Vor Gericht gibt es keine einfach Lösungen: Lina E. und die kleine Ursula

Gestern waren wir, die meisten von Ihnen und ich im ersten Moment auch, empört, dass die linksradikale Schlägerin Lina E., eine 28-jährige Studentin, die mit mehreren Kumpanen ein Dutzend politisch rechtsstehende Menschen überfallen und brutal zusammengeschlagen haben, erst zu einer empfindlichen Gefängnisstrafe von über fünf Jahren verurteilt wurde, und der Richter die Verbrecherin dann bis zur Verhandlung ihres Einspruchs auf freien Fuß gesetzt hat.

Das durfte er, und berücksichtigt man, dass die Frau richtigerweise bereits zweieinhalb Jahre in U-Haft gesessen hat, dann kann man so urteilen. Wie jeder Bürger darf sie verlangen, dass der Fall ein zweites Mal verhandelt wird.

Aber was ist das für eine Botschaft für alle, die da draußen Gewalt zur Durchsetzung politischer oder religiöser Motive planen? Ist Deutschland wirklich zu einer Pussy-Justiz geworden? Wo nicht Strafe und Sühne im Vordergrund stehen oder der Schutz all der anderen Menschen da draußen. Sondern, wo man Verständnis und Nachsicht übt bei Schlägern, Messerstechern und Mördern?

Seit 15 Jahren sitzt der wahrscheinliche Entführer der kleinen Ursula Herrmann im Gefängnis. Verurteilt wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge. Der Täter hatte die damals Zehnjährige 1981 am Ammersee in Bayern entführt und in einer Kste vergraben. Das Kind erstickte darin.

Ich kann mich noch daran erinnern, dasss Eduard Zimmermann in seiner Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ mehrfach darüber berichtet hatte. Er bezeichnete den Fall des Mädchens als das schlimmste Verbrechen, mit dem er jemals befasst war. Das Bild des toten Kindes mit weit aufgerissenem Mund ist etwas, was niemand jemals vergisst, der es gesehen hat. Schrecklich, ein unvorstellbares Grauen.

Nun hat das Landgericht Lübeck mitgeteilt, es werde den Mann, der bis heute seine Unschuld beteuert, freilassen – auf Bewährung.

Auch hier steht – ich nehme Sie in Mithaftung – für uns zunächst die Empörung ganz vorn.

Aber so einfach ist es für Justitia eben nicht

Es dauerte 27 Jahre, bis der Mord aufgeklärt wurde. Der verurteilte Täter hat nie gestanden. Bis heute sagt er, er sei unschuldig. Die sogenannte „Spurensicherung“ am Tatort war eine einzige Katastrophe.

Der ermittelnde Oberstaatsanwalt sprach später von einem «Spurenvernichtungskommando».

Bis heute werden die Spuren in dem Fall immer wieder überprüft. Zuletzt war bei der Universität Zürich ein Gutachten zu dem Tonbandgerät, das beim Verurteilten sichergestellt wurde und für die Erpresseranrufe genutzt worden sein soll, erstellt worden. Der Expertise zufolge soll das Audiogerät eher nicht als Tatwerkzeug in Frage kommen.

Möchten Sie der Richter sein, der in einem solchen Fall entscheidet?

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Dieser Artikel wurde 12 mal kommentiert

  1. H.K. Antworten

    Justitia ist nicht „unabhängig“ und war es nie. Ich sage nur Peter Müller, Stephan Harbarth und Kanzleramt.

    Was da „im Namen des Volkes“ so alles an Urteilen gesprochen wird, läßt einem schon immer wieder ( und gefühlt: immer öfter ) die Haare zu Berge stehen.

    Nicht umsonst heißt es „Vor Gericht und auf hoher See …“.

    Und es gibt und gab schon immer auch „Fehlurteile“.

    Gut, auch Richter*/-/:/_/•/Innen sind „nur“ Mensch*/-/:/_/•/Innen. Von daher auch quasi automatisch zu Fehlern verdammt. Und auch diese Menschen haben Angst und können von unserer Polizei gar nicht wirklich vor durchgeknallten Rache-Taten geschützt werden, ihre Familien schon gleich gar nicht.

    Und der genannte Fall dieses vermeintlichen oder mutmaßlichen Mörders ist einer der Fälle, bei denen ich heilfroh bin, daß es in diesem Land keine Todesstrafe ( mehr ) gibt.

