Rechte Gesinnung in der Truppe? Dann Job weg und Geld weg…

Beim Kampf gegen Rechts scheint in Deutschland nahezu alles erlaubt zu sein. Nicht nur, wenn sich am Tag nach dem Terroranschlag von Solingen Hunderte Linke versammeln und „gegen Rechts“ demonstrieren, was ungefähr so sinnhaftig ist, als würde der Veganer-Bundesverband zur Demo für mehr Fleisch in Frikadellen demonstrieren.

Doofheit könnte man ja vielleicht noch akzeptieren in einer freien Gesellschaft.

Aber wenn politische Überzeugungen zum Verlust der Lebensgrundlage von Menschenn führen, ist der Spaß vorbei.

Ich kenne mehrere Fälle, wo Menschen, die für die AfD-Bundestagsfraktion gearbeitet haben, anschließend keinen Job mehr bekamen – außer, wenn sie im Öffentlichen Dienst waren und eine Beschäftigungsgarantiere hatten. Sogar eine AfD-Abgeordnete, hochqualifiziert, hatte nach ihrer Zeit im Parlament Gespräche mit internationalen Headhunter-Firmen. Und immer kam irgendwann zur Sprache, dass sie ja für die „Rechtsradikalen“ gewählt wurde und – leider, leider – trotz Qualifikation den Job nicht bekomme. Unsere Kunden, Sie wissen schon…

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute einem Reserveoffizier der Bundeswehr nicht nur seinen militärischen Dienstgrad aberkannt, sondern auch eine „Übergangshilfe“ von 23.000 Euro gestrichen. Der Soldat hatte sich in Bayern für die rechtsextreme „Identitäre Bewegung“ (IB) engagiert. Und das sei verfassungsfeindlich…irgendwie, jedenfalls nicht mit den „Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ zu vereinen, urteilten die Richter.

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Der frühere Oberleutnant hatte dem zufolge in den Jahren 2015 und 2016 am Aufbau einer Regionalgruppe der Identitären Bewegung mitgearbeitet und an mehreren Demonstrationen teilgenommen sowie in einem IB-Werbefilm mitgewirkt. Dadurch habe er – so das Gericht – die für Soldatinnen und Soldaten geltende Treuepflicht verletzt.

Mit dieser Begründung, und der Einschätzung des Gerichts, die IB lehne die parlamentarische Demokratie und das Mehrparteienrecht ab, kann man wahrscheinlich bei Berufsgruppen wie Soldaten oder auch Polizisten zu dem Ergebnis kommen, dass man mit solchem Gedankengut nicht weiter in dem Staat, den man ablehnt, hoheitliche Aufgaben hauptberuflich ausführen kann.

Aber jemandem, der seine Aufgabe als Soldat unbeanstandet erledigt hat, den ihm zustehenden Lohn zu verweigern – dazu gehört das Übergangsgeld – das ist wieder einmal ein echter Skandal.

 

 

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Dieser Artikel wurde 20 mal kommentiert

  1. Alexander Droste Antworten

    Totalitarismus läuft. Nach dem Motto „lieber linksextrem als rechtsradikal“ und „Hauptsache, mir geht es gut“.

    • S v B Antworten

      Sorry, aber m. E. nicht ganz korrekt, lieber Alexander Droste. Meinen Sie nicht auch, dass das Motto eigentlich „lieber linksextrem als rechts“ lauten müsste? Das „Hauptsache, mir geht es gut“ kann selbstverständlich genau so stehen bleiben.

      • Alexander Droste Antworten

        Schon klar, liebe Frau SvB. Nun rechts ist ja nur die Steigerung von „rechtsradikal“ synonym für „rechtsextrem“ und „rechtspopulistisch“; und das sind wir ja alle, die nicht linksextrem sind.

        Faschismus ist rot, früher mit Braun abgetönt, heute dann mit Grün, was auf der Farbpalette gemischt ebenfalls braun ist. Also, wer oder was ist jetzt „rechts“, wenn man den Faschismus als rechts bezeichnet?

  2. S v B Antworten

    Passt alles perfekt ins Bild. Warum sollte also solches noch verwundern? Was wir denken, fühlen und meinen, interessiert nur noch am Rande; dann besonders gern zum Zwecke gelegentlicher Dokumentation. Wen oder was wir jedoch demokratisch wählen, ist allerdings noch immer von Belang. “ Na, denn man tau!“ möchte man den Brüdern und Schwestern in Deutschlands schönem Osten aufmunternd zurufen. Und ein „Am Wahlabend hören (sehen, sprechen) wir uns wieder… „

  3. .TS. Antworten

    „Öffentlichen Dienst [waren] und eine Beschäftigungsgarantiere“?

    Das muß wohl schon vor der Nancyfizierung gewesen sein, denn die arbeitet emsig daran solche „demokratiedelegitimierenden Mißstände“ abzuschaffen. Unschuldsvermutung gibts da auch nicht mehr.

