Der Gipfel links-woker Verblödung: Ausgelieferter Rechtsextremist Liebich will jetzt „Anne Frank“ heißen und sein Geschlecht erneut wechseln

Der schillernde Rechtsextremist Marla-Svenja Liebich ist wieder in Deutschland. Am Vormittag übergaben tschechische Justizbeamte den Mann, der sich zur Frau erklärt hat, am Grenzübergang in Breitenau an der A17 an die deutsche Polizei. Von dort wird er jetzt in die JVA Chemnitz gebracht, wo auch die verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe (51) einsitzt.

Damals noch als Sven Liebich wurde er im Juli 2023 zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede, Beleidigung und der Billigung eines Angriffskriegs.

Der Mann hatte systematisch über einen längeren Zeitraum im Internet und bei Kundgebungen gegen Minderheiten und politische Gegner gehetzt, „Menschen verächtlich gemacht, herabgewürdigt und diffamiert“, wie die Richterin in der Urteilsbegründung ausführte.

Tatsächlich war Liebich seit Jahrzehnten in Halle rechtsextremistisch unterwegs, führte eine „Kameradschaft“ an und betrieb einen Onlineshop. Dort konnte man u. a. einen Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ kaufen.

Als seine Berufung gegen das Urteil scheiterte, flüchtete Liebich nach Tschechien und wurde dort erneut festgenommen.

Zu diesem Zeitpunkt begann er ein Possenspiel, das die ganze Idiotie unserer links-woken Gesellschaft demaskiert.

Denn der rechtsextreme Hetzer änderte sein Geschlecht von männlich auf weiblich, was dank der Segnungen des „Selbstbestimmungsgesetzes“ problemlos jedes Jahr möglich ist.

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP initiierte und ließ das am 12. April 2024 im Bundestag beschließen. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 372 Abgeordnete der Koalition (SPD, Grüne, FDP) sowie der Gruppe „Die Linke“ (SED) für das Gesetz, 251 Abgeordnete der Union, AfD und des BSW stimmten dagegen.

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Liebich saß dann bis heute in Auslieferungshaft im tschechischen Gefängnis Bory. Vor Gericht in Pilsen argumentierte er gegen seine Auslieferung, er habe Angst, in Deutschland in ein Männergefängnis zu kommen und fürchte um sein Leben. Beim Termin vor Gericht erschien er mit rot lackierten Nägeln, Lippenstift und Leo-Top. Genutzt hat es nichts: Tschechien entschied, den Mann auszuliefern, was heute vollzogen wurde. Jetzt wird er zunächst in Chemnitz ins Frauengefängnis gebracht.

Ja, lesen Sie das ruhig nochmal!

Inzwischen gibt es Bestrebungen, seine Erklärung, eine Frau zu sein, gerichtlich anzufechten und ihn nach Dresden in ein Männergefängnis einzusperren, wo er zweifellos hingehört.

Aber es wird noch besser

Da ein Jahr abgelaufen ist, hat Liebich beantragt, nun nicht mehr Frau zu sein, sondern sein Geschlecht zu „non-binär“ wechseln zu wollen, berichtet heute Morgen WELT TV. Er wolle fortan „Anne Frank“ heißen.

Nichts dokumentiert die ideologische Verblödung eines Teils der deutschen Linken so wie dieser ganze Vorgang um Liebich. Unfassbar, dass so ein Schwachsinn Mehrheiten im Deutschen Bundestag finden kann.

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Dieser Artikel wurde 33 mal kommentiert

  1. Martin Ludwig Antworten

    Lieber Klaus,
    ob es dir gefällt oder nicht: Es heißt Rechtsextremistin Liebich. Außerdem hat Frau Liebich das Recht darauf, auch als Frau angesprochen zu werden.

    Tessa Ganserer ist formal noch immer ein Mann gewesen und heißt eigentlich Markus. Gleichwohl war ein Einzug über die Frauenquote in den Bundestag möglich und es wurden Jorunalisten und Politiker gerügt und sogar bestraft dafür, die „falsche Anrede“ genutzt zu haben.