    U.U. jahre-, jahrzehntelang unschuldig „weggesperrt“ zu sein, ist schon schlimm genug und gar nicht wieder gutzumachen. Todesurteile, vollstreckt und nachträglich als völlig falsch verhängt, dürften der Alptraum eines betroffenen Richters sein. „Wiedergutzumachen“ ist da leider gar nichts mehr.

    Aber es gibt ganz sicher – ohne, daß ich es beweisen könnte – jede Menge Fälle von Menschen, die völlig zu Unrecht für „psychisch gestört“ in irgendeiner „Klinik“ weggesperrt wurden. Gustl Mollat lässt grüßen …

    Bei Urteilen ist es oft wie bei Abschiebungen: Häufig oder zumindest immer wieder trifft es die völlig Falschen.

    Das gilt insbesondere für freigesprochene „Goldstücke“, die mit „Victory“-Fingerchen und Gelächter und Gejohle den Gerichtssaal verlassen und diesen Staat und sein Rechtssystem nur müde belächeln.

    • GJ Antworten

      Bei Abschiebungen trifft es die Falschen? Lasse ich so nicht stehen. Wer den Weg über Asyl geht und der Antrag nicht genehmigungsfähig ist, der hat es in der Hand, seine Ausreisepflicht freiwillig zu erfüllen. Er hat darüber hinaus die Möglichkeit, ein Visum zur Wiedereinreise zu beantragen, z.B. zur Arbeitsaufnahme. Wer aber meint, er lässt es darauf ankommen, der darf sich dann über Abschiebung und Wiedereinreisesperre nicht beklagen und hat zudem für seine Zukunft die Abschiebekosten am Hals. Für gut integrierte Ausreisepflichtige gibt es zudem diverse Bleiberechtsoptionen, deren Schwellen zuletzt erheblich runtergeschraubt wurden.

      • H.K. Antworten

        Hm.

        Wie sonst soll ich es sehen, wenn z.T. ganze Familien, die seit vielen Jahren hier leben, inzwischen „gut integriert“ sind, arbeiten, deutsch sprechen, nachts aus dem Bett geholt und „ausgeschafft“ werden, verurteilte Gewaltverbrecher, die nichts als Sch…. im Kopf haben, mit „Victory-Fingerchen“ und Gejohle den Gerichtssaal verlassen, genau wissend, daß es Politiker*/-/:/_/•/Innen gibt, die die Abschiebung wie kleine Kinder, die ihren Lolli nicht kriegen, bockig auf den Boden stampfen und alles, was „sichere Drittstaaten“ und Abschiebemöglichkeiten angeht, aus ideologischen Gründen verhindern ?

        Und die, die „brav stillhalten“, werden abgeschoben und die, die rechtzeitig „nicht angetroffen werden können“ oder „plötzlich erkrankt“ sind, einfach nur „Theater machen“ oder oder oder, mit denen möchte man sich nicht anlegen und dann „sind sie halt da“ – und bleiben.

        Wir lassen uns auf der Nase herumtanzen und sind einfach zu dumm …

      • H.K. Antworten

        Liebe GJ,

        leider Freitagabend nicht geschafft:

        Falls Sie es nicht gesehen haben, empfehle ich „Fleischhauers 9 Minuten netto“ vom vorgestrigen Abend.

        Jan Fleischhauer beschäftigt sich mit genau diesem Thema.

        Sehens- und hörenswert, wie eigentlich immer.

