Der „Fall Svitlana“…
Niemand kann behaupten, dass ich meine Leser nicht ernstnähme. So auch den Hinweis eines geschätzten Stamm-Foristen, der seit Jahren geradezu zum „Inventar“ hier gehört.
Er wies uns alle heute auf den Fall Svetlana Spirina ein, einer russlandstämmigeKinderärtin am Klinikum Lippe (Standorte: Detmold, Lemgo und Bad Salzuflen), also meiner alten Heimat. 

Spirina trat im Vorfeld der niedersächsischen Kommunalwahl am 13. September 2026 als Kandidatin für die AfD Osnabrück an. 

Direkt nach der Kommunalwahl im September 2026 kündigte das Klinikum Lippe das Arbeitsverhältnis mit der Oberärztin fristlos, nachdem ihre Kandidatur öffentlich bekannt geworden war. Sie verpasste übrigens den Einzug in den Stadtrat deutlich.

Ein konkreter juristischer Kündigungsgrund wurde vom Krankenhaus zunächst öffentlich nicht genannt, was in den Medien und sozialen Netzwerken eine breite Debatte über politische Gesinnung und arbeitsrechtliche Konsequenzen im öffentlichen Dienst auslöste. Angesichts weitere AfD-Kandidaten, die in Niedersachsen von der Teilnahme an den Kommunalwahlen wegen vermeintlich radikaler Ansichten ausgeschlossen wurde, liegt nahe, dass die AfD-Aktivität der Ärztin auch in diesem Fall der entscheidende Grund der fristlosen kündigung war.

Aaaaber…

Zur Wahrheit gehört auch, dass Spirina gegenüber ihrem Arbeitgeber erheblich getrickst hat. Sie hatte eine Parteimitgliedschaft und die Kandidatur gegenüber ihrem Arbeitgeber öffentlich bestritten, obwohl sie offiziell schon auf den Stimmzetteln stand. Erst kurz vor der Wahl trat sie dann eilig aus der Partei aus. Arbeitsrechtler wiesen darauf hin, dass neben der politischen Gesinnung insbesondere diese Falschangaben sowie Unstimmigkeiten bezüglich ihres Doktortitels eine entscheidende Rolle für die fristlose Entlassung gespielt haben könnten.

Es läuft nämlich auch ein Prüfverfahren gegen die Medizinerin wegen Unstimmigkeiten bezüglich der Führung ihres medizinischen Doktortitels, den sie an der russischen Saratow-Universität erworben hatte.

So, und jetzt verteidgt sie, weil AfD-Kandidaten natürlich grunsätzlich immer untadelig und gut sind…

 

 

 

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Dieser Artikel wurde 1 mal kommentiert

  1. Chris Lock Antworten

    Seit wann sind Arbeitnehmer verpflichtet, ihre politischen Einstellungen, Zugehörigkeiten oder Ämter dem Arbeitgeber zu offenbaren? Solche Fragen sind im Arbeitsrecht grundsätzlich unzulässig. Und auf unzulässige Fragen darf man lügen, so die Rechtsprechung. Bekanntes Beispiel: „Sind Sie schwanger?“ im Vorstellungsgespräch.

    Der Skandal bleibt: Arbeitnehmer werden mit Kündigung bedroht, so dass sie sich nicht mehr traut, politisch tätig zu werden. Man stelle sich vor, das würde bei einer Tätigkeit für die SPD passieren.

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