    Warum hat „Frau“ Ganserer ganz ohne förmliche Änderung des Geschlechtseintrags oder des Vornamens Rechte, die Frau Liebich nicht hat? Sind vor dem Gesetz nicht alle Menschen gleich?

    Für Hammerschlägerin Maya T. ist ähnliches festgestellt, wie für Tessa. Auch hier ist die Anrede stets weiblich.

    Klaus, ich finde es ganz unironisch nicht in Ordnung, dass du in dieser Angelegenheit gemeinsame Sache mit dem Mainstream machst. Das SBGG ist ein gültiges Gesetz in unserem Land und gleichwohl ich finde, dass es an Lächerlichkeit nicht zu überbieten ist, haben du und ich uns an dessen Inhalt ebenso zu halten, wie an die Grund- und Menschenrechte.
    Frau Liebich diese Rechte vorzuenhalten ist ein offener Angriff auf unseren Rechtsstaat und ein weiterer Versuch bestimmter Gruppierungen, die Deutungshoheit über „richtig und falsch“ zu erlagen.

    Du solltest dagegen einstehen.
    Auch wenn die Rechtsextremistin Dinge über Russland gesagt hat, die dir nicht gefallen!

    • Klaus Kelle Antworten

      Lieber @Martin,

      Du liest ja so gern meine Texte, weil ich denke und schreibe, was ich will und nicht, was erwartet wird. Für micht ist Liebich ein Mann, auch wenn er eingetragen jedes Jahr was Neues macht.

      Klaus

      • Gerd Franken Antworten

        Jens Spahn ist mit seinem Mann Papa geworden! Oder doch umgekehrt. Ich blick da nicht mehr durch. „Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm. Georg ist unser ganzes Glück.“
        Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Aber wofür hat man die transatlantischen Freunde über den Teich……

          • Tina.Hansen

            Der leibliche Vater des Kindes ist Daniel Funke. Die Mutter ist Amerikanerin
            Soweit Papa Spahn

            Ob sie sich mal sehnen nacheinander – die Mama und ihr Baby?

          • Gerd Franken

            Auf jeden Fall ist Frau Kelle nun fertig mit der CDU:

            „Es ist ja nicht gerade gut bestellt mit der Glaubwürdigkeit der CDU. Aber wenn es hier wieder das gleiche betretene Schweigen gibt wie nach dem „Baby-Glück“ des Kollegen Streeck, dann bitte streicht das C aus dem Parteinamen und lasst es einfach.“

            Well done Frau Kelle.

      • Martin Ludwig Antworten

        Das ist an dieser Stelle ein riesiger Unterschied, Klaus.
        Die falsche Ansprache verstößt gegen ein Gesetz und ich werde mich niemals für Rechtsbruch aussprechen. Trau dich, und schreib deine Meinung ebenso über Maja T. oder Tessa Ganserer – ich warne dich jedoch vor, letztere hat schon Menschen zu Gelstrafen verurteilen lassen, weil diese „sie“ mit dem zu dieser Zeit noch in ihrem Pass eingetragenen, gültigen Vornamen angesprochen haben.

        Es steht uns nicht zu, über die Motive für eine Änderung des Geschlechtseintrags zu Urteilen. Das Gesetz sieht dies ausdrücklich nicht vor. Ebensowenig gibt es die Möglichkeit hier eine Überprüfung aus welchen Gründen auch immer zu veranlassen. Es wurde so geschrieben, dass jeder Mensch zu jeder Zeit seinen Willen erklären darf. Eine missbräuchliche Nutzung kann es in diesem Fall nicht geben.

        Finde ich das gut? Nein, es ist Wahnsinn und ich bin froh, dass dieser Wahnsinn in diesem Fall so deutlich aufgezeigt wird. Frau Liebich macht in diesem Zusammenhang alles richtig und tut der Gesellschaft einen Gefallen!

