Die Bundesrepublik Deutschland zahlt (Stand 1. Quartal dieses Jahres) Betreuungsgeld für 455.321 Kinder. 150 mickrige Euro im Monat für die großartige Leistung von Familien, die ihre Kinder zumindest ein bis zwei Jahre zu Hause erziehen. Ein Tropfen auf den heißen Stein, aber Geld, dass Eltern dennoch gut gebrauchen können, um ihren Kindern Freizeitangebote oder auch eine flexible Betreuung, zum Beispiel durch Tagesmütter, organisieren zu können. Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das vom Bund notwendigerweise eingeführte Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt. Einstimmig! Hier wird nicht etwa festgestellt, dass der Staat Eltern in ihrer Erziehungsarbeit nicht unterstützt darf, sondern dass der Bund nicht dafür zuständig ist. Doch so werden sie es nicht kommunizieren, die Damen und Herren von den linksgrünen Parteien. Sie werden die Sektkorken knallen lassen, um das einzige Großprojekt, dass die CSU in der vergangenen Legislaturperiode durchgeboxt hat, endgültig zu beerdigen. SPD-Generalin Fahimi hat heute schon den Ton dazu vorgegeben.
Wollen die Bürgerlichen nicht wieder die Volldeppen sein, müssen sie jetzt unverzüglich handeln. In den paar Bundesländern, in denen die Union noch regiert, muss unverzüglich ein Gesetzgebungsprozess eingeleitet werden, das Betreuungsgeld als Landesleistung einzuführen. Und es gibt noch eine Möglichkeit: Man kann das Betreuungsgeld auch auf kommunaler Ebene einführen. Und CDU/CSU sind in Deutschland die führende Partei in vielen Städten und Gemeinden. Nun könnt Ihr zeigen, ob Ihr noch fähig zum politischen Kampf seid oder nicht. Tiger oder Miezekatze? Im Übrigen hoffe ich, dass zumindest die Eltern der o. g. 455.321 Kinder bei den nächsten Wahlen daran denken, wem sie zu verdanken haben, dass ihnen nun eine wichtige Leistung weggenommen wird. Wahltag ist Zahltag – man muss es nur konsequent durchziehen.

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Dieser Artikel wurde 18 mal kommentiert

  1. Eleonore Antworten

    Maut, Betreuungsgeld….die CSU scheint nicht in der Lage zu sein, ein Gesetz so zu formulieren, dass es bei Gerichten standhält. Und sowas darf regieren. Und „Wahltag ist Zahltag“, Schuldige abwählen, Herr Kelle: also das Bundesverfassungsgericht?

    • Peter Dresbach Antworten

      Entweder können oder wollen Sie es nicht verstehen! Das Gesetz hätte formuliert sein können, wie es will. Die Bundesregierung darf auf Grund des Grundgesetzes ein solches Gesetz nicht verabschieden, weil die Länder für solche Leistungen zuständig sind.
      Es liegt also nun an den Bundesländern, ob sie das Betreuungsgeld fortsetzen wollen oder nicht. Bayern hat heute bereits entschieden, dass man das Betreuungsgeld auf Länderebene weiterführen möchte. Die CSU handelt also vorbildlich und sehr schnell!

      • Eleonore Antworten

        Keien Sorge, ich hab’s schon verstanden. „Die Bundesregierung darf auf Grund des Grundgesetzes ein solches Gesetz nicht verabschieden“ – warum machen es diese Dödeln denn dann? Zeit und Geld mal wieder zum Fenster rausgeschmiessen. Genau wie bei der Maut, viel Aufwand für nichts. Aber der Steuerzahler ist ja geduldig und wählt diese Blender immer wieder.

    • Uwe_aus_DO Antworten

      Tatsächlich lachen sich die SPD und selbst Teile der CDU jetzt heimlich krank, weil das ungeleiebte Kind aus Bayern nun erstickt wurde.
      Würde man ehrlich und sachlich sein, könnte man sofort sinngemäß folgendes Gesetz verabschieden: „Wenn ein Bundesland den Eltern Betreuungsgeld gibt, so wird das aus dem Bundeshaushalt bezahlt“.
      Dann möchte ich gern sehen, mit welchen Gründen die SPD-geführten Landesregierungen (und erst recht die Regierungen Kretschmann und Ramelow) den Eltern in Ihren Bundesländern erklären, warum sie ihnen diese Option vorenthalten.

    • Klaus Kelle Antworten

      Ich würde eher fragen, was eigentlich die Mitarbeiter des Bundespräsidenten beruflich machen. Die sollen ja eigentlich jedes Gesetz vor Unterschrift durch den BuPrä noch einmal auf seine verfassungsmäßigkeit prüfen.

  2. Alexander Droste Antworten

    Umgekehrt wird ein Schuh draus. Der Bund erlässt laufend Gesetze, die die Länder bezahlen müssen.

  3. Alexander Droste Antworten

    Ein Formfehler heißt ja nicht, dass das Projekt gestorben ist. Die CSU ist also noch nicht gescheitert, sie muss nur ihr Anliegen in die richtigen Gremien einbringen. Da der Bund das ja bereits gebilligt hat, indem er es zu einem Bundesgesetz machen wollte (somit ist eigentlich die Regierung an dem Formfehler gescheitert), kann das Gesetz also auf Länderebene schnell eingebracht und genehmigt werden. Formalität halt.
    Schön, dass es noch soziale Gesetzesinitiativen im Gegensatz zu sozialistischen gibt, CSU halt.

  4. Gisbert Britz Antworten

    @ Herr Droste

    Was sozial ist, das muss noch geklärt werden.
    Meine Mutter und meine Frau sind sofort nach der Eheschließung zu Hause geblieben. Ich bin in den Kindergarten gegangen, nicht weil meine Mutter mehr Freizeit brauchte, sondern um Kontakt mit anderen Kindern zu haben.