  4. Stefferl Antworten

    Das Absurde an diesem Gerichtsurteil ist ja – wie auch bei vielen AfD-Urteilen -, daß das inhaltlich vollkommener Blödsinn ist. Die IB lehnt den Staat in keinster Weise ab. Ganz im Gegenteil: Sie fordert die Politik dazu auf, sich wieder an die geltenden Gesetze zu halten. Sie fordert lediglich eine restriktivere – und damit gesetzestreue – Handhabung der Zuwanderung. Mehr nicht. Leider beschäftigen sich Gerichte inzwischen nicht mehr inhaltlich mit „persönlicher Verantwortung“ bzw. „persönlicher Schuld“. Es reicht, daß der Verfassungsschutz auf politische Weisung und basierend auf hanebüchenen, aber unbewiesenen Bewertungen alles Mögliche als „gesichert rechtsextrem“ einstuft und schon übernehmen Gerichte diese Einschätzung – ohne deren Substanz zu überprüfen. Dabei sollte gerade Letzteres das Kernelement eines jeden Prozesses sein. Damit hebeln Gerichte die Beweispflicht für ein Vergehen aus und machen sie zu einer Kontaktschuldjustiz.

  5. H.K. Antworten

    Ein „normaler“ Reserveoffizier bekommt kein Übergangsgeld.

    Er bekommt für die Zeit seiner Reserveübung alles Mögliche, je nachdem, ob er zivil angestellt oder selbständig ist, aber kein Übergangsgeld.

    Das erhalten nur ausscheidende / ausgeschiedene Zeitsoldaten.

  6. Peter Faethe Antworten

    Der BW-Oberleutnant musste derart hart bestraft werden, weil er in seiner teuflischen Tücke keine Beweise für sein StGB-relevantes Verhalten lieferte.

  7. H.K. Antworten

    Viel schlimmer finde ich, daß über 70 Soldaten, die sich weigerten, sich dieses „mit zwei Pieks sind Sie da durch“-Corona-Zeugs spritzen zu lassen, wegen „Befehlsverweigerung“ ratzfatz komplett aus der Bundeswehr komplimentiert wurden.
    Sie hätten damit „ihre Kameraden gefährdet“.

    „Befehlsverweigerung“ dürfte eine „unehrenhafte Entlassung“ bedeuten ( bin mir da allerdings nicht sicher ).

    • Günther M. Antworten

      In der Bundeswehr gibt es keine unehrenhafte Entlassung.
      Es existiert nur die Beendigung des Dienstverhältnisses unter Verlust aller Dienst- und Sachbezüge.

      • H.K. Antworten

        Stimmt. Das Kind wird nicht so genannt.

        Der Vorgang selbst ( Aberkennung des Dienstgrades, Uniformtrageverbot, Kasernenbetretungsverbot, Verlust der Pensionsansprüche, Verlust der „freien Heilfürsorge“ etc etc ) ist m.E. nicht wirklich ein „ehrenvoller Abgang“ …

  8. Günther M. Antworten

    Legal Tribune online, 27.08.2024 – Auszug:
    […]
    Die Leipziger Richter wiesen die Berufung eines früheren Oberleutnants der Reserve gegen ein Urteil des Truppendienstgerichts zurück.

    Der Soldat war 2018 suspendiert worden – 2019 aus dem Dienst ausgeschieden und ist nicht mehr berechtigt, einen militärischen Dienstgrad zu führen.

    Sie bestätigten die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme gegen ihn.
    Diese beinhaltet bei dem inzwischen ausgeschiedenen Zeitsoldaten den Verlust noch offener Übergangsleistungen in Form der Übergangsbeihilfe (Einmalzahlung) von insgesamt gut 23.000 Euro.
    Diese wurde einbehalten.
    Sie nach der Entlassung zu streichen, hielt das BVerwG für angemessen.
    […]
    Eig. Anmerkung:
    Über die bis März 2021 gezahlten monatlichen Übergangsgebührnisse besteht augenscheinlich keine Rückforderung?

  9. Hildegard Königs-Albrecht Dr. Antworten

    Nach dem Desaster der Nazi-Diktatur haben sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes viel Mühe gegeben, die Bundesrepublik Deutschland auf sichere Füße zu stellen.
    Heute stellt sich nach den Erfahrungen der Corona-Zeit heraus, daß die dritte Säule der Demokratie, die Justiz, zusammengebrochen ist.
    Staatsanwälte sind offiziell vom Justizministerium abhängig, auch Richter können nicht mehr frei Recht sprechen.

    Die Bundesregierung gab und gibt weiterhin die Richtung vor, jeder, der sich dem widersetzt, wird gnadenlos abgestraft. Man rettet sich mit der Schutzbehauptung, in der Corona-Zeit habe man sich auf die wissenschaftliche Expertise des RKI verlassen, wobei das RKI aber leider dem Gesundheitsministerium unterstellt ist und seine Ratschläge von den Gesundheitsministern in den Wind geschlagen wurden. Trotzdem läuft alles weiter wie in den letzten Jahren.