        Tessa Ganserer ist jedoch nochmal ein ganz anderes Kaliber. Hier beging der Staat den Rechtsbruch, indem er einen Menschen schützte, der die notwendige Erklärung zur Geschlechtseintragsänderung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgegeben hatte und ließ diese*n Frauenrechte in Anspruch nehmen.
        Die Moral über das Gesetz zu stellen ist Anarchie. Der Rechsstaat dürfte diesen Zustand keinen Tag dulden.
        Frau Ganserer ist 2021 über die Frauenquote in den Bundestag eingezogen – hat jedoch erst 3 Jahre später (!) die entsprechende Änderung des Geschlechtseintrags vornehmen lassen.

        Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Aussage „Es gibt nur zwei biologische Geschlechter“ in Deutschland als Transfeindlich gilt und im bestimmten Kontext sogar als Volksverhetzung gewerten werden kann.
        Gleichzeitig stellt der Staat selbst bei seinem neuen Gesetz zur Wehrplicht und dem damit verbunden Fragebogen nur auf ausdrücklich BIOLOGISCHE MÄNNER ab. Im V-Fall wäre also egal, als was sich Tessa identifiziert – sie müsste gem. Art. 12a GG sofort wieder als Mann zur Waffe greifen.
        Getreu dem Motto: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt.

        Ein Überlebenstipp noch für alle Exhibitionisten unter uns:
        Exhibitionismus ist der einzige Straftatbestand im StGb, der nur von Männern begangen werden kann. Eine Unterscheidung nach biologischem Geschlecht ist hier jedoch dank Selbstbestimmungsgesetz nicht vorgesehen. Wer also gerne sein „bestes Stück“ ungefragt zur Show stellt, sollte vorher seinen Geschlechtseintrag zu „weiblich“ oder „divers“ ändern. Straffreiheit nach § 183 StGB garantiert!

        • Elena Antworten

          @Martin Ludwig
          Rundumschlag ohne Hintergrundwissen, dafür mit viel Framing….Mal nur ein paar Aussagen herausgegriffen.
          „…hat schon Menschen zu Geldstrafen verurteilen lassen, weil diese „sie“ mit dem zu dieser Zeit noch in ihrem Pass eingetragenen, gültigen Vornamen angesprochen haben.“ Falschbehautung! Niemand wurde DESWEGEN verurteilt.
          „Frau Liebich macht in diesem Zusammenhang alles richtig…“ Wenn jemand offensichtlich eine Gesetzeslücke, oder wie man das nennenn will, missbraucht, dann ist das „richtig“?

          „Hier beging der Staat den Rechtsbruch, indem er einen Menschen schützte…“ Eh…gegen welchen Paragrafen hat denn „der Staat“ verstoßen?

          „… und ließ diese*n Frauenrechte in Anspruch nehmen.“ Unfug. Welche „Frauenrechte“ sollten das gewesen sein?

          „Die Moral über das Gesetz zu stellen ist Anarchie.“ Ähnlicher Unfug-welche Moral wurde denn über welches Gesetz gestellt?

          „…dass die Aussage „Es gibt nur zwei biologische Geschlechter“ in Deutschland als Transfeindlich gilt…“ wo steht denn das?

          „…und im bestimmten Kontext sogar als Volksverhetzung gewertet werden kann.“ ja, wenn man den Hitlergruß dabei zeigt. Oder meinen Sie was anderes?

        • Nobby Antworten

          Lieber Martin Ludwig,
          „Die falsche Ansprache verstößt gegen ein Gesetz und ich werde mich niemals für Rechtsbruch aussprechen.“
          Ich bin da grundsätzlich völlig bei Ihnen. Aber… Darf der Staat seine Bürger zwingen, die Unwahrheit zu sagen? Nur weil ein Mann mit Bart Lippenstift aufträgt, ist er – ganz offensichtlich – keine Frau (völlig egal, was der uns erzählen will)! Der Gesetzgeber zwingt mich aber, das genaue Gegenteil zu tun.
          In der Bibel steht, Du sollst nicht lügen. Gibt es davon Ausnahmen, wenn der deutsche Bundestag das will???
          Wenn ich mich heute besonders präsidial fühle, redet mich auch keiner mit „Herr Präsident“ an, auch wenn ich mich so indentifiziere (ich färbe mir dann auch die Haare rot, ich schwöre!). Die Absurdität in dieser Forderung ist leicht zu erkennen.
          Warum also kann mich der Staat zwingen, offensichtlich die Unwahrheit zu sagen? Leuchtet mir nicht ein…

    • H.K. Antworten

      Sorry, aber man(n) muß nun wirklich nicht jeden Unsinn mitmachen.