    • Alexander Droste Antworten

      Hallo Herr Britz,

      richtig, die Kinder sollen im Kindergarten soziale Kontakte lernen. Drei bis vier Stunden genügen dann auch bei Drei- und Vierjährigen. Dann brauchen sie Erholung. Ab 5 kann es auch schon die KITA sein. Kindergarten ist auch erst ab 3 Jahren sinnvoll. Vorher benötigen sie die volle Aufmerksamkeit von einer Vertrauensperson – im Regelfall die Mutter/Tante/Oma. Wenn man diesem Personenkreis mit einem Betreuungsgeld für den Aufwand und Verzicht auf Vieles die Anerkennung zukommen lässt, ist das von der Allgemeinheit sozial. Viele Frauen, lassen sie es auch Männer sein, haben sich bisher bescheiden gegeben, da die häusliche Kindererziehung und Betreuung ja naturgegeben ist. Doch für die Gesellschaft ist es einer der wichtigsten Dienste überhaupt. Der Nachwuchs ist die Zukunft, egal, wie die aussieht.

      Wenn man beide Elternteile zur Erwerbsarbeit zwingt, weil sonst das Auskommen nicht reicht, und die Kleinen schon gleich nach der Geburt in Krippen steckt, kann das nur zu einer emotionalen Verarmung und Verwahrlosung führen. Die Kinder sind später nicht mehr bindungsfähig und leiden an Depressionen. Das ist inzwischen erwiesen. Die Kleinkinder können nicht Zuflucht und Trost finden in den großen Gruppen und können keine Bindung aufbauen, stehen unter einem erheblichen Konkurrenzdruck. Man möge sich mit Eva Herman und Birgit Kelle befassen. Sie haben sich in die Materie reingekniet und machen Öffentlichkeitsarbeit für das Recht auf Familie.

      Die Grünen, wie SPD und die LINKE wollen dagegen offenbar, dass die Familien sich auflösen, wollen die Kinder frühmöglichst von den Eltern trennen, um sie mit ideologischen Doktrinen zu erziehen. Das gesamte System unserer Gesellschaft ist auf den Erwebszwang ausgelegt. Eltern, die sich dagegen auflehnen, werden als asozial, gar als Nazi beschimpft oder sogar schikaniert. Diese Diskriminierung wird dann als demokratisch und rechtsstaatlich bezeichnet und ist doch nichts anderes als Sozialismus. In der Gender mainstreaming Bewegung wird das ganz und gar offenbar. In vielen anderen Bereichen spüren wir ebenfalls eine fortschreitende Bevormundungspolitik.

      Diesem setzt zur Zeit einzig die CDU/CSU etwas entgegen.

      • S v B Antworten

        Sie haben es auf den Punkt gebracht, Herr Droste.

        Ich kenne etliche Familien, in welchen das Einkommen der Ehefrau/Mutter eigentlich dringend benötigt worden wäre. Allerdings haben sich die Frauen genau so entschieden wie Sie es Ihrem Beitrag empfehlen. Sie sind die ersten Jahre zuhause geblieben und haben später dann peu-à-peu ihre Berufstätigkeit wieder aufgenommen. Diese Familien haben zum Wohle ihrer Kinder auf vieles verzichtet. Jawohl, sie haben zum Wohl ihrer Kinder verzichtet. Und siehe da, die „Kinder“ (die inzwischen natürlich längst keine mehr sind) danken es Ihnen heute in geradezu vorbildlicher Weise.

  5. Thomas Antworten

    Bleibt jetzt abzuwarten, wie es in diesem Thema in den nächsten Wochen weiter geht. Das gestrichene Betreuungsgeld sollte auch meiner Meinung in den Ausbau von Kindertagesstätten investiert werden. Auf diese Weise bekommen alle Kinder die gleiche Chance auf einen Platz.

  6. Kinder an die Macht Antworten

    Wir fordern die sofortige Wiedereinführung des Betreuungsgeldes!
    Da das Bundesverfassungsgericht den staatlichen Zuschuss, auf Bundesebene, für verfassungswidrig erklärt hat, fordern wir die sofortige Wiedereinführung auf Landesebene im gesamten Bundesland, von allen 16 Bundesländern.

    Eltern wurde mit dem Wegfall des Betreuungsgeldes eine echte Wahlmöglichkeit entzogen. Wer sein Kind aus Überzeugung nicht Fremdbetreuen lassen möchte, sondern sich seinen Kindern bis zu einem bestimmtem Alter in erster Linie selbst widmen möchte, dem war mit dem Betreuungsgeld sehr geholfen und eine Wahl zwischen der Fremd- und Eigenbetreuung war leichter zu fällen und das Verhältnis ausgewogener. Mit Auflösung des Betreuungsgeldes werden Eltern viel eher gezwungen sein, ihre Ideale und Überzeugung aufzugeben, zum Wohle des Geldbeutels. – Der Staat entscheidet was Eltern mit ihren Kindern zu tun haben, eben weil nur die Fremdbetreuung vom Staat gefördert wird, frühkindliche (Staats)Bildung nennen sie das!

    Unterzeichnet die Petition:
    https://www.openpetition.de/petition/online/wiedereinfuehrung-des-betreuungsgeldes

  7. Gisbert Britz Antworten

    @ Herrn Kelle

    Zitat von »Klaus Kelle« Die sollen ja eigentlich jedes Gesetz vor Unterschrift durch den BuPrä noch einmal auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen.

    Ja, eigentlich, aber die müssen so viele Trauer- und Gedenkreden schreiben.

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