          • GJ

            So, habe ich mir jetzt angeschaut. Bei dem von Herrn Fleischhauer benannten Jemen-Rumänienfall stimmen m.E. einige rechtliche Details nicht bzw. Der Sachverhalt ist unvollständig. . Wenn die Abschiebung erst nach 3 Jahren kommt, kann das kein Dublin- Fall mehr sein, denn dafür gelten fiel kürzere Fristen. Ich halte allenfalls für möglich, daß Mutter und Tochter in Rumänien bereits internationalen Schutz erhalten hatten und danach weitergezogen sind nach Deutschland – wegen der hier fließenden Sozialleistungen, der Unterbringung, dem Zugang zu Schule und Integrationsmöglichkeiten. Das sind sogenannte SUB- Fälle. Ein in Deutschland gestellter weiterer Asylantrag ist unzulässig wegen des bereits bestehenden Schutzstatus in Rumänien. Anders als bei Dublin- Fällen, bei denen BAMF und Abschiebebehörden knallharte Fristen im Nacken haben, gibt es bei den SUB- Fällen diese Überstellungsfristen nicht. Das bedeutet: Ist der Behördenapparat insgesamt total überlastet, werden immer zuerst die akuten Fristsachen bedient und dann wird erst der Rest in die Hand genommen. Das Asylsystem bietet keinen rechtlichen Raum, nach Integrationsleistung zu schauen. Bei solchen Fällen ist auch kein Raum, nach den Verfolgungsgründen im Jemen zu schauen, da dies ja bereits im anderen EU- Land gemacht wurde mit Schutzstatus. Solche Menschen dümpeln in der Duldung, haben also keinen erlaubten Aufenthalt hier, während dem ein Flüchtlingsrecht von Rumänien nach Deutschland übergehen könnte. Die einzige Lösung nach derzeitiger Rechtslage sehe ich für die junge Frau: Aus der rechtmäßigen Aufenthaltslage Rumäniens bei der Deutschen Botschaft in Bukarest ein Visum für Deutschland zu beantragen für Arbeit, Ausbildung oder Studium. Hierfür muß aber die Finanzierung gewährleistet sein (Stipendium, Bürgschaft, Arbeitslohn, Wohnraum, Krankenversicherung). Alles machbar, wenn man potente Unterstützer hat. Ich nehme allerdings an, daß die bildungsinteressierte Tochter schulisch und sprachlich erfolgreich war, jedoch mit nicht arbeitender Mutter von Sozialleistungen lebte. Bei unzulässigem Asylantrag ist der Zugang zum Arbeitsmarkt gesetzlich ausgeschlossen. Das hat nichts mit dem Unwillen von Mitarbeitern zu tun. Die Regelung mit den unzulässigen Asylanträgen ist eine Brandmauer im Deutschen System. Daß solche Verfahren zu lange dauern und dann zu Hätten führen, ist der schieren Masse und chronischen Systemüberforderung geschuldet. Was die anders Seite anbetrifft, die straffälligen Männer ohne Identität, ist das ein gigantisches Problem fehlenden politischen Willens und Verstecken hinter dem angeblichen zigtausendfachen bedauerlichen Einzelfall. Hier würden nur knallharte interdisziplinäre Zusammenarbeit helfen, aber sicher keine feministische Außenpolitik und Schmusekursgeschwafel mit Vermeidung von unschönen Bildern.

  2. Martin Ludwig Antworten

    Wer in Deutschland eine „Rohrbombe“ an einer Moschee-Tür ablegt geht 10 Jahre ins Gefängnis. Richter Herbert Pröls hat seiner Zeit die Staatsanwaltschaft für ihre misserable Arbeit bei der Beweissicherung in diesem Fall sowie für die unter völlig falschen Umständen durchgeführten Testsprenungen der beiden nicht explodierten Rohrbomben stark kritisiert. Die Nachbarn des Anschlags wurden 5 Monate nach der Explosion zum ersten mal vernommen. Fotos aus der Wohnung des Imams wurden nicht angefertigt und ebenfalls erst Monate nach der Tat aufgenommen… der ganze Fall war mehr als nur dubios und dennoch wurde ein sehr hartes Urteil gegen den „Attentäter“ Nino K. verhängt.

    Michael Ballweg war als organisator friedlicher Spaziergänge und Gründer der „Querdenker“ für 9 Monate in Untersuchungshaft und wurde am Ende aus der Haft entlassen, weil die Anklage lediglich auf Betrug und Geldwäsche lautet und die zu erwartende Strafe unter der bereits verbüßten Haftzeit liegen wird.

    Eine „rechte“ Rentnergang hat einen Umsturz der Bundesrepublik geplant. Sie hatten hierfür Luftgewehre, Schreckschusswaffen und Gold zur Verfügung. Alles Dinge, die in jedem zweiten Deutschen Haushalt gefunden werden können. Die Gang sitzt bis heute in Untersuchungshaft.

    In Würzburg sticht ein Somalier 3 Menschen ab. Urteil – Schuldunfähig.

    Im Stadtpark in Hamburg findet eine Gruppenvergewaltigung statt. Einer der 11 angeklagten wird freigesprochen, für den Rest wird das Urteil erst im September erwartet.

    Das Landgericht Bremen verurteilt einen vierfachen Vergewaltiger zu 5 Jahren Haft. Mildernde Umstände gab es, weil der Täter geständig und drogensüchtig war.