      Und wenn demnächst das Tschändern vorgeschrieben wird, werde ich da ebensowenig mitspielen wie bei der seinerzeitigen Schlechtreibreform.

    • EH Antworten

      Lieber Herr Ludwig,
      ich stimme Ihnen da voll zu. Wenn bei Maja T. oder Tessa Ganserer oder Nyke Slawik (& Co.) nicht zur Debatte steht, ob es sich um echte Transfrauen/nonbinäre Personen handelt – was immer das ist –, hat der Rechtsstaat kein Sonderrecht für Liebich einzuführen. Es ist und war immer Sinn des Selbstbestimmungsgesetzes, dass Betroffene sich nicht erklären und rechtfertigen müssen. „Inzwischen gibt es Bestrebungen, seine Erklärung, eine Frau zu sein, gerichtlich anzufechten und ihn nach Dresden in ein Männergefängnis einzusperren, wo er zweifellos hingehört.“ DAS geht juristisch gar nicht, meine ich, solange das Selbstbestimmungsgesetz nicht um einen Passus ergänzt wird, wonach bei jedem Geschlechtswechsel ein Gericht zu überprüfen hat, ob die Motive dahinter ehrenwert und ernst sind bzw. persönliche Vorteilsnahme eine Rolle spielt. (Viel Spaß bei dieser Prüfung!) Das wäre aber bitte auf alle „Geschlechtswechselnden“ anzuwenden, ohne Ausnahme. – Und dann könnte man sich das Gesetz schenken, weil wie früher Motivationen erhoben und kontrolliert werden.
      Wer ein Gesetz erlässt, muss mit den Konsequenzen leben …

      • Nobby Antworten

        Das Ganze ist einfach eine Farce… irgendwann wird der Erste aufstehen und sagen:
        „Der Kaiser ist ja nackt“…
        Ich finde es völlig irre, was der „Gesetzgeber“ den Menschen für einen Blödsinn zumutet… und uns zwingen will, diesen Quatsch für bare Münze zu nehmen!

    • Juvenal Antworten

      ich fürchte so ist das nach unserem Gesetz — es ist unredlich zwischen Maja, Tessa vs. Marla/Anne Frank zu differenzieren. Das Gesetz ist halt Schrott. Aber die CDU behält es weiter bei – was viel über die CDU aussagt.

    • Mark Steg Antworten

      Dumme Gesetze gab es in Deutschland schon viele, Klaus Kelle hat recht mit seiner Ansicht und ich stimme ihm zu…und ein übergroßer Teil des deutschen Volkes auch. Das betrifft auch das gendern und die Rechtsschreibreform…
      Wenn dumme Politiker abseits des Volkswillens dumme Gesetze beschließen, muß ein Bürger dem nicht folgen, sondern darf den Grundrecht auf freie Meinungsäußerung folgen. Deine „Argumention“ könnte auch im Nachhinein den wiederwärtigen § 175 rechtfertigen, auch der galt noch bis 1994…“Demokraten“ hatten Nazi-Gesetze weitergeführt…

  2. Dr. Hildegard Königs-Albrecht Antworten

    Die Volksvertreter, die sich für dieses idiotische Gesetz entschieden haben, stellen eine Mehrheit in unserer Gesellschaft dar. Wie können wir uns von solchen
    . . . . . . . (setzen Sie bitte ein, was Ihnen dazu in den Sinn kommt!) vertreten lassen?