    Die Exekutive hat mit der ehemaligen Kanzlerin sowohl das Parlament (Legislative) wie auch die Judikative klammheimlich entmachtet.

    Wo bleibt der Aufstand der Richter? Wo bleibt die Aufarbeitung der vielen Fehlurteile, die Wiederaufnahme von Prozessen?
    Fehlanzeige, denn es ist bequemer, Beweisaufnahmen grundsätzlich abzulehnen und weiterhin den Regierungs-Vorgaben zu folgen.
    Ein Trauerspiel!

    • H.K. Antworten

      Die Richterschaft dürfte mit der Überprüfung von Urteilen wg. Cannabis-Besitzes noch eine ganze Zeit beschäftigt sein.

      Dazu kommen sicherlich noch Haftentschädigungen, Schmerzensgelder, Wiedergutmachungen, Eingliederungshilfen etc etc. sowie selbstredend die Erstattung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

      Sowas hat Priorität – neben dem Kampf gegen rääächts, versteht sich …

    • Günther M. Antworten

      Erheiternd oder erschütternd?
      ZEIT ONLINE, 21.08.2024
      Titel:
      „72 Bundeswehrsoldaten wegen fehlender Impfungen entlassen“
      116 Leserkommentare (Expertiseexperten – 2024)

      Tja…
      Falls in einem Komposthaufen die Schimmelsporen Regie führen, kann man den noch zum Düngen gebrauchen?

    • Alexander Droste Antworten

      Glaubt hier noch irgendwer, dass es sich mit der BRD um einen Demokratischen Rechtsstaat handelt?

      Wenn es nur noch eine erlaubte Meinung = Doktrin gibt, wenn es keine Gewaltenteilung mehr gibt, wenn die Medien das Sprachrohr der Regierung sind ansonsten der Zensur unterliegen, wenn die Justiz nach der Pfeife von Medien und Regierung tanzt, wenn Geheimdienste auf Widersprecher angesetzt werden, wenn Schlägertruppen staatlich angeheuert werden um Widersprecher einzuschüchtern und zu drangsalieren, wenn Ämter und Behörden sanktionieren und diskriminieren, was nicht der gewünschten Doktrin entspricht, wenn Widersprecher enteignet werden, dann nennt man das Faschismus. Und glaubt ja nicht, dass die Wahlen demnächst nicht gefälscht oder gar annulliert werden.

      Der Faschismus war rot! Das ist er auch noch heute. Die braune Tönung war nur eine winzige Nuance. Die Methoden sind dieselben. Meinungshoheit ist totalitär, Diffamierung, Ausgrenzung, Verfolgung, Willkürverhaftung, Bedrohung, Sanktionieren anders lautender Meinung … das alles ist totalitär und steht ganz offensichtlich im Dienste der Zerstörung unserer einst erfolgreichen Gesellschaft. Zerstörung von ethnischen Gesellschaften nennt man landläufig Völkermord. Und diese geschieht ganz offensichtlich zugunsten einer Arabisch-Muslimischen Einwandererkaste. Mit keiner anderen Einwanderergruppen gibt es solche Probleme, ganz egal, woher sie kommen. Es sind IMMER Muslime (auch wenn es unter ihnen etliche integre Leute gibt). Mörder, Räuber und Vergewaltiger werden zu Tausenden herangeschleppt und symbolhaft ein paar Duzend abgeschoben. Diese Tausenden haben einen Auftrag: „Macht sie nieder, die Deutschen.“

      „Wir leben im besten Deutschland, das es je gab.“ Nie war Faschismus einfacher und effizienter als heute!

      Inzwischen glaube ich gar, dass WK I und WK II auch nur inszeniert wurden um die Deutschen nieder zu machen (reichliche Belege dazu liefert u.a. Thorsten Schulte).

  10. Nick Antworten

    Das ist kein Skandal, sondern der einzig richtige Weg um unser Land und unsere Werte zu schützen!

  11. Alex Lund Antworten

    Da habe ich eine Frage zu:

    Nehmen wir mal an, die Sache im Osten wird heiß und die Bundeswehr zieht auch Reservisten und ehemalige Soldaten ein.
    Reicht dann die AfD-Mitgliedschaft aus, um nicht eingezogen zu werden?

    Frage für einen Freund.

    • Günther M. Antworten

      Vorschlag als ehemaliger Troupier (Dienstzeitende 1973).
      Button: Höcke to Chancellor.
      Button: I like Putin.
      Button: I hate vaccination.
      Handyklingelton: Russische Nationalhymne.

      Dann braucht der Freund nur noch ein schnelles Pferd, um den Kasernenhof zu verlassen.

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