    Im Juli 2022 vergewaltigt ein betrunkener Syrer eine 15-Jährige in Osnabrück. Der Täter wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

    Ein Jugendlicher aus Neustrelitz vergewaltigt eine 11 Jährige. Auch er bekommt Bewährung.

    Eine zweijährige Haftstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt wird, verhängte die vierte Große Strafkammer des Landgerichts Köln gestern gegen den 20-jährigen Hauptangeklagten, der gemeinsam mit vier weiteren Jugendlichen am 21. November 2009 in Wipperfürth einen 18-Jährigen so verprügelt hat, dass er wenig später starb.

    In einem Vergewaltigungsprozess vor dem Amtsgericht Northeim ist ein 26-jähriger Asylant freigesprochen worden, weil er zuvor an der E-Zigarette eines Freundes gezogen hatte. Wegen des Rauschzustands sei er schuldunfähig gewesen.

    Ich könnte ewig so weiter machen… aber am Ende bleibt nur eine Erkenntnis. Justitia ist nur auf dem linken Auge blind und Urteile ergehen mit Sicherheit nicht „Im Namen des Volkes“.

    • Achim Koester Antworten

      „Im Namen des Volkes“ geschieht in diesem Land so gut wie nichts mehr, warum sollte die Justiz eine Ausnahme bilden?

    • renz Antworten

      Einige dieser Fälle kenne ich aus der Presse. Und ich war jedes Mal sehr betroffen. Was sie hier auflisten ist richtig – aber ob bewusst oder beabsichtigt – es fehlt die Ethnie des Opfers und des Täters. Leider. Bei den 11 Vergewaltigern der 15 Jährigen waren es ausschließlich Männer mit dunkler Haut, dunklen Haaren und schwarzen Augen. Es ist wenig redlich solche Opfer / Täter Merkmale nicht zu erwähnen.

      • H.K. Antworten

        Das zu erwähnen ist rassistisch !

        Und damit das demnächst keiner mehr tun kann, werden alle eingebürgert.

        Dann sind alle Täter „Deutsche“ …

  3. S v B Antworten

    Wirklich Recht zu sprechen ist extrem kompliziert. Zweifellos handelt es sich um eine Aufgabe mit hoher Verantwortung. Niemals, na ja, eher selten, würde ich mir selbst vertrauen, wenn es darum ginge, mit einem Urteilsspruch sowohl juristisch als auch menschlich-moralisch genau richtig zu liegen. Deshalb käme das Kopfkino wohl nur sehr selten zur Ruhe. Wie gut ist’s doch, dass andere, trotz mancher Kritikpunkte weitaus Geeignetere als ich in diesem Lande Recht sprechen. Noch unvorstellbarer wäre für mich allerdings die Aufgabe eines Strafverteidigers oder Pflichtverteidigers, insbesondere im Falle schwerwiegender Verbrechen. Nicht zum ersten Male frage ich mich, wie es ein Strafverteidiger bloß fertig bringen, es mit seinem Innersten in Einklang bringen mag, selbst die schlimmsten Verbrecher vor Gericht zu vertreten. Für mich gäbe es bei vielen Kapitalverbrechen wahrlich nichts zu beschönigen, will heißen, ich sähe keinerlei Anlass, die schwere Straftat eines (meines) Mandanten in einem besseren, weicheren, gar verzeihlichen Licht erscheinen zu lassen; dies zudem immer mit der Zielsetzung, den oder die Richter dazu zu bewegen, das Strafmaß für den Täter auf ein möglichst geringes Maß zu drücken – bestenfalls sogar auf einen Freispruch. Vermutlich schon beim ersten Einsatz würde die Argumentation als Strafverteidiger bei mir unweigerlich auf Kollisionskurs mit meiner inneren Überzeugung gehen. Folglich bestünde bei mir eine hochgradige Inkompatibilität von Person und „Amt“. Was eigentlich nur den Schluss zulässt, dass der Mensch nicht nur zum Lehrer, Politiker, Arzt, Atomphysiker, Verkäufer oder Richter, sondern ganz sicher auch zum Strafverteidiger geboren sein sollte. mmmmmmmmm

  4. Achim Koester Antworten

    Neulich bei einer Gerichtsverhandlung:
    Richter zum Zeugen: „Sie haben also gesehen, wie fünf Männer eine Klimaaktivistin verprügelt haben?“
    Zeuge: „ja“.
    Richter: „und warum haben Sie nicht geholfen?
    Zeuge: „Ich habe geglaubt, die fünf werden es schon schaffen.“

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