die Bestrafung muss eben in letzter Instanz diese 10% treffen, nicht den Verein, der zum Überleben Ticketpreise verlangen müsste, die dem Familienvater mit seinen Kindern den Ausflug in das Stadion wirtschaftlich unmöglich machen.
    Und das schreibe ich, obwohl mir Fußball so egal ist wie der berühmte Sack Reis in China.

    ABER: Es handelt sich hier nur um die Spitze eines gigantischen Eisbergs und in Anbetracht dessen muss ich klar betonen -alle oder keiner! Ich erwarte ein entsprechendes Urteil also auch im Fall der Klimaterroristen, G20 Straftäter, Antifa und vieler weiterer radikalen Truppen, deren selbsterklärtes Lebensziel es ist, größtmöglichen Schaden anzurichten. So lange jedoch der Einbruch in einen Flughafen mit anschließender Unterbrechung des Flugverkehrs straffrei bleibt, darf auch keine Rechnung für den Polizeieinsatz zum Schutz von Fußballfans gestellt werden.
    Zumal Fußball einen wirtschaftlichen Nutzen in nicht zu unterschätzender Höhe hat, wo hingegen der linke Terror wirklich nur auf totale (Zer-)stördung ausgerichtet ist. Angefangen von der Bahn, über die Hotels bis zum Fanshop und Eintrittsticket hat ein Fan unsummen seines hart verdienten Geldes gelassen und entsprechend Arbeitsplätze geschaffen, die Wirtschaft angekurbelt und Steuern gezahlt. Weg müssen die Chaoten, nicht unser Sporterlebnis, das für viele ein teil ihrer Kultur und Identität ist.

    • Günther M. Antworten

      Herr Ludwig, eigentlich auch meine Ansicht (Sie und .TS. erinnern sich?), aber Vorsicht – ganz dünnes Eis:
      „Ich erwarte ein entsprechendes Urteil also auch im Fall der Klimaterroristen, G20-Straftäter, Antifa und vieler weiterer radikaler Truppen, […]“

      Gut gebrüllt, aber Sie öffnen die bekannte Büchse, denn wer oder was radikal ist und in Regress genommen wird, bestimmt leider wer?

    • S v B Antworten

      Gut und schlüssig kommentiert – wie man’s von Martin Ludwig gewohnt ist. Dass die Fußball-Vereine (Erst- und vielleicht auch Zweitligisten) über die finanziellen Mittel verfügen dürften, die gewiss nicht unerheblichen Kosten für gelegentlich zusätzlichen Polizeischutz zu schultern, dürfte außer Frage stehen. Im Falle der anderen, von Ihnen aufgeführten, Gruppierungen sehe ich da eher schwarz. Es dürfte sich wohl enorm schwierig und langwierig gestalten, die jeweils entstandenen polizeilichen Mehraufwandskosten von den jeweils Beteiligten bzw. deren Auftraggebern/Hintermännern einzutreiben. Auch wenn Sie, ich und Unzählige mehr diesbezüglich ROT sehen dürften.

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