    Das Selbstbestimmungsgesetz war der bisherige Höhepunkt der links-woken Gender- Ideologie.
    Es sollte so schnell wie möglich in die Tonne gekloppt werden und mit ihm alle die übrigen Auswüchsen wie Sexuelle Früherziehung in Kitas und Schulen, Propaganda für „Geschlechtsumwandlungen“, CSD in jedem Kaff und Regenbogenflagge an Behörden und Bundestag.
    Wir müssen uns schämen, wenn nachfolgende Generationen aus den Geschichtsbüchern erfahren, wie degeneriert unsere Gesellschaft im 2. Jahrtausend nach Christus war. Wir können nur noch untergehen.

  3. H.K. Antworten

    Wir sollten alle froh ohne Ende sein, daß es ein solches Selbstbestimmungsgesetz gibt !

    So kann jedes Autofahrende selbst entscheiden, ob es auf einem Frauenparkplatz parken möchte oder nicht.

    Okay, dafür muß zumindest man(n) zuerst „zum Amt“ und „seine Papiere“ in „ihre Papiere“ ändern lassen – aber so what ?!

    Hauptsache, man(n) kann auf Frauenparkplätzen anstandslos parken und kommt bei Straftaten je nach Gusto entweder in den Frauen- oder aber in den Männerknast.

    Der Untergang Roms war ein Kindergeburtstag gegen das, was in diesem Land abgeht …

  4. Gerd Franken Antworten

    Ich finde das Outfit von Frau Liebich einfach klasse. Man kann den Eindruck gewinnen als hätte sie tatsächlich Möpse unter der Bluse.

    Erinnert mich des öfteren an die Mainzer Hofsänger die es besonders schick fanden mal in Frauenkleidern ihre Gesangsdarbietungen zu würzen. Am Aschermittwoch war das allerdings vorbei. In Deutschland 2026 ist wohl das ganze Jahr über Fasching.

  5. Johannes Antworten

    Diese Posse setzt die ganze Idiotie des „Selbstbestimmungsgesetzes“ perfekt in Szene.

  6. Harald Antworten

    Wer anderen eine Grube gräbt…

    Nun, bevor man das Kinde mit dem Bade ausschüttet sollte man wissen, dass die „woke LGBTQ+“-community alles andere als einheitlich geschlossen hinter den diversen Entwicklungen um nicht zu sagen Entgleisungen steht. Aus nachvollziehbaren Gründen. Die traditionelle LGB-Community – der Ursprung der Regenbogenflagge, CSD bzw. Pride – hat jahrzehntelang dafür gekämpft, sexuelle Orientierung als etwas Angeborenes, „Gottgegebenes“ anzuerkennen, das man eben nicht ablegen oder durch Konversionstherapie umpolen kann. Ein „Selbstbestimmungsgesetz“ führt das zum Teil ad absurdum, ebenso wie das, für das Alice Schwarzer jahrzehntelang gekämpft hat: Anstatt tradierte, geschlechtsspezifische Stereotypen zu überwinden, nun jedem Tierchen sein Pläsierchen bzw. Schublädchen, und davon sehr viele (ich habe zugegebenermaßen die Übersicht verloren), allmorgendlich frei wählbar.

    • Tina.Hansen Antworten

      @Harald
      Wir sind 100 Prozent einer Meinung. Ich glaube nur, dass Sie noch nichr sehen, dass die Sache für Frauen aufgrund ihrer körperlichen Unterlegenheit gefährlich ist.

  7. Tina.Hansen Antworten

    Wie oft ich hier sachlich richtig festgestellt habe, dass Alice Schwarzer längst als Rechte stigmatisiert und gecancelt wird, kann ich nicht mehr zählen. EMMA brngt hervorragende Artikel zum Trans-Thema wie auch zum Komplex Islamismus und den Folgen für Frauen und Schwule. Schwarzer hat sich mit ihren 82 Jahren neulich behauptet, als man Paul Klemm von Compact von ihr weg drängen wollte und hat darauf bestanden, auch mit ihm zu sprechen. Wenn jetzt Alice Schwarzer als rechtsradikal gilt, dann fragt Euch, was hier falsch läuft!

    • Mark Steg Antworten

      Alice Schwarzer ist eine jahrzehntelange Steuerhinterzieherin und BILD-bezahlte Widerling, mehr gibt es über sie nicht (mehr) zu sagen…

  8. Antiantifa Antworten

    Liebich führt ja nicht nur die Politik vor, sondern auch die Justiz. Als Frau geht es einem in deutschen Gefängnissen deutlich besser. So müssen Frauen z.B. keine Anstaltskleidung tragen, sondern können in ihren Privatklamotten rumlaufen. So kann Liebich weiterhin in ultrasexy Leopardenoutfits auftreten, während sich die Männer im Männerknast in fremde Unterwäsche zwingen müssen. Zudem sind die Frauenzellen meist deutlich größer und moderner. Falls Liebich schwanger wird, kann sie in einen Mutter-Kind-Knast. Dort haben Frauen dann sehr viele Annehmlichkeiten, von denen Männer nur träumen können. In unserer Frauenbevorzugungsgesellschaft gibt es also viele gute Gründe, sich rechtzeitig vor Haftbeginn als Frau zu fühlen.

    Zu dem Fall selbst. Auch wenn man die Hasstiraden noch so sehr moralisch verurteilt (was ich auch tue). Es will mir einfach nicht in den Kopf, dass ein*e Meinungsverbrecher*innin (m/w/d) eine mehr als einjährige Haftstrafe bekommt, während ständig Kapitalverbrecher freigesprochen werden. (Gerade wieder der irakische Mörder eines 14jährigen Mädchens in den Niederlanden). In meinen Augen ist das nur ein Beispiel einer politischen Justiz. Ballweg, die Corona-Ärzte, die Majestätsbeleidigungsopfer und viele andere sind weitere Beispiele.

  9. Elena Antworten

    Was Rechtsextremisten halt so einfällt….ist doch nicht der erste Blödsinn.

        • gerd_rau Antworten

          Sich vor Wissen drücken macht das diskutieren einfacher. Ich weis das, allerdings merkt man an ihrer Äußerung das sie nicht wissen wollen was Linksextremen so einfällt. Deshalb viel Spass in ihrer Blase.

          • Elena

            „Sich vor Wissen drücken macht das diskutieren einfacher.“

            Ja, so ist es! Also bitte mal etwas Eigenarbeit am Wissenserwerb betreiben, bevor Sie Ferndiagnosen stellen. Wenn Sie gar nicht weiterkommen können Sie mich ja immer noch fragen….

  10. Felix Becker Antworten

    Mir ist bekannt, dass die genetische Ausstattung bei winzigen (unbeachtlichen) Minderheiten nicht immer mit den äußeren Geschlechtsmerkmalen übereinstimmen!
    Ungeachtet dessen ist ein Mensch mit Penis, Hoden, Bartwuchs für mich ein Mann und ein Mensch mit weibl. Brüsten und Vagina eine Frau!
    Wenn mich die absurde Rechtslage dazu zwingt die biologischen Gegebenheiten zu ignorieren, verhalte ich mich so, dass eine die biologische Gegebenheiten nicht akzeptierende Person eben nicht persönlich anspreche!

  11. Juvenal Antworten

    es geht ja noch besser weiter (Popcorn bitte): sie hat angegeben zum jüdischen Glauben konvertiert zu sein und verlangt koscheres Essen und alles andere, was man auch anderen zugesteht. Da ist der Konflikt mit den Antisemiten im Gefängnis (kann sich ja jeder denken, wer das so sein könnte) vorprogrammiert. Ein Fest der Wokeness

  12. Kim Antworten

    Das Selbstbestimmungsgesetz finde ich gut, ohne wenn und aber!
    Jeder sollte nach seiner Fasson leben und glücklich sein dürfen.
    Was ich nicht gut finde ist wenn Kriminelle das Gesetz zu ihren Vorteil missbrauchen. Wenn jemand sein Geschlecht erst nach einer Straftat ändern möchte, sollte man das eventuell verbieten. Erst nach Verbüßen seiner Strafe kann er es ändern lassen, falls er es dann noch möchte.

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